Das Jagd- und Forstwesen hatte für einen Fürsten des 18. Jahrhunderts einen hohen Stellenwert. Die Aufsicht darüber oblag dem „Oberjägermeister“. Dessen Sitz war die hufeisenförmige barocke Hofanlage in der Neumayerstraße 4. Ein Quader am Torpfosten weist die Jahreszahl 1727 aus. Mit der Oberjägerei begann deshalb wohl auch die Anlage des Straßenzuges. Ab 1750 wurde die Bebauung dann fortgesetzt. Aus dieser Zeit stammt das benachbarte langgezogene Wohnhaus (Neumayerstraße 6), dessen insgesamt dreizehn Fensterachsen über dem leicht abgewinkelten Torbogen ebenfalls auf einen fürstlichen Bezug hinweisen: 1765 war es im Besitz des Rentmeisters Friedrich Andreas Engel.
„Holz ist das halbe Leben“ Wald war im 18. Jahrhundert eine Lebensressource: Le bois est comme une demi-vie - „Das Holz ist gleichsam das halbe Leben“, um ein französisches Waldreglement aus dem Jahr 1610 zu zitieren. Gemeint ist damit der Wald vor allem als Brennstoffressource. Auch im Nassau-Weilburgischen bedurfte es deshalb entsprechender Waldregelungen. 1749 erließ Fürst Carl August deshalb eine „Forst-, Wald- und Jagd-Ordnung“. Zum Jagdwesen war darin festgelegt: „Niemand in unsern Gebieten, Forsten, Wäldern, Feldern, Hecken und Püschen soll sich unterstehen, zu jagen, zu schießen, zu hetzen, zu pürschen oder Garn zu stellen oder Graben zu machen, auch Fallen oder Selbst-Geschoß oder Stricke auf einigerlei Weidwerk groß oder klein zu legen oder zu stellen.“ Auch das Jagen war im Fürstentum deshalb an enge Bestimmungen geknüpft.
In gleicherweise galt das fürstliche Interesse der forstlichen Nachhaltigkeit. Im deutschen Sprachraum ist dieser Begriff seit dem frühen 18. Jahrhundert geläufig. In der „Forst-, Wald- und Jagdordnung“ wird er konkretisiert: „Bey dem allenthalben täglich, ja zusehends, einreissenden grossen Mangel an Bren- und Bauholz [ist] die äusserste Nothwendigkeit erfordert, daß zur Conservation des noch übrigen Gehölzes, und möglichem Aufkommen neuen Anwachses, schleunig Vorsehung und Verordnung geschähe.“ Die Umsetzung der Holzwirtschaft und die Überwachung des Wildes auch gegen Wilderei hatte die Fürstliche Oberjägerei zu gewährleisten.
Kulturdenkmal Die fürstliche Oberjägerei in der Neumayerstraße 4 in Kirchheimbolanden wird im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Donnersbergkreis geführt (Stand 2024). Der Eintrag lautet: „Neumayerstraße 4 ehem. fürstliche Oberjägerei, barocke Hofanlage, 1. Hälfte 18. Jh.; Wohnhaus, tlw. Fachwerk, Krüppelwalmdach, Scheune mit Krüppelwalmdach, kleines Wohnhaus, um 1770, Torpfosten bez. 1727“.
(Sören-Peter Dall, Kirchheimbolanden, 2024)
Quellen Fürstlich Nassau-Saarbrücken Weilburgische erneuerte Forst-Wals- und Jagd-Ordnung. Anno MDCCXLIX den 29ten Novembris, gedruckt bey Johann Georg Ruglisch, 1750.
Kremb, Klaus; Dall, Sören / Stadt Kirchheimbolanden (Hrsg.) (2024)
Stadthistorische Zeitschichten. Begleitbuch zur Stadt-Tour Kirchheimbolanden durch Mittelalter, Barockzeit und 19. Jahrhundert. In: Schriftenreihe der Stadt kirchheimbolanden, Beiheft 1, S. 79f., Kirchheimbolanden.
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Empfohlene Zitierweise
Sören-Peter Dall (2024): „Fürstliche Oberjägerei in Kirchheimbolanden”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-352244 (Abgerufen: 18. Mai 2024)
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