Burgruine Falkenstein am Donnersberg

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Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Falkenstein (Rheinland-Pfalz)
Kreis(e): Donnersbergkreis
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 36′ 32,32″ N: 7° 52′ 24,37″ O 49,60898°N: 7,87344°O
Koordinate UTM 32.418.610,44 m: 5.495.766,04 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.418.653,17 m: 5.497.525,17 m
  • Westseite des Wohnbaus

    Westseite des Wohnbaus

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    Jens Stöcker
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  • Halsgraben mit Schildmauer und Bastion (2002)

    Halsgraben mit Schildmauer und Bastion (2002)

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  • Grundriss der Burgruine Falkenstein (um 1940)

    Grundriss der Burgruine Falkenstein (um 1940)

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  • Kupferstoch von Merian zur Burg Falkenstein (vor 1654)

    Kupferstoch von Merian zur Burg Falkenstein (vor 1654)

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Ungeachtet der langen Geschichte und Bedeutung von Burg Falkenstein am Donnersberg mangelt es an konkreten urkundlichen Nachrichten zur Entstehung. 1019 wird in einer Grenzbeschreibung der „Berg Falkenstein“ erwähnt, doch war dies eher eine Ortsangabe, eine Befestigung kann daraus nicht erschlossen werden. Letztlich kann als Erbauungszeit die Zeit vor 1135 angenommen werden, da sich damals ein Sigbold von Falkenstein nach der - nicht ausdrücklich erwähnten - Burg benannte. Ihm folgten die Brüder Hunfried und Heinrich von Falkenstein nach. Beide wirkten als Reichsministeriale. Hunfried, der 1166 das Reichstruchsessenamt bekleidete, ehelichte eine Tochter Werners II. von Bolanden. Diese verwandtschaftliche Verbindung dürfte es nach dem Aussterben der Falkensteiner (nach 1202) Werner III. von Bolanden ermöglicht haben, nicht nur das Reichstruchsessenamt zu übernehmen, sondern sich auch in den Besitz der Reichsburg Falkenstein setzen. Um 1225 folgte eine Teilung der Familie von Bolanden in drei Linien. Dabei fiel Falkenstein an Philipp IV. von Bolanden, der sich folgerichtig seit 1233 als „von Falkenstein“ bezeichnete.
Obwohl all diese Benennungen auf das Vorhandensein einer Burg hindeuten, verwundert es dennoch, dass auch bei einer weiteren Familienteilung 1266 eine Burg Falkenstein konkret unerwähnt bleibt. Selbst die Erwähnung einer burge Falkenstein im Jahre 1271 kann sich - so Alexander Thon - durchaus auf die im Taunus gelegene Wohn- und Wehranlage (Neu-) Falkenstein beziehen.
Erst im 14. Jahrhundert lichtet sich das Dunkel, denn 1360 fiel anlässlich einer weiteren Erbteilung fielen Burganteile an Philipp von Falkenstein-Münzenberg und Johann I. von Falkenstein. Im Los des Letzteren befand sich die Kapelle uf der Burg zu Falkenstein. Philipp von Falkenstein-Münzenberg verpfändete 1368 (vorübergehend) unter anderem Burg und Tal an seinen Onkel, Erzbischof Kuno von Trier.
Das Ende der Zugehörigkeit der Burg zu dieser Familie deutete sich mit einer Verpfändung Ende 1413 an. Damals überließ Werner III. - er war der letzte männliche Falkensteiner und seit 1410 im Besitz der Gesamtanlage - für eine Einmalzahlung in Höhe von 1.050 Gulden und jährlich wiederkehrend von 90 Gulden die Burg dem Johann von Lewenstein und dessen Ehefrau. Der letztgenannte war bis zu diesem Zeitpunkt als Amtmann auf Falkenstein tätig. Nach Werners Tod im Jahre 1418 gelangte das Reichslehen auf dem Erbwege an die drei Schwestern des Verstorbenen bzw. deren Nachkommen. Diese Gemengelage fand 1420 ihr Ende, denn damals fiel die Burg ungeteilt in die Hand des Grafen Ruprecht IV. von Virneburg, der sich nun auch als „Herr zu Falkenstein“ bezeichnete. Bereits 1456 überließ der von Schulden geplagte Wilhelm von Virneburg (-Falkenstein), der Enkel Ruprechts, Burg und Herrschaft Falkenstein dem Grafen Wirich IV. von Daun-Oberstein (nun die Linie Daun-Falkenstein).
