Alte Gerberei Hellenthal

Haus Krämer, Gerberei Matheis

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Denkmalpflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Hellenthal
Kreis(e): Euskirchen
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 29′ 34,7″ N: 6° 26′ 9,41″ O 50,49297°N: 6,43595°O
Koordinate UTM 32.318.139,12 m: 5.596.584,50 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.530.978,79 m: 5.595.334,26 m
  • Die Alte Gerberei Hellenthal, auch "Haus Krämer" bzw. "Gerberei Matheis" genannt, Ansicht der Nordostseite (2017).

    Die Alte Gerberei Hellenthal, auch "Haus Krämer" bzw. "Gerberei Matheis" genannt, Ansicht der Nordostseite (2017).

    Copyright-Hinweis:
    von Basil, Werner / CC BY-SA 4.0
    Fotograf/Urheber:
    Werner von Basil
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  • Die Alte Gerberei Hellenthal, auch "Haus Krämer" bzw. "Gerberei Matheis" genannt, Ansicht der Westseite (2017).

    Die Alte Gerberei Hellenthal, auch "Haus Krämer" bzw. "Gerberei Matheis" genannt, Ansicht der Westseite (2017).

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Der Altbestand des in seiner historischen Bedeutung bisher völlig unterschätzten Gebäudes in der Hellenthaler Hardtstraße weist durch mehrere Faktoren auf eine Nutzung als Produktionsstätte hin. Das Gebäude entspricht mit diesen Merkmalen exakt den seit dem 18. Jahrhundert überlieferten baulichen Anforderungen an das Gerbergewerbe.

Baubestand
Historische Nutzung
Bedeutung der Hellenthaler Gerberei
Denkmalpflegerische Bewertung
Quelle / Internet

Baubestand
Im Jahr 2013 erschien im Heft 5 des „Holznagels“ unter dem Titel „Die alte Gerberei soll weichen“ ein Artikel zu einem in Hellenthal in der Eifel stehenden und vom Abbruch bedrohten Baudenkmal (Prickarz 2013). Der Autor Johannes Prickarz berichtete über seine Untersuchungen an dem Bauwerk sowie über seine aktuellen Erkenntnisse zur Baugeschichte dieses in seiner historischen Bedeutung bisher völlig unterschätzten Gebäudes.
Eingetragen in die Denkmalliste der Kommune als Wohnhaus reifte im Zusammenhang mit den Recherchen die Erkenntnis, dass die seit spätestens 1885 überlieferte Wohnnutzung nicht die originale Nutzung gewesen ist, sondern einen vorgefundenen Baubestand durch einfaches Einbauen beziehungsweise Einhängen von Räumen in den Altbestand umnutzte.
Dieser Altbestand, der aus einem hohen bruchsteinernen Sockelgeschoß sowie einer darüber errichteten freitragenden Fachwerkhalle besteht, zeichnet sich durch mehrere Faktoren als ehemalige Gerberei aus: Zu diesen Faktoren gehört die Ortsrandlage am Flusslauf der Olef sowie die Innenstruktur der Werkhalle, der im Sockelgeschoss zwei von einer Galerie überhöhte Räume eingestellt sind.
Ein gemauertes Gerinne durchfließt das Untergeschoss, Reste eines Beckens, ein Brunnen, ein Kamin sowie verschiedene Leuchternischen und der massive Natursteinplattenboden weisen auf eine Nutzung als Produktionsstätte hin.
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Historische Nutzung
Mit diesen Merkmalen entspricht das Gebäude exakt den seit dem 18. Jahrhundert überlieferten baulichen Anforderungen an das Gerbergewerbe. So findet sich eine Vielzahl von bildlichen und schriftlichen Quellen, die in Form von Vorschriften Vorgaben für die Errichtung von Gerbereien beinhalten:
„Die Lohgärber-Werkstatt muß zwar nahe, aber wegen Ueberschwemmungen nicht zu tief am Wasser erbauet seyn … Kann das Wasser in einen breiten Graben geleitet werden, daß es nahe an der Werkstatt, oder durch diese fließt, so wird dadurch eine solche Werkstatt sehr nützlich und bequem …“ (…) „Eine Lohgärber-Werkstatt muß von Steinen erbauet seyn. Sie muß wenigstens zwey Abtheilungen haben, die eine Zwischenmauer trennt. In jeder Abtheilung muss von aussen eine Thür seyn. Nahe bey der Thüre muß ein Heizofen sich befinden, um das benötigte Wasser heiß zu machen. Der Fußboden muss mit harten Platt-Steinen gepflastert und mit einer breiten Rinne versehen seyn, damit, wenn man verbrauchte Brühen und Laugen wegschüttet, dieselben abfließen können“ (Zitate nach Krünitz 1773).

