Flurlage An der Ziegelscheuer in Alsterweiler

Zichelhitt

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde
Gemeinde(n): Maikammer
Kreis(e): Südliche Weinstraße
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 18′ 25,13″ N: 8° 06′ 32,44″ O 49,30698°N: 8,10901°O
Koordinate UTM 32.435.232,65 m: 5.461.964,17 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.435.282,21 m: 5.463.709,96 m
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    Flurlage An der Ziegelscheuer in Alsterweiler (2020)

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An der Ziegelscheuer ist der Name einer Flur, die sich westlich von Alsterweiler befindet. Der erste urkundliche Nachweis des Namens stammt aus dem Jahre 1602 und lautete „Ziegelscheuer“. Das Gebiet ist heute weitgehend mit Weinreben bestockt. Am östlichen Rand der Flurlage verläuft der Weinstraßenweg von Diedesfeld kommend, über Alsterweiler nach Sankt Martin. Nach Nordwesten schließt sich das „Alsterweiler Tälchen“ an.

Geschichte
Der Name der Flurlage verweist auf den Standort einer ehemaligen Ziegelscheuer, einer Ziegelhütte (Zichelhitt, PWB 2020). Eine Herstellung von Ziegeln ist bereits für das Jahr 1602 in Alsterweiler nachweisbar. In diesem Jahr wurden in einer Bürgerliste die Einwohner von Alsterweiler erfasst. Ein Eintrag lautet: „Item der in der Ziegelscheuer“ (alsterweiler.net, Bürgerliste zum Kirchenbuch mit vollständiger Aufstellung der Namen). Im Gegensatz zu den anderen Einträgen wurden hier weder Vor- noch Nachname vermerkt. Daraus darf abgeleitet werden, daß es sich um einen Bediensteten des Bischofs oder einer anderen hochgestellten Persönlichkeit handelte. So ist an anderer Stelle zur Ziegelscheuer zu lesen: „die ein Hofmann des Bischofs verwaltete“ (Leonhardt 1928, S. 106).

Der Name der Flurlage dürfte allerdings älter sein. So verweist eine Urkunde zur Flurlage Spielfeld auf eine Ziegelproduktion durch den Fürstbischof Marquard von Hattstein. Demnach erhielt dieser am 30. Juli 1580 das Recht, Kalksteine und Ziegelerde für seine Ziegelscheuer zu graben (Wittmer 2000, S. 27).

Im Laufe des 30-jährigen Krieges (1618-1648) wurde die Ziegelhütte zerstört.

„Am 18. November 1679 verlieh die Fürstbischöfliche Landschreiberei zu Speyer dem Benedikt Blank zu Augsburg bürtig (gebürtig) auf 4 Jahre die zu Alsterweiler gelegene, längst abgegangene Ziegelhütte.“ (Wittmer 2000, S. 28). Er sollte diese wieder aufbauen und ordnungsgemäß betreiben. Offensichtlich geschah dies nicht. Denn vier Jahre später, im Jahre 1683, wurde ein „Bestandt Brieff Über die Ziegelhüth zu Maycammer“ verfasst. Darin ist von einem vollständigen Wiederaufbau durch die Herren Adolff Adam Cörver und Dietherich Friederich Dincker die Rede, der dann auch erfolgte.

„Bis in das Mittelalter hinein wurden die meisten ländlichen Bauwerke mit geformten, ungebrannten und nur luftgetrockneten Lehmklötzen ausgeführt. Die Innenwände waren Fachwerk, das mit Eichen- und Buchernreisern durchflochten und mit Lehmmörtel verputzt war.“ (Wittmer 2000, S. 27). Im Laufe des 17. Jahrhunderts setzte sich das „Branntverfahren“ durch. In Ziegelbrennöfen wurden die Lehmsteine aufgebaut und gebrannt. Zunächst mit Holz als Brennmaterial, später mit Kohle. Heute werden Ziegel weitgehend maschinell hergestellt. In sogenannten Tunnelöfen werden dabei Temperaturen von 950 bis 1.300 Grad Celsius erreicht (lebensraum-ziegel.de).

