Burgruine Spangenberg im Elmsteiner Tal

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Fachsicht(en): Landeskunde, Denkmalpflege
Gemeinde(n): Neustadt an der Weinstraße
Kreis(e): Neustadt an der Weinstraße
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 21′ 4,06″ N: 8° 00′ 57,29″ O 49,35113°N: 8,01591°O
Koordinate UTM 32.428.529,36 m: 5.466.955,94 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.428.576,22 m: 5.468.703,68 m
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    Pallas und neuere Schildmauer von Südosten

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  • Burgruine Spangenberg im Elmsteiner Tal (2015)

    Burgruine Spangenberg im Elmsteiner Tal (2015)

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  • Oberburgfelsen und zweite Schildmauer von Süden

    Oberburgfelsen und zweite Schildmauer von Süden

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  • Lageplan und Profile der Burgruine Spangenberg

    Lageplan und Profile der Burgruine Spangenberg

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  • Historische Zeichnung der Burgruinen Erfenstein (links) und Spangenberg (rechts) von 1858.

    Historische Zeichnung der Burgruinen Erfenstein (links) und Spangenberg (rechts) von 1858.

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Die dreigeteilte Burg Spangenberg wurde auf und neben einem über 30 Meter hohen und auf allen Seiten senkrecht abfallenden Sandsteinfelsen auf der Nordflanke des Schlossbergs, einem Nordausläufer des Hohen Kopfes erbaut. Die Anlage wurde etwa 70 Meter über dem Talniveau errichtet.

Geschichte
Baubeschreibung

Geschichte
Die in der älteren Literatur, insbesondere von Peter Gärtner und Franz Xaver Remling, ohne urkundlichen Nachweis vertretene These, wonach der von 1090 bis 1104 amtierende Bischof Johannes I. von Speyer, eine damals bereits bestehende Burg Spangenberg seinen jeweiligen Nachfolgern testamentarisch vermacht habe, gilt heute als nicht mehr haltbar. Letztlich sind weder der Bauherr noch die Erbauungszeit von Burg Spangenberg bekannt. Auch muss erwähnt werden, dass es im Elmsteiner Tal nie ein Geschlecht „von Spangenberg“ gab. So konnte auch die Zugehörigkeit des von Michael Frey 1836 ohne näheren Nachweis genannten „Gerwic von Spangenberg“ zur Burg nicht verifiziert werden. Spangenberg war stets eine bischöflich-speyrische Burg, die – sofern sie sich nicht im Pfandbesitz Dritter befand – von speyrischen Ministerialen, später Niederadeligen oder bischöflichen Hintersassen verwaltet wurde.

Tatsächlich lässt sich erst im Jahre 1317 die Spangenburg urkundlich nachweisen. Damals überließ Bischof Emich von Leiningen die bereits bestehende bischöfliche Burg und das „Rodergut“ in Kirrweiler für die dem Hochstift erwiesenen Dienste dem Ritter Dietrich Zoller als Mannlehen. Im Fall des Rückkaufs musste der Bischof sechs Pfund Heller erstatten. Dem Ritter wurde ausdrücklich aufgetragen, 300 Pfund Heller in der Burg zu verbauen, d.h. mit dieser relativ hohen Summe sollte Spangenberg wesentlich erweitert werden.

Offensichtlich schied der bischöflich-speyrische Ministeriale schon wenige Jahre später als Burgbesitzer aus, denn auf unbekanntem Weg waren die Herren von Hohenecken vor 1333 in den Besitz der Burg gelangt. Damals öffnete der Edelknecht Johann von Hohenecken Burg Spangenberg, solange er oder seine Erben sie als Pfand besäßen (alz lange iz in miner hant is ader miner erben) dem Erzbischof Balduin von Trier (1285/86-1354, seit 1307 Erzbischof und Kurfürst von Trier). Letzterer hatte seit 1331, nach dem Tod Walrams, den verwaisten Bischofssitz von Speyer als Administrator inne. Die Gültigkeitsdauer des Vertrags unterlag jedoch einer zeitlichen Einschränkung. Sie galt nur, solange sich (Kaisers)Lautern in der Hand Balduins oder des Trierer Erzstifts befand. Mit Burg Spangenberg gelang – bisher von der Forschung übersehen – Balduin zum ersten und einzigen Male der (zeitlich begrenzte) Zugriff auf eine Burg südöstlich von Kaiserslautern bzw. östlich von Pirmasens.

