Spielfeld ist ein Flurname im Südwesten der Gemeinde Maikammer (Ortsteil Alsterweiler). Der erste urkundliche Nachweis des Namens stammt aus dem Jahre 1359 und lautete „spilvelt“. Das Gebiet ist heute vollständig mit Weinreben bestockt. Durch die Flurlage führt der Spielfeldweg von Alsterweiler nach Sankt Martin.
Geschichte Spielfeld (auch: Am Spielfeld, Schbelweld, Spelwelt) bezeichnet eine Flurlage, die über Jahrhunderte von den Gemeinden Maikammer und Sankt Martin gemeinsam genutzt wurde. Es war eine Allmende (gemeinschaftliches Eigentum). Die umgangssprachliche Bezeichnung des Gebietes, die auch heute noch benutzt wird, lautet: „Spelwel“ (PWB 2020) und Schbelweld, wie aus der Audiodatei hervorgeht. Ausgesteint war das Gebiet mit den Grenzsteinen des ehemaligen Fürstbischofs von Speyer, „Marquard von Hattstein“. Einer dieser Steine ist in der Mühlstraße in Alsterweiler zu sehen.
Ableitung des Namens Der Flurnamen wird wie folgt abgeleitet: „Südwestlich von Maikammer entstand ein Feld. Weil es bei einer sogenannten Römerstraße stehenden “specula„ lag, also einem aus römischer Zeit erhaltenen Wartturm (steinernes Fundament und Holzoberbau), der im deutschen Mund Spiegel und später mundartlich Spiel hieß, kam es zum Namen Spielfeld. Bis 1573 können wir seinen Namen bis jetzt zurückverfolgen. Damals war er noch gemeinsamer Besitz von Maikammer und der weiteren in der Urmark erwachsenen Dorfgemeinde zu St. Martin.“ (Wittmer 2000, S. 71) „Auch daraus könnte sich der Name ableiten, im Sinne: “Spiel„ das ist Gesamtheit, einer Gesamtheit gehörig. Es waren vor 100 Jahren dort noch 5 Morgen verpachtete Gemeindefläche (Allmende)“ (Wittmer 2000, S. 71).
Namensvarianten Über die Jahrhunderte hinweg haben sich zahlreiche Varianten des Namens herausgebildet (Schreibweise - Jahresangabe):
Die Maikammerer Dorfordnung (Menkemer ordenunge) aus dem Jahre 1549 bezieht sich ebenfalls auf das Spielfeld. Dort heißt es: „Von altersher ist verboten, daß jemand Gemeinen Wegen und sunderlich uff dem Spielfeld Wasen soll hauen.“ (Wittmer 2000, S. 72). Daraus wird auch die damalige Nutzung ersichtlich. Wasen heißt nämlich nichts anderes als Wiese. Es war also kein Weinberg, sondern eine schlecht zu bewirtschaftende Wiese, auf der Vieh stand. Die anliegenden Flurnamen lauten Geißweide und Viehweg (PWB 2020, Wasem). Aus der Urkunde von 1580 geht eine weitere Bedeutung des Wortes Wasem hervor. Demnach war es der Lagerplatz für totes Vieh (so auch eine Bedeutung des Wortes im Pfälzischen Wörterbuch (PWB 2020).
Teilungsurkunde 1580 Für die Übertragung der sog. Teilungsurkunde gibt es zwei Varianten. Eine Wiedergabe lautet: „Nur das Spielfeld gehörte bis zum Jahre 1580 den Dörfern Maikammer und St. Martin gemeinsam. Es wurde bis zu diesem Jahre hauptsächlich als Weideplatz benutzt, woran die Namen Viehweg, Viehtrieb und Geißweide noch erinnern. Vielleicht fanden dort auch Feste statt, worauf der Teil “An der Schießmauer„ hinweist. Die St. Martiner hatten angefangen, die ihnen am nächsten liegende Seite als Wingert und Äcker anzulegen, während die hiesigen Bewohner den ganzen Platz seinem bisherigen Zwecke erhalten haben wollten. Es entstand deswegen ein Streit, der erst beigelegt wurde, als am 30. Juli 1580 das ganze Feld in der heute noch bestehenden Art und Weise geteilt wurde. Die Teilung fand auf dem Oberamt Kirrweiler statt. Der Speyerer Fürstbischof Marquard hatte dazu den Fauth von Marientraut, Jakob Hundt v. Salheim, den bischöflichen Rat Dr. Johann Konrad Breuning und den Domkostus zu Speyer und Domherrn zu Worms Christoph Nagel v. Dürmstein, beide letztere als Abgeordnete des Domkapitels, und den fürst-bischöflichen Schaffner in Kirrweiler Philipp Dirolff abgeordnet. Im Beisein der Gemeindedeputierten wurde das Feld besichtigt und dann geteilt. Der Bischof hatte das Recht, auf dem Spielfeld Kalksteine und, Ziegelerde für seine am Eingang des Tälchens liegende Ziegelscheuer zu graben. Da nun der Teil, auf dem sich die Kalk- und Erdgruben befanden, an Maikammer fiel, so behielt sich der Bischof für St. Martin ein später zu bestimmendes Recht aus. Das Wingertsholz, das die St. Martiner zum Aufholzen der auf ihrem Teile neu anzulegenden Wingerten benötigten, mußte außerhalb der Geraide gemacht werden. Nur für abgegangene Balken usw. konnten sie Holz hernehmen, woher sie wollten. Da das Feld zu Winters und in gewitters Zeiten tief, naß und sumpfig wurde, sollten beide Gemeinden für ordentliche Instandsetzung der Wege auf ihren Teilen sorgen. Erst 1825 wurde der letzte Teil urbar und zu Wingerten gemacht.“ (Wittmer 2000, S. 72 nach Leonhardt 1928).
