Dieses Doppelhaus (es sind zwei getrennt errichtete Gebäudehälften mit einheitlichem Giebel und Dach), wurde ursprünglich beidseitig von weiteren Häusern eingerahmt. Das rechts stehende mächtige Giebelhaus, ursprünglich Moselstraße 30, nebst dem daran anstehenden kleineren Gebäude wurde im Jahre 1972 wegen Baufälligkeit abgerissen und an deren Stelle der „Balduinplatz“ als begrünte Erholungsoase hergerichtet.
Das ursprünglich links anschließende Gebäude Moselstraße 27 war das ehemalige Fährhaus (Wohnhaus des Fährmannes) im Besitz der Gemeinde Briedel. Dieses Haus, über dessen seinerzeitigem Aussehen liegen keine Unterlagen mehr vor, wurde im Jahre 1784 in dem großen Moselhochwasser total beschädigt. Es musste abgerissen werden und wurde dann komplett in Steinbauweise neu errichtet. Im Jahre 1982 war auch der Ersatzbau unbewohnbar und er wurde abgerissen.
Das verbliebene Doppelhaus ist wegen der Hochwasssergefahr nicht unterkellert. Das massive Erdgeschoss beherbergt je einen kleinen Stall und Vorratsräume. Der Zugang zum gleichfalls gemauerten Obergeschoss verläuft über zwei Außentreppen. Nur der Doppelgiebel ab dem 2. Obergeschoss ist in verputztem Fachwerk ausgeführt. Derzeit sind diese Flächen mit ursprünglich schieferfarbenen, heute weiß übermalten, Asbestzementplatten (Kunstschiefer) verkleidet.
Das Doppelhaus Moselstraße 28/29 in Briedel wird im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Landkreis Cochem-Zell (Stand 2020) geführt. Der Eintrag lautet: „Moselstraße 28/29
altes Fährhaus, Fachwerkhaus, tlw. massiv, verputzt bzw. verkleidet, 17./18. Jh.“
(Roman Siweljow, Universität Koblenz-Landau, 2015; freundliche Hinweise von Herrn Hermann Thur)