Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
Werder Hof in Rheinbrohl (2015)
Copyright-Hinweis:
Hansfried Schaefer
Fotograf/Urheber:
Sammlung Hansfried Schäfer
Medientyp:
Bild
Unmittelbar an das Prälatenhaus grenzt der Werder-Hof. Das Haupthaus an der Straße mit dem steilen gotischen Giebeldach dürfte das älteste erhaltene Profangebäude Rheinbrohls sein. Der ursprüngliche Besitzer steht nicht genau fest. Ältere Quellen sprechen einmal von der Abtei Werden an der Ruhr, andere vom Stift Kaiserswerth. Beide besaßen nachweislich Höfe im Ort. Die unmittelbare Nachbarschaft zur Pfarrkirche spricht aber für letztere Version. Es musste sich jedenfalls um einen bedeutenden Grundherrn gehandelt haben, der sich im 14.Jahrhundert erlauben konnte, ein solch großes Gebäude ganz in Steinbauweise errichten zu lassen.
Der Werder Hof in der Kirchstraße 80/82 ist unter Denkmalschutz gestellt. Es wird im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Kreis Neuwied (Stand 09.02,2023, dort S. 59) geführt. Der Eintrag lautet: „Kirchstraße 80/82, Bruchsteinbau, überbaute Torfahrt und Wirtschaftsteil tlw. Fachwerk, 2. Hälfte 18. Jh., im Kern älter“
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Neuwied. Denkmalverzeichnis Kreis Neuwied, 9. Februar 2023. Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Neuwied, abgerufen am 16.06.2023
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Möchten Sie dieses Objekt in der Kuladig-App öffnen?
Wir verwenden Cookies
Dies sind zum einen technisch notwendige Cookies,
um die Funktionsfähigkeit der Seiten sicherzustellen. Diesen können Sie nicht widersprechen, wenn
Sie die Seite nutzen möchten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für eine Webanalyse, um die
Nutzbarkeit unserer Seiten zu optimieren, sofern Sie einverstanden sind. Mit Anklicken des Buttons
erklären Sie Ihr Einverständnis. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.