Wahrscheinlich fiel die Burg bereits 1336 mit der Neubesetzung des Speyerer Bischofsstuhls durch Gerhart von Erenberg an den Vorgenannten und das Domkapitel zurück, denn 1347 verpflichtete sich Bischof Gerhart gegenüber dem Domkapitel, alle Burgen, somit wohl auch Spangenberg, nicht zu verpfänden. Ob das trierische Öffnungsrecht bereits damals erloschen war, ist unbekannt. Spätestens jedoch nach Balduins Tod 1354 und der darauf folgenden Einsetzung des Oppenheimer Schultheißen Heinrich zum Jungen zum Reichspfleger in Lautern und Wolfstein durch König Karl IV. endete entsprechend dem Lehnsvertrag von 1333 der trierische Zugriff auf Spangenberg. Oberlehnsherr der Burg blieb weiterhin das Hochstift Speyer. Dies belegt eine kaiserliche Urkunde vom 20. April 1366. Damals bestätigte Kaiser Karl V. dem Bischof Lampert von Speyer die Freiheiten, Rechte und Besitzungen seines Hochstifts. Ausdrücklich wird dabei Burg Spangenberg erwähnt.
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Im Jahre 1385 kam es zu einem für damalige Verhältnisse bemerkenswerten Vorgang, denn Erzbischof Adolf von Nassau (bis 1390 Erzbischof von Mainz), damals „Vormund“ seines früheren Bistums Speyer, und der Mainzer Domherr Johann von Nassau schlossen mit dem vermögenden jüdischen Bürger Kaufmann aus Speyer, auch für dessen Erben, einen Burg Spangenberg betreffenden Lehnsvertrag. Der Lehnsnehmer erhielt als Gegenleistung für die auf sechs Jahre befristete Burghut alle Einkünfte der Burg, insbesondere die Fastnachtshühner von St. Lambrecht, 30 Malter Korn und einen halben Fuder Wein. Überdies wurde ihm zugestanden nach Belieben, also ohne Rücksprache mit dem Eigentümer, die Burg auszubauen. Den Gegenwert der Baumaßnahmen hatte bei Rückgabe der Burg der Bischof zu ersetzen. Bei Nichteinlösung nach sechs Jahren gestattete der Vertrag dem Lehnsnehmer Kaufmann sogar die Burg nach Belieben weiter zu verpfänden oder zu verleihen, auch an andere Juden. Dieser Vertrag, der wohl einen pfandrechtlichen Hintergrund hatte, war für das Bistum recht nachteilig. Die Gründe für diesen außergewöhnlichen Schritt lagen wohl in den finanziellen Nöten des Bistums, das immer noch unter der Misswirtschaft des früheren Bischofs Walram litt. Möglich erscheint darüber hinaus auch ein gewisses Schutzbedürfnis, das Kaufmann bewogen haben könnte, sich der Rückzugsmöglichkeit „Burg“ zu bedienen.

Nach dem Auslaufen des Lehnsvertrags übte seit 1393 Gerhart (von Dalheim) das Amt des Schaffners (Verwalters) von Spangenberg aus. Die Einsetzung bischöflicher Beamter in den nachfolgenden drei Jahrzehnten als Burgverwalter war sicherlich auch Ausdruck der Tatsache, dass – ähnlich Bischof Gerhart von Erenberg – Ende 1399 auch Bischof Raban dem Domkapitel zugesichert hatte, keine Burgen mehr ohne dessen Zustimmung zu verpfänden oder zu verkaufen, zumindest mussten sie stets einlösbar sein und unter speyrischem Hoheitsrecht bleiben. Auf Gerhart (von Dalheim) folgte 1405 Fritz Reymer als Schaffner, der noch 1409 auf Spangenberg urkundlich nachgewiesen ist.