Die hochwassersicher erhöhte Lage über den Gewässern und außerhalb des damaligen Ortes Hellenthal an der Einmündung eines von Norden kommenden Baches in die Olef erfüllt die vorab genannten Anforderungen. Der Grund für diese Vorschriften ist in der Tatsache zu sehen, dass bei Hochwasser die in Bottichen eingeweichten Tierhäute weggeschwemmt worden wären (was in der bis heute gebräuchlichen Redewendung überliefert ist, dass in bestimmten Notsituationen „die Felle wegschwimmen“). Außerdem wären die für den Gerbungsprozess erforderlichen und nur aufwändig zu gewinnenden Gerbstoffe ausgeschwemmt worden.
Die Hellenthaler Gerberei gehörte zu den sogenannten Rotgerbereien, die vegetabile Gerbstoffe verwendeten. Diese Stoffe wurden in den umgebenden Lohwäldern der Eifel aus Rinden und Holz gewonnen, in einer Lohmühle gemahlen und zu einem Extrakt ausgelaugt. Dieser Extrakt diente beim Einweichen der Tierhäute, denen noch Fleischreste anhafteten, der Umwandlung beziehungsweise der Fixierung der Proteine, so dass haltbares Leder als Endprodukt gewonnen werden konnte. Das Verfahren dauerte in der Regel mehrere Monate, die Geruchsentwicklung und die Umweltbelastung waren enorm. Deshalb lagen die Gerbereien immer außerhalb der Besiedlungsräume, in großen Städten wurden Gerberviertel ausgewiesen.

