Burgruine Breitenstein im Elmsteiner Tal

Nieder-Breitenstein, Ober-Breitenstein

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Landeskunde, Denkmalpflege, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Esthal
Kreis(e): Bad Dürkheim
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 20′ 41,27″ N: 7° 59′ 55,26″ O 49,3448°N: 7,99868°O
Koordinate UTM 32.427.268,56 m: 5.466.268,66 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.427.314,92 m: 5.468.016,12 m
  • Burgruine Nieder-Breitenstein bei Esthal (1996).

    Burgruine Nieder-Breitenstein bei Esthal (1996).

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  • Burgruine Niederbreitenstein (2002).

    Burgruine Niederbreitenstein (2002).

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  • Schildmauer der Burgruine Nieder-Breitenstein bei Esthal (2003).

    Schildmauer der Burgruine Nieder-Breitenstein bei Esthal (2003).

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  • Burgruine Breitenstein bei Esthal: Fundament des Rundturms der älteren, oberen Burg (2001).

    Burgruine Breitenstein bei Esthal: Fundament des Rundturms der älteren, oberen Burg (2001).

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  • Burgruine Breitenstein bei Esthal: Lithographie der Burgruine Breitenstein (um 1830).

    Burgruine Breitenstein bei Esthal: Lithographie der Burgruine Breitenstein (um 1830).

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Die frei zugängliche Burgruine im Elmsteiner Tal ist ausgehend vom Parkplatz unterhalb der Burg auf markiertem Wanderweg zu erreichen. Die Bauten der mehrfach gegliederten Gesamtanlage erstrecken sich auf mehreren Ebenen einer Zunge des „Ehscheid“ genannten Berges nördlich des Speyerbaches.

Geschichte
Baubeschreibung

Geschichte
Wie bei den meisten pfälzischen Burgen sind historische Fakten über die frühe Geschichte des Breitenstein karg. Weder der Zeitpunkt der Errichtung noch die Erbauer sind bekannt. Allgemein werden das Reich, die Bischöfe von Speyer oder die Grafen von Leiningen als Burggründer vermutet. Letztere These stützt sich lediglich darauf, dass der erste bekannte Ministeriale, der sich zwischen 1257 und 1265 nach der Burg benannte ein Gefolgsmann der Grafen von Leiningen war und das Grafengeschlechts im nahe gelegenen, sich östlich des Breitenbaches hinziehenden Teil der Unteren Frankenweide Güter besaß.

Ab dem Jahre 1305 lichtet sich das Dunkel: In diesem Jahr der ausdrücklichen Burgersterwähnung wird ein vorangegangener Besitzwechsel deutlich. Die Anlage war offensichtlich zwischenzeitlich zur Ganerbenburg geworden, denn damals verpfändete Ritter Walt von Bechtheim seinen Burganteil an Raugraf Heinrich.

Im Jahre 1339 versprach Burggraf Jakob von Flörsheim, ein Knappe, für sich und seine als zukünftige Burggrafen von Breitenstein bezeichneten Erben seinem Lehensherren Johann Graf von Sponheim die Burg zu öffnen und ihm gegen jedermann zur Seite zu stehen. Ausgenommen von diesem Hilfsversprechen blieben jedoch die Pfalzgrafen, die Grafen von Leiningen und von Saarwerden. Bemerkenswert waren vor allem aber das ausdrückliche Verkaufsverbot und die Vereinbarung, keinesfalls gegen den Willen des Sponheimers Teile der Burg an den Bischof von Speyer und Raugraf Ruprecht sowie Balthasar von Meckenheim und Herrn Jakobs Sohn von Ruppertsberg herauszugeben. Wahrscheinlich bestanden hier umstrittene ältere Rechte des vorgenannten Personenkreises, die die Grafen Johann und Walram von Sponheim nicht anerkennen wollten. Die Vereinbarungen waren offensichtlich notwendig, denn bereits ein Jahr später kam es zu juristischen Auseinandersetzungen zwischen dem Hochstift Speyer und Graf Walram von Sponheim. Damals urteilten die kaiserlichen Hofrichter, dass Burg Breitenstein Eigentum der Speyerer Kirche sei und verlangten, dass die von Graf Walram rechtswidrig auf dem Gebiet des Hochstiftes erbaute Burg Breitenstein sowie die hier erstmals erwähnte Burg Nieder-Breitenstein restituiert werden sollten. Jedoch wurde damals keine Aussage gemacht, seit wann die Burg im Besitz des Bischofs war. Da letztlich nicht das kaiserliche, sondern ein pfalzgräfliches Gericht zuständig war und die Streitsache daher an letztere Instanz verwiesen wurde, blieb die Entscheidung gegenstandslos. Ein neues Urteil unterblieb offensichtlich. Unklar bleibt, ob Burg Breitenstein tatsächlich ein Speyerer Lehen der Sponheimer war, denn im ältesten Lehnbuch der Bischöfe von Speyer bleibt Burg Breitenstein unerwähnt. So verblieben der obere und der niedere Breitenstein weiterhin im Besitz der Sponheimer, die zusammen mit vier Edelknechten, einer davon benannte sich nach Burg Breitenstein, vor dem 3. April 1351 in eine Fehde mit dem Kloster Otterberg verwickelt waren.

