Geschichte der Frondienste in Briedel

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Fachsicht(en): Landeskunde
  • Kanalbau (1955)

    Kanalbau (1955)

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    Gemeindearchiv Briedel
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  • Bericht zum Frondienst

    Bericht zum Frondienst

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Körperliche Pflichtdienste für den Staat oder Grundeigentümer sind uns schon aus dem römischen Reich überliefert. Sie bilden ein charakteristisches Merkmal des Feudalsystems.

Der Frondienst, die Arbeitsleistung für den Staat oder die Gruppe, war in früher Zeit auch als Steuerersatz anzusehen. Bargeld oder andere Tauschwerte hatten die Einwohner meist nicht. So sind uns ähnliche Regelungen aus allen frühen Hochkulturen überliefert. Sogar die Inka in der neuen Welt kannten mit der '„Mika“ die Pflicht zur unentgeltlichen Arbeitsleistung für den Herrscher. Sie mussten 40 Tage im Jahr arbeiten. Erhielten dafür lediglich das Essen.

Die kirchlichen und ritterlichen Grundbesitzer in Briedel verpachteten ihre Weinberge oft an Einheimische für die halbe Traube, oder später ein Drittel der Ernte. Teile der Weinberge hielten sie aber oft in eigener Bewirtschaftung, wobei die Arbeit von den abhängigen Pächtern übernommen werden musste. Die Grundherren zogen nur die Ernte an sich. Damit hier aber der höchstmögliche Ertrag erwirtschaftet werden konnte, gab es klare Regelungen über Anbau, Düngung und dergleichen. Diese Regeln wurden in den jährlichen Dingtreffen in Erinnerung gebracht und Mängel wurden gerügt. Dazu kamen dann Transportaufträge und vielerlei Aufgaben.

Bis zum Übergang des kompletten Fronhofes vom Kloster St. Trond in Belgien auf das Kloster Himmerod in der Eifel waren die Briedeler verpflichtet, den Ertrag aus den Weinbergen mittels Ochsenfuhrwerk nach St. Trond zu transportieren. Später erfolgte auch ein Schiffstransport bis Köln und von da aus holten die St. Tronder den Wein ab. Der Wein aus den durch Fronarbeit bewirtschafteten Flächen wie auch die meist in natura abgelieferten Pachten (jede zweite Traube!) und die Zehntabgaben zusammen erforderten da schon einen größeren Wagenzug, der wochenlang unterwegs war. 959 werden in einer Urkunde zehn Fuder Wein genannt, die jährlich zu liefern waren.

In diesem Zusammenhang lesen wir auch von acht Lehnsleuten, die Teile des Allodialgutes bewirtschaften und die Ernte einbringen mussten. Als Lohn durften sie den Wein eines gemeinsamen Weinbergs zur Eigennutzung behalten. In der Amtsbeschreibung 1784 ist festgehalten, dass die Briedeler seit alters her verpflichtet sind, die kurtrierischen Weine aus dem Briedeler Kelterhaus in die Kellerei Zell zu bringen. Auch die herrschaftlichen Früchte waren in Zell durch die Briedeler Lehnsleute von der Kellerei unentgeltlich zum Schiff zu transportieren.

Andererseits mussten die leibeigenen Bauern des Klosters Neumünster im Saarland, das um die erste Jahrtausendwende einen größeren Weinbergsbesitz in Briedel hatte, diesen Wein in Briedel abholen und zum Hauptkloster ins Saarland transportieren. Ihnen war der Transportweg durch den Hunsrück genau vorgeschrieben und sie erhielten außer der Verpflegung keinen weiteren Lohn.

1382 lesen wir über die Verleihung von Fronlanden des erzstiftischen Hofes an den Schultheißen von Briedel zwecks Urbarmachung gegen Erbzins.

Neben diesen Frondiensten für die Grundherren bestand aber auch eine Verpflichtung gegenüber der Gemeinde, dieser bei Bedarf mit seiner Arbeitskraft zur Seite zu stehen. Hier liegt die Grundlage sicherlich auch in den Markgenossenschaften nach der fränkischen Landnahme und der gemeinschaftlichen Nutzung der Allmende, aus denen sich letztendlich die heutigen Gemarkungen entwickelten. Alle Bürger waren zu Beginn gemeinsam Eigentümer von Wald und Flur. Die Bearbeitung, Nutzung und Ernte erfolgte gemeinsam. Mit der Zeit entwickelte sich mehr und mehr das persönliche Grundeigentum.

In der Gemeinschaft bestand jedoch nach wie vor der Bedarf an Arbeitsleistung für alle. So zum Bespiel beim Feld-, Wald- und Weinbergswegebau oder bei der Viehweide. Mit der Zeit kamen dann auch weitere Arbeiten in den bebauten Ortslagen wie Wasserleitungen und Kanalsysteme dazu, die ja gemeinsam genutzt und daher auch gemeinsam gebaut und gewartet werden mussten.

Im 14.Jahrhundert waren alle Briedeler Männer verpflichtet, beim Bau der Ringmauer mitzuhelfen und neben Handdiensten auch Spanndienste zur Heranschaffung des nötigen Baumaterials zu erbringen.

