Zollstätte Fegetesch bei Stratum

Fegetäsch

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege
Gemeinde(n): Krefeld
Kreis(e): Krefeld
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 19′ 52,64″ N: 6° 40′ 10,58″ O 51,33129°N: 6,66961°O
Koordinate UTM 32.337.654,21 m: 5.689.244,89 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.546.712,36 m: 5.688.715,59 m
  • Ausschnitt aus der Kartenaufnahme von Tranchot/von Müffling 1804/05

    Ausschnitt aus der Kartenaufnahme von Tranchot/von Müffling 1804/05

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  • Auszug aus: Carte de l'ancien Département de la Roër. Tesant maintenant partie du Grand Duche du Bas-Rhin

    Auszug aus: Carte de l'ancien Département de la Roër. Tesant maintenant partie du Grand Duche du Bas-Rhin

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  • "Tarif zur Erhebung des Chausseegeldes für eine Meile von 2000 Preußischen Ruthen" vom 29. Februar 1840

    "Tarif zur Erhebung des Chausseegeldes für eine Meile von 2000 Preußischen Ruthen" vom 29. Februar 1840

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An der Ecke Düsseldorfer Straße / Krumme Straße in Gellep-Stratum befindet sich ein im Mai 1986 aufgestellter Gedenkstein für die Zollstelle Fegetesch, die Inschrift auf dem Findling lautet:

Vom 15. Jahrhundert bis 31. Dez. 1874 befand sich an dieser Stelle die Zollstation „Fegetäsch“ oder „Fegetesch“. Die eigentliche Grenze war der Mühlenbach am Römer.
Bürgerverein Gellep-Stratum (Heimatkreis)

Die Örtlichkeit Fegetesch liegt auf einer Hochfläche, die südlich an den Linner Mühlenbach angrenzt. Auf der Tranchot-Karte von 1804/05 ist erkennbar, dass die wenigen Häuser/Höfe direkt an der alten römischen Limesstraße liegen, westlich der Straße. Der Ort Stratum liegt wiederum westlich der römerzeitlichen Straße, ohne an diese unmittelbar anzuschließen. Die römerzeitliche Limesstraße ist im Mittelalter die einzige befestigte Straße in dieser Umgebung.

Eine erste Erwähnung einer Zollstelle datiert um 1330. In einem Einkünfteverzeichnis der Neersener Vögte der Grafen von Kleve wird unter deren Besitztümern ein „Tolleners Gut“ zu „Strathem“ genannt: „Ebenso hält Theoderich genannt Crop ein Lehngut Stratum, das Tolleners Gut genannt“. Die genaue Lage ist nicht überliefert. Eine Verbindung zur später überliefertes Zollstelle ist anzunehmen.
Aus dem Jahr 1655 ist eine Grenzbeschreibung erhalten, die auf einen Erlass des Kölner Kurfürsten Maximilian Heinrich basiert und die Grenzen des Amtes Linn beschreibt. U.a. heißt es darin: „inmittels auch den Schlagtbaum an der Vegteschen besichtigt, welchen die Latumer auf- und zuschließen“.
Auffällig ist, dass „die Latumer“ die Pflicht zur Betätigung des Schlagbaums haben, der Ort liegt ca. 3,3 Kilometer südlich von Fegetäsch. Weiter heißt es in der Beschreibung: „Und hat von alters her ein Haus allda gestanden, welches dem Baumschließer Borchard, und solch Land dafür gebraucht gehabt.“ In dem Haus ist unschwer der noch bestehende Hof Düsseldorfer Straße 280 zu erkennen, der also mindestens bis ins 17. Jahrhundert zurückreicht.

Aus entsprechenden Akten im Landesarchiv Nordrhein-Westfalen sind für die folgenden Zeiten die jeweiligen Pächter des Schlagbaums überliefert. Dabei sind die Pächter des Wegezolls nicht gleich mit den „Baumschließern“. Die Pächter wohnten auch nicht unbedingt in Fegetäsch, sondern waren zumeist Bürger aus Uerdingen. Vielfach hatten sie neben dem Wegezoll auch noch andere Zölle in Pacht, wie den Landzoll, die Biergruth (eine Biergewürzsteuer) oder das Fähramt in Uerdingen. Das Recht des Landesherrn, Wegezoll zu erheben, pachteten sie aufgrund einer öffentlichen Versteigerung.
Die Einnahme aus dem Wegezoll konnte ein einträgliches Geschäft für den Zolleinnehmer sein, wenn er sich bei der Ersteigerung nicht verkalkuliert hatte. Manchmal waren aber auch die Zeiten schlecht, und die Pacht konnte dann sehr drückend sein. Es finden daher immer wieder Bitten an den Kurfürsten um Ermäßigung der Pacht. Versuchte der Pächter aber das Wegegeld zu erhöhen, so sprach sich dies sehr schnell herum und die Fuhrleute suchten andere Wege, um den erhöhten Zoll zu umgehen. Ärger gab es auch, wenn Befreiungen vom Wegegeld geltend gemacht wurden, was vielfach auf Fuhrwerke von Klöstern (zum Beispiel Kloster Meer) zutraf.
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Zoll und Straße nach 1794
Im Jahre 1794 wurden die linksrheinischen Gebiete von französischen Truppen besetzt. Die neue Verwaltung schaffte fast alles ab, was bisher geltendes Recht war. Die Zollgebühren und das Wegegeld ließen sie jedoch bestehen „bis dieser Gegenstand mit den benachbarten Mächten in Ordnung gebracht seyn wird“. Die Einnahmen des Wegegeldes wurden der neuen Domänenverwaltung durch Beschluss des Regierungskommissars Rudler vom 9. germinal anno VI (29. März 1798) unterstellt. Fegetesch lag im Département de la Roer, Arrondissement de Crévelt (siehe Karte in der Medienleiste).
Gemäß Dekret vom 16. Dezember 1811 wurden die Straßen in routes imperiales, routes departementalesund chemins vicinauxeingeteilt. Die routes imperiales zerfielen wiederum in drei Klassen, wobei die Köln-Nimwegener Straße (heute Düsseldorfer Straße) der 3. Klasse zugeordnet wurde. Die nochmalige Unterteilung der großen Straßen in drei Klassen betraf die Übernahme der Kosten für die Anlegung und Unterhaltung dieser Straßen. Die Kosten für die Straßen der 3. Klasse wurden in der Regel von den Départements übernommen.
Für die Franzosen waren die Einnahmen aus den Wegegeldern wichtig, brauchten sie doch diese für den Aus- und Neubau von militärstrategischen Straßen (Heerstraßen). So wurde schließlich 1812 auch die alte Köln-Nimwegener Straße mit dem Abschnitt von Strümp bis zur „Fegetescher Brücke“ erheblich verbreitert und neu ausgebaut.

