Burgruine Frankenstein am Schloßberg

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Fachsicht(en): Landeskunde, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Frankenstein
Kreis(e): Kaiserslautern
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 26′ 19,73″ N: 7° 58′ 29,32″ O 49,43881°N: 7,97481°O
Koordinate UTM 32.425.676,55 m: 5.476.743,58 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.425.722,22 m: 5.478.495,18 m
  • Burgruine Frankenstein am Schloßberg (19. Jahrhundert).

    Burgruine Frankenstein am Schloßberg (19. Jahrhundert).

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  • Der Grundriss der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (o.J.).

    Der Grundriss der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (o.J.).

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  • Ansicht der Unterburg der Burgruine Frankenstein am Schloßberg von Südosten (2001).

    Ansicht der Unterburg der Burgruine Frankenstein am Schloßberg von Südosten (2001).

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  • Bergfriedstumpf der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2003).

    Bergfriedstumpf der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2003).

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  • Reste der Kapelle der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2001).

    Reste der Kapelle der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2001).

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Die Ruine der Burg Frankenstein wurde 70 Meter über dem gleichnamigen Dorf auf einem Felsvorsprung des Schlossberges in Spornlage errichtet. Die nördliche Unterburg (Zwinger) der frei zugänglichen Burgruine ist vom Bahnhof des Dorfes auf ausgeschildertem Weg in wenigen Minuten erreichbar.

Baubeschreibung
Geschichte
Kulturdenkmal
Trivia

Baubeschreibung
Als Burgstelle für den Frankenstein dient ein Ausläufer des Schlossberges über dem Hochspeyerbachtal. Das spornartig vorspringende, hochaufragende Felskonglomerat beherbergt eine ältere Oberburg auf dem beherrschenden Felsmassiv und eine auf zwei Ebenen erbaute, südöstlich vorgelagerte Unterburg.

Die frühe Burg
Ebenso wie die frühe Burggeschichte sind auch die bauhistorischen Anfänge unbekannt. Bauliche Reste aus dem frühen 12. Jahrhundert sind nicht nachweisbar. Als älteste Burgteile gelten zwei kleinere, wohl im mittleren 12. Jahrhundert entstandene Mauerzüge in der Nordostwand des Bergfriedes sowie in der südwestlichen oberen (älteren) Ringmauer der Unterburg (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 124). Die Tatsache, dass die beiden Mauerreste sowohl in der Ober- als auch in der Unterburg zu finden sind, könnten ein Hinweis sein, „dass bereits im 12. Jahrhundert die Anlage zweigeteilt war“( Keddigkeit/Barz 2002, S. 124).
Wahrscheinlich noch in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts dürften der dem Burgfelsen südlich vorgelagerte Halsgraben (Nr. 12 in der Abb. des Grundrisses) und dahinter der Bergfried (2) auf dem Oberburgfels errichtet worden sein. Möglicherweise gleichzeitig oder nur wenig später ist mit Baulichkeiten in der oberen Ebene der (älteren) Unterburg zu rechnen. Geschützt wurde das Ganze von einer Schildmauer (1) sowie Teilen der südlichen Ringmauer.
Der - heute verfüllte - Halsgraben an der Angriffsseite, der den Burgfels vom südlich weiter ansteigenden Schlossberg abtrennte, besaß „eine Breite von ungefähr zehn Metern“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 124). Seine ursprüngliche Tiefe ist unbekannt.
Parallel zu diesem Abstandshinderniss verlief von Ost nach West mindestens bis zum Fuß des hoch aufragenden Oberburgfelsens eine teilweise ergrabene Schildmauer, deren Mauerstärke im sichtbaren Bereich zwischen zwei und drei Metern schwankt. Sie besaß eine Länge von 16 Metern und schließt offensichtlich an das Südwesteck des Bergfrieds, der auf dem Südende des Oberburgfelsens errichtet wurde, an (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 124). Die Schildmauer weist außen Buckelquader, auf der Innenseite jedoch Glattquader auf. Anbauspuren am Oberburgfels bzw. am Bergfried belegen, eine Höhe von mehr als zehn Metern über dem heutigen Bodenniveau, die eigentliche Höhe ist ob der Grabenverfüllung unbekannt. Bemerkenswert - und in der Pfalz eher selten (z.B. Burg Wilenstein) - ist die Tatsache, dass sich im Verlauf des westlichen Abschnitts der Schildmauer das Hauptzugangstor (Breite ca. 1,8 Meter) befand.