Ein an pfälzischen Burgen eher selten nachzuweisender Frondienst scheint bereits seit Errichtung der Burg bestanden zu haben, denn als Bischof Emich von Leiningen die Burg Dieter Zoller 1317 zu Lehen gab, wurden bereits bestehende Personal- und Fuhrfronden erwähnt (wie sie bisher bei uns und unsern vorvaren zu dem husse und daruf getan hant). Unerwähnt bleibt allerdings, wem die Fron, die offensichtlich der Verbesserung der Liefermöglichkeiten von und zu der abseits gelegenen Burg diente, zuzuordnen war. Möglicherweise von Anfang an, spätestens jedoch vor dem Jahre 1402 hatten die Bischöfe mit den Dominikanerinnen von St. Lambrecht ein Abkommen (Spangenberger Fron) getroffen, wonach diese verpflichtet waren bei Bedarf mit Lasttieren (Ochsen und Eseln) des Klosters den Transport von Holz, Korn und Wein zwischen Kirrweiler und Burg Spangenberg zu gewährleisten. Im vorgenannten Jahr und erneut 1414 bestätigten die Nonnen ihre eingegangene Verpflichtung. Die Spangenberger Fron behielt in dieser Form bis 1563 ihre Gültigkeit.
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Zusammen mit den Mühlen und Wiesen im Elmsteiner Tal übergab im Jahre 1431 Bischof Raban dem Eberhard von Sickingen auf Lebenszeit die hochstiftliche Burg. Der Übernahmevertrag enthält bemerkenswerte Regelungen. Eberhard hatte die Burg jederzeit dem Bischof zu öffnen. Ihm war die Residenzpflicht auferlegt, und er hatte als Burgbesatzung mindestens drei Knechte zu stellen. Bemerkenswert am Lehnsvertrag ist die Tatsache, dass der Lehnsnehmer mit Ausnahme der äußeren Umfassungsmauer alle Bauten zu unterhalten hatte. Der Bering oblag ausdrücklich der Unterhaltspflicht des Bischofs. Beim Tod des Lehnsnehmers sollte die Burg entweder dem Bischof oder dessen Amtmann in Kirrweiler ausgeliefert werden.

Eberhard von Sickingen, der im Jahre 1439 zum kurpfälzischen Faut in Heidelberg ernannt worden war, bewog damals den Bischof, sein Lehen Spangenberg dem Edelknecht Heinrich von Remchingen zu überlassen. Die Übergabe zog mehrjährige juristische Streitereien nach sich, die erst im Jahre 1446 beigelegt werden konnten. Dem neuen Lehnsnehmer war erlaubt, 300 Gulden in der Burg zu verbauen, die er jedoch bei Herausgabe der Burg wieder ersetzt bekommen sollte.

Der Lehnsherr besuchte Burg Spangenberg wohl eher selten. Eine Ausnahme war die sogenannte Landeshuldigung, d.h. beim Amtsantritt suchten die jeweiligen Bischöfe auf einem Umritt ihre Amtssitze, Burgen und Dörfer auf. So weilte 1464 Bischof Mathias Ramung (1464-1478) beim Amtsantritt auf Burg Spangenberg. Im gleichen Jahr ließ der Bischof ein Burginventar anlegen, das entsprechend der geringen Zahl der Bewohner eine karge Bewaffnung belegt. Demnach waren damals lediglich eine Hakenbüchse, drei Handbüchsen sowie 2 Armbrüste nebst einer Winde vorhanden.