Wohl schon zu Beginn, spätestens aber Ende der Dreißiger Jahre des 15. Jahrhunderts hatten sich offensichtlich die Besitzverhältnisse auf dem Breitenstein verfestigt und die Sponheimern waren gezwungen mit Burggemeinern, die die Anlage zum Teil wohl auch bewohnten, rechtsverbindliche Vereinbarungen zu treffen. Darauf verweisen mehrere, seit dem Jahre 1349 urkundlich überlieferte und auf älteren Abmachungen basierende Burgfrieden, die Graf Heinrich II. von Sponheim mit diversen Niederadeligen schloss. Auffällig ist, dass sich seit dieser Zeit Personen, die sich nach dem Breitenstein benannten, urkundlich nicht mehr nachzuweisen sind. Letztmals wurde 1414 ein Breitensteiner als sponheimischer Dienstmann genannt, der im vorgenannten Jahr im Besitz eines Nansteiner Burglehens war.

Im Jahre 1349 schlossen vier Burggemeiner, nämlich Ritter Johann von Flersheim, der Scholaster Jakob Monsheimer, und Edelknecht Ulrich von Meckenheim mit Grafen Johann II. von Sponheim einen Burgfrieden, dem bis 1398 weitere folgen sollten. Zwei nicht in den vorgenannten Verträgen genannte Gemeiner, die Knappen Johann Schaffrat und Rucker von Eppelsheim, hielten 1370 kurzfristig einen Lauterer Bürger in Gefangenschaft auf dem Breitenstein, der erst mit Hilfe des Grafen Johann II. von Sponheim aus der Haft entlassen wurde.

Eine bedeutsame Rolle in der weiteren Geschichte des Breitenstein spielten damals die vorgenannten Herren von Flörsheim, denen es in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts gelungen war für einen längeren Zeitraum auf der Burg Fuß zu fassen. Dementsprechend hatten bereits 1380 Ritter Johann von Flörsheim und seine Erben den (ganzen?) Breitenstein nebst allen Zubehörden als sponheimisches Mannlehen in Besitz. Dieses Lehnsverhältnis wird noch 1438 retrospektiv in einem Mannbuch der Vorderen Grafschaft Sponheim dokumentiert (Regesten (Urkundenverzeichnisse) des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437, 1987).

Die Geschichte des Breitenstein ist nach 1398 (s. Burgfrieden) nur fragmentarisch überliefert, letztlich ungeklärt. Wohl unmittelbar nach dem Aussterben der Sponheimer 1437 kam die Burg an die Grafen von Leiningen-Rixingen, die die Anlage umgehend fortifikatorisch verstärkten. Offensichtlich blieb dies ohne erkennbaren Nutzen, denn bald darauf kam es zum Burguntergang. Peter Gärtner und Johann Georg Lehmann vermuteten im 19. Jahrhundert, Burg Breitenstein sei in den Auseinandersetzungen des späten 15. Jahrhunderts zwischen Pfalz und Leiningen nach 1470 zerstört und aufgegeben worden. Konkrete urkundliche Belege für diese populäre These fehlen jedoch. Ebenso wie Hinweise im 18. Jahrhundert befanden sich das sog. Breitensteiner Wäldchen und die Burgruine im Besitz der Herren von Dalberg.