An die Schildmauer stößt an der Südostecke die ältere, fast zwei Meter starke und mit Buckelquadern verkleidete südliche Ringmauer an. Sie ist „noch auf einer Länge von 13 Metern nachweisbar“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 124). Der weitere Mauerverlauf ist mit dem jüngeren, später aufgesetzten Wohnbau identisch. Gleichwohl ist ihr Ostende unbekannt.
Hinter der Schildmauer erstreckte sich im Osten längs des Oberburgfelsens die ältere Unterburg. Nachweisbar sind hier lediglich Felsabarbeitungen, die auf ein Gebäude (Wacht und/oder Brunnenhaus?) mit einer Grundfläche von etwa zwölf Quadratmetern verweisen. Darüber hinaus ergrub man hier - unmittelbar hinter der Schildmauer - in neuester Zeit den lange Zeit unlokalisierten, seit 1408 mehrfach erwähnten Burgbrunnen.
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Um- und Erweiterungsbauten in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts
Die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts war geprägt von umfangreichen Erweiterungen und Umbauten in der (älteren) Unterburg. Abgesehen von einem langgestreckten, schmalen Hof am Südostfuß der Oberburgfelsens überbaute man fast das gesamte Areal mit zwei großen nebeneinander liegenden Wohngebäuden. Während der vorgenannte Hof die Anlehnung des südwestlichen Wohnhauses des Dieter von Einseltum am Burgfelsen verbot, war die Rückwand des im Nordosten anschließenden Gebäudes mit der Felswand identisch.
Das ehemals wahrscheinlich ursprünglich viergeschossige Südwestgebäude weist lediglich an Teilen seiner östlichen Schauseite aufgehendes Mauerwerk auf. Über seine frühe bauliche Gestaltung sind daher keine Aussagen mehr möglich. Hinzuweisen ist hier auf einen recht großen Ausguss (Wasserstein) Erdgeschoss der erhaltenen Nordostseite.
Im weiteren nordöstlichen Verlauf schließt der 1416 erwähnten leiningische Saalbau an. Das in zwei unterschiedlichen Bauphasen errichtete Gebäude weist heute noch vier Geschosse - jeweils 90 m2 Grundfläche - auf. Das erst in der jüngeren Vergangenheit freigelegte Untergeschoss (Keller) erschließt vom äußeren Zwinger ein schmales rundbogiges Tor (Poterne?) in der Nordwand. Eine zweite, schmale Türöffnung befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite. Dort beginnt eine nach Westen führende, weitgehend verschüttete Treppe. Ob es sich hierbei um den Zugang zur bisher nicht auffindbaren Brunnenkammer zum bereits erwähnten kleinen Innenhof handelt, ist ungewiss. Lichtschlitze auf der Ostseite erhellten das fast quadratische Kellergeschoss. Konsolsteine verweisen auf eine ehemalige Holzbalkendecke.
Das darüber liegende Geschoss dominiert der Rest einer bemerkenswerten Kaminanlage. Sie zählt zu den größten ihrer Art in der Pfalz. Lediglich zwei kleine Stichbogenfenster mit seitlichen Sitzbänken erhellten diesen saalartigen Raum. Entsprechend der Treppe im Kellergeschoss befindet sich darüber liegend eine zweite in den Fels gehauene Treppe. Sie führt, ausgehend von einer rechteckigen Türöffnung zum höher gelegenen Erdgeschoss des benachbarten Wohnbaus. Auffällig ist die abgestufte Decke dieses Zugangs. Auch der der nächsthöhere Raum besaß einen ausgesprochen repräsentativen Charakter. Dazu trugen vor allem die beiden Doppelfenster bei. Sie erhellten zusammen mit einem im Norden eingefügten kleinen spitzbogigen Fenster diese Ebene. Jedes Fenster weist seitliche Sitzbänke auf. Eine Rundbogenpforte erlaubte den Zugang zu einem (abgegangenen) Aborterker und eine rechteckige Tür zu einer angrenzenden kleinen Kammer mit Lichtschlitz.

Die Oberburg - letztlich identisch mit dem Plateau des schmalen, langgestreckten Burgfelsens - schützte auf der Westseite der ursprünglich fast 30 Meter hohe Bergfried sowie eine nordwestlich anschließende, geländebedingt zurückgesetzte Wehrmauer. Beide Bauteile weisen an den Außenseiten Buckelquader auf. Die Mauerstärken des erhaltenen Turmuntergeschosses (Außenmaße ca. 8 mal 9 Meter) sind unterschiedlich. Sie betragen an der gefährdeten Westseite drei und den übrigen Seiten lediglich zwei Meter.
Bergfried und vor allem das oben erwähnte kurze Anschlussmauerstück schützten ein langgestrecktes (ca. 17 Meter) schmales (ca. sieben Meter) partiell unterkellertes Bauwerk, möglicherweise der ältere Palas. Im Fels eingetiefte Pfostenlöcher und Treppenstufen verweisen auf den hier zu vermutenden, ursprünglichen Aufgang zur Oberburg.

Um- und Erweiterungsbauten in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts
Die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts war geprägt von umfangreichen Erweiterungen und Umbauten in der östlichen (älteren) Unterburg. Abgesehen von einem langgestreckten, schmalen Hof am Südostfuß der Oberburgfelsens überbaute man fast das gesamte Areal mit „zwei großen nebeneinander liegenden Wohngebäuden“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 126). Während der vorgenannte Hof die Anlehnung des schmäleren Südwestgebäudes (= Wohnhauses des Dieter von Einseltum) am Burgfelsen verbot, war die Rückwand des im Nordosten anschließenden Gebäudes mit der hier abgearbeiteten Felswand identisch.
Das ehemals wahrscheinlich ursprünglich viergeschossige Bauwerk der Herren von Einseltum weist heute lediglich an Teilen seiner östlichen Schauseite aufgehendes, teilweise durchfenstertes Mauerwerk auf. Über seine frühe bauliche Gestaltung sind mangels historischer Abbildungen und Beschreibungen keine Aussagen möglich. Hinzuweisen ist hier auf einen recht großen Ausguss (Wasserstein) in einer Fensternische des Erdgeschosses.