Allgemein wird angenommen, dass in der Weißenburger Fehde 1470 (Kurfürst Friedrich I. gegen den Herzog von Zweibrücken, in deren Verlauf die Spangenberg gegenüberliegende Burg Erfenstein zerstört wurde), Burg Spangenberg durch Soldaten der Leininger in Mitleidenschaft gezogen wurde. Für diese These spricht zwar die Tatsache, dass die Anlage 1480 als unbewohnte Ruine bezeichnet wurde. Jedoch mangelt es an aussagekräftigen Schriftquellen, die eine Zerstörung durch die Leininger tatsächlich belegen, schließlich ist auch ein Unglück denkbar.
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Die Burg als Verwaltungssitz eines bischöflichen Gestüts
Den Wiederaufbau vollzog der Ritter Engelhard von Neipperg, dem 1480 Bischof Ludwig die Anlage mit allen Zubehörden als Mannlehen übergeben hatte. Für die Burghut wurden ihm jährlich zu Martini vom Schaffner zu Kirrweiler 20 Malter Korn und 3 Fuder Wein überlassen. Anschließend befand sie sich in der Hand des bischöflichen Fauts von Brettenheim Hans von Neipperg, einem Bruder des Vorbesitzers. Spangenberg blieb im Besitz der Herren von Neipperg bis zum Erlöschen des Geschlechts in männlicher Linie. Dem Bischof stand – wie bisher üblich – das Öffnungsrecht zu. Bei der Instandsetzung unterblieb nach Ausweis der Baulichkeiten (s. Baubeschreibung) der Ausbau zur feuerwaffentauglichen Burg. Da es somit an zeitgemäßen Fortifikationen mangelte, sank deren militärischer Wert. Damit einher ging der Wechsel der Zweckbestimmung. Die Burg, 1530 Teil des bischöflichen Amts Kirrweiler, wurde nun zum Verwaltungssitz eines nahegelegenen Gestüts, das bischöfliche „Stutmeister“, die gleichzeitig auch Burgverwalter waren, leiteten. Damals installierte man auf dem westlichen Schlossberg den „Stutgarten“, letztlich nichts anderes als eine große Koppel für die Pferdezucht. Daher nutzten zwischen 1505 und dem Ausbruch des 30-jährigen Krieges statt der bisherigen Burgmannen die Stutmeister Franz Hertel (1505), Hans Fort gen. Schwytzer (1527), Friedrich, gen. Schlupffer (1543, war 1532 Stutknecht), Hans Schwab (1554), Wilhelm Dierolf (1576), Wilhelm Dierolf und/oder Hans Weigand Licht (1581), Friedrich von Helmstadt (1597), Hans Schmidt (1602) und Eberhard von Hattstein (1604) Spangenberg als Amtssitz.
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Der Untergang der Burg im 17. Jahrhundert
Genau wie über die frühe Geschichte von Burg Spangenberg ist man über ihren Untergang mangels verwertbarer Schriftquellen letztlich auf Vermutungen angewiesen. Der Neustädter Chronist Friedrich Jakob Dochnahl erwähnt unter 1621 „Mansfeld nimmt … alle bischöflichen Dörfer weg, gibt alles den Soldaten preis, plündert, sengt und brennt, besonders Spangenberg“. Leider bleibt Dochnal den urkundlichen Beleg für seine Behauptung schuldig.

1663 gehörten zum Verwaltungsbereich des bischöflichen Schaffners Lorenz Seser Burg und Gestüt Spangenberg. Eine Aussage über den Zustand der Burg ist jedoch nicht möglich. Sollte jedoch Friedrich Jakob Dochnals zweite Behauptung zutreffen, dass 1688 „die Burg Spangenberg ... niedergebrennt und zerstört“ worden sei, würde dies einen zumindest teilweisen Wiederaufbau suggerieren. Leider mangelt es auch hier an urkundlichen Nachweisen.

Offensichtlich war Burg Spangenberg spätestens Ende des 17. Jahrhunderts zur Ruine geworden, deren Zubehörden von in Kirrweiler ansässigen bischöflichen Beamten verwaltet wurden. Die späteren Erwähnungen von Spangenberg in den bischöflichen Akten beziehen sich im Regelfall auf das im Tal befindliche Spangenberger Hofgut oder das bischöfliche Jagdrecht und nicht auf die Ruine.

Das Hofgut wurde 1792 von der französischen Administration eingezogen und meistbietend versteigert. Die Burgruine blieb dabei unerwähnt.
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Die Burg im 20. Jahrhundert
Im Jahre 1900 kam die Anlage mit den umliegenden Wäldern an die Gemeinde Lachen-Speyerdorf. Erst nach dem Ersten Weltkrieg widmeten sich Angehörige eines Jugendverbands (Wandervogel) der Oberburg. Man beseitigte Bäume und Gestrüpp, räumte Trümmerschutt, sicherte Teile der Oberburg durch ein Geländer und machte – nicht an historischen Vorbildern orientiert – den Oberburgfels durch die noch heute sichtbare Treppe zugänglich. Überlegungen zum Ausbau der Ruine in den Jahren 1931/32 blieben ebenso wie weitergehende Pläne in der NS-Zeit („Horst-Wessel-Burg“ als Heim für die pfälzische Hitler-Jugend) unverwirklicht.

