Thematische Einordnung
Der Ritterstein „R. Schlosshütte“ gehört zur Kategorie „Eingegangene Siedlungen“. Die in diese Kategorie eingeteilten Ritterstein sollen an Orte erinnern, die früher von Menschen bewohnt und bewirtschaftet wurden. Auf den Rittersteinen wird der Ort der Wüstung und deren Namen erwähnt. Meistens handelt es sich dabei um verlassene oder zerfallene Ruinen mit verwilderten Gärten und Feldern, wenn sie nicht sogar ganz von der Oberfläche verschwunden sind. (Eitelmann, 2005)
Spezifische Einordnung
Die Hütte stand früher unterhalb der Ruine Guttenberg, weshalb sie auch wegen ihres Standortes „Schloßhütte“ genannt wurde. In der näheren Umgebung befindet sich auch der „Schloßbrunnen“. Um das Jahr 1840 soll sie eingegangen sein. Siehe auch Ritterstein Nr. 7. (Eitelmann, S. 30) Das Kürzel „PWV“ steht für den Pfälzerwald-Verein.
(Simone Brug, Struktur- und Genehmigungsdirektion, 2020)