Das Mundloch von 1853 sitzt in einer Stützmauer aus unregelmäßigem Bruchsteinmauerwerk. Die Stützmauer war der hintere Abschluss des heute überbauten Zechenplatzes und sicherte den Hang, auf dem der Schachtturm stand. Das vermauerte Mundloch hat eine Breite von 3,0 m und eine Höhe von 2,3 m. Inschrift im Schlussstein: Zeche Prinz Wilhelm 1853. Der hinter dem Mundloch sich erstreckende 36 m lange Stollen war mit Ziegelsteinen ausgemauert und wurde 1974 verfüllt.
Das Objekt Stollenmundloch Zeche Prinz-Wilhelm ist ein eingetragenes Baudenkmal (LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, Datenbank-Nr. 77130, Denkmalliste Essen, laufende Nr. 754).
(Walter Buschmann, 2010)
Literatur
Buschmann, Walter (1998)
Zechen und Kokereien im rheinischen Steinkohlenbergbau.. Aachener Revier und westliches Ruhrgebiet. (Die Bau- und Kunstdenkmäler des Rheinlandes 1.) Berlin.
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