Burgruine Lindelbrunn bei Vorderweidenthal

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Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Vorderweidenthal
Kreis(e): Südliche Weinstraße
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 08′ 40,31″ N: 7° 53′ 47,23″ O 49,14453°N: 7,89645°O
Koordinate UTM 32.419.518,27 m: 5.444.109,13 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.419.561,61 m: 5.445.847,76 m
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    Panorama der Burgruine (2022)

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    Grundriss (2005)

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    Burgruine Lindelbrunn bei Vorderweidenthal (2022)

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    Saalbau mit Kamin (2022)

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    Innenhof und Felsplateau (2022)

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    Burgruine Lindelbrunn bei Vorderweidenthal (2022)

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    Innenseite des Saalbaus

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Indirekt nachgewiesen ist Burg Lindelbrunn durch Dieter von Lindelbrunn (Dithericus miles dictus de Lindelbolle), offensichtlich ein 1273 verstorbener Reichsministeriale, der sich bereits (vor?) 1252 nach der Anlage benannte (vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 431 f.). Weitere Vertreter dieser Familie werden 1268 und 1271 urkundlich erwähnt. Dabei ist der am letztgenannten Datum erstmals genannte Merkelin von Bedeutung, da König Rudolf von Habsburg den Grafen Emich IV. und Friedrich III. von Leiningen dessen Reichslehen zusicherte. Dieses Versprechen stand jedoch unter der Voraussetzung, dass der gleichnamige Sohn des Merkelin vor dem Erreichen der Volljährigkeit versterben würde.
Zu diesem Reichslehen gehörte offensichtlich auch die Reichsburg Lindelbrunn, Diese blieb jedoch Händen des Ministerialengeschlechts, da Merkelin noch 1292 unter den Lebenden weilte. Vor 1317 muss Lindelbrunn dennoch in den Besitz der Leininger gelangt sein, denn bei einer innerfamiliären leiningischen Teilung fiel 1317/18 die Burg in das Los des Grafen Jofried von Leiningen(-Hardenburg) (vgl. Thon (G bis 1330) / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 432). Diese Familie sollte nun längere Zeit im Lehensbesitz der Reichsburg sein. Die Zugehörigkeit zum Reich, die 1353 die Belehnung der Grafen von Leiningen mit Burg Lindelbrunn durch König Karl IV. unterstreicht, hinderte die Leininger nicht, bei Bedarf die Burg zu teilen, zu verpfänden oder teilweise zu verkaufen. So erhielten 1354 Agnes, die Tochter Graf Jofrieds, und ihr Ehemann, Raugraf Philipp I. von Neuenbaumburg, im Gegenzug für einen Wittumverzicht der Agnes Anteile an den leiningischen Burgen Lindelbrunn, Guttenberg und Falkenburg (Lehmann 1857, S. 194). 1358 (Generallandesarchiv Karlsruhe, 67/800, fol. 24v) werden darüber hinaus die Grafen Hanemann I. und Simon Wecker II. von Zweibrücken-Bitsch als Anteilseigner von Lindelbrunn erwähnt, d. h. Lindelbrunn befand sich als Ganerbenburg im Besitz der vorgenannten Hochadelsfamilien.

