Es wird allgemein angenommen, dass Graf Heinrich I. von Sponheim-Kreuznach, der mit der Erbin des größten Teils der Herrschaft Kirchheim Kunigund von Bolanden verheiratet war und damit zum Stammvater der Linie Bolanden-Dannenfels wurde, im Zusammenhang mit Burg Tannenfels gesehen werden kann (Vgl. Dolch /Ulrich 2007, S. 84). Ein Indiz für die Existenz einer Burg zu dieser Zeit sehen Bearbeiter des Artikels „Dannenfels“ im Pfälzischen Burgenlexikon in der Tatsache, dass sich Heinrich I. als Vogt des Klosters Rodenkirchen 100 Malter Korn nach Dannenfels liefern ließ, was ausreichende Räumlichkeiten (in einer Burg?) voraussetzt (Vgl. Dolch /Ulrich 2007, S. 84). Darüber hinaus erwirkte Heinrichs Sohn Philipp 1331 bei Kaiser Ludwig dem Bayern für die kleine Burgsiedlung die Verleihung der Stadtrechte. Burg und Stadt waren damit der Verwaltungsmittelpunkt der Herrschaft Dannenfels. Um diese Zeit „stifteten Graf Philipp und seine Gemahlin Lisa von Katzenelnbogen eine Kapelle in der Burgunter Anweisung ausreichender Einkünfte für einen Kaplan“ (Dolch /Ulrich 2007, S. 86). Dies bestätigte Erzbischof Gerlach von Mainz 1354 (Hauptstaatsarchiv München, Rheinpfälzer Urkunde 2300).
Im Rahmen einer Erbteilung schlossen Philipps Söhne Heinrich II. und Johann 1354 einen Vergleich. Johann verzichtete „mit Ausnahme des [größeren] Hauses Kirchheim, das gemeinsamer Besitz bleiben sollte, auf sein Erbteil“ (Dolch /Ulrich 2007, S. 84). Der Tod Johanns wenige Jahre führte jedoch später zu einer nachhaltigen Veränderung. Heinrich II. verließ 1368 Tannenfels und wählte Burg Kirchheim als Wohn- und Herrschaftssitzsitz. Obwohl Burg Tannenfels damit keineswegs aufgegeben wurde, war gleichwohl der Bedeutungsverlust enorm. Statt der Herrschaft bewohnten nun zwischen 1340 und 1420 vorwiegend Burgmannen - dabei vier Niederadelige, die sich ausdrücklich nach Tannenfels benannten - und nachgeordnetes Personal (Knechte, Mägde …) die Anlage. Im Gegensatz zu diesen Personenkreisen waren die diversen Inhaber von Burglehen (siehe hierzu die Auflistung bei: Dolch /Ulrich 2007, S. 84) nicht residenzpflichtig.
Das Erbe des 1393 verstorbenen Heinrichs II. fiel an den Ehemann seiner Enkelin Anna, den Grafen Philipp I. von Nassau-Saarbrücken. Auf dem Erbwege folgten als anteilige Inhaber der Herrschaft Stauf, Tannenfels und Kirchheim 1429 seine Tochter Johanna (drei Viertel) sowie seine Söhne aus zweiter Ehe, Philipp II. und Johann II. (zusammen ein Viertel). Die vorgenannten Erben schlossen noch im gleichen Jahr den ersten überlieferten Burgfrieden. Diese Besitzteilung endete bereits zwei Jahre später, da Johanna und ihr Ehemann Georg Graf zu Henneberg die Herrschaft und damit auch Dannenfels burg und dael für 26.300 rheinische Gulden an Johannas Stiefbrüder verkauften. Da diese nicht in der Lage waren die gesamte Kaufsumme aufzubringen, verpfändeten sie umgehend ein Drittel der Herrschaft an Pfalzgraf Stefan von Zweibrücken-Simmern und dessen Schwiegervater Graf Friedrich III. von Veldenz für 13.150 Gulden (Vgl. Dolch /Ulrich 2007, S. 84).
Ein weiteres Problem bestand in der Tatsache, dass bereits 1426 dem Erzbischof Konrad von Mainz von Graf Georg von Henneberg und seiner Gemahlin bei Eintritt des Erbfalls die Öffnung der Burgen Kirchheim, Stauf, Dannenfels und Wöllstein versprochen worden war. Die Neubesitzer Graf Philipp II. von Nassau-Saarbrücken und sein noch minderjähriger Bruder Johann III. hielten sich an dieses Versprechen. Folgerichtig schlossen die beiden mit Erzbischof Konrad sowie Pfalzgraf Stefan und Graf Friedrich III. einem Burgfrieden.
