Vorzufindende Kulturdenkmäler sowie weitere Elemente der baulichen Substanz sind untrennbar mit der Orts- und Baugeschichte verbunden und veranschaulichen städtebauliche Aspekte. Sie prägen Grundriss sowie Erscheinungsbild des Ortes und bestimmen den eigentlichen Denkmalwert der Denkmalzone. So entstand auf den mittelalterlichen Langgewannfluren das regionaltypische Straßenbild aneinandergereihter Winzerhäuser mit rückwärtig gelegenen Hofanlagen, deren Straßenzugang häufig ein Rundbogen ziert. Insbesondere der Schmuck der prunkvollen Winzerhäuser aus der Zeit der Renaissance (16. bis 17. Jahrhundert) vermag es bis heute vom Reichtum und Stand der einstigen Eigentümer sowie der Geschichte des Ortes zu erzählen (Bsp. Marktstraße 5). Die nordwestlich zum Ortsteil Alsterweiler führende Hartmannstraße (1-7; 2-18) zeugt mit ihren repräsentativen Winzerhöfen vom wirtschaftlichen Aufschwung des 19. Jahrhunderts (Bsp. Hartmannstraße 1). Diese primär traufständig zur Straße ausgerichteten Massivbauten aus französischer (1798 bis 1814) und bayrischer Zeit (ab 1816) definieren gemeinsam mit den teils giebel-, teils traufständigen Häusern des 16. bis 18. Jahrhunderts das Ortsbild Maikammers, das sich durch eine Durchmischung von Konstruktionsarten und Stilen auszeichnet. Durch die ortstypische rotsandsteinerne Gliederung erhielten die überwiegend verputzten Fassaden ein verbindendes Gestaltungsmerkmal. Auch in der Dachlandschaft setzt sich diese Vielfältigkeit fort, wo Sattel- und Krüppelwalmdächer mit teils historischer Biberschwanzeindeckung vorherrschend sind.
Der Bestandsverlust in beiden Weltkriegen fiel marginal aus, so dass erst die räumlichen Öffnungen und Modernisierungsmaßnahmen der Nachkriegszeit größere Auswirkungen auf den Ortskern hatten. Da hierbei jedoch der Charakter des Ortsgrundrisses sowie die lokale Bauweise berücksichtigt wurden (Bsp. Weinstraße Nord 12), blieb der einmalige historische Kernbereich erhalten, der mit seinem teils sehr gut erhaltenen Gebäudebestand – insbesondere den überlieferten Fassaden aus der Zeit der Renaissance – Maikammer gegenüber anderen Orten an der Südlichen Weinstraße hervorhebt.
Der Schutzzweck der Denkmalzone besteht in der Pflege und Erhaltung der einzelnen Bestandteile sowie der Struktur und des Gesamtbilds der Denkmalzone „Ortskern Maikammer“. Zur Ermittlung und Beschreibung der oben genannten Aspekte, die den Denkmalwert der Denkmalzone bestimmen und eindrücklich prägen, wurde in Kooperation der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, Direktion Landesdenkmalpflege, und der Johannes Gutenberg-Universität Mainz eine detaillierte wissenschaftliche Untersuchung durchgeführt.
(Eva Authried, Generaldirektion Kulturelles Erbe, Direktion Landesdenkmalpflege, Fachbereich Inventarisation, 2021)
Internet
gdke.rlp.de: Inventarisation (abgerufen 25.11.2020)
gdke.rlp.de: Nachqualifizierung der Denkmalzonen in Rheinland-Pfalz (abgerufen 25.11.2020)