Am Rechtsstatus „Ganerbenburg“ änderte sich in den nachfolgenden Jahrhunderten, letztlich bis ins 16. Jahrhundert, eigentlich nichts. Lediglich die Zahl der Anteilseigner und Rechteinhaber war - teilweise gravierenden - Schwankungen unterworfen. Insbesondere waren Öffnungsrechte begehrt. So hatten schon 1358 und 1367 die Grafen von Zweibrücken der Pfalzgrafschaft ihren Anteil an Burg Lindelbrunn geöffnet und Raugräfin Agnes von Neuenbaumburg und ihre Kinder machten 1375 Rechte geltend (vgl. Lehmann 1857, S. 195). Dazu gesellten sich nicht nur weitere Familienangehörige, sondern zunehmend auch Niederadelige, die von den beiden großen Kondominatsherren für längere oder auch kürzere Zeit Burganteile oder Rechte erhalten hatten. Zu diesem Personenkreis zählten als Pfandnehmer der Zweibrücker die 1385 erwähnten Friedrich von Beilstein gen. von Lautern und Georg von Wachenheim, die Brüder Hans, Reinhard und Heinrich von Rietburg, 1398 Waldvogt Bertsch von Lauterburg und 1399 die Herren von Kropsburg (vgl. Lehmann 1857, S. 196).
Zwischenzeitlich hatten 1379 die Grafen von Zweibrücken-Bitsch im Zusammenhang mit einer verlorenen Fehde mit Graf Heinrich von Lützelstein vorübergehend ihre Burganteile verloren. Doch war offensichtlich unter tätiger Mithilfe König Wenzels 1379 spätestens seit 1382 der alte Rechtszustand wiederhergestellt, denn damals verzichtete Graf Heinrich von Zweibrücken-Bitsch zugunsten seiner älteren Brüder, unter anderem auch auf seine Burganteile( vgl. Lehmann 1857, S. 195).
Zur Vermeidung von Streitigkeiten schloss man Burgfrieden, die sich auf die ganze Burg oder auf die anteiligen Hälften der beiden großen Kondominatsherren beziehen konnten. So schlossen 1398 zwei der zweibrückischen Ganerben, Hanemann und sein Bruder Friedrich, einen Burgfrieden für mehrere Orte und Städte, darunter Lindelbrunn (vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 434). Nach dem Tod der beiden fielen ihre Anteile an diverse Familienmitglieder. Doch bis 1407 gelangte offensichtlich das Gros der Zweibrücker Anteile in den Besitz des Graf Hanemann II. von Zweibrücken-Bitsch (vgl. Lehmann 1857, S. 195).
Gleichzeitig nutzte auch Leinigen-Hardenburg zur Befriedigung eigener Geldnöte ihren Herrschafts- und Burganteil. Noch vor 1399 versetzte Emich VI, einen Anteil an Gerhard und Wilhelm von Odenbach gen. von Kropsburg sowie 1406 an Hanemann von Sickingen. Letztlich war die Zahl der Burggemeiner so stark angestiegen, dass man das Innenverhältnis mittels eines ausführlichen Burgfriedensvertrages 1407 (Hauptstaatsarchiv München, Kasten blau 385/5, fol 95) zu regeln versuchte. In dem Schriftstück betonten die Grafen Emich (VII.) von Leiningen-Hardenburg und Hanemann (II.) von Zweibrücken-Bitsch, dass die burcke Lyndelboln immer im Eigentum der beiden gräflichen Familien bleiben solle.
Die Betonung des gräflichen Vorrangs war sicherlich der Tatsache geschuldet, dass einerseits die diversen Pfandschaften von den Grafenfamilien nicht oder nur mit großer Mühe eingelöst werden konnten und andererseits von den Pfandnehmern innerhalb ihrer Familien weitervererbt oder anderweitig veräußert wurden. So waren entfernte Familienangehörige des Waldvogts Bertsch noch 1436 im Pfandbesitz von Burgteilen, da die Leininger die geliehene Pfandsumme schuldig geblieben waren (vgl. Lehmann 1857, S. 200). Als ähnlich problematisch erwies sich die Tatsache, dass Gerhard gen. von Kropsburg nach seines Bruders Wilhelm Tod seinen Burganteil 1422 für 250 Goldgulden an Götz von Mühlhofen d. Ä. versetzt hatte.

