Thematische Einordnung
Der Ritterstein „Ruine Roesselsbrunner Hof“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Ritterstein sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Vom Rösselsbrunnerhof sind - wenn überhaupt - nur noch spärliche Überreste zu finden. Übrig geblieben ist noch der angelegte Weiher, heute Sägmühlweiher genannt. Der Hof wurde ursprünglich 1759 erbaut und bestand aus zwei Wohnhäusern, einer Scheune und einer Schäferei. Dort wurde Ackerbau und Viehzucht betrieben. Der Hof hatte häufig wechselnde Besitzer. Als 1783 Landgraf Ludwig IX. von Hessen-Darmstadt das jüngste Dorf der Südpfalz, Ludwigswinkel, erbauen ließ, kam es schließlich zu Streitigkeiten wegen des Weidesrechts, das dort eigentlich den Besitzern des Rösselsbrunner Hofs zustand. Schließlich wurde der Hof an die Herrschenden verkauft, die Rechte neu geregelt und die Pächter durften bleiben. Im Jahr 1875 wurde das Gut an den königlichen Forstmeister Karl Renner aus Dahn versteigert. Nachdem später im 19. Jahrhundert der bayerische Staat den Hof erworben hatte, wurden die Wiesen sowie das verödete Ackerland aufgeforstet und die Häuser abgesissen. (Eitelmann, S. 146-147). Die Abkürzung „P.W.V“ steht für den Pfälzerwald-Verein.
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2021)