Namensvarianten
Über die Jahrhunderte hinweg haben sich zahlreiche Varianten des Namens der Flurlage herausgebildet (Schreibweise - Jahresangabe):

Ziegelscheuer - 1602
Ein Stückel auf der Ziegelwieße - 1700
am Ziegelberg - 1700
im Ziegler - 1700
an der Ziegelscheuer - 1821

Bestandsbrief vom 23. Januar 1683
Im Jahre 1683 wurde ein Bestandsbrief zur Ziegelhütte in Maikammer verfasst. Das Fürstbistum Speyer vergab gegen Entgeld die Ziegelei an die Herren Cörver und Dincker.
Eine auszugsweise Wiedergabe des Dokuments nennt die wesentlichen Sachverhalte: „Bestandt Brieff über die Ziegelhüth zu Maycammer
Zuwißen seye hiemit daß nach deme bey hiesiger dieses fürstlichen Stiftt Speyer Landtschreiberey sich Adolff Adam Cörver Schaffner so dan Dietherich Friederich Dincker Schatzungs Commissarius Ambts Kirweiler, umb die in selbigem Ambt zu Alsterweiler gelegene lengst abgangene Ziegell Hütt in Bestandt weiß anzunehmen angemeldet [...] selbigen noch stehenden ofen repariren, Eine Ziegell Hütt auffrichten, mit Ziegelen deckhen weniger nit das zu Brennung Zieglen Backhenstein undt Kalk nötige Brennholtz, Stein, Sandt, und Erden auf ihren aigenen Kosten, ohne einigen frohn oder der underthanen Beschwehrnus beyführen laßen [...] verkauffendem hundert Zieglen, Backenstein, oder plättlein zwölff und von jedem Malter Kalck vier pfenning alß ein darauf ordentlich gesetztes herrschafftliches geld nahmens gnädigster herrschafft zwar zu erheben [...] Es ist auch den Beständern eingedingt von ihnen auch versprochen worden, daß sie keine andere, alß gute untadelhafte waren verkauffen, die underthanen, auch sonst niehmandt in preiß nit ubernehmen, sondern leidentlich undt wenigstens wie in andern benachbarten Ziegelhütten wollen halten laßen. Deßen zu urkundt, ist den Beständern Adolff Adam Cörvern, undt Dietherich Friederich Dinckhern dieser schein under dem Cammer Insiegel mitgetheilt worden. Sig(natum) Speyer den 23ten Janu(ar) 1683.“ (vollständige Übertragung auf alsterweiler.net/LA Sp D1 Nr.72, Mitteilung von Johannes Weingart, 09.04.2016).

Regest (Urkundenverzeichnis) zum Bestandsbrief von 1683
Zum besseren Verständnis der eigenartig anmutenden Formulierungen können die wichtigen Punkte der Vereinbarung wie folgt zusammengefasst werden:
Adolf Adam Cörver (Schaffner, Landschreiberei Kirrweiler) und Dietrich Friedrich Dincker (um 1658-vor 1734) (Schäfer/Stöckl 2015, S. 212) (Schatzungskommissar im Amt Kirrweiler) wollen sich der in Alsterweiler gelegenen, längst abgegangenen Ziegelhütte in ihrem jetzigen Zustand als Beständer annehmen. Die Ziegelhütte (die Reste bzw. das Gelände) soll ihnen auf Michaelis 1683 (29.03.1683) und darauf sechs Jahre, spätestens bis zum Letzten des Jahres 1689 (29.09.1689), zu bestimmten Bedingungen überlassen werden. Sie sollen auf eigene Kosten den noch bestehenden Ofen reparieren, das Gebäude der Ziegelhütte aufrichten, mit Ziegeln decken und das für das Brennen von Ziegeln, Backsteinen und Kalck nötige Brennholz, den Stein, den Sand und Erden auf ihre eigenen Kosten, ohne einigen (vereinbarte) Frohn und ohne Belastung der Untergebenen (Untertanen) beibringen lassen. Die Beständer zahlen dafür 40 Gulden jedes Jahr. Die Hälfte (Halbscheid) davon (also 20 Gulden) können sie bis zur völligen Erstattung der entstandenen (Wiederaufbau)-Kosten einbehalten. Die übrige Hälfte soll an die Schaffnerei Kirrweiler gehen und zwar dergestalt, daß von jeden verkauften einhundert Ziegeln, Backsteinen oder Plättlein (Platten, wohl nicht glasierte Fliesen) zwölf Pfennig und von jedem Malter Kalk vier Pfennig als Herrschaftsgeld (eine Art Steuer) erhoben werden sollen. Dieses Geld soll jedoch vorläufig, nämlich während der sechs Jahre bei den Käufern bleiben. Die über sechs Jahre daraus entstehenden 120 Gulden sollen für die weitere Instandsetzung oder Unterhaltung verwendet werden. Was darüber hinaus an Kosten entsteht, soll ihnen nach sechs Jahren durch die Schaffnerei Kirrweiler ersetzt werden. Dies gilt vorbehaltlich der Steigerung des Zinses durch die Herrschaft (Bischof Speyer), der nach Belieben erhöht bzw. gesteigert werden kann. Sämtliche Ausgaben sollen gegen Quittung erfolgen und von der Landschreiberei erstattet oder verglichen werden. Die Beständer versprechen, nur gute untadelhafte Waren zu verkaufen, die Untergebenen und auch sonst niemanden beim Preis zu übervorteilen, sondern es wie in den benachbarten halten zu wollen. Als Beurkundung wird den Beständern bzw. Interessenten Adolf Adam Cörver und Dietrich Friedrich Dincker dieser Schein mit dem Kammersiegel mitgeteilt.
Ausgestellt in Speyer den 23. Januar 1683. (Mitteilung von Johannes Weingart, 09.04.2016)

