Denkmalbereich „Nördliche Stadterweiterung“ in Brühl

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Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Brühl (Nordrhein-Westfalen)
Kreis(e): Rhein-Erft-Kreis
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 50° 50′ 2,84″ N: 6° 54′ 13,66″ O 50,83412°N: 6,90379°O
Koordinate UTM 32.352.392,81 m: 5.633.472,78 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.563.713,23 m: 5.633.582,80 m
Brühl liegt in der Rheinebene zwischen Köln und Bonn im Schutz der Ville. Noch zu Beginn des 19. Jahrhunderts war der Ort in Nachbarschaft zu Schloss Augustusburg ländlich-landwirtschaftlich geprägt. Schloss Augustusburg mit dem weitläufigen Park bestimmte den Charakter der Stadt. Sie war in ihrer städtebaulichen Gestalt auf das Schloss gerichtet und ließ sowohl im architektonischen Formenvokabular als auch im Anspruch einzelner Objekte die Schlossnähe erkennen. Nach der politischen Neuordnung in französischer Zeit verlor Brühl in preußischer Zeit 1830 den Stadtstatus.

Die Aufnahme von Schloss Augustusburg in die Reihe der königlich-preußischen Schlösser 1841 durch Friedrich-Wilhelm IV. zur Nutzung als zeitweilige Residenz der preußischen Herrscher leitete eine Zeit des Aufschwungs ein, denn die Präsenz des Königs und späteren Kaisers war nicht nur ein Gewinn für das gesellschaftliche Leben, sondern zog auch zunehmend Ausflügler aus der Region um Köln und Bonn nach Brühl.
In der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts entwickelte sich der Braunkohleabbau zu einem aufstrebenden Industriezweig. Auch verbesserten der Bau von Eisenbahnlinien (Köln-Bonn 1844, Köln-Euskirchen 1874) und der Ausbau von Landstraßen den Anschluss an das überörtliche Verkehrsnetz. Niedrige Grundstückpreise und geringe Steuern kamen dem allgemeinen Wunsch nach einem Leben im Grünen außerhalb der Städte entgegen, begünstigten den Zuzug und damit die Ortserweiterung in einzelnen Quartieren für die verschiedenen Gesellschaftsschichten.

Westlich und nördlich des alten Stadtkerns, bevorzugt in Schlossnähe (Kaiserstraße, Comesstraße, Schildgesstraße und Wilhelmstraße), zum Teil mit Ausblick in die weite Rheinebene entstanden bis 1890 für das gehobene Bürgertum (Geschäftsleute, Industrielle, pensionierte Militärangehörige, vorwiegend aus Köln) aufwändige Villen, umgeben von großzügigen Gartenanlagen.

Der enorme Bevölkerungsanstieg zwischen 1890 und 1910 von 4.467 auf 8.395 Einwohner löste eine wachsende Bautätigkeit aus. Steigende Grundstückspreise und damit einhergehend höhere Erschließungskosten führten zu kleineren Parzellenzuschnitten mit geänderter Bauweise von Einzelhäusern zu Doppelhäusern und erforderten eine geordnete städtebauliche Entwicklung.
Als Planungsgrundlage dienten zunächst Fluchtlinienpläne nach dem Preußischen Fluchtliniengesetz, die 1880-1889 an Kaiser- und Kölnstraße, 1890-1899 an Kurfürsten-, Friedrich- und an der östlichen Königstraße, 1900-1911 an der westlichen Königstraße und an der Heinrich-Esser-Straße aufgestellt wurden. Ergänzend ließ ein Ortsstatut Bebauung nur an fertig ausgebauten Straßen zu und die Baupolizeiordnung regelte die bautechnischen und die gestalterischen Anforderungen an die Neubauten.
Der Bebauungsplan für das Stadtgebiet von 1905 schuf schließlich eine durchgehende gesetzliche Grundlage und ab 1909 legte eine Zonenbauordnung als Ortssatzung Art und Maß der baulichen Nutzung, die Geschosszahl und die Bauart fest.