Mit der Eingemeindung von Lachen-Speyerdorf nach Neustadt an der Gemeinde im Jahre 1974 ging Spangenberg in das Eigentum der Stadt über. Nur zwei Jahre später widmete sich eine Bürgerinitiative der Burg (Verein Burg Spangenberg e.V.) und trachtete den damals rasch fortschreitenden Untergang der Ruine zu verhindern. Dies gelang dem Verein in den folgenden Jahrzehnten.
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Baubeschreibung
Die kleine Burg ist dreigeteilt. Der älteste Burgteil befindet sich auf dem Oberburgfels. Dazu gesellen sich der mittlere und der untere Teil auf mehr oder minder schmalen Terrassen am recht steil abfallenden Schlossberg.

Wie allgemein auf pfälzischen Burgen üblich, bediente man sich zur Wasserversorgung einer Zisterne. Darüber hinaus nutzte man eine rd. 300 Meter von der Burg entfernte Quelle (Burgbrunnen). Der Schlussstein in der noch vorhandenen Brunnenkammer Giebelstein weist die Jahreszahl 1579 (1519?) auf. Reste einer Deichelleitung, bzw. Tonröhren wurden angeblich im 19. Jahrhundert aufgefunden.

Oberburg
Die Oberburg wurde auf der ca. 110qm großen, langgestreckten, recht schmalen Plattform des hochaufragenden Burgfelsens errichtet. Dieses Felskompartiment trennte vom weiter ansteigenden Schlossberg als Abstandshindernis ein kleiner, in den Fels geschroteter – später umgewidmeter – Halsgraben.

Die im Grundriss trapezförmige Oberburg wies wohl aus räumlichen Gründen – ebenso wie die beiden anderen Burgteile – keinen Bergfried auf. Dem Schutz der Oberburg diente daher neben dem vorerwähnten Graben lediglich die 2,30 Meter starke, auf der Felsplatte aufsitzende (ältere) Schildmauer an der östlichen Hauptangriffsseite. In die wohl Ende des 14. Jahrhunderts verstärkte Schildmauer – möglicherweise damals erst zur Schildmauer ausgebaute Wohnbau-Ostwand – wurde in einer späten Bauphase, wohl um 1500, ein spitzbogiger Tordurchgang eingebaut, der um 1825, seiner Gewände beraubt, nur noch ruinös vorhanden war. Der heute an der Außenseite der Schildmauer sichtbare Eingang mit gotischem Bogen wurde 1925/27 eingefügt. Spangenberg gehört damit zum in der Pfalz eher seltenen Typus der reinen Schildmauerburg, ähnlich der Ramburg und Neu-Windstein im Nordelsaß.

Das neue Schildmauertor erschloss ein der Mauer vorgesetzter, später erbauter polygonaler Treppenturm im Graben. Beide ersetzten den älteren Zugang, ein hochgelegenes rundbogiges Tor auf der Nordostseite des Palas. Beiderseits des Zuganges sind zwei Balkenlöcher, oberhalb des Rundbogens eine Fensternische sichtbar. Die Treppenstufen sind aus dem Fels gearbeitet. Ursprünglich erreichte man diesen Zugang entweder mittels einer vom Felsfuß ihren Anfang nehmenden (hölzernen?) Treppe oder über eine Rampe von Osten. Treppe oder Rampe ermöglichten den einzigen Zugang zum ursprünglich dreistöckigen Wohnbau (Wohnturm?) und dem Oberburgfelsen. Dessen Plattform ist das Ergebnis von Umformungen. Eine ebene Bebauungsfläche gewann man einerseits durch Abtragung des anstehenden (höher liegenden) Felsgesteins im Südwestteil.

Die tieferliegende Nordseite erschloss das vorerwähnte ältere Rundbogentor im nördlichen Bereich. Man betrat einen unter dem Wohnbau, gelegenen, ehemals als Küche genutzten Raum, mit einer tiefer liegenden Vorratskammer. Der recht große Kellerraum erstreckt sich bis zur westlichen Außenmauer und öffnet sich dort mit einem großen Fenster. Das gut erhaltene Tonnengewölbe trägt noch heute den Fußboden des nordöstlichen Bereichs des Pallas.