Hinweise zum Verrechnungsmodus
Wie aufwändig derartige Vertragsgestaltungen ausformuliert wurden, zeigt die folgende Aufstellung:

Der Pachtzins beträgt 40 Gulden / Jahr
Davon 20 Gulden (ein Teil):
Zahlung an die Schaffnerei oder Verrechnung, dafür nehmen die Beständer ein Herrschaftsgeld (Steuer) ein. Dies entspricht 12 Pfennig für einhundert Ziegel, Backsteine oder Platten und 4 Pfennig für einen Malter Kalk.

Davon 20 Gulden (zweiter Teil):
Einbehalt bis der Gesamtbetrag der in die Ziegelhütte getätigten Investitionen erreicht ist. Spätestens jedoch nach Ablauf der Bestandszeit von sechs Jahren, was der Summe von 120 Gulden entspricht.

Das Herrschaftsgeld (Steuer), hier von 12 Pfennig (Ziegel, Backsteine und Platten) und 4 Pfennig (Kalk), sollen die Beständer während der sechs Jahre der Pacht nutzen (genießen) zur Entschädigung (Ergötzlichkeit) für die vorgelegten Baukosten. Falls die Pächter in den sechs Jahren die Hälfte des Pachtzins (also 120 Gulden, nämlich die Hälfte von 6 Jahren x 40 Gulden) für die genannte Instandsetzungsarbeiten verwenden und verbauen sollten, sollen sie nach den sechs Jahren - unter dem Vorbehalt, daß der Pachtzins nicht erhöht würde, was der gnädigsten Herrschaft jederzeit (nach Belieben) möglich ist - falls ihre Investitionen in die Ziegelhütte nicht voll erstattet sein sollten, in der Ziegelhütte verbleiben oder die noch nicht erstatteten Baukosten von der Schaffnerei ausgezahlt werden.

Die Pächter müssen die Landschreiberei von ihren baulichen Maßnahmen vorher in Kenntnis setzen und benötigen deren Genehmigung. Die Arbeiten müssen quittiert und mit der Landschreiberei abgerechnet werden im Hinblick auf den Betrag für die Kostenerstattung. Die Pächter haben sich verpflichtet, nur tadellose Erzeugnisse in den Verkauf zu bringen und niemanden zu übervorteilen (Mitteilung von Johannes Weingart, 09.04.2016).

Quellen
Landesarchiv Speyer (LA Sp) Bestand D 1 Nr.72 „Bestandt Brief Über die Ziegelhüth Zu Maycammer (abgedruckt in Wittmer (2000), Seite 31), weitergehende Übertragung siehe oben
Landesarchiv Speyer (LA Sp) Bestand W 41/522-523, 525-528, 575, 57ö9-581 “Die älteste Parzellenflurkarte von Maikammer und Alsterweiler um 1821 (abgedruckt in Wittmer (2000) Anlage)
Landesarchiv Speyer (LA Sp) Bestand U 103 Nr.2 „Gemeindearchiv Maikammer“


(Matthias C.S. Dreyer, Club Sellemols (Historienfreunde Maikammer-Alsterweiler), 2020)

Internet
Pfälzisches Wörterbuch (PWB) auf woerterbuchnetz.de: Eintrag „Ziegel-hütte“ (abgerufen 14.04.2020)
alsterweiler.net: Ziegelhütte (abgerufen 14.04.2020)
alsterweiler.net: LA Sp D 1 Nr.72 (abgerufen 14.04.2020)
alsterweiler.net: Bürgerliste zum Kirchenbuch (abgerufen 15.04.2020)
lebensraum-ziegel.de: Mauerziegel – Herstellung von Ziegeln (abgerufen 16.04.2020)

Literatur

Leonhardt, Johannes (1928)
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler. Maikammer.
Wittmer, Richard (2000)
Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten. 70 f., Maikammer.

Flurlage An der Ziegelscheuer in Alsterweiler

Schlagwörter
Ort
67487 Maikammer - Alsterweiler
Fachsicht(en)
Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, mündliche Hinweise Ortsansässiger, Ortskundiger, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1580 bis 1602

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„Flurlage An der Ziegelscheuer in Alsterweiler”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-310616 (Abgerufen: 18. April 2024)
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