Die Zahl der Anteilseigner wuchs bis 1428 weiter an, sodass man erneut versuchte die unterschiedlichen Interessen in einem erweiterten Burgfrieden zu bündeln. Insbesondere wählte man einvernehmlich Simon von Mühlhofen zum gemeinsamen Burggrafen (vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 436).
Gleichwohl erwies sich eine so große Anzahl von Ganerben als Risiko. So belagerten 1441 (Generallandesarchiv Karlsruhe 67, Nr. 291, fol. 122v-124) Truppen des pfälzischen Kurfürsten sowie des Speyerer Bischofs Reinhard von Helmstatt sieben Wochen lang die Burg, da sie mit dem Lindelbrunner Ganerben Heinrich von Steinhausen in massive Streitigkeiten verwickelt waren. Mit Hilfe der Grafen von Zweibrücken und Leiningen kam es zu einem friedlichen Ausgleich, doch hatte man auf Ersatz des durch die Belagerung entstandenen Schadens zu verzichteten (vgl. Lehmann 1857, S. 206).
Auf ähnliche Art und Weise war zwischen 1448 und 1450 Burg Lindelbrunn in eine kriegerische Auseinandersetzung verwickelt. Der Lindelbrunner Burggemeiner Simon Mauchenheimer von Zweibrücken hatte „Heinrich Holzapfel von Herxheim eigenmächtig und ohne Einwilligung der übrigen Teilhaber in die Feste aufgenommen“ (Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 437). Heinrich Holzapfel wiederum war in Händel mit dem Bistum Speyer und der Reichsstadt Landau verwickelt. Insbesondere hatte in er den kriegsgefangenen bischöflich-speyerischen Amtmann Hans von Helmstadt auf Burg Lindelbrunn inhaftiert. Ein vereinigtes Heer der Stadt Landau und des Bistums Speyer daher vor die Burg Lindelbrunn. Ziel der Verbündeten war die Befreiung des Amtmannes sowie die Bestrafung des Heinrich Holzapfel und des Simon Mauchenheimer.
Dies erwies sich als undurchführbar und man zog sich nach wenigen Tagen unverrichteter Dinge zurück (vgl. Lehmann 1857, S. 206). Jedoch ließen 1450 Heinrich Holzapfel und Simon Mauchenheimer den Amtmann, da man ihnen Straffreiheit in Aussicht gestellt hatte, frei. Beide hatten sich jedoch verspekuliert. Insbesondere blieb ein erhofftes Lösegeld aus. Zu ihrer Überraschung kam es im Juni bzw. im August desselben Jahres zu weiteren Belagerungen. Zu den bisherigen Gegnern hatten sich die Grafen von Zweibrücken-Bitsch sowie von Leiningen-Hardenburg als Vertreter der übrigen Burggemeiner gesellt. Letztlich wurden die Lindelbrunn von den Letztgenannten eingenommen, doch ist das „Ausmaß der in diesem Zusammenhang verursachten Schäden an der Feste unbekannt, dürfte aber nicht unbeträchtlich gewesen sein“ (Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 437). Darauf verweist vor allem die Tatsache, dass die Burggemeiner 1450 für das nachfolgende Jahrzehnt beschlossen, Baugelder zu entrichten und alternierend einen Burgbaumeister zu bestimmen (vgl. Lehmann 1857, S. 211).
In den kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen Pfalzgraf Friedrich I. von der Pfalz und Herzog Ludwig dem Schwarzen von Zweibrücken-Veldenz spielte Lindelbrunn 1460/61 eine gewichtige Rolle. Die mit Herzog Ludwig verbündeten Grafen von Leiningen-Hardenburg stellten damals die Burg als militärischen Stützpunkt zur Verfügung.
Nach dem Ableben Friedrichs von Zweibrücken-Bitsch fielen dessen Herrschafts- und Burganteile an seine Kinder. Nach einer 1476 getroffenen Erbschaftordnung sollten keiner der Erben „über seine Anteile an der Herrschaft ohne die Zustimmung der anderen verfügen“ (Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 438). Jedoch erwies sich rasch, dass diese Ordnung Dritte, insbesondere ihren Verwandten aus der Linie der Grafen von Zweibrücken-Bitsch(-Ochsenstein) nicht behagte. Sie riefen 1483 das kurpfälzische Hofgericht an, mussten jedoch eine juristische Niederlage hinnehmen, so dass die bisherigen Besitzverhältnisse Bestand hatten (vgl. Lehmann 1857, S. 211).
Den Untergang der Burg leitete während des Bauernkriegs der Kleeburger Kolbenhaufe ein. 1525 eroberte das Bauernheer die schwach besetzte Anlage, plünderte sie aus und äscherte sie anschließend ein. Die stark beschädigte Burg wurde nicht wiederaufgebaut und ist seitdem Ruine.
Die Herrschaft Lindelbrunn und Falkenburg befand sich seit 1536 anteilig in der Hand der drei Söhne Emichs VIII. Diese Besitzteilung endete rasch, denn 1539 fiel Lindelbrunn an Hans Heinrich von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg. Mit dem Erlöschen der Grafen von Zweibrücken-Bitsch „im Jahre 1570 kam der Antheil derselben an Lindelborn vertragsmäßig an die gräflich leiningische Familie“ (Lehmann 1857, S. 215). An diesen Eigentumsrechten änderte sich bis zur Franzosenzeit nichts mehr.
Das Land Rheinland-Pfalz, seit 1963 im Besitz der Ruine, veranlasste in den Jahren 1979 bis 1981 vor allem an der Kapelle, dem Pallas und den Ringmauern umfangreiche Sanierungsmaßnahmen. Den nördlichen Teil des Burggeländes betrafen diese Maßnahmen nicht.