Im weiteren nordöstlichen Verlauf schließt der 1418 erstmals erwähnte leiningische Saalbau an. Das in „zwei unterschiedlichen Bauphasen“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 126). errichtete Gebäude weist heute noch vier Geschosse - jeweils ca. 90 m2 Grundfläche - auf. Das erst in der jüngeren Vergangenheit freigelegte Untergeschoss (Keller) erschließt vom äußeren Zwinger ein recht schmales rundbogiges Tor in der Nordwand. Eine zweite, ebenfalls schmale Türöffnung befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite. Dort beginnt eine - soweit sichtbar - nach Westen führende, weitestgehend verschüttete Treppe. Lichtschlitze auf der Ostseite erhellten das fast quadratische Kellergeschoss. Konsolsteine verweisen auf eine ehemalige Holzbalkendecke.
Die beiden darüber liegenden Geschosse dominiert der Rest einer bemerkenswerten Kaminanlage. Sie zählt zu den größten ihrer Art in der Pfalz. Lediglich zwei kleine Stichbogenfenster mit seitlichen Sitzbänken erhellten den saalartigen Raum über dem Keller. Entsprechend der Treppe im Kellergeschoss befindet sich darüber liegend eine zweite Felstreppe. Sie führt, ausgehend von einer rechteckigen Türöffnung zum höher gelegenen Erdgeschoss des benachbarten Wohnbaus der Herren von Einseltum. Sehenswert ist die abgestufte Decke dieses Zugangs.
Auch der der nächsthöhere Raum (2. OG) besaß „einen ausgesprochen repräsentativen Charakter“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 126). Dazu trugen vor allem die beiden großen Doppelfenster bei. Sie erhellten zusammen mit einem im Norden eingefügten kleinen spitzbogigen Fenster diese Ebene. Jedes der Fenster weist seitliche Sitzbänke auf. Eine Rundbogenpforte erlaubte den Zugang zu einem (abgegangenen) Aborterker und eine rechteckige Tür zu einer angrenzenden kleinen Kammer mit Lichtschlitz (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 126).
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Ausbauphase im frühen 14. Jahrhundert
Wahrscheinlich erst im frühen 14. Jahrhundert erhöhte man den leiningischen Saalbau um zwei weitere Stockwerke und fügte den sich nördlich anschließenden Kapellenbau bei. Auffällig ist, dass der Saalbau nun einen zweiten, gleichgroßen repräsentativen Saal erhielt. Der Erhellung des Raums dienten wiederum zwei große (stark restaurierte) Fenster. Diese recht großen dreiteiligen Fensteröffnungen mit ihren spitzen Blendbögen sind im pfälzischen Raum nur noch selten anzutreffen. Eine rechteckige Tür in der Nordwand erlaubte den Zutritt zur wenig höher gelegenen, unmittelbar benachbarten Kapelle.
Das darüberliegende Geschoss des Saalbaus, eigentlich eine moderne Rekonstruktion (um 1970), weist nur noch Rudimente des originalen Baubestandes auf. Im Gegensatz dazu sind große Teile des „aus der Flucht der östlichen Saalbaumauer zurückspringenden, teilweise auf dem Felsen aufsitzenden“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 126), wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbauten, zweigeschossigen Kapelle original erhalten. Deren schmuckloses Untergeschoss - letztlich ein Raum unbekannter Funktion - beleuchteten zwei kleine Spitzbogenfenster in der Ostwand.
Der darüber liegende fast viereckige Sakralraum war sowohl vom Saalbau als auch vom Nordfels zugänglich. Von Bedeutung ist in der östlichen Kapellenwand sein vorspringender, weitgehend erhaltener, apsidenartiger Erker. „Reich mit Stäben und Kehlen profiliert endet der Erkeruntersatz in sechs gezierten Spitzenkonsolen“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 127).

Zwingeranlage
Wahrscheinlich kam es im 15. Jahrhundert zu einer verteidigungstechnischen Modernisierung und Erweiterung der Anlage. Man errichtete auf der Südostseite, ausgehend vom Halsgraben und an der Südspitze des Oberburgfelsens endend, einen langgestreckten Zwinger (8). Die Mauer dieser Fortifikation ist geländebedingt teilweise nur wenige Meter von der Kernburg entfernt. Die Bruchsteinmauer verstärkte ein (früher) innen offener, halbrunder Flankierungsturm. Wohl im Zusammenhang mit dem Teilabbruch des Bergfrieds errichtete man als Turmersatz nach 1585 eine an die Schildmauer bzw. die burgseitige Grabenwand angelehnte polygonale Befestigung. In der aus Bruchsteinen errichteten Fortifikation verweisen drei Scharten für Hakenbüchsen auf deren Feuerwaffentauglichkeit.
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Geschichte
Die auf Eigenbesitz des Klosters Limburg errichtete Burg Frankenstein gehört zur Gruppe der ältesten Adelssitze im heute pfälzischen Raum. Obwohl die Burg urkundlich erst im 13. Jahrhundert erwähnt wird, lässt die Nennung Helengers von Frankenstein im Jahre 1146 „den Schluss zu, dass die ersten Anfänge der Burg noch vor diesem Datum zu suchen sind“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 116). Die vorwiegend in der Vorderpfalz - dabei spätestens seit 1286 Burg Lindenberg - begüterte Familie war noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im Lehnsbesitz von Teilen der Burg (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 116). Zahlreiche Familienangehörige wirkten dort bis zur Mitte des 14. Jahrhundert als klösterliche oder (später) leiningische Lehnsleute (castellani et ministeriales). Mit Eberhard und Sara von Frankenstein werden letztmals 1334, bzw. zwischen 1320 und 1360 Mitglieder dieses Geschlechts erwähnt (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 117).