Seit Beginn des 19. Jahrhunderts war der Breitenstein Eigentum der Familie Bürklin-Wolf aus Wachenheim, die die Ruine und den Wald wohl im Rahmen der Nationalgüterversteigerung erworben hatten. Heute befindet sich der Breitenstein im Besitz des Landes Rheinland-Pfalz, das 1988 bis 1989 Grabungen und Sicherungsmaßnahmen durchführen ließ.
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Burgfrieden
Es sind sechs ausschließlich im 14. Jahrhundert geschlossene Burgfrieden überliefert. Der 1357 abgeschlossene Vertrag beruht auf früheren Vereinbarungen (und alsuz alze dy alten briefe sprechent) mit dem verstorbenen Grafen Johann von Sponheim (dem Onkel der Gemeiner?), bzw. auf dem Frieden von 1349 mit Heinrich [II.] von Sponheim. 1357 schlossen die Brüder Ritter Johann und Jakob von Flörsheim, Ulrich von Meckenheim sowie die Brüder Werner und Monsheimer von Ruppertsberg als Gemeiner mit Graf Heinrich [II.]von Sponheim einen Burgfrieden, in dem der Burgfriedensbezirk folgendermaßen beschrieben wird: Der da ane geit uff den husirn zu Breidenstein (bei den Häusern zu Breitenstein) und geit dy bach in biz uff den Ottirstein / (Otterstein) und dan her umb ubir den Croppizberg (einer der südlichen Gipfel des Wassersteinberges?) und undir dem Rorechten burne (Quelle) hin zu dem Meescheit / (Berg Ehscheid) zu und dan ubir diy Breidebach (Breitenbach) zu dem walde, der dy Gemeinde heiszet, und da dy richte abe mitten uff den / Ottirstein. Der selbe burgfride sol alzo ume und ume diser huser gein als wiet alz zwuschen dem Ottir stein / ist und den husern ... .

Der räumliche Geltungsbereich des Burgfriedens umfasste also das 1768 von den damaligen Besitzern den Herren von Dalberg ausgesteinte Areal westlich der Burg, das so genannte Breitensteiner Wäldchen, und den größeren beiderseits des Breitenbaches liegenden Forst.

1382 schlossen die damals zehn Gemeiner des Breitenstein, nämlich Heinrich Graf von Sponheim, Ritter Bechtolf von Flörsheim, sein Bruder Johann, die Brüder Jakob und Peter von Flörsheim, die Brüder Friedrich und Ulrich von Meckenheim, Werner und Stephan d. J. von Einselthum sowie Johann von Ruppertsberg für sich und ihre Erben einen Burgfrieden. Der räumliche Geltungsbereich des Vertrags war mit dem des Friedens von 1357 identisch. 1393 beschwor Philipp von Nassau-Saarbrücken, als Rechtsnachfolger der Sponheimer mit sieben Gemeinern, den Rittern Bechtolf von Flörsheim und Hans von Ruppertsberg sowie mit Hensel von Flörsheim, Peter von Flörsheim, Friedrich von Meckenheim, Frau Eise von Ruppertsberg, Witwe des jüngeren Stephan von Einselthum und Frau Nese von Randeck (Randecke), Witwe des Sommer, sämtlich Gemeinern zu Breitenstein unter Verweis auf den Burgfriedensbrief den Burgfrieden. 1396 und 1398 wurden Wilhelm Ebertz, genannt Horneck, bzw. Eberhart von Sickingen als Gemeiner aufgenommen. Auch sie beschworen damals den Burgfrieden.

Zu erwähnen ist die Nennung eines jährlich wechselnden Baumeisters, der urkundlich erstmals 1339 und dann im nur fragmentarisch überlieferten Burgfriedensbriefs von1349 erwähnt wird. Der aus den Reihen der Gemeiner zu wählende Baumeister wird mehrfach, so 1382 auch als Burggraf bezeichnet.
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Baubeschreibung
Standort der mehrfach gegliederten Burganlage ist ein Südausläufer des Berges „Ehscheid“. Die ältesten Burgteile, der obere Breitenstein, befinden sich in etwa 270 Meter Höhe auf einem Felskompartiment. Mehrere Meter tiefer finden sich die kargen Reste des sog. „Mittleren Breitenstein“, die wohl Bestandteil der höhergelegenen Burg waren oder als (späte) Verbindung der oberen und niederen Burg dienten. Wiederum tiefer liegend und durch einen schmalen Halsgraben getrennt, gruppieren sich um und auf dem hochaufragenden schmalen Burgfelsen die Reste von Burg Nieder-Breitenstein.