Baubeschreibung
Die nordöstlich von Vorderweidenthal gelegene, frei zugängliche Burg erhebt sich auf dem Gipfel des 437 Meter hohen Schlossberges. Sie nimmt faktisch das gesamte Gipfelplateau ein, das einem gleichschenkligen Dreieck von ungefähr 60 x 55 x 70 Metern Seitenlänge ähnelt (vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S 440). Diese Beschreibung bezieht sich auf die obere Kernanlage, doch existierte auch eine kleinere, heute weitgehend abgegangene Unterburg. Sie beschränkte sich offensichtlich auf das Terrain am Fuß der ca. 60 Meter langen südwestlichen, bzw. der fast ebenso langen südöstlichen Felsfront
Der heutige Zugang an der Nordwestecke zur Unterburg ist mit dem ursprünglichen Burgweg identisch. Fundamentrillen im anstehenden Felsgestein sind die letzten Reste einer Toranlage. Eine von hier nach Osten verlaufende, schwach zu erkennende Aufhügelung, wird als Rest einer Ringmauer gedeutet.
Am Fuß der südwestlichen Felsfront befindet sich der heute verschüttete, „die Felswand anschneidende Brunnen“ (Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 440). Karge Spuren im dort abgeschroteten Buntsandstein deuten auf eine Dachkonstruktion (Brunnenhaus?). Von den weiteren, hier und an der schmaleren Südostseite zu vermutenden Unterburgbauten ist aufgehendes Mauerwerk nicht mehr vorhanden. Dies gilt auch für den Bering.
Ansteigend führt der Zugangsweg bis zur Nordspitze des Bergplateaus. Unmittelbar schräg unter einem hervorspringenden Stück der höherliegenden Felsplattform befindet sich in der Felswand eine hoch gelegene, rechteckige (vergitterte) Pforte. Von hier führt eine in den Sandstein geschrotete Treppe aufwärts in das Burginnere. Balkenlöcher im unmittelbaren Umfeld vor der Pforte verweisen auf einen hölzernen Aufgang. Allgemein wird dies als wohl ältester Zugang zur Burg gedeutet (vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 441).
An der Nordspitze endet der Aufweg an einer Spitzkehre. Hier befand sich ein weiteres (zweites?) Tor mit dahinterliegendem knapp sechs Meter breiten Torzwinger. Ein rampenartiger, in den unteren Partien in den anstehenden Sandstein geschlagener Weg führt zum höher gelegenen inneren (dritten?) Tor. Erhalten sind hier lediglich die Torschwelle, Balkenlöcher und Verriegelungsspuren.
Unmittelbar südlich des Tores befinden sich die (teilrestaurierten) Fundamente der fast quadratischen Kapelle mit einer rechteckigen Apsis (um 1200?). Von der 1381 erstmals erwähnten Nikolaus-Kapelle sind neben der Schwelle des Zugangstors „Teile des abgeschrägten Sockels und Reste der Fassadengliederung in Lisenen mit Wulst und Kehle“ (Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 442) erhalten.
Unweit der Kapelle und östlich des sog. Palas ragt die noch zweigeschossige Außenwand des Ostwohnbaus auf. Zwei Öffnungen im Obergeschoss erlaubten den Zutritt zu abgegangenen Toilettenerkern. Der Keller des Gebäudes war ursprünglich Osten zugänglich. Dieser Eingang wurde später vermauert und zugeschüttet (vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 442). Außergewöhnlich ist auf der östlichen Schmalseite des Gebäudes das Rudiment einer Heizungsanlage. Der westlich anschließende - nicht unterkellerte Raum - zeigt in den Ecken der Nordwand zwei attische Basen, jedoch ohne zugehörige Säulenschäfte. Man nimmt an, dass sich hier als Vorgänger der Nikolauskapelle eine Hauskapelle befand (Vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 443).
Vor der Nordostecke des Ostgebäudes befand sich eine (heute verschüttete) kleine Filterzisterne, deren Zuläufe im Boden sichtbar sind.

