Burgruine Frankenstein am Schloßberg

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Fachsicht(en): Landeskunde, Architekturgeschichte
Gemeinde(n): Frankenstein
Kreis(e): Kaiserslautern
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 26′ 19,73″ N: 7° 58′ 29,32″ O 49,43881°N: 7,97481°O
Koordinate UTM 32.425.676,55 m: 5.476.743,58 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.425.722,22 m: 5.478.495,18 m
  • Burgruine Frankenstein am Schloßberg (19. Jahrhundert).

    Burgruine Frankenstein am Schloßberg (19. Jahrhundert).

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  • Der Grundriss der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (o.J.).

    Der Grundriss der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (o.J.).

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  • Ansicht der Unterburg der Burgruine Frankenstein am Schloßberg von Südosten (2001).

    Ansicht der Unterburg der Burgruine Frankenstein am Schloßberg von Südosten (2001).

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  • Bergfriedstumpf der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2003).

    Bergfriedstumpf der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2003).

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  • Reste der Kapelle der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2001).

    Reste der Kapelle der Burgruine Frankenstein am Schloßberg (2001).

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Die Ruine der Burg Frankenstein wurde 70 Meter über dem gleichnamigen Dorf auf einem Felsvorsprung des Schlossberges in Spornlage errichtet. Die nördliche Unterburg (Zwinger) der frei zugänglichen Burgruine ist vom Bahnhof des Dorfes auf ausgeschildertem Weg in wenigen Minuten erreichbar.

Baubeschreibung
Geschichte
Kulturdenkmal
Trivia

Baubeschreibung
Als Burgstelle für den Frankenstein dient ein Ausläufer des Schlossberges über dem Hochspeyerbachtal. Das spornartig vorspringende, hochaufragende Felskonglomerat beherbergt eine ältere Oberburg auf dem beherrschenden Felsmassiv und eine auf zwei Ebenen erbaute, südöstlich vorgelagerte Unterburg.

Die frühe Burg
Ebenso wie die geschichtlichen Anfänge der Burg sind auch die frühen bauhistorischen Fakten unbekannt. Bauliche Reste aus dem frühen 12. Jahrhunderts sind nicht nachweisbar. Die ältesten bekannten Burgteile sind zwei kleinere, wohl im mittleren 12. Jahrhundert entstandene Mauerzüge in der Nordostwand des Bergfriedes sowie in der südwestlichen oberen (älteren) Ringmauer der Unterburg. Die räumliche Distanz der beiden Mauerteile - einerseits in der Ober- und andererseits in der Unterburg - sind möglicherweise ein Beleg dafür, dass bereits im 12. Jahrhundert die Anlage zweigeteilt war.
Wahrscheinlich noch in der zweiten Hälfte des 12. Jahrhunderts dürfte der dem Burgfelsen südlich vorgelagerte Halsgraben (Nr. 12 in der Abb. des Grundrisses) und dahinter der Bergfried (2) auf dem Oberburgfels errichtet worden sein. Möglicherweise gleichzeitig oder nur wenig später ist mit Baulichkeiten in der oberen Ebene der (älteren) Unterburg zu rechnen. Geschützt wurde das Ganze von einer Schildmauer (1), die ein Tor aufwies, sowie Teilen der südlichen Ringmauer.
Der bereits erwähnte - heute verfüllte - Halsgraben an der südlichen Angriffsseite, der den Burgfels vom südlich weiter ansteigenden Schlossberg abtrennte, besaß eine Breite von ungefähr zehn Metern. Seine ursprüngliche Tiefe ist unbekannt.
Parallel zu diesem Abstandshinderniss verlief von Ost nach West mindestens bis zum Fuß des hoch aufragenden Oberburgfelsens eine teilweise ausgegrabene Schildmauer, deren Mauerstärke im sichtbaren Bereich zwischen zwei und drei Metern schwankt. Sie besaß eine Länge von 16 Metern und schließt offensichtlich an das Südwesteck des Bergfrieds, der auf dem Südende des Oberburgfelsens errichtet wurde, an. Gut sichtbar ist ihre Südostecke. Die Schildmauer weist auf der Feldseite Buckelquader, auf der Innenseite Glattquader auf. Anbauspuren am Oberburgfels bzw. am Bergfried belegen, eine Höhe von mehr als zehn Metern über dem heutigen Niveau, die eigentlich Höhe ist ob der Grabenverfüllung unbekannt. Bemerkenswert - und in der Pfalz eher selten (z.B. Burg Wilenstein) - ist die Tatsache, dass sich im Verlauf des westlichen Abschnitts der Schildmauer das Hauptzugangstor befand.

An die Schildmauer schließt sich an der Südostecke die südliche (ältere), mit Buckelquadern verkleidete Ringmauer an, die noch auf einer Länge von 13 Metern nachweisbar ist. Die Mauerstärke von fast zwei Metern erleichterte späterer Überbauungen. Obwohl im weiteren Mauerverlauf - identisch mit dem später aufgesetzten Wohnbau - ein kleineres Buckelquadermauerstück zu erkennen ist, bleibt das Ostende dieser älteren Ringmauer unbekannt.
Hinter der Schildmauer erstreckte sich längs des Oberburgfelsens die ältere Unterburg. Nachweisbar sind hier lediglich Felsabarbeitungen, die auf ein Gebäude (Wachhaus?) mit einer Grundfläche von etwa zwölf Quadratmetern verweisen. Bisher unlokalisiert blieb der in diesem Areal vermutete, seit 1408 mehrfach erwähnte Burgbrunnen.
Die Oberburg, die das Plateau des langgestreckten Burgfelsens als Baugrund nutzte, deckte auf der Feldseite der ursprünglich fast 30 Meter hohe Bergfried sowie eine nordwestlich anschließende kurze Mauer. Beide sind an den Außenseiten mit Buckelquadern verkleidet. Der Turm weist in seinem erhaltenen Untergeschoss Außenmaße von ca. 8 mal 9 Metern auf, die Mauerstärke beträgt auf der gefährdeten Feldseite drei und auf den anderen Seiten lediglich zwei Meter.
Im Schutz dieser Fortifikationen, letztlich des Bergfrieds und der bereits erwähnten kurzen Anschlussmauer befand ein langgestrecktes (ca. 17 Meter) und geländebedingt recht schmales (ca. sieben Meter) teilweise unterkellertes Gebäude. