Die Ausdehnung der Denkmalzone „Altstadt Annweiler“ orientiert sich maßgeblich am historischen Verlauf der mittelalterlichen Stadtmauer und umfasst die erhaltene Bebauung innerhalb dieses Bereiches mit den Straßen Haupt- und Altenstraße, Gerber- und Wassergasse, Flitschberg sowie einiger Nebenstraßen. Außerdem gehören die Vorstadtbereiche außerhalb des Verlaufs der Stadtmauer im Norden (Zweibrückerstraße 1–6) und im Westen (Altenstraße 24–37) zur Denkmalzone, da sie einen städtebaulichen Abschluss der jeweiligen Straßenbebauung bilden. Nicht nur die erhaltene historische Ortsstruktur und die Stadtmauerreste zeichnen sich als Alleinstellungsmerkmal Annweilers aus. In der Altstadt hat sich trotz großer Schäden im Zweiten Weltkrieg und der darauffolgenden, intensiven Wiederaufbauphase ein selten dichter Bestand an historischen Gebäuden des 17. bis 20. Jahrhunderts erhalten. Zum einen wird das Ortsbild durch giebelständige Fachwerkhäuser bestimmt, die zum Teil noch Schmuckformen der Renaissance aufweisen. Zum anderen treten Baustile späterer Epochen, wie durch die französische und bayerische Zeit geprägte klassizistische Putzbauten, in den Vordergrund. Aber auch besondere Bereiche der Stadt, wie das charakteristische Gerberviertel mit seinen über dem Fluss Queich liegenden Brücken und den typischen Gerberhäusern sowie die historisierende Bebauung der 1950er Jahre am zentralen Rathausplatz, tragen zum außergewöhnlichen Ortsbild Annweilers bei.
Zur Ermittlung und Beschreibung derjenigen Aspekte, die den Denkmalwert der Denkmalzone bestimmen und eindrücklich prägen, wurde in Kooperation der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine detaillierte wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt.
(Lucy Liebe, Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, Fachbereich Inventarisation, 2021)
Internet
gdke.rlp.de: Inventarisation (abgerufen 25.11.2020)
gdke.rlp.de: Nachqualifizierung der Denkmalzonen in Rheinland-Pfalz (abgerufen 25.11.2020)