Ältere, obere Burg (Ober-Breitenstein)
Der Standort der älteren Burg Breitenstein ist eine hochgelegene Felsplattform), die auf den drei Talseiten mehr oder weniger senkrecht abgearbeitet wurde, ist. Die gefährdete Hauptangriffsseite im Norden schützte ein Halsgraben, der die Burgstelle vom weiter ansteigenden Berghang bogenförmig trennte. Den mehr als zehn Meter breiten, in den Sandsterin geschroteten Graben bedecken heute Schuttschichten, so dass dessen ursprüngliche Tiefe letztlich unbekannt ist.

Die nördliche Hauptangriffsseite schützte neben dem Halsgraben der auf einem kleinen Felssporn errichtete, nur in seinen unteren Steinreihungen an der West- und Nordseite erhaltene, massive fast quadratische (ca. 6,0 x 6,7 Meter) Bergfried. Es handelt sich (in situ!) um mächtige, meist mehr als 50 cm hohe Buckelquader mit Randschlag und Wolfslöchern.

Das Gros der in den Halsgraben gestürzten Buckelquader weist jedoch keine Wolfs- sondern Zangenlöcher auf. Wahrscheinlich sind letztere der ursprünglich an den Bergfried nördlich und südlich anschließenden Schildmauer zuzurechnen.
Auf dem etwas niedriger daneben liegenden größeren Felsplateau sind die Spuren früherer Bebauung sichtbar. An der Bergseite umschloss eine schildmauerartig verstärkte, fast drei, ansonsten 1,20 – 1,30 Meter starke Mauer diese Plattform. Schwer zu deutende, karge Reste von Grundmauern lassen eine innere Bebauung erahnen. An der Südwestecke, unmittelbar am bergseitigen Halsgraben erhob sich ein Rundturm mit Sockelschräge, von dem nur die unteren drei bis vier Steinreihen, bestehend aus glatten Quadern mit Zangenlöchern erhalten sind. Dieser Wehrbau, der einen Durchmesser von vier Metern aufweist, wird einer jüngeren Bauphase zugerechnet. Dies gilt auch für die Verstärkung der bergseitigen Schildmauer. Der Turm hatte wohl eine Doppelfunktion: er dürfte der Sicherung des darunter liegenden westlichen Zugangs zur sog. Mittelburg gedient und gleichzeitig das Schildmauerende verstärkt haben.
Eine größere Felsspalte an der Südseite des hier fast senkrecht abfallenden Felsens wird als Zugangsmöglichkeit zu den beiden oberen Felsplattformen gedeutet. Am Fuß der Spalte fand man bei Freilegungsarbeiten originales Pflaster, das wahrscheinlich Ausgangspunkt einer Holztreppe zur Oberburg war.

Sogenannte „Mittlere Burg“
Dieser Bauteil ist sicher nicht als eigenständige Anlage anzusehen, sondern war vielmehr Bestandteil der oberen, älteren Burg. Die Baulichkeiten dieser Ebene zählen jedoch ebenso wie der bereits erwähnte Rundturm der Oberburg zur jüngeren Bauphase.
Ein breiter Forstweg, der vor der Jahrhundertwende angelegt und in den siebziger Jahren des 20. Jahrhunderts mit schwerem Gerät stark verbreitert wurde, verläuft unmittelbar unterhalb der Süd- und Südostseite des Oberburgplateaus. Die Anlage dieses und eines weiter östlich gelegenen zweiten Weges führte zu irreparablen Schäden im archäologischen Befund. Im Bereich des oberen Waldwegs sowohl im Norden als auch im Südosten sind ehemalige Zugänge zu vermuten.
Deutlich sichtbar ist lediglich auf der nordöstlichen Talseite eine mehrfach gewinkelte Bruchsteinmauer. Von dem 1988/89 gesicherten und teilweise wiedererrichteten Mauerzug sind nur die untersten Steinreihen sichtbar. Offensichtlich stieß die Mauer gegen den Oberburgfelsen und verdeutlicht damit die Zugehörigkeit der unteren (mittleren) zur oberen Anlage. Das baumbestandene Gelände zwischen den beiden Waldwegen, d.h. fast das gesamte (innere) Areal dieses Burgteils, blieb weitgehend unausgegraben.
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Nieder-Breitenstein
Die Lage unmittelbar unterhalb des älteren Breitenstein ist ungewöhnlich, denn sie wird von dem doch erheblich höher liegenden älteren Breitenstein dominiert. Eine Erbauung als ”Belagerungsburg”, wie in der jüngsten Verfangenheit mehrfach postuliert, erscheint ob der topographischen Gegebenheiten zweifelhaft. Der jüngere Nieder-Breitenstein ist ebenso wie die obere ältere Burg mehrfach gegliedert. An den Fuß des hochaufragenden Oberburggipfels lehnt sich U-förmig eine zweigeteilte Unterburg an. Das Gesamtensemble ist im Westen durch einen Halsgraben vom weiter ansteigenden Gelände, bzw. von der älteren Burg getrennt. Da überdies der Berg rechts und links des kleinen Oberburgfelsens steil abfällt, waren die Zugangsmöglichkeiten stark eingeschränkt. Heute, wie im Mittelalter, führt lediglich von Norden, vom oberen Breitenbachtal kommend, ein Weg zu den beiden Unterburgen. Möglicherweise ist ein nach Osten vorspringendes Mauerstück an der Außenmauer der nördlichen Unterburg der Rest eines hier zu vermuteten Torbaus.