Westlicher und nördlicher Repräsentativbauten
Die Oberburg beherrscht der westlich anschließende und dann nach Nordwest umknickende, zusammen mehr als 50 Meter lange Bau. Die Außenwände, des eigentlich aus zwei Gebäuden bestehenden Ensembles sind einerseits mit ca. 2,50 Metern Meter ungewöhnlich stark und andererseits recht aufwändig durchfenstert (vgl. Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 443). Der noch recht gut erhaltene, repräsentative südwestliche Bauteil wird im Regelfall als Saalbau oder Palas (um 1200) angesehen. Auffällig sind im Verlauf der mit einem Sockel versehenen Außenwand die dort verwendeten Buckelquader und nicht zuletzt die drei großen Doppelfenster (Maßwerk) mit Seitensitzen. Diese „Wand gehört zu dem Vorzüglichsten, was staufische Baukunst an unseren Burgen hinterlassen hat“ (Thon / Burkhart / Pohlit / Barz 2005, S. 443). Mit einer inneren Länge von ca. 21 Metern und einer Breite von ca. sechs Metern wies dieser Saal auf mehr als 125 Quadratmeter auf, d. h. er war durchaus repräsentativ. Ähnliches ist beim abgegangenen zweiten Stockwerk zu vermuten. Bei Aufräumungsarbeiten - um 1970 - legte man einerseits den Kellerzugang und befreite den Keller von Schutt, andererseits verunklaren die damaligen Restaurierungsmaßnahmen leider teilweise das Bild.
Nördlich schließt sich ein weiterer, ca. 22 Meter langer und fünf Meter breiter, repräsentativer Wohnbau an. Auch er besaß (mindestens) zwei, ähnlich dem Saalbau durchfensterte Stockwerke. Jedes der Stockwerke wies einen Aborterker auf. Original erhalten sind im Erdgeschoss neben dem Abort nur die beiden östlichen Fenstergewände. Im Gegensatz dazu wurde das westliche Fenster um 1970 erneuert. Fast vollständig abgegangen ist aufgehendes Mauerwerk an der Hofseite.
Die Funktion (Stall?) und das Aussehen des sich östlich anschließenden Gebäude ist letztlich ebenso unbekannt wie die der benachbarten, unter Bauschutt begrabenen Baulichkeiten auf dem höchsten Teil des Oberburgplateaus
Auffällig ist das offensichtliche Fehlen eines Hauptturms, doch soll um 1900 sich westlich des inneren Tors auf dem Felsen noch ein Turmrest mit Buckelquaderverkleidung befunden haben. Johann Georg Lehmann (Lehmann 1857, S. 191) vermutet einen ehemaligen Rundturm auf der kellerartig ausgehauenen Plattform des überhängenden Felsens an der Südspitze der Burg. Auch dafür mangelt es an Nachweisen.

Kulturdenkmal
Zur Burgruine Lindelbrunn findet sich ein Eintrag im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler des Kreises Südliche Weinstraße (Stand Januar 2025). Der Eintrag lautet:
„Burgruine Lindelbrunn nördlich des Ortes an der K 10 (Denkmalzone)
wohl im 12. Jh. als Reichsburg gegründet, 1525 im Bauernkrieg niedergebrannt, dann verfallen;
Überreste, u.a. des Palas, im Wesentlichen 2. Viertel 13. Jh.; ungefähr dreieckiger Bering, in den Felsen
gehauene Räume“

(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2024)

Literatur

Keddigkeit, Jürgen; Übel, Rolf / Burkhart, U. (Hrsg.) (2005)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 3. I-N. S. 430-448, Kaiserslautern.
Klein, Willi (1970)
Versuch einer urkundlichen Geschichte der Burg Lindelbrunn (bis 1525). (Schriftliche Hausarbeit zur Ersten Prüfung für das Lehramt an Volksschulen). Landau.
Lehmann, Johann G. (1969)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz.. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde, Band 1, 1857. S. 191-216, Pirmasens.
(1935)
Die Kunstdenkmäler des Bezirksamtes Bergzabern. In: Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz, Band 4, S. 302-310, München.

Burgruine Lindelbrunn bei Vorderweidenthal

Schlagwörter
Ort
76889 Vorderweidenthal
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Lindelbrunn bei Vorderweidenthal”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-355916 (Abgerufen: 30. April 2025)
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