Das Naturschutzgebiet Ahrmündung mit einer Größe von 125 Hektar ist heute auch ein Schutzgebiet nach der Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie der EU (FFH-Gebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie 92/43/EWG). Das Naturschutzgebiet wurde 1981 eingerichtet und hatte seinerzeit eine Größe von 63 Hektar. Das heute 125 Hektar große Gebiet hat zum Schutzzweck, in weiten Teilen die natürlichen Prozesse der Fließgewässerdynamik zu ermöglichen. So kann die Ahr dort frei über eine 200 Meter breite und 600 Meter Lange Fläche mäandrieren und somit die Landschaft naturnah gestalten. Durch diesen Prozess entstehen auf natürlichem Wege Feucht- und Trockengebiete mit unterschiedlichen Böden, welche unterschiedlichsten Pflanzen und Tieren einen Lebensraum bieten. Besonders auffällig sind die Kies- und Sandbänke sowie die Auenwälder.
Obwohl das Gebiet geschützt ist, steht es aber unter starkem Einfluss der Veränderungen, die in der Zeit vor der Ausweisung als FFH-Gebiet 2003/2004 vorgenommen wurden. Außerdem wirkt sich der weitestgehend begradigte Oberlauf der Ahr ebenfalls auf das FFH-Gebiet aus. Weiterhin darf das FFH-Gebiet die Schiffbarkeit des Rheins nicht beeinträchtigen.
(Jan Hansen, Universität Koblenz-Landau, 2014)
Internet www.natura2000.rlp.de: Natura 2000 - Mündungsgebiet Ahr (abgerufen 12.08.2014) www.ahrtalbahnfreunde.de: IG Ahrtalbahnfreunde, Das Mündungsgebiet der Ahr (Text Willi Tempel, abgerufen 20.07.2021)
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