Nördliche Unterburg
Der oben bereits erwähnte Weg führt zur nördlichen Unterburg, die sich vor der hochaufragenden Wand des Burgfelsens erstreckt. Sie schützte eine heute noch mehr als 30 Meter lange, aus Bruchsteinen errichtete Umfassungsmauer. Dahinter befindet sich ein schmales, überwachsenes und schuttbedecktes Areal. Dementsprechend sind Aussagen über die innere Bebauung unmöglich. An der engsten Stelle zwischen Außenmauer und Burgfelsen an der Nordostecke befand sich ein Zugang (mit Treppe).

Südliche Unterburg
Auch die größere, südliche Unterburg lehnt sich an den Oberburgfelsen an. Das trapezförmige Areal wird an ihrer West-, Ost- und Südseite von einer fast 50 Meter langen teilrestaurierten Ringmauer aus Bruchsteinen begrenzt. Der Zugang befindet sich an der nördlichen Schmalseite. Hier entspricht eine fast drei Meter breite Bresche in der Bruchsteinmauer dem Standort eines weitestgehend abgegangenen Torbaus. Von ihm blieben, ebenso wie von einem dahinter liegenden Gebäude, nur einige mehr oder weniger zerstörte Konsolsteine an der südlichen Ringmauer sichtbar.

Das Areal wird vom aufgehenden Mauerwerk eines kleinen, weitgehend zerstörten rechteckigen Gebäudes beherrscht, das sich an den Felsen anlehnt. Ein rundbogiges, oben restauriertes Tor, befindet sich an der Südostecke. Es gewährte den Zugang zum Erdgeschoss. Offenbar handelt es sich um den ehemaligen (jüngeren) Torbau, der mittels einer wohl hölzernen Treppe die Verbindung zum höhergelegenen Aufgang gewährleistete.
Am Fuß der Südwestecke des Oberburgfelsens, direkt unterhalb der Schildmauer befindet sich ein 1855 erwähnter Brunnen (Zisterne?).