Ungeachtet dessen sind viele Fragen offen. „Insbesondere ist umstritten, seit wann die Herren von Frankenstein, die ursprünglich vom Eigentümer - der Abtei Limburg - ebenso wie mit umliegenden Höfen und Dörfern (Schlierental, Morschbach, Weidenthal und Frankenstein) auch mit Fels und Burg belehnt, zu Afterlehensträgern der Grafen von Leiningen wurden, bzw. wann die Grafen von Leiningen in den Lehnsbesitz der Burg gelangten“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 116).
In der älteren Literatur wird im Anschluss an Johann Georg Lehmann (Vgl. Lehmann 1861, S. 396) angenommen, dass im unmittelbaren Umfeld der von Hellenger von Frankenstein oder einem unbekannten Vorfahren errichteten „Warte“, die Grafen von Leiningen als Vögte des Klosters Limburg nach 1205/1206 eine neue Burg erbauen ließen.
Möglich erscheint eine schon früh (bereits 1159?) geteilte Burg, denn zur Mitte des 13. Jahrhunderts erklärten Johannes und Friedrich von Frankenstein, dass sie an dem von ihren Vorfahren zu einem unbekannten Zeitpunkt begründeten Lehnsverhältnis mit dem Abt des Klosters festhalten wollten. Ungeachtet dessen waren spätestens vor 1251 bis nach 1304 Burganteile von den Leiningern an die Herren von Frankenstein verlehnt (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 117). Dies ergibt sich aus einer Urkunde des Jahres 1251, „in der ausdrücklich betont wird, Felsen und Turm (rupem et turrim) der genannten Burg seien vom Kloster an Friedrich von Leiningen IV. zu Lehen und von diesem wiederum seit alters her an die Brüder des vorgenannten Johann, nämlich Wilhelm, Johann und Friedrich, als Afterlehen gegeben worden“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 117f.).

Im Zusammenhang mit der innerfamiliären Teilung der Grafschaft Leiningen im Jahre 1237 erfolgte die urkundliche Ersterwähnung des castrum Frankenstein (Toussaint 1982, S. 230). Sie fiel damals in das Los des Grafen Emich (IV.) von Leiningen-Landeck. 1268 bezeichnete der Vorgenannte den Frankenstein ausdrücklich als castrum nostrum. Erst nach dem Aussterben der Linie Leiningen-Landeck im Jahre 1290 fielen Burg und Herrschaft wieder an das Stammhaus Leiningen zurück (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 118). Durch die komplizierten Lehnsverhältnisse und die weiteren leiningischen Teilungen kam es mehrfach zu Rechtsstreitigkeiten. Während 1249 der Zwist auf die Lehns- und die Afterlehnsträger beschränkt blieb, betonten 1304 die Eigentümer, genauer Abt Johannes II. und der Konvent des Klosters Limburg „unter Berufung auf das Zeugnis des verstorbenen Abtes Stephan und des ebenfalls hingeschiedenen Johann von Frankenstein ausdrücklich, dass alle Wälder, Weiden, Zehnten und Zinsen in jenem bereits 1251 genau beschriebenen Bezirk, in dem die Burg gelegen war, Eigentum des Kloster seien“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 118).
Die Besitzverhältnisse blieben im ersten Drittel des 14. Jahrhunderts volatil. Im Zusammenhang mit leinigischen Familienteilungen fiel das Limburger Lehen Frankenstein 1317 an die Linie Leiningen-Hardenburg, bzw. 1345 an Leiningen-Rixingen. Von größerer Bedeutung war jedoch das Aussterben der Familie von Frankenstein im Mannesstamm nach 1334. Die Herrschaft erhielt umgehend einen neuen Zuschnitt: die Dörfer Frankenstein und Morschbach (= heute Morschbacher Hof) und der zugehörige Wald fielen Leiningen-Rixingen. Weidenthal dagegen - die Gemeinde war vor 1353 an Konrad Schenk von Erbach und seine Ehefrau Kunigunde von Brucke gefallen - wurde durch das halbe Dorf Hochspeyer ersetzt. Diese territorialen Gegebenheiten blieben zum Ende des Alten Reiches erhalten.
In der Folge verpfändeten die Leininger mehrfach die Anlage in ihrer Gesamtheit oder in Teilen. So 1350, bzw. 1357 eine Burghälfte zu lebenslänglichem Nießbrauch an den Mainzer Domherren (später Bischof von Trier), Kuno II. von Falkenstein. Folgerichtig ernannte der Pfandnehmer Bischof Kuno eigene Amtleute zur Verwaltung seiner Anteile. So 1380 den Lauterer Burgmann Johann Schilling, dem Hertwig Eckbrecht von Dürkheim im Amt nachfolgte. (Vgl. (Keddigkeit/Barz 2002, S. 118, S. 118).