Nur zwei Jahre später kam es zu einer bedeutsamen Rechtsänderung, denn Kaiser Friedrich III. überließ das Reichslehen Herzog Johann III. von Lothringen. Damit wurden 1458 die Daun-Falkensteiner mit Wissen und Wollen des Kaisers zu Afterlehensträgern der Herzöge von Lothringen. Dieses Rechtskonstrukt blieb - ungeachtet der Tatsache, dass 1559 Kaiser Ferdinand I. Herrschaft Falkenstein (erneut) zur Grafschaft erhob - bis 1660 erhalten. Die Burg, die von den Wirren des Bauernkriegs weitgehend unbehelligt blieb, ließ Wirich V. von Daun-Falkenstein 1536 zum Renaissanceschloss umbauen und wehrtechnisch verstärken. Mit dem Ableben der Söhne Sebastian und Emich des Grafen Johannes von Daun-Falkenstein endete 1628 der Falkensteiner Zweig. Dies führte zu langandauernden innerfamiliären Erbstreitigkeiten. Insbesondere die Grafen Löwenhaupt von Rasburg sowie Graf Philipp Dietrich von Manderscheid-Kail - Nachkommen der Gräfin Sidonia von Daun-Bruch - bestritten vehement die Besitzrechte des 1625 durch das Herzogtum Lothringen als Lehnsnachfolger anerkannten Wilhelm, Graf von Daun-Bruch. Letztlich blieben die juristisch geführten Auseinandersetzungen der Familienzweige vor dem lothringischen Lehenhof und dem Reichskammergericht ohne greifbares Ergebnis. So verwundert es wenig, dass bis 1731 die juristischen Händel zu handfest geführten Auseinandersetzungen, letztlich zu wechselnden Burgbesetzungen und Vertreibungen führten. So befanden sich 1636 befanden sich Burg und Grafschaft Falkenstein in der Hand des Wilhelm Wirich von Daun-Bruch-Falkenstein, 1646 jedoch im Besitz des Grafen Gustav Löwenhaupt von Rasburg.
Während des erbitterten Familienstreits wurde Falkenstein auch zum Opfer des Dreißigjährigen Krieges. Anfang 1644 und - nach zwischenzeitlicher Vertreibung - erneut im Oktober 1647 gelang es französischen Truppen die lothringische Burgbesatzung zu überwinden. Die letzte Besetzung hatte fatale Folgen für die Anlage, denn die Franzosen sprengten im Zusammenhang mit ihrem Abzug mit fünf Minen am 26. Oktober 1647 zumindest Teile der (äußeren?) Befestigungen.
Da auch nach dem Westfälischen Frieden 1648 die Erbfrage ungelöst blieb, Gustav Löwenhaupt von Rasburg unterstützt von lothringischen Soldaten weiterhin den Falkenstein innehatte, suchte Wilhelm Wirich von Daun-Falkenstein-Bruch das Problem in seinem Sinne zu lösen. Sein Amtmann Johann Christoph von Schellart drang mit Söldnern 1654 gewaltsam in die 1653 instandgesetzte Anlage ein, vertrieb die acht lothringischen Soldaten samt Befehlshaber und setzte sich in der Burg fest.
Doch schon sechs Jahre später bahnte sich eine allerdings erst 1667 durchgeführte Rechtsänderung an. Wilhelm Wirich von Daun-Falkenstein verkaufte, zum Verdruss der Grafen von Löwenhaupt-Manderscheid, die Lehnsrechte an Burg und Grafschaft Falkenstein an Herzog Karl IV. von Lothringen. Dies führt erneut zu Rechtsstreitigkeiten, die der Herzog durch Ausgleichszahlungen an die Grafen von Löwenhaupt und Manderscheid aus dem Wege räumte. 1731 überließ Kaiser Karl VI. (1711-1740) Franz Stephan, Herzog von Lothringen und Barr, Burg und Grafschaft ungeteilt als Reichslehen. Dieser heiratete 1736 Erzherzogin Maria Theresia von Österreich und damit gelangten Burg und Grafschaft an Habsburg. Verwaltungstechnisch unterstand die Reichsgrafschaft Falkenstein nun als gleichnamiges Oberamt Vorderösterreich.
Nach Ausweis des Kupferstichs von Caspar Merian befand sich vor 1672 die Burg noch in einem guten baulichen Zustand, doch folgte zu einem unbekannten späteren Zeitpunkt ihr Untergang. Möglich erscheint eine Zerstörung des Falkenstein - ähnlich Burg Hohenecken - 1688 durch kurpfälzische oder im Verlauf des pfälzischen Erbfolgekriegs durch französische Truppen.

