Geschichte
Es ist letztlich ungewiss, ob Werner II. von Bolanden, der seit 1187 die Vogtei über Odernheim ausübte, oder - wahrscheinlicher - ein anderes, namentlich unbekanntes Mitglied dieser Reichsministerialenfamilie am Nordostrand von Odernheim eine Burg errichten ließ. Diese wird jedoch erst 1279 im Zusammenhang mit der Vergabe eines Burglehens erwähnt (Staatsarchiv Darmstadt, B 15. Nr. 18). Werner v. Bolanden, kaiserlicher Hoftruchseß, bekundete damals, dass er Friedrich von Geispitzheim, dem Sohn des verstorbenen Ritters Heinrich v. Dirmstein zu Gabsheim, das Erbburglehen des Letzteren zu Oderheim verliehen habe (Staatsarchiv Darmstadt, B 15. Nr. 18).
1282 erwarb König Rudolf von Habsburg die Rechte sowie den Besitz der Bolander in Odernheim und unterstellte das Gut dem Reichsschultheißen von Oppenheim. 1286 gestand er darüber hinaus den Odernheimer Burgmannen die gleichen Rechte zu wie den Oppenheimer Standeskollegen (Staatsarchiv Darmstadt, C 1 A. Nr. 133, Bl. 23).
Obwohl König Ludwig der Bayer (1314 - 1347) 1315 die Reichsstadt (seit 1286) Odernheim an den Mainzer Erzbischof Peter verpfändet hatte, änderte sich bis 1349 wenig. Doch im letztgenannten Jahr befand sich im Zusammenhang mit der „Mainzer Stiftsfehde“ zwischen den Erzbischöfen Gerlach und Heinrich die Burg in der Hand des Letzteren. Gleichwohl gab Erzbischof Gerlach, dem die Bürgerschaft den Gehorsam verweigerte, die Pfandschaft an Kaiser Karl IV. zurück.
Trotz weiterer Verpfändungen Odernheims in den Jahren 1356 und 1366 verfügte König bzw. Kaiser Karl IV. nach wie vor über die Burglehen. Örtlich zuständig für die Wohn- und Wehranlage war weiterhin der jeweilige Oppenheimer Reichschultheiß (vgl. Grathoff / Becker 2007, S. 68).
Ein nachhaltiger Besitzwechsel bahnte sich 1375 im Zusammenhang mit der bevorstehenden Königswahl des Königsohnes Wenzel an. Damals versprach Kaiser Karl IV. Burg und Stadt Odernheim dem Pfalzgrafen Ruprecht II. d. Ä. zu überlassen. Im Gegenzug sicherte der Pfalzgraf dem Kaiser die erbetene Wahlunterstützung zu. Dementsprechend anerkannten Burgmannen, Bürgermeister und Bürger von Odenheim 1376 den Pfalzgrafen (vgl. Grathoff / Becker 2007, S. 68). Als römisch-deutscher König bestätigte 1386 Wenzel diesen Rechtshandel.
Letztlich sollte sich an der Zugehörigkeit der Burg zur Pfalzgrafschaft bis zum Westfälischen Frieden 1648 nichts mehr ändern. Während der kurpfälzischen Pfandschaft bewohnten und bewirtschafteten Burgmannen die Anlage. Die nichtritterliche Besatzung diente als Knechte. Ihnen oblag darüber hinaus die Bewachung und Verteidigung der Burg (vgl. Grathoff / Becker 2007, S. 68).
Seit dem 16. Jahrhundert verlor die Burg zunehmend an militärischer Bedeutung und wurde gegen Ende des Dreißigjährigen Krieges in Mitleidenschaft gezogen. Der Westfälische Friede (1648) beendete de jure die Pfandschaft und untermauerte damit nicht nur die Zugehörigkeit Odernheims, sondern auch der Burg zur Pfalzgrafschaft. Damit verlor auch der aus der Burgmannschaft hervorgegangene Ritterrat jegliche Bedeutung und wurde letztlich aufgelöst.
1659 erlaubte Kurpfalz den Odernheimer Bürgern, die beschädigte Burg als Steinbruch zu nutzen (vgl. Grathoff / Becker 2007, S. 68). Nach 1816 erfolgte zur Zeit der Zugehörigkeit Odernheims zum Großherzogtum Hessen-Darmstadt der endgültige Abbruch. Letztlich blieben nur wenige Reste der Burg erhalten.
Baubeschreibung
Die in die Stadtbefestigung integrierte Tiefburg Odernheim, letztlich eine Rechteckanlage, schützte ein umlaufender, breiter Wassergraben. Da das Burginnere schon seit der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts bis Mitte des 19. Jahrhunderts als Steinbruch diente und das Areal nach 1816 weitgehend überbaut wurde, ist der Grundriss letztlich unbekannt.
Erhalten sind auf der - der Stadt zugewandten - Südseite die Reste eines starken Rundturmes aus dem 13. Jahrhundert. Seine Bruchsteinmauern weisen in zehn Metern Höhe noch eine Stärke von 2,40 Meter auf (vgl. Grathoff / Becker 2007, S. 68). Möglicherweise befand sich eine Zisterne im Untergeschoss. Darüber hinaus sind karge Schildmauerreste (mit Tor) und ein Mauerabschnitt aus dem 13. bzw. 14. Jahrhundert vorhanden.
Kulturdenkmal
Zur Burgruine Odernheim gibt es einen Eintrag im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Alzey-Worms (Stand März 2024). Der Eintrag lautet:
„(zu) Nach dem Alten Schloss 28/30
Bergfried und Mauerreste der mittelalterlichen Burg Odernheim, stattlicher Turmrest über kreisförmigem Grundriss, fast turmhohe Bruchsteinmauern“
(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2024)