Thematische Einordnung
Der Ritterstein „R. Geiswieserhof“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Ritterstein sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Zum Geiswieserhof zählte früher eine Sägmühle und ein Wohnhaus. Sie wurden 1732 vom Müller Friedrich Zeiß aus Albersweiler erbaut. Das Schicksal der Waldsiedlung war eng mit dem Geisskopferhof verbunden. Wie dort waren auch hier die Lebensbedingungen für die Hofbewohner, durch die Revolutionskriege (1792-1815) und der damit durchziehenden Soldaten, sehr leidhaft. Der Hof wurde letztendlich am 6. Mai 1864 an den Staat verkauft und anschließend abgerissen. An der Stelle des Geiswieserhofs befindet sich jetzt ein Parkplatz. Überreste sind beim Bau des Parkplatzes verloren gegangen oder verschüttet worden. (Eitelmann, S. 142-143).
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2021)