1689, beim Bau der Festung Mont Royal durch die Franzosen unter Ludwig XIV. mussten, so lesen wir in der Chronik, die Briedeler Männer dort Frondienste leisten.

In den Stier- und Fronwiesen (schon der Name sagt es) mussten alle Kuhhalter gemeinsam das Gras mähen und Heu für den Gemeindestier ernten und einlagern. Reichte das nicht aus, wurden zusätzlich Naturallieferungen erforderlich.

Bei entsprechendem Geldbedarf behielt sich die Gemeinde bei der jährlichen Rott-Stück-Versteigerung eine Teilfläche zurück. Diese wurde von den Bürgern im Frondienst abgetrieben. Wer unentschuldigt nicht mithalf, musste einen Florin Strafe zahlen.

1773 bis 1784 wurde die St. Martin-Kirche neu errichtet. Nach der alten Zehntordnung von 1154 war der Zehntherr, das Kloster Himmerod, zu Bau- und Unterhaltung von Dach und Gefach der Kirche verpflichtet. Das Kloster, unterstützt vom Bischof, finanzierte zwar den Neubau, für die allgemeinen Arbeitskräfte bediente es sich aber unentgeltlich der Einwohner des Dorfes. Die Zivilgemeinde, die für den Bau des Turmes zuständig war, ordnete gleichfalls eine Fronde für alle Einwohner an. Als das Kloster 1784 nochmals zur Finanzierung der Ausmalung der Decke an die Gemeinde herantrat, lehnte diese ab. „Die Einwohner seien durch den Frondienst beim Kirchenbau und die vielen Spendensammlungen für die Einrichtung genug geschröpft worden“.

Der Wegebau, hier sei besonders die Bergstraße im 19. Jahrhundert erwähnt, erfolgte fast ausschließlich im Rahmen der Gemeindefronde. Die Gemeinde hatte wenig Bargeld und anstelle hoher Steuerzahlungen mussten die Bürger ihre Arbeitskraft in den Dienst der Allgemeinheit stellen. Des Öfteren lesen wir von Verhandlungen mit der Aufsichtsbehörde über die Anrechnungssätze der Fronleistungen bei öffentlichen Baumaßnahmen.

Zug um Zug wurden im 19. Jahrhundert eine zentrale Wasserleitung und eine Abwasserkanalisation im ganzen Dorf gebaut. Für die Aushebung der Gräben wurden dann jeweils Fronden für die männlichen Einwohner angesetzt.

Auch zur regelmäßigen Reinigung / Trockenlegung der Fähre wurden Teilfronden angesetzt. Noch 1945 rief der Bürgermeister zwecks Hebung der in den letzten Kriegstagen versenkten Fähre eine allgemeine Fronde aus.

Gleichfalls mussten die Grundstückseigentümer bei mehreren Schwarzwildplagen, zuletzt noch 1946, nach einem detaillierten Einsatzplan auf der Briedeler Heck nachts die Ernten vor den Wildschweinen schützen.

Der Aufruf zu Frondiensten und die damit zusammenhängenden Streitereien über Teilnahme und Ausgleich führten im Gemeinderat immer wieder zu heftigen Diskussionen. So wurde die Frondeordnung 1904 wieder komplett neu gefasst, um sie einerseits den Bedürfnissen der Gemeinde anzupassen, aber auch um eine klare Handlungsanweisung gegenüber den leistungspflichtigen Bürgern zu haben. 1918 erging ein Gerichtsurteil, nach dem die bis dahin geübte Festsetzung von pauschalen Geldzahlungen bei Nichtfronden verworfen wird. Es wird nunmehr geregelt, dass über die Tätigkeit das Angebot eines Dritten eingeholt werden muss, dessen Satz dann angefordert werden darf.

1949 wurde die Wasserleitung und einige Abwasserkanäle restauriert. Die Männer wurden aufgefordert, eine Kreuzhacke und Schaufel als Arbeitsgerät zum Treffpunkt mitzubringen. Jedem wurde eine Strecke von 8 Metern Graben zum Ausheben zugewiesen, War dieser augehoben, war seine Pflicht erfüllt. Dabei waren die Einwohner nach Hausnummern geordnet (1-100, 101-200 etc.) an verschiedenen Tagen aufgerufen.

Es scheint aber nicht immer widerstandslos abgelaufen zu sein. So lesen wir 1955 in der -Zeitung, dass den „Rückständigen“ Gelegenheit gegeben wurde, durch das Anfahren von Kies aus den gemeindeeigenen Kiesgruben in die Weinbergswege ihrer Pflicht zu genügen. Andernfalls müssten die Mittel dazu im Wege der Umlage von den Säumigen aufgebracht werden.

