Patrozinium: Petrus (seit dem 7. Jahrhundert). Orden: Kollegiatstift (Männerkloster). Geschichte (Gründung und Entwicklung bis um 1200): Auf den Synoden zu Rom (313) und zu Arles (314) ist Maternus der erste namentlich genannte Kölner Bischof, in dessen Begleitung ein Diakon Macrinus bezeugt ist, der erste namentlich genannte Kölner Kleriker. Den Status einer Rechtskörperschaft wird die Klerikergemeinschaft im Zuge der Aachener „institutio canonica“ von 816 angenommen haben; im Bibliothekskatalog von 833 finden sich verzeichnet „de regulis canonicorum volumina II“. Noch deutlicher ist 866 im Privileg König Lothars II. die Rede vom „clero sancti Petri“ und den Domkanonikern („canonicorum in eadem sancta matre ecclesia“), die der vom Erzbischof Gunthar vorgelegten Güterumschreibung zugestimmt hätten. Die Liste erfaßte auch die Besitzungen der anderen Stifte des Bistums und der Stadt Köln, um deren Fortbestand zu sichern. Das Diplom spiegelt bereits das Rechtsverhältnis der Stifte und insbesondere des Domstiftes wider. Die Kölner Stifte St. Gereon, St. Severin, St. Kunibert, St. Ursula und die Kirche St. Pantaleon sowie das Bonner Stift St. Cassius und Florentius und das Xantener Viktorstift, in der Reihenfolge ihrer Anciennität, waren wie das Domstift vom Erzbischof rechtsabhängig. Letzteres war von den übrigen Stiften dadurch abgehoben, dass allein die Domkanoniker in einer so wichtigen Angelegenheit wie dieser zustimmen mußten. Obwohl in der Folgezeit die Reihenfolge der genannten Stifte wechselte, findet sich an erster Stelle stets das Domstift genannt, nahm also den ersten Rang ein. Zurückzuführen ist dieser Rang wohl auf das Recht der Domkanoniker, an der Bischofswahl mitzuwirken, und umgekehrt auf das Recht des Erzbischofs, nicht nur den Dompropst wie die anderen Pröpste zu wählen, sondern auch die Dignitäre des Domkapitels.
Dieses Rechtsverhältnis drohte im Laufe des 12. Jahrhunderts durch Emanzipationsbestrebungen gründlich gestört zu werden. Die Entwicklung vollzog sich auf verschiedenen Ebenen und beschränkte sich auch nicht auf das Domstift; sie zielte zunächst auf eine Einschränkung der nahezu monarchischen Gewalt des Erzbischofs ab. Die Pröpste der nach wie vor vom Erzbischof abhängigen Stifte im Bistum finden sich vereinzelt schon im 9. Jahrhundert genannt, bildeten seit 1161 jedoch eine geschlossene Gruppe, das sogenannte Priorenkolleg, das gleichsam als erzbischöflicher Hof dem Erzbischof in kirchlichen und politischen Angelegenheiten mit seinem Rat zur Seite stehen wollte bzw. ihm diesen aufzuzwingen suchte. In diesem Zusammenhang änderte sich der Kanonikerkonvent des Domes zu einem korporativ gestalteten Kapitel. 1165 und 1179 löste sich die gemeinsame „praebenda fratrum“ in eine Vielzahl von Einzelpfründen auf. Das Kapitel entzog sich der Bevormundung durch den Erzbischof, indem dieser von der Wahl der Stiftsdignitäre ausgeschlossen und durch das Kapitel ersetzt wurde. Die Domdignitäre traten auf diese Weise als Einzelpersonen stärker in Erscheinung, was sich in Berufungen zum Propst eines auswärtigen Stiftes, in der Wahl zum Bischof von Münster oder in der Erledigung päpstlicher Aufträge niederschlug. Zum Erzbischof von Köln gewählt zu werden, hatte allerdings nur der Dompropst Aussicht. Die Autoritätssteigerung spiegelt sich auch in der Zeugenreihe von Urkunden wider. Die Aufzählung der Stiftspröpste wurde zunächst um den Domdekan erweitert, und zwar plaziert gleich hinter dem Dompropst, vor den anderen Stiftspröpsten, und schließlich vermehrt um die restlichen Dignitäre wie Subdekan, Chorbischof, Domscholaster und Domkustos sowie die städtischen Stiftscholaster. Es sind erste Anzeichen, außer dem Erzbischof nun auch die nicht dem Domstift angehörenden Kräfte des Priorenkollegs zu entmachten. dass bis zur Mitte des 13. Jahrhunderts die Kapitelsdignitäre dem Ministerialenstand oder dem Bürgertum angehören durften, nunmehr jedoch aus dem Adelsstand kommen mußten, kennzeichnet die Vollendung dieser Tendenz. (Engels 2006)
Gegründet: Seit dem 4. Jahrhundert Bischofssitz, Domkapitel vor 866 institutionalisiert, noch existent (Bönnen / Hirschmann 2006). Die Abgrenzung des Stiftbezirks wurde hier nach den Pfarrgrenzen von um 1500 eingezeichnet (Hegel 1992).
(LVR-Redaktion KuLaDig, 2011)
Internet www.rheinische-geschichte.lvr.de: Maternus, Bischof von Köln (erwähnt 313, 314) (Text Joachim Oepen, abgerufen 28.01.2022) www.heiligenlexikon.de: Ökumenisches Heiligenlexikon, Maternus von Köln (abgerufen 28.01.2022
Literatur
Bönnen, Gerold; Hirschmann, Frank G. (2006)
Klöster und Stifte von um 1200 bis zur Reformation. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, IX.3.) Bonn.
Engels, Odilo (2006)
Klöster und Stifte von der Merowingerzeit bis um 1200. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, IX.2.) Bonn.
Hegel, Eduard (1992)
Das mittelalterliche Pfarrsystem und seine kirchliche Infrastruktur in Köln um 1500. (Geschichtlicher Atlas der Rheinlande, IX.1.) Köln.
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