Die Preußen erhielten 1815 die Rheinlande. Sie beließen zunächst noch die zuvor von den Franzosen eingeführten neuen Rechtsverhältnisse. Viele Straßen waren jedoch aufgrund der napoleonischen Kriege in einem schlechten Zustand und auch der Wegeausbau war ins Stocken geraten. Ab 1816 wurde deshalb in der Rheinprovinz eine neue Verwaltung installiert, die Chausseebauverwaltung, zuständig für den Straßenausbau und die Finanzierung der dabei entstehenden Kosten. Diese sorgte dafür, dass es 1825 zu einer erheblichen Ausbesserung der Straße zwischen Strümp und der Fegeteschbrücke kam, was zu einer Erhöhung der Straße und wohl auch zu einem Neubau der Brücke über dem Mühlenbach führte.
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Das preußische Wegewesen erhielt eine neue gesetzliche Grundlage durch den Chausseegeldtarif vom 31. Januar 1819, der durch Kabinettsordre vom 14. Mai 1819 und 17. September 1822 auf die linksrheinischen Straßen ausgedehnt wurde. Man entschied sich, die Zollstation weiterhin an den Meistbietenden zu verpachten.
Nach der Allerhöchste Kabinettsordre vom 29. Februar 1840 galt der „Tarif zur Erhebung des Chausseegeldes für eine Meile von 2000 Preußischen Ruthen“ (Die Tabelle kann in der Medienleiste angesehen werden).
Aus dem Jahr 1870 gibt es eine Beschreibung des Zustandes an der Wegezollstelle: „Der Schlagbaum stand tagsüber offen, und nur des Nachts wurde er heruntergezogen. Er wurde mit einer Kette verankert und jedes Fuhrwerk das passierte hatte Straßengeld zu zahlen. Nachts mußte der Wirth Dornbusch, der den Schlagbaum bediente, aufstehen, wenn ein Fuhrwerk kam, um es durchzulassen.“

Mit der Entstehung des Deutschen Reiches 1871 verlor die Erhebung des Wegegeldes ihre Bedeutung. Für die verstärkt einsetzende industrielle Entwicklung in den so genannten Gründerjahren waren die Chausseegeld-Hebestellen einfach zu hinderlich geworden. Die Industrie verlangte Straßen, auf denen man die Erzeugnisse schnell und ungehindert befördern konnte. Hinzu kam – vielleicht auch als Folge des Wegegeldes – dass immer mehr Frachten auf die aufstrebende Eisenbahn verlagert wurden, so dass die Einnahmen aus dem Wegegeld zurückgingen.
In einer Verfügung der Landesregierung in Düsseldorf „an sämmtliche Herren Landräthe der Stadt und Landkreise“ vom 8. November 1874 heißt es: „Vom 1. Januar 1875 hört die Erhebung des Chausseegeldes auf den Staatsstraßen auf und können von diesem Zeitpunkt an die Rechte und Pflichten, welche nach dem Regulativ vom 7. Juni 1844 den Chausseegelderhebern und Ortsverbänden zugetheilt sind, auf diesen Straßen nur noch von den Ortsverbänden ausgeführt werden. Sie werden hierauf mit dem Auftrage aufmerksam gemacht, die Ortsbehörden und Gendarmen mit entsprechender Instruction zu versehen.“ Damit endet die Geschichte der Zollstelle in Fegetesch.

Hinweis
Die historischen Daten wurden aus dem ausführlichen Aufsatz von Franz Kohtes (2014) entnommen.

(Claus Weber, LVR-Redaktion KuLaDig, 2021)
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Literatur

Kohtes, Franz (2014)
Die Fegetäsch und das Wegegeld. In: Dä Bott. Lanker Heimatblätter, Jahrgang 41, S. 8-29. o. O. Online verfügbar: DäBott 2014 (7,6 MB), abgerufen am 02.06.2021

Zollstätte Fegetesch bei Stratum

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Düsseldorfer Straße
Ort
47809 Krefeld - Gellep-Stratum
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn 1401 bis 1500, Ende 1874

Empfohlene Zitierweise

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Claus Weber: „Zollstätte Fegetesch bei Stratum”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-334735 (Abgerufen: 26. März 2025)
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