Auf dem rückwärtigen Teil des Grundstücks Mauenheimerstraße 75, auf dem sich heute hinter einem schmiedeeisernen Zaun ein aus gelb gestrichenen Ziegelsteinen errichtetes Wohnhaus aus dem Jahr 1884 befindet, stand der Nippeser Fronhof. Er ist nicht erhalten, lediglich der Grundstückszuschnitt. Der Name Fronhof verweist auf die bis zur Säkularisation bestehende Lehensabhängigkeit des Hofes, in diesem Fall vom Kölner Erzbischof. Der Fronhof war damit der bedeutendste der drei Mauenheimer Höfe, der eigentliche „Herrenhof“ (s. auch: Altenberger Hof), Rüsseler Hof). So ist es auch erklärbar, dass hier dreimal im Jahr das Mauenheimer Gericht tagte. Ankläger war der vom Stift St. Kunibert gewählte Ortsvorsteher von Mauenheim, der sogenannte „Schultheiß“. Ein Pranger war vorhanden. 1792 brannte der Fronhof ab, wurde neu erbaut und nach seinem damaligen Besitzer Contzen auch „Contzenhof“ genannt (es findet sich zeitweise auch die Bezeichnung „Nohlenhof“). Jener Contzen baute dann 1884 für seinen Sohn den „Contzenhof II“, zu dem das erwähnte, heute denkmalgeschützte und durch Eigentumswohnungen genutzte Backsteinwohnhaus gehörte.
Der Nippeser Weiher. Die Bedeutung des Gewässers für einen Siedlungsraum. Köln.
Kruse, Reinhold (1999)
Von der Herrlichkeit Mauenheim zum herrlichen Mauenheim. In: Von der Herrlichkeit Mauenheim zum herrlichen Mauenheim. Festschrift zur 800-Jahr-Feier vom 18.8.1999 bis 10.9.1999 in Köln Mauenheim, S. 11-48. Köln.
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