Der Tode Kunos II. 1388 änderte nur wenig. Da Leiningen-Rixingen vom vertraglich vereinbarten Wiedereinlösungsrecht keinen Gebrauch machte, blieb der Frankenstein anteilig in Trierer Hand. Der neue Bischof Werner von Falkenstein entließ 1389 Hertwig Eckbrecht von Dürkheim als Burgamtmann und „übertrug diese Aufgabe zwei nahen Verwandten - seinem Bruder Philipp VII. und seinem Vetter Philipp VIII. von Falkenstein“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 118).
Vor 1390 hatte Graf Johann von Leiningen-Rixingen die Hälfte des in seiner Hand befindlichen Restanteils mit Zustimmung der Abtei Limburg an Diether Steben von Einselthum überlassen, so dass nun drei Parteien als anteilige Besitzer 1390 und 1395 (Landesarchiv Speyer, Bestand A1, Nr. 835 u. 836) einen Burgfrieden beschworen.
Da Leiningen-Rixingen der eingeräumten Wiedereinlösungsmöglichkeit des Einselthumer Viertels 1398 entsagte, bzw. 1399 diesen Burganteil erneut verpfändete und gleichzeitig zusagte nach Ableben der Falkensteiner auch deren Burghälfte Einselthum zu überlassen war der Weg zum Mehrheitsanteileinger geebnet.
Schon vor dem Aussterben der Falkensteiner 1418 fiel der gesamte Frankenstein an Dieter Steben von Einselthum. Wahrscheinlich hatte zwischen 1399 und 1408 Leiningen-Rixingen die Falkensteiner Pfandschaft eingelöst und umgehend diese Burghälfte dem Ritter verpfändet.
Die recht verwickelten Besitzverhältnisse, letztlich die weiter bestehenden Oberlehnsrechte der Abtei, werden im letztgenannten Jahr deutlich. Damals betonte Heinrich von Leiningen-Rixingen ausdrücklich, er habe den Frankenstein, insbesondere jenen Teil den sein Vater Johann an Dieter Steben versetzt hatte, als Lehen des Abts von Limburg empfangen.
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Das stark gesunkene Interesse von Leininger-Rixingen an Burg Frankenstein zeigte sich 1414. Damals verkauften Johann von Leinigen-Rixingen und seine Ehefrau Else „unbeschadet des Einselthumer Pfandrechts den Frankenstein, jedoch ohne Mannschaft und Mannrecht, an Emich IV. von Leiningen-Hardenburg sowie ihren Neffen Philipp von Nassau-Saarbrücken“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 118).
Jedoch scheiterten sowohl der Verkauf als auch weitergehende Versuche Ende 1415 und zu Beginn des Jahres 1416, die an Leiningen-Hardenburg und Nassau-Saarbrücken verschriebene Burghälfte wieder einzulösen am entschiedenen Widerstand des Einselthumers.
Letztlich war damit eine Eheabsprache hinfällig, die im Zusammenhang mit der geplanten Heirat der Tochter des Grafen Johan von Leiningen-Rixingen mit Graf Johann von Sponheim getroffen worden war. Damals hatten Graf Johan und seine Ehefrau beabsichtigt dem Brautpaar Burg und Herrschaft Frankenstein zu überlassen (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 118).

In den Jahren 1416/18 gelang es endlich die verworrenen Besitzverhältnisse zu ordnen. Mit Zustimmung des Limburger Abtes wurde der bisherige Pfandnehmer Dieter von Einselthum den Grafen von Nassau-Zweibrücken sowie von Leiningen-Hardenburg gleichgestellt (Vgl. Lehmann 1861, S. 407). Die drei Gemeiner, die und ausdrücklich die Rechte der Abtei anerkannten, beschworen folgerichtig 1416 und 1418 einen Burgfrieden. Dabei werden verschiedene Gebäude und die zugehörigen Besitzer erwähnt. Die nachfolgende Beschreibung folgt hier den Ausführungen von Jürgen Keddigkeit und Dieter Barz im Pfälzischen Burgenlexikon: demnach erhielt Graf Emich VI. von Leiningen „das Haus, Saal genannt (4), in der (älteren) Unterburg und die Stockwerke über und unter der Kapelle (5), während den Herren von Einselthum das dem Saalbau benachbarte Haus (3) bis zur Pforte, sowie das Haus auf dem Felsen neben dem Turm (5 = Bergfried), das damals als Küche diente, zugewiesen wurden. Weiterhin wurden den Grafen von Nassau alle übrigen an und auf dem Burgfelsen der Oberburg befindlichen Gebäude, bis zu dem Platz “wo die Linde steht„, zugesprochen. Da diese Gebäude jedoch von wesentlich geringerem Wert waren, hatten die beiden Mitbesitzer einen jährlichen Ausgleich von 25 Gulden als Entschädigung zu zahlen. Alle übrigen Bauwerke, insbesondere die Pforten, die Mantelmauer, der Brunnen, der Platz über dem Brunnen, der Gang neben dem Turm zum Felsen, der Bergfried auf dem Felsen, die Kapelle, der Platz “wo die Linde steht„ und das “Loch„ unter dem Lindenplatz sowie weitere recht genau beschriebene Zugangswege und Felsenkammern verblieben im Gemeineigentum und mussten von allen Bewohnern instand gehalten werden“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 123). Gleichzeitig wurden eine jährlich wechselnde Aufsicht über die Burg beschlossen und ein Baumeister bestimmt, dessen Aufgabe es war den Frankenstein in wehrhaftem Zustand zu halten.

