Die Biermühle ist in Rechnungsunterlagen der Grafen von Manderscheid-Kail im 16. Jahrhundert mehrmals genannt, 1552 stellt Graf Jakob von Manderscheid-Kail die Herrschaft Keil und damit auch die Biermühle unter luxemburgische Lehnshoheit. Der so genannte Maria-Theresien-Kataster von 1766, der alle Personen, Institutionen und ihren damaligen Besitz aufzeichnet, benennt für den Weiler außer der Mühle ein weiteres Stockgut (ungeteilt zu vererbender Besitz) und einen dritten Haushalt. Auch heute besteht die Ansiedlung aus vier Haushalten.
Ältester Teil des Mühlenanwesens ist das Wohnhaus an seinem Nordende. Seine Vorderseite wird von unregelmäßig verteilten kleinen Fenstern, die meist zu Zwillingsfenstern zusammengezogen sind, gegliedert. Ihre Rahmungen besitzen gekehlte Profile, wie sie für die Renaissancezeit typisch sind. Auch die Rückseite zeigt noch einige dieser ursprünglichen Fensterrahmungen, auf einem solchen Sturz befindet sich neben dem Mühlensymbol die Datierung 1580. Das Innere des Wohnhauses hat seinen originalen, Grundriss weitgehend erhalten. Die kleinen und niedrigen Räume belegen anschaulich die Wohn- und Lebensgewohnheiten des als wohlhabend geltenden Berufsstandes der Müller. Aus der Bauzeit stammen auch einige niedrige halbrund oder korbbogig schließende Türgewände. Andere Teile der baufesten Einrichtung - so die Rahmung eines Wandschrankes in der früheren Stube - stammen aus dem 18. Jahrhundert. Stärker verändert und vermutlich jünger ist das eigentliche Mühlengebäude. Obwohl sich von der Mühleneinrichtung kaum Reste erhalten haben, beeindruckt der frühere Mühlenraum mit seiner auf Holzstützen ruhenden Fachwerkgalerie und dem alten Steinfußboden durch seine Höhe und Größe. 1849 verlängerte der damalige Müller Kohl, um die technische Effizienz der Mühlräder zu verbessern, seinen Mühlengraben. Die Mühle war bis zum Zweiten Weltkrieg in Betrieb, danach wurden der Mühlengraben zugeschüttet und die Mühlräder wurden entfernt. Das Gebäude stand über Jahrzehnte leer.
Anfang des 21. Jahrhunderts wechselte die Biermühle den Eigentümer und es wurde eine umfassende bauliche Sanierung durchgeführt. Insbesondere im früheren Mühlengebäude wurden jüngere Veränderungen rückgängig gemacht und der Altzustand wiederhergestellt. Besonderer Wert wurde auf die Verwendung passender, alter Ergänzungsmaterialien gelegt, um Stil und Charakter des Anwesens zu wahren und wiederherzustellen.
Kulturdenkmal
Die Biermühle ist als Einzeldenkmal im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Eifelkreis (Stand Juni 2022) aufgenommen. Der dortige Text lautet:
„Biermühle im Kailbachtal kurz unter der Einmündung des Bierbaches: Mühlengebäude, bez. 1580; Quereinhaus, bez. 1793, tlw. jünger; Quereinhaus, bez. 1829; Ökonomie mit Kapellenanbau, bez. 1782, Wandmalereien“
(Michael Berens, Eifelkreis Bitburg-Prüm, 2023)