Im Landschaftsplan „Wermelskirchen“ sind folgende Schutzzwecke festgesetzt:
- Erhaltung zur Belebung und nachhaltigen Gliederung des Landschaftsbildes (§ 29 Abs. 1; Ziff. 2 BNatSchG)
- Sicherung der Funktion als Verbindungselement im Biotopverbund (§ 21 Abs. 1 u. Abs. 3; Ziff. 4 BNatSchG)
- Erhaltung des strukturreichen Landschaftsbestandteils als Lebensraum für Standort angepasste, charakteristische Tierarten, insbesondere Vögel und Insekten (§ 29 Abs. 1; Ziff. 1, 3 u. 4 BNatSchG)
Der Wegeverlauf zwischen Emminghausen und Dabringhausen ist bereits in der Topographischen Karte von Westphalen (Karte von Le Coq, ca. 1796-1805) und der Tranchotkarte (1801-1821) verzeichnet (vgl. Kartenansicht). Es ist zu vermuten, dass die Strecke noch deutlich älter ist und als regionaler Verbindungsweg diente. Durch die andauernde Nutzung schnitt sich der Weg tief in das Gelände ein.
(Biologische Station Rhein-Berg, erstellt im Rahmen des Projektes „Auf den Spuren unserer Bergischen Kulturlandschaft“. Ein Projekt im Rahmen des LVR-Netzwerks Kulturlandschaft, 2020)
Internet
rbk5.rbkdv.de: Auszug aus dem Landschaftsplan Wermelskirchen (PDF, 468 KB, abgerufen 27.07.2020)