Baubeschreibung
Die frei zugängliche Burgruine Falkenstein, unmittelbar westlich des Dorfes auf dem gleichnamigen hoch aufragenden Ryolithfelsen in nordsüdliche Richtung erbaut, erstreckte sich seit dem 16. Jahrhundert bis zum östlich anschließenden Bergsattel.
Die Bauten dieser letzten Ausbauphase im Osten sind jedoch vollkommen abgegangen. Es handelte sich hauptsächlich um einen frei stehenden, von einer Zwingermauer umgebenen Geschützturm. Diese 1770 als vorgesetzte alte fortification bezeichnete Anlage hatte die Burg gegen die dort ansteigenden Hänge des Donnersbergs zu sichern.
Leider sind auch die übrigen Gebäude des (Spät)Mittelalters und der Frühen Neuzeit im Bereich der westlich anschließenden Kernburg durch Zerstörungen und Abbruch nur noch mehr oder weniger rudimentär erhalten. Umfangreiche, nicht immer geglückten Sanierungsmaßnahmen (1930) und der Einbau eines Freilichttheaters (1991/92) in den teilweise verfüllten Halsgraben machen es dem interessierten Laien heute schwer, die ehemaligen Baustrukturen zu erkennen und einzuordnen.
Die Ostseite (Hauptangriffsseite) der auf mindestens drei Ebenen erbauten Kernanlage beherrschen heute der ehemalige Halsgraben, die Schildmauer mit dem älteren Hauptzugang sowie der Mauer vorgelagert, am Fuß des teilweise verfüllten Grabens eine jüngere, 1536 eingefügte, starke Bastion mit zwei großen Scharten.
Nördlich anschließend führt eine neue Brücke über den Halsgraben zum frühneuzeitlichen Zugang zwischen Schild- und nördlicher (jüngerer) Zwingermauer.
Die letztgenannte Mauer begrenzt ein langgezogenes Areal unterhalb der älteren Kernburg im Norden und Westen und endete auf einer vorgelagerten Felsnase beim Rest eines kleinen Rundturmes mit zwei hochrechteckigen Scharten im Südwesten. Die zwingerartige Ringmauer verstärkten an der Nordwestseite zwei halbrund vorspringende Türme. Erhalten sind die mehr oder minder hohen Grundmauern der beiden ansonsten abgegangenen Fortifikationen.
Das markanteste Bauwerk auf der Ostseite ist jedoch die auf der zweiten (nächsthöheren) Ebene errichtete, ihrer Verkleidung beraubten Schildmauer. Ihre hoch aufragenden Reste sicherte man 1978/79 recht unschön mit Beton. Auffällig ist die Tatsache, dass in diese Hauptfortifikation an der Angriffsseite ein Torbau integriert war. Sein Durchgang ist zweigeteilt. Nach ca. zwei Metern folgt dem westlichen, stichbogigen Teil, ein wesentlich niedrigerer, rundbogiger Durchgang.
Im Zuge der Sanierungs- und Freilegungsmaßnahmen Ende der 1970er Jahre ergrub man unmittelbar hinter der Schildmauer ein jüngeres Kellergewölbe. Der Schlussstein eines der beiden erhalten Gurtbögen weist den Namen „Wirich VII. von Daun 1536“ auf. Diesem Zeithorizont zuzurechnen sind auch die östlich hinter der Schildmauer freigelegten Mauerreste, Reste eines Treppenturmes und des sog. „Knechthauses“.