Da wirtschaftliche Schwierigkeiten Graf Johann III. von Nassau-Saarbrücken 1452 zwangen, ein Drittel der Herrschaft für 8.300 Gulden an Pfalzgraf Friedrich I. zu verkaufen, trat auch dieser dem bestehenden Burgfrieden bei.
Nassau-Saarbrücken nutzte auch in der Folgezeit die verbliebenen Anteile von Burg und Herrschaft als Spekulationsobjekt, das man bei Bedarf verpfändete oder veräußerte. So verkaufte 1485 Philipp II. die burgk und veste Dannenfelsch mit dem dayll darunder (Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 168 a, Nr. 125) und allem Zubehör an den Niederadeligen Rudolf von Alben gen. Sulzbach. Der recht hohe Kaufpreis (1200 Rheinische Gulden) ist sicherlich der Tatsache geschuldet, dass seit 1473 das „gericht zu Tannenfels auch die Orte Bennhausen, Jakobsweiler und Marienthal beinhaltete“ (Dolch /Ulrich 2007, S. 85).
Der Verkäufer überließ die Burg allerdings nur unter dem Vorbehalt des Öffnungsrechtes und behielt sich ein Rückkaufsrecht vor. Offensichtlich war der Bauzustand der Burg wenig erfreulich, denn der Verkäufer bewilligte Rudolf von Alben 400 Gulden, die er in muren, an gehuese, an gedechen, an tzwingen und an porten, brucken, schuern und stellen (Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 168 a, Nr. 125) zu investieren hatte. Diese Summe sollte beim (möglichen) Rückkauf erstattet werden.
Ein 1524 geschlossener innerfamiliärer Vertrag, der die Auslösung der Burg und deren wechselseitige Bauunterhaltung vorsah, blieb ohne Wirkung, denn im Bauerkrieg 1525 fiel Tannenfels in die Hände der Aufständischen, wurde niedergebrannt und nicht wiederaufgebaut Burg Tannenfels ist seither Ruine.
Baubeschreibung
Die frei zugängliche Burgstelle liegt am Ostabhang des Donnersberges, nordwestlich der Gemeinde Dannenfels. Versturz, Steinraub und Verbuschung erschweren im Burgareal nicht nur die Orientierung, sondern machen auch gesicherte Aussagen über mögliche Gebäudestandorte fast unmöglich. Nur archäologische Grabungen könnten hier zu konkreten Ergebnissen führen (Vgl. Dolch /Ulrich 2007, S. 89).
Reste der weitgehend abgegangenen oberen Burg befinden sich in Spornlage am Ende eines durch einen U-förmigen, breiten und (ursprünglich) tiefen Halsgraben gesicherten Bergrückens (475 Meter N.N.). Der Flurname „Gebück“ bergseitig des Halsgrabens ist wohl eine Reminiszenz auf die früher dort zu findenden künstlichen Annäherungshindernisse in Form miteinander verflochtener Bäume (meist Hainbuchen) und Sträucher, die ein Eindringen erschweren sollten.
Ein langgezogener, großer Schuttwall hinter dem westlichen Graben ist mit dem Standort der Schildmauer identisch. Die dahinterliegende Bergkuppe, Standort der eigentlichen (oberen) Kernburg, ist frei von aufgehendem Mauerwerk. Lediglich kleinere Schuttaufhügelungen und „zwei unterschiedlich große längliche Ausbruchgruben“ (Dolch / Ulrich 2007, S. 88) verweisen auf die innere Bebauung.
Das darunterliegende, relativ ebene Areal wird als Standort der ehemaligen Unterburg angesehen. Der Zugang zur Gesamtanlage erfolgte vermutlich von West/Nordwest. Dort ist - mit der gebotenen Vorsicht - die 1485 erwähnte Brücke (Zugbrücke) zu vermuten. Im Wegverlauf hinter dem Graben erblickt man im Hang einen Turmrest. Es handelt sich um den Stumpf eines Rundturms (Innendurchmesser ca. 2,5 Meter) mit hangseitig erhaltener Innenschale (Vgl. Dolch / Ulrich 2007, S. 88). Dahinter sind aufsteigend die verstürzten Reste eines Mauerzuges zu erkennen. Auf der gegenüberliegenden Bergseite sind karge Überbleibsel der Außenschale der ehemaligen Ringmauer sichtbar (Vgl. Dolch / Ulrich 2007, S. 88). Denkbar wäre auch der Rest des 1485 erwähnten Zwingers.
Ein zweiter rechteckiger Turmstumpf und ein Brunnen befinden sich im Osten bzw. Südosten der Anlage. Der Standort der urkundlich erwähnten Marienkapelle ist unbekannt.
(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2024)