Das ehemalige Altenteil des Overhammshofes (Hammer Straße 87) ist ein zweigeschossiges, wohl 1750 entstandenes Haus mit massivem, neu verputztem Erdgeschoss und Fachwerkobergeschoss mit neu ausgemauerten Gefachen. Der Eingang ist traufseitig. Sämtliche Fenster sind erneuert.
Leibgeding Ein Leibgeding (von lipgeding, leipgeding, liffghedinge, leibrecht o.ä., auch: Leibzucht, Leibrente, Austrag oder Altenteil genannt, in speziellen Fällen Ausgedinge, Witwengut oder Witwenfall) bezeichnet „ein lebenslängliches Nutzungsrecht an Liegenschaften, aber auch an anderen Ertrag abwerfenden Objekten“ (LexMA, Bd. V, Sp. 1848). Ein solches Recht wurde häufig beim Adel hinsichtlich der Einkünfte einer in eine Familie einheiratenden Frau für den Fall des Todes des Mannes vereinbart oder in der Landwirtschaft bei Hofübergaben.
Baudenkmal Das Objekt Overhammshof, Altenteil ehemalig, in Fischlaken ist ein eingetragenes Baudenkmal (Denkmalliste Essen, laufende Nr. 587).
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