Am 20. November 1958 wurde die „Satzung über Gemeindedienst in der Gemeinde Briedel“ neu gefasst.
§1 Grundsatz
(1) Die Gemeinde Briedel führt zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben, insbesondere zum Bau und zur Unterhaltung öffentlicher Wege, Wasserläufe, Wasserversorgungs- und Entwässerungsanlagen, zu Aufforstungen und zu anderen öffentlichen Gemeindeeinrichtungen sowie zur Behebung von öffentlichen Notständen Gemeindedienste nach dieser Satzung durch.
(2) Die Gemeindedienste sind Handdienste oder Spanndienste. Handdienste werden durch persönliche Arbeit, Spanndienste durch Fahrzeuge, die nicht von Menschenkraft bewegt werden, geleistet.
(3) Bei Handdiensten ist das jeweils erforderliche Arbeitsgerät (Schaufeln, Spaten, Hacken, Pickel, Beil usw.), bei Spanndiensten ein fahrbereites Fahrzeug mit Fahrer zu stellen.

§ 2 Leistungspflicht für Handdienste
(1) Zu Handdiensten ist jeder Einwohner über 18 Jahre verpflichtet, der allein oder mit anderen in der Gemeinde einen Haushalt führt. Leben mehrere miteinander im ersten oder zweiten Grades verwandte Einwohner oder Arbeitgeber und Arbeitnehmer zusammen in einem Haushalt (Familiengemeinschaft), so wird die Familiengemeinschaft einem einzigen verpflichteten Einwohner gleichgestellt.„
Es folgen weitere Regeln bei Spanndiensten, wo auch juristische Personen eingebunden wurden sowie Befreiungen von der Leistungspflicht. Die Leistung kann durch Zahlung des ortsüblichen Arbeitslohnes abgegolten werden oder man kann einen arbeitsfähigen Stellvertreter entsenden.

Die Verpflichtung zum fronen betraf ursprünglich nur diejenigen Familien, die ein Bürgerrecht in der Gemeinde innehatten. Je nachdem, welchen Zweck die Arbeiten hatten, mussten auch die anderen Einwohner mithelfen. So waren z.B. bei Wegebaumaßnahmen alle Grundeigentümer beziehungsweise Wegenutzer verpflichtet, auch wenn diese nicht in Briedel wohnten. Dabei wird die zu leistende Arbeit aufgrund der Grundfläche berechnet. Spanndienste werden anhand einer Tabelle auf Handdienste umgerechnet.

Die Gemeinde führte ein Verzeichnis der Leistungspflichtigen, in das auch alle Leistungen, Ersatzvornahmen und so weiter eingetragen wurden. Die Fronde begründete kein Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde, jedoch bestand eine Unfallversicherung. Der Bürgermeister teilte die Arbeit einzelnen Gruppen zu. Dabei wurde darauf geachtet, dass an allen angesetzten Tagen ausreichend Kräfte bereit standen. So wurden zum Beispiel die Männer des Oberdorfes oder des Unterdorfes an getrennten Tagen einberufen. 1923 und nochmals 1924 erhielten alle Bürger als Dank für geleistete Fronde je einen Festmeter Eichenholz. Wer nicht immer gefront hatte, bekam nichts!

1953 kam es bei der Fronde zu einem folgenschweren tödlichen Unfall. Beim Aufladen von Kies in der Grube stürzte eine Wand ein und begrub einen jungen Helfer, der nur noch tot geborgen werden konnte.

Die Durchführung von Fronden wurde immer unsicherer. Einerseits waren immer mehr Männer in einem auswärtigen Arbeitsverhältnis und konnten daher die Verpflichtung nicht übernehmen. Aber auch die größer werdenden Baumaßnahmen erforderten den Einsatz von Maschinen und die “ungelernten Fröner„ konnten von den Firmen nicht eingesetzt werden.

So ist diese Sitte langsam eingeschlafen. Die letzten Aufrufe zur Fronde gab es um 1965 zum Bau beziehungsweise zur Instandhaltung von Weinbergswegen. In den Kiesgruben schaufelte eine Gruppe den Kies auf die Traktoranhänger und eine zweite Gruppe baute diesen dann in die Wege ein. Die Möglichkeit der Heranziehung der Einwohner zu Naturalleistungen in Form von Hand- und Spanndiensten ist heute zwar noch nach den Kommunalabgabegesetzen möglich, soweit die Herkömmlichkeit gegeben ist. Es wird aber praktisch keine Heranziehung mehr angeordnet.

Der jährliche Dreck-Weg-Tag oder Naturpflegetag knüpft an diese Sitten an. Die Bürger werden aufgerufen, freiwillig an einem Frühjahrstag gemeinsam die Wanderwege und Plätze zu reinigen und instand zusetzen. Große Mengen Unrat können dabei aus der Landschaft gesammelt und entsorgt werden. Als Dank gibt es eine deftige Suppe und ausreichend Getränke.

(Hermann Thur, Briedel, 2026)

Quellen
Protokollbücher des Gemeinderates Briedel
Zehntordnung Briedel von 1154
Chronik der Gemeinde Briedel
Gemeindesatzungen, Frondebuch der Gemeinde Briedel

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Hermann Thur, „Geschichte der Frondienste in Briedel”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/SWB-360768 (Abgerufen: 29. Oktober 2026)
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