Während die West- und die Nordwand des Wohnbaus fast vollkommen abgegangen sind, ist die Pallas-Ostwand - identisch mit der inneren Schildmauer – ebenso wie die Wohnbausüdwand in voller Höhe erhalten. Erwähnenswert sind ein nach dem Jahre 1317 um ein Geschoss aufgestockter Wohnbau, und im Süden ein gut erhaltenes gekuppeltes gotisches Doppelfenster, das ebenso wie weitere, ihres Maßwerks beraubte Fenster, Nischen mit Sitzbänken aufweisen. Darüber hinaus sind die Rudimente eines Aborterkers im dritten Geschoss erwähnenswert.

Die Wasserversorgung der Oberburg gewährleistete ein Zisterne. Deren runder Zisternenschacht befindet sich in der südwestlichen Ecke der Oberburg.
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Mittelburg
Den für die Mittelburg notwendigen Raum, östlich unterhalb des Oberburgfelsens, gewann man durch die Aufgabe des bisherigen Halsgrabens zwischen dem vorgenannten Felsklotz mit der älteren Schildmauer und dem heutigen Wanderweg auf der Bergseite. Als Ersatz für die ältere erbaute man bergseitig eine zweite, hochrechteckige, äußere Schildmauer. Sie entstand wahrscheinlich in der urkundlich belegten Ausbauphase seit 1317.
Diese – geländebedingt und aufgabengerecht nicht parallel zur älteren Schildmauer der Oberburg stehende – Schutzmauer (Länge=6,80 m, Tiefe=1,75 m, Höhe=10,20 m) gewährte nicht nur der neu im Grabenareal errichtenden Mittel-, sondern auch der Oberburg Schutz. Die Schildmauer wurde aus kleinen, ca. 20 cm hohen Sandsteinquadern errichtet, die lediglich im Eckverband Buckelquader mit Randschlag aufweisen. Steinmetzzeichen sind eher selten.

Der markante Bauteil entbehrt heute der Zinnen und des Oberteils eines Gusserkers. Abgesehen von einem ergänzten Eckaufsatz ist die Schildmauer weitgehend original erhalten. Die teilweise erhaltenen Konsolen an der Innenseite trugen früher den hölzernen Unterzug des Wehrgangs. Aus verteidigungstaktischen Erwägungen ist das in die Schildmauer mittig eingefügte Tor eigentlich problematisch. Daher sicherte man dieses mit einem darüber angebrachten (Guss)Erker. Dieser war vor dem Jahre 1830 noch vollkommen erhalten, heute sind lediglich die drei Konsolsteine sichtbar. Die Schildmauer war sowohl mit dem Palas als auch mit der Unterburg durch – heute erneuerte – Bruchsteinmauern verbunden.

Die relativ kleine „Mittelburg nahm einen außen achteckigen, innen runden Renaissance-Treppenturm auf, der den bequemen, direkten Zugang zum Wohnbau der Oberburg ermöglichte. Dieser – nach Abbildungen des 19. Jahrhunderts damals noch weitgehend erhaltene Treppenturm, bzw. dessen Reste - wurden durch den Bau einer Steintreppe 1920 weitestgehend zerstört. Gut sichtbar sind noch die unteren (ausgebrochenen) Stufenansätze im Treppenturmrest. Die weitere Bebauung der “Mittelburg„ ist unbekannt.

Seit 1995 befindet sich unweit der modernen Steintreppe die Kopie eines im Trümmerschutt geborgenen Ausflusssteines (Original im Historischen Museum der Pfalz, Speyer), es handelt sich wahrscheinlich um das burgseitige Ende einer Deichelleitung vom außerhalb der Burg gelegenen Brunnen.
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Unterburg
Erheblich größer als die “Mittelburg„ ist das Areal der jüngeren Unterburg. Sie befand sich innerhalb eines aus Bruchsteinen errichteten Berings, jedoch sind lediglich die ansteigende nördliche Mauer – roh behauene Sandsteine – und ein Zugangstor weitgehend original erhalten. Über dem Tor kragen zwei gerundete Steine vor, die als Reste eines abgegangenen Gusserkers gedeutet werden.