Die zweite Variante ist eine Regest (Inhaltsangabe einer Urkunde) im Bestand des Gemeindearchivs Maikammer (Landesarchivs Speyer Bestand U 103). Der Text aus der betreffenden Urkunde wird wie folgt zusammengefasst: „Kirrweiler, 1580, Juli 30. Jakob Hund von Saulheim, Faut zu Marientraut, schlichtet im Auftrag des Bischofs Marquard von Hattstein von Speyer mit Dr. Johann Conradt Breuning, bischöfl. Rat, und Christoff Nagel von Dirmstein, Domcustor zu Speyer und Domherrn zu Worms, als Angehörigen des Domkapitels, und mit Philips Dirolff, bischöflichem Schaffner zu Kirrweiler, eine Streitigkeit zwischen den beiden Dörfern Meycammer und Sankt Martin über das Spielfeld, das, in beiden Gemarkungen gelegen, bisher beiden Gemeinden als gemeinsames Weidland (Allmende) diente, während St. Martin seinen Anteil nun zum Wingert und Ackerbau zurichten will, durch folgenden Vergleich: 1) Das strittige Gebiet wird zwischen beiden Gemeinden geteilt. (Flurnamen genannt.) 2) Der Bischof von Speyer [Anmerkung: Marquard von Hattstein] behält sich das Recht auf dem Anteil der St. Martiner nach Kalkstein und Ziegelerde zu graben, wie er es bisher besass. 3) Die Einwohner von St.Martin dürfen ihr Wingertsholz, das sie zur Anlage von Weinbergen in den ihnen zugefallenen Teil des Spielfelds benötigen, nicht in den Geraidewaldungen schlagen. 4) Die beiden Gemeinden verpflichten sich, die Wege im Spielfeld in gutem Zustand zu erhalten und niemand an deren Benutzung zu hindern. 5) Die St. Martiner dürfen ihr totes Vieh künftig nicht mehr auf das ganze Spielfeld fahren, sondern nur noch auf ihren Teil. Deutsch, Or.Pergament, Siegel (d.Fauts) abgefallen.“ (Landesarchiv Speyer, Bestand U 103 (Gemeindearchiv Maikammer) Nr.2).
Quellen Landesarchiv Speyer (LA Sp) Bestand W 41/522-523, 525-528, 575, 57ö9-581 „Die älteste Parzellenflurkarte von Maikammer und Alsterweiler um 1821 (abgedruckt in Wittmer (2000) Anlage) Landesarchiv Speyer (LA Sp) Bestand U 103 Nr.2 “Gemeindearchiv Maikammer„
(Matthias C.S. Dreyer, Club Sellemols (Historienfreunde Maikammer-Alsterweiler), 2020)
Internet woerterbuchnetz.de: Eintrag “Spiel-feld„ (abgerufen 14.04.2020) und Eintrag “Wasem„ (abgerufen 14.04.2020) alsterweiler.net: Spielfeld (abgerufen 14.04.2020)
Literatur
Leonhardt, Johannes (1928)
Geschichte von Maikammer=Alsterweiler. Maikammer.
Wittmer, Richard (2002)
Glockenstein und Trullo, Maikammerer steinerne Raritäten. In: Heimat-Jahrbuch Landkreis Südliche Weinstraße, Band/Ausgabe: 24, S. 105-106. Landau in der Pfalz.
Wittmer, Richard (2000)
Die Flur von Maikammer-Alsterweiler: Ihre Namen und steinernen Zeugen in Geschichte und Geschichten. 70 f., Maikammer.
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