Im Gegensatz zu den Herren von Einselthum, die ihren Burganteil als Wohnsitz nutzten, setzten die beiden gräflichen Anteilseigner Amtleute als Burgverwalter ein.
Über das weitere Schicksal des Frankenstein in den nächsten Jahrzehnten schweigen die Quellen weitgehend. Allgemein werden „nicht nur in der älteren sondern auch in der jüngeren Literatur Beschädigungen, bzw. die Zerstörung bei den verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Friedrich dem Siegreichen und den Leiningern zwischen 1460 und 1471 vermutet“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 120). Jedoch ist anzumerken, dass 1471 die Leininger einem Vergleich mit Kurpfalz zugestimmt hatten, ihren Anteil am Frankenstein nicht im Kampf gegen den Pfalzgrafen einzusetzen. Dementsprechend blieben die weiter in Gemeinschaftsbesitz befindliche Burg und Herrschaft vom Krieg wohl verschont.

Nur wenige Jahre später kam es zu verwaltungstechnischen Neuerungen. Von 1476 bis 1486 verwaltete der Anteilseigner Friedrich Steben von Einselthum zusätzlich als Amtmann das Nassau-Saarbrückische Burgdrittel. Darüber hinaus vereinbarten die drei Gemeinherren die Einrichtung einer Zollstation am Fuße des Burgberges und betrauten einen Amtmann mit deren Verwaltung.
Als nachteilig erwies sich 1504 die Involvierung des Frankenstein in die bayerische Fehde. Graf Emich VIII. von Leiningen hatte zum Verdruss der Pfalzgrafschaft die Anlage Nürnberger Truppen geöffnet. Daher belagerten und beschädigten kurpfälzische Soldaten die Burg. Auch war 1512 Emich VIII. zum Ausscheiden aus dem Kondominat gezwungen, da man über ihn die Reichsacht verhängt hatte. Nach Aufhebung der Acht 1518 fiel dieses Burgdrittel zu gleichen Teilen in die Hände seiner beiden Söhne Emich IX. und Engelhard. Diese Besitzverhältnisse blieben bis 1549 bestehen.
Offensichtlich hatten die Anteilseigner die bei der Belagerung 1504 - ebenso wie die angeblich im Bauernkrieg 1525 - entstandenen Schäden umgehend behoben, denn in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bewohnten Steben von Einselthum und der nassau-saarbrückische Amtmann Phillip Faust von Stromberg die Burg. Hans von Wachenheim, gen. Böhl, „der die gleiche Funktion für die Grafen Leiningen sowohl auf der Hardenburg als auch auf dem Frankenstein ausübte, damals die Burg bewohnte erscheint dagegen eher zweifelhaft“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 120).

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Sanierungen und der Abbruch des Bergfrieds in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Nach Mitte des 16. Jahrhunderts befanden sich Teile der Burg in einem beklagenswerten Zustand. Um 1560 war offensichtlich nur noch der Ostteil (= der Einselthumer/Wallbrunner Anteil) der Burg bewohnt. Daher suchten die Grafen von Nassau-Saarbrücken 1562/63 vernachlässigte Burgteile baulich instandzusetzen. Überlieferte Dokumente belegen, dass man mit einer Baukostensumme von immerhin 20 Gulden rechnete. Teile dieser Summe wurden zum Erhalt des „Mauerwachthäusleins“ eingesetzt, andere dienten der Dachsanierung des Bergfrieds.

Jedoch war wenige Jahrzehnte später der vorgenannte Turm wetterbedingt (Donnerschlag und Wetter) erneut sanierungsbedürftig. Da die hohen Wiederherstellungskosten die Anteilseigner abgeschreckt hatten, beschloss der in nassauischen Diensten als „(Burg) Befehlshaber“ stehende nichtadelige Johann Engel 1585 kurzerhand, ohne Unterrichtung des Oberlehnsherrn, des „Schlosses Zierde“, den hohen Bergfried bis auf das Untergeschoss abbrechen zu lassen. Dies führte zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten, da man rasch erkannt hatte, dass Johann Engel eigene Interessen beim Abriss verfolgt hatte. Er gedachte die Steine zum Neubau eines Wirtshauses im Tal zu verwenden. Im Zusammenhang mit - letztlich nicht durchgeführten - Wiederaufbauüberlegungen wurde 1588 der desolate Baubestand des Frankenstein deutlich. Nur noch die Wallbrunner Teile waren bedingt bewohnbar, die nassauischen und leinigen-hardenburgische Gebäude entbehrten der Dächer, waren offensichtlich ruinös. Dennoch nutzte man den Wallbrunner Bau weiterhin. Wahrscheinlich amtierten hier die bürgerlichen Verwalter der Herrschaft, die weiterhin ein Kondominat blieb. So nahmen 1659 die Grafen von Johann von Nassau-Saarbrücken und Friedrich Emich von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg sowie Herr Reinhard von Wallbrunn im Namen seines Bruders Johann Weilbrecht das Schloß Franckenstein und dessen Zubehör in Gemeinschaft zu Lehen von der Kurpfalz. Ein neuer Oberlehnsherr im späten 16. und die endgültige Auflassung der Burg zu Beginn des 18. Jahrhunderts.
Seit Mitte des 16. Jahrhunderts kam es zu tiefgreifenden Veränderungen. Anlässlich einer leiningischen Erbteilung kam 1549 kam deren Burganteil an die Linie Leiningen-Dagsburg-Hardenburg. 1555 gelangte mit Erlaubnis des Limburger Abtes der Einselthumer Burgteil auf dem Erbwege an Hans von Wallbrunn.
Auch litt seither die Bausubstanz. Schon um 1560 war offensichtlich nur noch der Ostteil (= der Einselthumer/Wallbrunner Anteil) der Burg bewohnt. Daher suchten die Grafen von Nassau-Saarbrücken 1562/63 die vernachlässigte Burgteile baulich instand zu setzen. Überlieferte Dokumente belegen, dass man mit einer Baukostensumme von immerhin 20 Gulden rechnete. Teile dieser Summe wurden zum Erhalt des „Mauerwachthäusleins“ eingesetzt, andere dienten der Dachsanierung des Bergfrieds.