Das Gerberhandwerk war von großer wirtschaftlicher Bedeutung. In der Mitte des 19. Jahrhunderts war die Gerberei der drittgrößte Gewerbezweig im Deutschen Reich. Im Jahr 1840 gab es mit 1.474 Betrieben im Rheinland die meisten Lohgerbereien in Preußen.
Die vorab zitierten historischen Vorgaben für den Betrieb von Gerbereien lassen sich alle im Baubestand des Hellenthaler Gebäudes nachweisen, so dass das Haus als Lehrbeispiel für bauliche Anforderungen an eine Gerberei der damaligen Zeit gelten kann. Die dendrochronologische Untersuchung der Hölzer legt die Bauzeit um 1817 nahe. Die Ergebnisse der Dokumentation von Johannes Prickarz, dessen Einschaltung wegen seines über die Beauftragung hinausgehenden Engagements als ungemein glückliche Fügung bezeichnet werden muss, legten nahe, dass dem im Jahr 2013 intendierten Abbruch nicht mehr entsprochen werden konnte. Fachlich akzeptiert werden konnte der Ausbau der eindeutig nachträglich in die Konstruktion eingehängten und stark abgängigen Wohnung (1885 wird das Haus im Feuerkataster als Wohnhaus aufgeführt). Durch Rückbau dieser Räume konnte das ursprüngliche Raumgefüge wieder rückgewonnen werden und eingehender untersucht werden.
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Bedeutung der Hellenthaler Gerberei
Die Hellenthaler Gerberei ist nach aktuellem Forschungsstand rheinlandweit einzigartig. Die überlieferte hohe Zahl mehrerer hundert Gerbereien kann heute nur noch in wenigen Beispielen besichtigt werden, wobei alle diese Beispiele eine spätere Entwicklungsstufe repräsentieren und nicht mehr die vorindustrielle Manufaktur wie in Hellenthal darstellen.
Zeitgleich mit der Erforschung des Objektes wurde dieses vermessen und fotografisch, zeichnerisch sowie in 3D-Visualisierungen durch das an diesem Objekt mit hohem Engagement tätige Referat Bauforschung des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland erfasst.
Johannes Prickarz erwähnt in seinem Artikel (2013) den intakten Zustand der Holztragwerkskonstruktion und gibt der Hoffnung Ausdruck, dass die Gerberei substantiell und städtebaulich in die Entwicklung des Ortes einbezogen werden möge. Seinen Wunsch, „in Zukunft noch Positives über den Fortgang dieser Geschichte“ zu berichten, hat auch das LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland lange Zeit geteilt, da es neben der auf politischer Ebene geäußerten starken Skepsis doch auch Signale in Richtung Erhalt gab. Im Integrierten Handlungskonzept der Kommune wurde die Bedeutung der denkmalgeschützten Gerberei aufgeführt, die der Öffentlichkeit im Rahmen des Zumutbaren zugänglich gemacht werden sollte.
Mögliche Folgenutzungen bis hin zu einer musealen Nutzung wurden erwähnt, eine erste kleine Bezuschussung durch die LVR-Kulturförderung war zu verzeichnen. Leider verdichteten sich im Laufe des vergangenen Jahres dann die Gerüchte zur Gewissheit dass die Flächen um die Gerberei herum für die Ansiedlung eines Discounters sowie eines Drogeriemarktes vorgesehen sind. In Erfüllung der gemeindlichen Verpflichtung, die Nah- und Grundversorgung der Bevölkerung sicher zu stellen, boten sich angeblich nur die Flächen im Umfeld der Gerberei an. Das Denkmal wurde gleich mit überplant.

Die vorgetragenen Argumente der Kommune sind insgesamt aus Sicht der Denkmalpflege fraglich. So wurde immer wieder mit der angeblich akuten Einsturzgefahr des Gebäudes argumentiert, die allerdings bis heute von keinem im Umgang mit Baudenkmalen ausgewiesenen Spezialisten belegt worden ist. Vielmehr haben alle bis dahin mit dem Objekt befassten Fachleute (Architekt Prickarz, Statiker, Zimmermann) wiederholt die Standfestigkeit der Konstruktion bestätigt und den Aufwand für Reparaturen als zumutbar für vergleichbare Gebäude bezeichnet.
Die von der Gemeinde im Rahmen des aktuell laufenden Flächennutzungsplan- und Bebauungsplan- Verfahrens angestellte Wirtschaftlichkeitsberechnung beinhaltet die Umnutzung zum Wohnen sowie zum Museum. Dabei fließen selbstredend Kosten mit ein, die in Frage gestellt werden müssen (wie etwa ein Aufzug über mehrere Ebenen). Die seitens der Denkmalpflege immer wieder angeregte niederschwellige Nachnutzung mit entsprechend geringeren Kosten ist im Zusammenhang mit den Planverfahren nicht gerechnet worden. Hier wurde vom LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland beispielhaft auf die Nachnutzung der ehemaligen Schule Wollseifen im Bereich des früheren Truppenübungsplatzes Vogelsang im Nationalpark Eifel hingewiesen, wo mit einfachsten Mitteln das Gebäude gesichert worden ist, um in Form einer kleinen Ausstellung die Geschichte des Ortes für die Öffentlichkeit anschaulich zu machen. Installationen wie Licht oder Heizung waren nicht erforderlich, das Gebäude wird über Nacht verschlossen.

