1339 holländisch kultiviertes Bruchgebiet mit bis heute erhaltenen linearen Gräben und Parzellen; sowie eine später hinzugekommene Landwehr als Grenze zwischen den Herzogtümern Geldern und Kleve.
Kulturlandschaftliches und denkmalpflegerisches Ziel im Rahmen der Regionalplanung ist eine erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, insbesondere
- Bewahren des Kulturlandschaftsgefüges
- Bewahren überlieferter naturnaher Landschaftselemente.
Aus: Landschaftsverband Rheinland (Hrsg.): Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Düsseldorf. Erhaltende Kulturlandschaftsentwicklung, Köln 2013
Kulturlandschaftliche Entwicklung
Dieses ehemalige Bruchgebiet wurde 1339 entwässert und kultiviert. Für die Entwässerung wurde ein systematisches geradliniges Grabensystem angelegt. Der Grund für die heute noch sehr dünne Besiedlung mit Einzelhöfen auf Wurten ist, dass größere Teile des kultivierten Landes den benachbarten Altsiedlungen auf dem Uferwall zugeschlagen wurden.
Prägend sind die vielen linearen Entwässerungsgräben zwischen den streifenförmigen Parzellen und entlang beider Straßenseiten, die auf die Hettersche Landwehr und den Netterdenschen Kanal hin entwässerten. Die Landwehr markierte seit dem Anfang des 15. Jahrhunderts die damalige Grenze zwischen den Herzogtümern Geldern und Kleve. Die ursprüngliche Streifenparzellierung ist noch zum größten Teil erhalten. Entlang den Entwässerungsgräben befinden sich charakteristische Kopfbaum- und Heckenreihen. Seit ca. 1730 dominiert nach den klevischen Katasterkarten die Grünlandnutzung.
Durch die dünne Besiedlung, die Streifenparzellierung mit vereinzelten Baum- und Heckenreihen und die dominante Grünlandnutzung hat dieser Raum einen sehr offenen Charakter mit weiten Fernsichten, die durch die Bundesautobahn A 3, die diesen Raum durchschneidet, unterbrochen wird.
Prägende kulturlandschaftliche Elemente:
- tradierte Einzelhöfe
- spätmittelalterliches Wege- und Hauptgrabengefüge
- geradlinige Entwässerungsgräben
- Einzelne Kopfweiden und Kopfweidenreihen
- Allee mit Kopfeichen
- Tote Landwehr und Hetter Landwehr (als tradierte Grenze zwischen den Herzogtümern Kleve und Geldern und seit 1815 mit den Niederlanden).
Beibehaltung des Siedlungscharakters der dünnen Besiedlung mit gestreuten Einzelhöfe entlang der geraden Straßen mit vereinzelten Baumreihen, der tradierten Grünlandnutzung sowie dem Entwässerungsgefüge mit Gräben und Leitgräben sowie der damit zusammenhängenden Streifenparzellierung, die weitgehend das Produkt der spätmittelalterlichen Entstehungsphase sind. Heute sind größere Teile der Hetter als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Für den strukturellen Erhalt sind die Siedlungsstruktur, Streifenparzellierung, tradierte (extensive) Grünlandnutzung und die Beibehaltung des offenen Landschaftsbildes wichtig.
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2012)
Internet
Fachbeitrag Kulturlandschaft zum Regionalplan Düsseldorf (Abgerufen: 17.03.2015)