Forschungen des Ortschronisten brachten auch Belege über die Existenz eines Prangers in Briedel zutage. So ist noch in der Neufassung der Briedeler Polizeiordnung von 1784 die Prangerstrafe bei Diebstahl von Weinbergspfählen aufgeführt. Ob diese Schandstrafe wirklich und bis wann verhängt wurde, kann derzeit nicht sicher nachgewiesen werden. Die Aufzeichnungen des Briedeler Gerichts sind Großteils verloren gegangen, bzw. sind nicht mehr lesbar. Die bloße Existenz eines Prangers galt damals als öffentlicher Beweis über das Recht der niederen Gerichtsbarkeit der Gemeinde.
Auch das Briedeler Sent-(Kirchen-)gericht hatte für persönliche Verfehlungen von Frauen mit den Lästersteinen eine ähnliche Bestrafungsform.
Die Prangerstrafe konnte nach 1372, dem Übergang der Vogteirechte, d.h. des Hochgerichts, an den Kurfürsten, noch bis zur Franzosenzeit 1796 durch das verbliebene örtliche Untergericht verhängt werden. Mit dem Untergang des Kurfürstentums Trier, der Okkupation unserer Heimat durch Napoleon und der Einführung der französischen Rechtsprechung mit dem „Code civil“ entfiel diese Bestrafungsform.
Vermutlich hat der damalige Bürgermeister beim Einmarsch der französischen Revolutionstruppen den Ortspranger schnell abgebaut und das Halseisen auf seinem Speicher -Träf- versteckt. Ob er wohl Angst hatte, dass diese ihn anprangern und anketten würden?
Höchstwahrscheinlich befand sich der Briedeler Pranger, der nur aus diesem Halseisen bestand, hier an der Wand des kurfürstlichen Kelterhauses neben dem alten Gemeindebrunnen, der Boar. Dieser Platz war Ortsmittelpunkt und viele Einwohner kamen regelmäßig hierher zum Wasserholen. Damit war die mit der Strafe angestrebte breite Öffentlichkeit gegeben. Die Länge der Kette und ein niedriger Befestigungspunkt ließen es auch zu, dass dem Delinquenten bei Bedarf eine Sitzgelegenheit untergeschoben werden konnte.
(Hermann Thur, Briedel, 2025)