Oberburg
Standort der älteren Oberburg ist ein ca. sechs Meter breiter, 18 Meter langer und vier Meter aufragender Buntsandsteinfelsen. Der Zugang zu dessen Plateau befand sich – heute unzugänglich – auf der Südseite. Mehrere Meter über dem Hofniveau verläuft, ausgehend von einer schmalen Plattform, eine in den Fels geschrotete und außen durch eine Bruchsteinmauer geschützte Treppe. Wahrscheinlich war der oben erwähnte Felsabsatz durch eine Holzkonstruktion vom Innern des Torbaus zu erreichen. Denkbar ist auch eine ältere Verbindung von der Südwestecke des Oberburgfelsens.
Den Aufgang sicherte am Treppenbeginn eine Tür, von der noch Mauerfalzen, Klemmbalkenlöcher und der Rest eines Bogenansatzes erkennbar sind. Möglicherweise ist letzterer mit einem von August Becker erwähnten Torbogen identisch, der ebenso wie der Turm „auf breiten Felslagen“ gegründet war.
Auf dem Oberburgfelsen fand ein in weiten Teilen abgegangener mehrstöckiger Palas, der sich an die Schildmauer anlehnte, Platz. Von der östlichen Außenmauer des Wohnbaus sind nur die unteren Steinreihen sowie eine rechteckige Schießscharte erhalten. Die nordöstliche und die südwestliche Längswand ragen dagegen im Anschluss an die Schildmauer teilweise noch fast zwei Geschosse hoch auf. Das aufgehende Mauerwerk besteht aus glatt gespitzten kleinquadrigen Sandsteinen. In den beiden weitgehend erhaltenen Maueranschlüssen verweisen auf der Südseite ein stichbogiges Fenster sowie gegenüberliegend ein Kaminrest (zwei kleine gefaste Wandpfeiler) auf die Zweckbestimmung als Wohnbau. Das Innere des Gebäudes, dessen Ostende ein erheblich tieferes Bodenniveau aufweist, ist weitgehend frei von Bauresten, so dass über die Raumaufteilung mangels bauhistorischer Untersuchungen keine Aussagen möglich sind.

Die Westseite der Oberburg des Nieder-Breitenstein dominiert eine relativ schmale, hochaufragende Schildmauer. An der Südwestecke des zweieinhalb Meter starken und mehr als zwölf Meter hohen Bauwerks befinden sich Reste des ehemaligen Wehrgangs; sechs rundbogige Konsolsteine sowie auskragendes und aufgehendes Mauerwerk. Die innere Mauer weist im Gegensatz zur Außenseite, die mit Buckelquadern mit Randschlag verkleidet ist, relativ kleine glatt gespitzte Sandsteinquader auf.

Die Burgruine Breitenstein ist im Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Bad Dürkheim wie folgt aufgeführt: „Burgruine Breitenstein am südöstlichen Hang des über dem Speyerbach aufragenden Höhenzugs der Ehscheid (Denkmalzone) - Burg der Grafen von Leiningen, Spornanlage, “Hauptburg„ wohl Mitte 13. Jh., “Vorburg„ evtl. älter, wohl 1470 zerstört; Reste des Zwingers der Hauptburg, Torhaus, Schildmauer, Außenmauer des Palas; Reste eines Wohnturms der Vorburg; landschaftsbildprägend“ (GDKE 2017, S. 36).

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)
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Literatur

Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 408f, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2017)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Bad Dürkheim. Denkmalverzeichnis Kreis Bad Dürkheim, 26. September 2017. S. 36, Mainz.
Lehmann, Johann G. (1860)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 2. S. 367-369, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann G. (1841)
Das neustadter Thal. Geschichtliche Gemälde aus der Pfalz. (Heft 3.) S. 160-161, Frankenthal.
Losse, Michael; Puhl, Hubert; Keddigkeit, Jürgen / Keddigkeit, Jürgen; Thon, Alexander; Übel, Rolf (Hrsg.) (2007)
Breitenstein. In: Pfälzisches Burgenlexikon, Band 1, S. 308-322, Kaiserslautern.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (1889)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 129-131, Ludwigshafen am Rhein.
Puhl, Hubert (1995)
Eine sonntägliche Forstbegehung - der Burgbezirk von Breitenstein -. In: Der Spangenberger. Mitteilungsblatt des Vereins Spangenberg e.V. 21, S. 2, o. O.
Thon, Alexander (Hrsg.) (2005)
Wie Schwalbennester an den Felsen geklebt. Burgen in der Nordpfalz. S. 30-33, Regensburg.
(1987)
Regesten des Archivs der Grafen von Sponheim 1065-1437. In: Veröffentlichungen der Landesarchivverwaltung Rheinland-Pfalz, Band 41-45, S. 398, Koblenz.
(1926)
Die Kunstdenkmäler von Stadt und Bezirksamt Neustadt a.H.. Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz. Band 1. S. 134-139, München.

Burgruine Breitenstein im Elmsteiner Tal

Schlagwörter
Ort
Esthal - Breitenstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Denkmalpflege, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Auswertung historischer Schriften, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung, Archivauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1257 bis 1305, Ende nach 1470

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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Breitenstein im Elmsteiner Tal”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-283527 (Abgerufen: 4. November 2024)
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