Seit 1988 steht der nordwestliche Teil der Residenzanlagen als Denkmalbereich (Denkmalbereich Klever Gärten und Tiergartenstraße) unter Schutz. Das Hauptziel ist die Erhaltung sowie die Erhöhung der Erlebbarkeit mit der Freistellung der Sichtachsen, die bereits für einige Sichtachsen seit 2007 realisiert ist.
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2013)