Die erste und zweite Schule Pünderichs Bei der heutigen Grundschule in Pünderich handelt es sich um das dritte Schulgebäude des Ortes. Das erste Schulgebäude befand sich in der Kirchstraße mit der Hausnummer 6, entstand 1716 zur Zeit des Barocks und gehörte zur angrenzenden katholischen Pfarrkirche St. Markus Evangelist. Das ursprüngliche Sockelgeschoß sowie die Kellertür sind heute noch erhalten. Die Schule zog 1906 aufgrund von Baumängeln in ein Fachwerkhaus gegenüber der Fähranlegestelle um. Bei dem Fachwerkhaus handelt es sich um das „Alte Rathaus“.
Merkmale der heutigen Grundschule Die heutige Grundschule wurde 1906 eingeweiht und das Gebäude besitzt einen massiven unverputzten Kellersockel aus Bruchstein sowie ein mit Biberschwanzschindeln aus Schiefer gedecktes Dach. Auf dem Dachfirst sitzt ein sechseckiger Dachreiter. Es handelt sich hierbei um ein kleines Türmchen mit glockenförmigen Dach und Wetterfahne. Solche Giebelreiter beherbergten oft eine Glocke. Vor der Öffentlichen Grundschule befindet sich ein mit Kopfsteinpflaster befestigter kleiner Parkplatz für circa sechs Fahrzeuge. Hinter dem Gebäude grenzt der asphaltierte Schulhof von 1988 an eine 1987-1989 erbaute Sport- und Mehrzweckhalle mit Flachdach an. Im Jahr 2015 verzeichnete die Schule 41 Schülerinnen und Schüler.
Die Förderung des Schulwesens Der freiwillige mindestens zweijährige Schulbesuch für Kinder ab 5 Jahren wurde in Pünderich 1747 durch eine Kurtrierische Verordnung eingeführt. Bei einer Abwesenheit vom Unterricht aufgrund der Arbeitsverhältnisse der Kinder erfolgten Strafandrohungen. Zunächst wurden die Lehrer nicht ausreichend ausgebildet, unterrichteten oft nur in den Wintermonaten und nutzten ihre Wohnung als Klassenzimmer. Lehrer wurden unter anderem zum Viehhüten herangezogen und mussten ihren Lohn sowie Naturalien an den Haustüren der Einwohner erbeten.
Der letzte Trierer Kurfürst, Erzbischof Clemens Wenzeslaus von Sachsen (1739-1812, Amtszeit 1768-1803) verbesserte die schulische Situation. Wenzeslaus förderte Schulstuben und Schulhäuser sowie beheizte Lehrerwohnungen. Der Kurfürst entband die Lehrer vom Viehhüten und verpflichtete die Ortsbürgermeister, einen festgelegten Lohn bei der Bevölkerung einzusammeln. Lehrer wurden vom Militärdienst befreit, durften Gemeindeland nutzen und erhielten die Bürgerrechte. Die Lehrer wurden in den Fächern Kirchengesang, Katechismus, Rechnen, Landwirtschaft, Sprachlehre sowie in der Schreibkunst ausgebildet. Ein Lehrerexamen und Lehrmethoden wurden eingeführt. Eine Schulkommission überprüfte den Leistungsstand der Schülerinnen und Schüler. Die Schulpflicht (Schulzwang) wurde jedoch erst am 23.12.1802 durch Kaiser Napoleon Bonaparte (1769-1821) eingeführt.
Kulturdenkmal Die Grundschule in Pünderich, ein „Bruchsteinbau“, ist als geschütztes Kulturdenkmal ausgewiesen (Denkmalverzeichnis Kreis Cochem-Zell, S. 38).
(Karolina Paus, Universität Koblenz-Landau, 2015)
Quelle Gespräche und freundliche Hinweise von Herrn Winfried Schneiders (Co-Autor der Dorfchronik).
Internet puenderich.de: Ortsgemeinde Pünderich (abgerufen am 29.11.2015)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Cochem-Zell. Denkmalverzeichnis Kreis Cochem-Zell, 19. Sep. 2022. S. 38, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Cochem-Zell, abgerufen am 15.06.2023
Schneiders, Winfried (2009)
Das Schulwesen in Pünderich. In: Busch, Alois; Gilles, Karl-Josef; Schneider, Winfried (Hrsg.): Pünderich. Geschichte eines Moseldorfes, (Ortschroniken des Trierer Landes, 51.) S. 485-488. 485-488, Trier.
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