Thematische Einordnung
Der Ritterstein „R. Geisskopferhof“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Ritterstein sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Der Geisskopferhof war früher eine kleine Siedlung aus fünf Wohnhäusern. Da das Waldgebiet früher in dieser Gegend nur sehr schwer zu überwachen war, und die leiningischen Beamten ihren Sitz relativ weit weg in Wilgartswiesen hatten, beabsichtigten der Graf von Leiningen und der Herzog von Zweibrücken, das Gebiet um den Geißkopf in einen Temporal- oder Erbbestand zu geben und es somit auch bebaut werden konnte. So war es möglich Bauwillige zu finden und dort Häuser zu bauen. 1775 wurde dann das erste Wohnhaus gebaut und der erste nachweisbare (ab 23.06.1789) Bewohner und Erbbeständer war der Harzbrenner Andreas Bügler. Allerdings waren die Lebensbedingungen für die rund 40 Hofbewohner, durch die Revolutionskriege (1792-1815) und der damit durchziehenden Soldaten, sehr leidhaft. Hinzukamen später dann auch noch langjährige Prozesse um die Rechte der Hofbewohner. Nach langem Gezerre mit dem Staat und auch den immer schlechter werdenden Lebensbedingungen und wirtschaftlichen Verhältnisse, verkauften die Hofbauern 1845 schlussendlich ihre Häuser an den Staat und zogen in die umliegenden Dörfer. Mittlerweile findet man dort in der Gegend nur noch ein paar bemooste Ruinen des ehemaligen Geisskopferhofs. (Eitelmann, S. 141-142). Das Kürzel „PWV“ steht für den Pfälzerwald-Verein.
Mit dem Geisskopferhof verbindet sich auch eine Sage von der gefürchteten Hoorrambel. Sie soll in Gestalt eines verwilderten weiblichen Wesens als Schreckgespenst auf dem Geißkopf und den dortigen Wäldern ihr Unwesen treiben.
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2021)