Es heißt im Weistum von 1631: „... Die Hinrichtung und Exekution aber der Missetäter, belangend, als nämlich so einer mit dem Strang vom Leben zum Tode hingerichtet werden soll, dann soll der Heimbürger von Mannebach mit Zutun seiner Nachbarn den Galgen herrichten und was ferner dazu und zu solcher Exekution vonnöten sein würde, darstellen und verschaffen. Wer aber zum Rad verdammt und verwiesen sein würde, zu dessen Exekution und Hinrichtung soll der Heimbürger von Retterath samt seinen Nachbarn alle nötigen Sachen dermaßen dahin verschaffen und darstellen, daß daran keinen Mangel noch Fehler erscheine. Wenn aber einer mit dem Feuer hingerichtet werden soll, zu solcher Exekution soll der Heimbürger von Oberelz oder Lirstal, wo derselbe wohnen täte, mitsamt seinen Nachbarn alles was dazugehörig wäre darstellen, aber unseres Gnädigen Herren Bott soll das Feuer dahin beschaffen ...“
Die Mitwirkung bei den verschiedenen Hinrichtungsarten war also auf die drei Heimbürgerschaften des Retterather Gerichts verteilt. Dieses Gericht umfasste die sieben Dörfer der heutigen Pfarrei Retterath: Kolverath, Bereborn, Mannebach, Salcherarth, Retterath, Arbach, Lirstal und Oberelz.
Seit 2001 ist dort als Markierung der Örtlichkeit ein kleinere, einfachere Nachbildung aufgestellt worden. Nach der Umstellung der Geschichtsstraße 2020 auf thematische Rundwanderwege gehört die zugehörige Infotafel zum Rundwanderweg „Grenze, Galgen und Geschichte“ (Geschichtsstraße der Verbandsgemeinde Kelberg, Abschnitt 1, Station 13).
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2014, 2021)