Das Gartenhaus besaß drei schmale Flügel, welche mit dem Mittelbau zusammenstießen. Auf einem geschweiften Dach thronte eine sechseckige, hölzerne Laterne. Fürst Ludwig Adolf Friedrich zu Sayn-Wittgenstein-Sayn (1799-1866) lebte einige Tage im Gartenhaus, als er das Herrenhaus kaufte, um es zu einem Schloss umbauen zu lassen. Auch verschiedene Sayner Familien bewohnten später das Gartenhaus und nannten es das „Teehaus“. Im Jahr 1972 brannte das Gartenhaus aus. Vom Gartenhaus aus hatte man einen romantischen Blick über die zwei Teiche und zu der Brücke mit Knüppelholzgeländer.
Kulturdenkmal
Das „spätbarocke Gartenhaus“ ist als Kulturdenkmal des Kreises Mayen-Koblenz nach § 8 des Denkmalschutzgesetzes (DSchG) und das „Schloss Sayn“ (Abteistrasse 1) ist mitsamt der „englischen Parkanlage“ als Denkmalzone ausgewiesen (Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreis Mayen-Koblenz 2015, S. 12).
(Karolina Paus, Universität Koblenz-Landau, 2015)
Quellen
Gespräche und freundliche Hinweise von Alexander Fürst zu Sayn-Wittgenstein-Sayn, 2015.
Internet
www.sayn.de/schlosspark: Schlosspark Sayn (abgerufen 22.03.2015)