Um 1900 wurden Wohnhäuser nicht mehr nur zur Eigennutzung sondern auch als Kapitalanlage errichtet. Zwischen 1901-1907 trat die neu gegründete Brühler Baugesellschaft maßgeblich in Erscheinung. Sie hatte das Gelände im Norden der Stadt vom Gärtner Heinrich Borsch erworben und agierte sowohl als Bauherr als auch als Bauträger. Architekten und Bauleiter im Auftrag der Gesellschaft waren Carl Ringe, Ferdinand Collers, Joseph Kölling, Wilhelm Hoffmann, Wilhelm Düx. Weitere namhafte Architekten zwischen 1890-1910 waren Mathias Erven, Paul Müller, Joseph Blied, Jean Schmitz. Mit dem Konkurs der Gesellschaft um 1910 erfolgte die Zwangsversteigerung einzelner Grundstücke der Gesellschafter.

Heute wird die nördliche Stadterweiterung als ein Gebiet von gehobener Wohnqualität wahrgenommen. An König- und Kurfürstenstraße stehen einzelne freistehende zweigeschossige Villen, überwiegend zweigeschossige Doppelvillen mit eingezäunten oder von niedrigen Mauern und verzierten Toren gefassten Vorgärten und mit rückwärtig gestalteten Gartenanlagen. Kaiser- und Friedrichstraße sind geprägt durch zweigeschossige Wohnhäuser in geschlossener Bauweise unmittelbar an der Straßenflucht.

Ein wesentliches Merkmal aller Baukörper ist die repräsentative und detailreiche Ausprägung zur Straße. Die Straßenfassaden wurden in unterschiedlichen Stilrichtungen ausgeführt. Zu den architektonischen Besonderheiten zählen Erker, Balkon, Loggia, Zwerchgiebel mit geschweiftem oder getrepptem Abschluss, Schwebegiebel, Türmchen und Steinzierrat in Form von Ziernischen, Schrifttafeln, Mosaiken, Friesen, figürlichen oder floralen Reliefs und Bekrönungen. Materialwechsel, Stuckornamentik, Putzmuster und farbige Abstimmung betonen die Architektur. Häufig ist der Hauseingang durch einen Treppenaufgang und ein schmuckvolles Türblatt gestalterisch hervorgehoben. Dem weniger vermögenden Bauherren stand eine Auswahl vorgefertigter Teile zur Verfügung.

Denkmalbereich
Seit 1994 wird die Stadterweiterung als Denkmalbereich durch eine rechtskräftige Satzung geschützt.

(Elke Janßen-Schnabel und Kati Pataki, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, 2009/2016)

Grundlage
Stadt Brühl, Gutachten zur Satzung „Nördliche Stadterweiterung des 19. Jahrhunderts - Königstraße – Kurfürstenstraße – Kaiserstraße – Friedrichstraße - Heinrich-Esser-Straße – Kölnstraße“, 1994.

Literatur

Custodis, Paul-Georg (1972)
Die Villen des späten 19. Jahrhunderts in Brühl. In: Rheinische Heimatpflege 9, Heft 2, S. 169-189. Köln.
Custodis, Paul-Georg (1968)
Der Wohnhausbau in Brühl am Ende des 19. Jahrhunderts. In: Brühler Heimatblätter, S. 29-31. o. O.
Drösser, Wolfgang (2005)
Brühl: Geschichte; Bilder, Fakten, Zusammenhänge. Bonn.
Pufke, Andrea (Hrsg.) (2016)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitsheft der rheinischen Denkmalpflege 83.) S. 92-94, Petersberg.

Denkmalbereich „Nördliche Stadterweiterung“ in Brühl

Schlagwörter
Ort
50321 Brühl
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
Keine Angabe
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, Archivauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1900

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„Denkmalbereich „Nördliche Stadterweiterung“ in Brühl”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/O-66517-20130604-4 (Abgerufen: 24. April 2024)
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