Das heute die Unterburg beherrschende Gebäude ist die Burgschänke. Sie entstand 1979/80, auf und über den Resten eines Wirtschaftsgebäudes, wohl des 16. Jahrhunderts. Original erhalten sind die drei starken Strebepfeiler, die heute wie früher an der Talseite die Bebauung abstützten. Grundmauern weiterer Baulichkeiten wurden bergseitig der Burgschänke in den siebziger Jahren freigelegt.
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Die Burganlage ist im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler für die Stadt Neustadt an der Weinstraße wie folgt verzeichnet: “Burgruine Spangenberg im Elmsteiner Tal hoch über dem Speyerbach auf einer überhängenden Felsnase (Denkmalzone) Ersterwähnung 1317, Lehensburg des Hochstifts Speyer, 1470 zerstört, Neuverlehnung 1480 und Wiederaufbau, seit Zerstörungen im 17. Jh. Verfall, 1926/27 Maßnahmen an der Oberburg, seit 1972/73 sukzessiver Ausbau der terrassenförmigen Anlage; erhalten Teile der Oberburg, geringe Reste der Mittelburg, Unterburg mit älterem Turm und jüngerem Torbau„ (GDKE 2018, S. 48).

Erreichbarkeit
Die nur am Wochenende frei zugängliche Burg liegt nahe dem Dorfe Erfenstein (Gemeinde Esthal, Verbandsgemeinde Lambrecht, Landkreis Bad Dürkheim). Der etwa 10-minütige Aufstieg erfolgt über den “Alten Burgweg„, ausgehend von einem großen Parkplatz in der Dorfmitte.

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)

Literatur

Frey, Johann Michael (1836)
Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises. Teil 2. S. 552-557, Speyer.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 394-396, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2022)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße. Denkmalverzeichnis Kreisfreie Stadt Neustadt an der Weinstraße, 7. Juni 2022. S. 48, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Neustadt an der Weinstrasse, abgerufen am 20.06.2023
Herrmann, Walter (2004)
Auf rotem Fels. Ein Führer zu den schönsten Burgen der Pfalz und des elsässischen Wasgau. S. 168-171, Karlsruhe.
Lehmann, Johann Georg (1861)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlandskunde Kaiserslautern. Band 3. S. 359-367, o. O.
Losse, Michael; Puhl, Hubert; Keddigkeit, Jürgen / Keddigkeit, Jürgen; Thon, Alexander; Übel, Rolf (Hrsg.) (2007)
Breitenstein. In: Pfälzisches Burgenlexikon, Band 1, S. 505-519, Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1889)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 129-131, Ludwigshafen am Rhein.
Puhl, Hubert (2000)
Der Stutgarten bei Burg Spangenberg im Elmsteiner Tal. Erfenstein.
Puhl, Hubert / Frontinus-Gesellschaft e.V. (Hrsg.) (2007)
Burg Spangenberg; Zweigleisige Wasserversorgung einer kleinen Grenzburg im Pfälzerwald. In: Wasser auf Burgen des Mittelalters (Geschichte der Wasserversorgung, Band 7), S. 219-224, Mainz.
Stein, Günter (1974)
Spandau und Spangenberg. Zwei landesherrliche Burgen im 14. Jahrhundert in jüdischer Hand? In: Jahrbuch für brandenburgische Landesgeschichte 25, S. 16-28, o. O.
Stein, Günter; Keddigkeit, Jürgen (o.J.)
Grundrisse von Burgen und Schlössern. In: Pfalzatlas, Band 4, S. 2188 f. u. Kte. 162, o. O.
Thon, Alexander (Hrsg.) (2005)
Wie Schwalbennester an den Felsen geklebt. Burgen in der Nordpfalz. S. 146-151, Regensburg.
(1926)
Die Kunstdenkmäler von Stadt und Bezirksamt Neustadt a.H.. Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz. Band 1. S. 302-307, München.

Burgruine Spangenberg im Elmsteiner Tal

Schlagwörter
Ort
67434 Neustadt an der Weinstraße
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1317

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„Burgruine Spangenberg im Elmsteiner Tal”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-290045 (Abgerufen: 19. April 2024)
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