Aufgrund der erhaltenen naturräumlichen Einbindung und der differenzierten Nutzungsstrukturen ist der Bereich von besonderer Bedeutung. Der Grugaturm ist als Landmarke bedeutsam.
Spezifische Ziele und Leitbilder:
- Pflege der Siedlung in ihrer stadträumlichen Einbindung.
Aus: Landschaftsverband Westfalen-Lippe und Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Kulturlandschaftlicher Fachbeitrag zur Landesplanung in Nordrhein-Westfalen. Münster, Köln. 2007
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Kulturlandschaften in NRW (Abgerufen: 03.04.2018)