Hinter diesem Bauensemble erhebt sich - nur schwer besteigbar - eine hohe Felskuppe, die einen viereckigen, wohl stauferzeitlichen Bergfried trug. Er gilt als ältester Teil und Kern der Anlage. Im 17. Jahrhundert wies der Turm - so zwei Darstellungen des 17. Jahrhunderts - ein von vier Ecktürmen flankiertes Steildach auf. Von ihm sind heute lediglich sehr karge Fundamentreste und einige umherliegende Buckelquader sichtbar.
Am Füße des steil aufragenden Zentralfelsen befand sich eine vormals eingewölbte Tankzisterne. Erhalten sind Gewölbeansätze und ein in den Felsen geschlagener senkrechter Schacht. Auf gleiche Höhe erstreckt sich im Südwesten ein auf drei Seiten von unterschiedlich hohen Mauerresten umgebenes Rechteck. Es ist identisch mit dem ursprünglichen Wohnbereich, der auf einem Plan von 1770 als Corps de logis bezeichnet wurde. Während die Südostmauer, die drei Öffnungen - dabei eine Geschützscharte - aufweist, nur niedrig erhalten ist, beeindruckt vor allem von die von fünf Fensteröffnungen durchbrochene hohe Westwand. Die beiden erhaltenen Fenstergeschosse verunklären jedoch das ursprüngliche Bild, denn das Erdgeschossniveau des Palas lag erheblich (mehr als drei Meter) tiefer. Darauf verweisen vor allem die gut erhaltene Substruktion der Westmauer und ein Durchgang mit steiler Treppe, der vom heutigen zum ehemaligen Hofniveau, bzw. in den tieferliegenden Zwingerbereich führt.
Der Standort, der in den Schriftquellen erwähnten Burgkapelle ist unbekannt.

(Jürgen Keddigkeit, Kaiserslautern, 2023)

Literatur

Krienke, Dieter (1998)
Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz. Band 15: Donnersbergkreis. S. 496-499, Worms.
Lehmann, Johann Georg (1861)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlandskunde Kaiserslautern. Band 3. S. 205-212, o. O.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1889)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 243-249, Ludwigshafen am Rhein.
Reiter, Hans-Jürgen (1969)
Die jüngere Grafschaft Falkenstein 1458-1735. Beiträge zur Geschichte einer mediatisierten Reichsgrafschaft, Diss. phil.. Mainz.
Stöcker, Jens; Thon, Alexander / Keddigkeit, Jürgen; Thon, Alexander; Übel, Rolf (Hrsg.) (2002)
Falkenstein/Donnersberg. In: Pfälzisches Burgenlexikon. Beiträge zur pfälzischen Geschichte Bd. 12/2, S. 46-59. Kaiserslautern.

Burgruine Falkenstein am Donnersberg

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Hauptstraße 45 a
Ort
67808 Falkenstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Vor Ort Dokumentation, Archivauswertung

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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Falkenstein am Donnersberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-346466 (Abgerufen: 3. Mai 2024)
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