Jedoch war wenige Jahrzehnte später der vorgenannte Turm wetterbedingt (Donnerschlag und Wetter) erneut sanierungsbedürftig. Da die hohen Wiederherstellungskosten die Anteilseigner abgeschreckt hatten, beschloss der in nassauischen Diensten als „(Burg) Befehlshaber“ stehende nichtadelige Johann Engel 1585 kurzerhand, ohne Unterrichtung des Oberlehnsherrn, des „Schlosses Zierde“, den hohen Bergfried bis auf das Untergeschoss abbrechen zu lassen. Dies führte zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten, da man rasch erkannt hatte, dass Johann Engel eigene Interessen beim Abriss verfolgt hatte. Er gedachte die Steine zum Neubau eines Wirtshauses im Tal zu verwenden. Im Zusammenhang mit - letztlich nicht durchgeführten - Wiederaufbauüberlegungen wurde 1588 der desolate Baubestand des Frankenstein deutlich. Nur noch die Wallbrunner Teile waren bedingt bewohnbar, die nassauischen und leinigen-hardenburgische Gebäude entbehrten der Dächer, waren offensichtlich ruinös. Dennoch nutzte man den Wallbrunner Bau weiterhin. Wahrscheinlich amtierten hier die bürgerlichen Verwalter der Herrschaft, die weiterhin ein Kondominat blieb.

Ein neuer Oberlehnsherr im späten 16. und die endgültige Auflassung der Burg zu Beginn des 18. Jahrhunderts.

1659 überließ Kurpfalz - seit 1574 Rechtsnachfolger der Abtei Limburg - den Grafen Johann von Nassau-Saarbrücken und Friedrich Emich von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg sowie Herrn Reinhard von Wallbrunn das Schloße zu Franckenstein (Landesarchiv Speyer, A 1, Nr. 856) und dessen Zubehör gemeinschaftliches Lehen.
Kurpfalz blieb bis 1792 Oberlehnsherr des Frankenstein.

Ob die Anlage im Dreißigjährigen Krieg weiteren Schaden erlitt ist nicht auszuschließen, 1620 besetzten Truppen des Generals Ambrosius von Spinola vorübergehend die Burg. Nach Abzug der spanischen Reichstruppen, spätestens nach Kriegsbeendigung, nutzte man offensichtlich nur noch einen kleineren Burganteil weiterhin für Verwaltungszwecke. 1659 nahmen Graf Johann von Nassau-Saarbrücken, Friedrich Emich von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg und Reinhard von Wallbrunn im Namen seines Bruders Johann Weilbrecht Schloß Frankenstein und dessen Zubehör in Gemeinschaft zu Lehen von Kurpfalz (Vgl. Keddigkeit/Barz 2002, S. 121). Die drei Gemeinherren waren jedoch weniger an der Burg als an den Einkünften der zugehörigen Herrschaft interessiert. Offensichtlich genügte zur Verwaltung von Burg und Herrschaft der Wallbunner Bau (3), denn es mangelt an Hinweisen zu Sanierungsmaßnahmen gleich welcher Art.

Im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 werden weiteren Zerstörungen vermutet. Gleichwohl nutzten 1703 im Verlauf des Spanischen Erbfolgekrieg (1701 -1714) 1703 französische Soldaten die Burg als Quartier und die Kapelle zumindest kurzfristig für den Gottesdienst. Letztlich war der Frankenstein anschließend vollends ruiniert und blieb verlassen.
Drei Jahre später gelang Kurpfalz auf dem Tauschwege das nassau-saarbrückische Drittel der Herrschaft Frankenstein zu erwerben, so dass bis 1764 Burgruine und Herrschaft „zu je einem Drittel im Besitz Kurfürsten von der Pfalz, der Herren von Wallbrunn, und der Grafen von Leiningen waren“ (Keddigkeit/Barz 2002, S. 121). Die Grafen von Leiningen überließen ihren Anteil den Herren von Wallbrunn, diese wiederum den Grafen von Sickingen. Dementsprechend stand dem Oberlehnsherrn Kurpfalz ein und den Wallbrunnern, bzw. den Sickingern zwei Drittel der Herrschaft bis zur Franzosenzeit zu. Die von der französischen Verwaltung als Nationalgut eingezogene Ruine ist seit 1816 Staatseigentum (Bayern bzw. Rheinland-Pfalz).