Für das in der Region nirgendwo didaktisch aufbereitete Gerberhandwerk wäre eine vergleichbare sehr einfache Nutzung der Gerberei in Hellenthal eine ideale Lösung mit Alleinstellungsfaktor. Das Gebäude wäre gesichert, der Öffentlichkeit zugänglich und stünde auch später für weitere Entwicklungen zur Verfügung.
Da in Nordrhein-Westfalen 2018 wieder Fördermittel im Rahmen des Denkmalförderprogramms zur Verfügung stehen werden, würde die Sicherung des einzigartigen Objektes in Dach und Fach mit Sicherheit eine hohe Priorität genießen; die von Herrn Prickarz hierfür errechneten Kosten bewegen sich in einem Bereich, der die von der Kommune angeführte Unzumutbarkeit für jeden Eigentümer z. B. einer historischen Scheune unbegreiflich machen dürfte.
Die Gemeinde in ihrer Vorbildwirkung als Denkmaleigentümer begibt sich mit dem ernsthaften Ansinnen des Abbruches auf einen Weg, der kommunale Denkmalarbeit in Hellenthal für alle Zukunft unmöglich machen dürfte. Dem angeblichen Zwang, hier die Grundversorgung der Bevölkerung sicher stellen zu müssen, kann sogar nachgekommen werden, denn Discounter und Gerberei hätten durchaus beide Platz auf der beplanten Fläche. Der die Problematik auslösende zusätzlich geplante Drogeriemarkt scheint weniger der Grundversorgung geschuldet (die durch den Discounter gegeben wäre) als vielmehr Investorenwunsch zu sein.
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Denkmalpflegerische Bewertung
Das Baudenkmal „ehemalige Gerberei“ ist ein hochbedeutsames und einzigartiges Geschichtszeugnis und mithin ein hohes Gut, das nicht reproduzierbar ist. Der Verlust des Hauses würde über die Region hinaus eine Verarmung der Baukultur und Baulandschaft bedeuten. Ein Einkaufserlebnis in einem genormten Ladengeschäft ist inzwischen überall möglich, das Eintauchen in eine verloren gegangene vorindustrielle Produktionsstätte gibt es (noch) nur in Hellenthal zu erleben, womit die Gemeinde ein einzigartiges Alleinstellungsmerkmal zu bieten hätte. Es wird weiter darüber zu berichten sein, ob die Kommune tatsächlich gegen ihr eigenes Leitbild verstößt und den Abbruch gegen das fachliche Veto des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland durchzusetzen versucht.

(Monika Herzog, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 2018)

Quelle
Teile dieses Berichtes entstammen dem Aufsatz der Autorin zum selben Thema in der Zeitschrift „Denkmalpflege im Rheinland“, Heft 3, 2017.

Internet
www.hellenthal.de: Denkmalschutz (abgerufen 09.04.2018)
de.wikipedia.org: Alte Gerberei Hellenthal (abgerufen 09.04.2018)
de.wikipedia.org: Liste der Baudenkmäler in Hellenthal (abgerufen 09.04.2018)
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Literatur

Groten, Manfred; Johanek, Peter; Reininghaus, Wilfried; Wensky, Margret / Landschaftsverband Rheinland; Landschaftsverband Westfalen-Lippe (Hrsg.) (2006)
Handbuch der Historischen Stätten Nordrhein-Westfalen. (3. völlig neu bearbeitete Auflage). (HbHistSt NRW, Kröners Taschenausgabe, Band 273.) S. 444ff., Stuttgart.
Herzog, Monika (2017)
Die alte Gerberei in Hellenthal - Die Lage spitzt sich zu. In: Der Holznagel 6, 2017, o. O.
Krünitz, Johann Georg (1773)
Oekonomische Encyklopädie oder Allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, in alphabetischer Ordnung (1773-1858 in 242 Bänden). o. O.
Prickarz, Johannes (2013)
Die alte Gerberei soll weichen. In: Der Holznagel 5, 2013, o. O.

Alte Gerberei Hellenthal

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Hardtstraße 2
Ort
53940 Hellenthal
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Ortsfestes Denkmal gem. § 3 DSchG NW
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Denkmalpflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, Bauaufnahme, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger
Historischer Zeitraum
Beginn 1817

Empfohlene Zitierweise

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Empfohlene Zitierweise
„Alte Gerberei Hellenthal”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-277946 (Abgerufen: 24. März 2025)
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