Nach der Mitte des 19. Jahrhundert verfüllte man den Halsgraben mit dem Abraum eines Steinbruchs. Doch 1883/84 wendete sich das Blatt. Erste größere Aufräumungs- und Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt und in den dreißiger, fünfziger und siebziger Jahren des 20 . Jahrhunderts folgten weitere Sanierungen. Man sicherte und restaurierte Saalbau und Bergfried und legte nach 1990 Teile der Schildmauer frei. In der jüngeren Vergangenheit ergrub man darüber hinaus eine Brunnen unmittelbar hinter der Schildmauer.
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Kulturdenkmal
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Landkreis Kaiserslautern ist die Burgruine wie folgt benannt: „Burgruine Frankenstein oberhalb des Ortes von der Anfang des 13. Jh. errichteten Anlage Reste der Ringmauer und des Bergfrieds (Oberburg), des Wohnhauses, ehem. Saals und Kapelle (Unterburg); Zwinger und Flankenturm, wohl 15. Jh. Tunnelportal unterhalb“ (GDKE, 2018, S.7).

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)

Trivia
In dem Science-Fiction-Thriller „Alien: Convenant Origins“ wird das Schloss Frankenstein erwähnt. Genannt wird in dem 2017 von Ridley Scott verfilmten Original-Roman eine kleine Stadt, westlich von Heidelberg gelegen. Dort gebe es eine Schlossruine auf dem Felsen (Foster 2017, S. 108f.).
Ebenfalls wird die Burg Frankenstein (wie auch die Burg Diemerstein) in dem historischen Roman „Das zerbrochene Siegel“ erwähnt. Die Handlung des Buchs spielt überwiegend in Worms: Ein Schreiber des dortigen Burggrafen wird zur Einholung von Erkundigungen nach Frankenstein bzw. zur Burg Diemerstein geschickt (über die Haardt und Weisenheim). Burg Diemerstein soll demnach bereits im Jahre 1066 baufällig gewesen und von einem „Grimbald von Diemerstein“ bewohnt worden sein. Dieser verweist auf den Bewohner der Burg Frankenstein, namens „Rutland von Frankenstein“ (Eder 2016, S. 232 u. 266).
Weder die genannten Personen noch die Bauzeiten sind jedoch aus der vorab geschilderten Urkunden- und Quellenlage ableitbar.

(Matthias C.S. Dreyer, 2019)
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Die Burgruine Frankenstein war KuLaDig-Objekt des Monats im November 2022.

Literatur

Eckardt, Anton; Gebhard, Torsten; von Reitzenstein, Alexander / Lill, Georg (Hrsg.) / Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.) (1942)
Stadt und Landkreis Kaiserslautern. (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz: Die Kunstdenkmäler der Pfalz , Band 9.) S. 205-215, München.
Eder, Susanne (2016)
Das zerbrochene Siegel (historischer Roman). S. 232 u. 266 (ebook), Hamburg.
Foster, Alan Dean (2017)
Alien Covenant: Origins. Das offizielle Prequel zum Film (deutsche Ausgabe des Romans, orig. London 2017). S. 108f. (ebook), Drensteinfurt.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 142-147, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Kaiserslautern. Denkmalverzeichnis Kreis Kaiserslautern, 27. Februar 2018. S. 7, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Kreis Kaiserslautern, abgerufen am 30.11.2018
Keddigkeit, Jürgen / Alter, Willi (Hrsg.) (1989)
Grundrisse von Burgen und Schlössern III-IV. In: Pfalzatlas, Band 4, S. 2183-2194 u. Karte 162, Speyer.
Keddigkeit, Jürgen; Barz, Dieter / Keddigkeit, Jürgen; Thon, Alexander; Übel, Rolf (Hrsg.) (2002)
Frankenstein. In: Pfälzisches Burgenlexikon, Teil 2, S. 115-129, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann Georg (1861)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlandskunde Kaiserslautern. Band 3. S. 393-416, o. O.
Michel, Gerhard; Walter, Willi / Keddigkeit, Jürgen (Hrsg.) (2009)
Der Abbruch des Bergfrieds von Burg Frankenstein im Jahre 1585. In: Jahrbuch für pfälzische Geschichte und Volkskunde, Band 8/9, S. 141-149, Kaiserslautern.
Naeher, Julius (1887)
Die Burgen der rheinischen Pfalz. Ein Beitrag zur Landeskunde und mittelalterlichen Kriegsbaukunst. S. 19 u. Bl. 6, Straßburg.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (1884)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 1. S. 62-66, Ludwigshafen am Rhein.

Burgruine Frankenstein am Schloßberg

Schlagwörter
Ort
67468 Frankenstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn 1100 bis 1146

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Jürgen Keddigkeit: „Burgruine Frankenstein am Schloßberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-279014 (Abgerufen: 26. Oktober 2024)
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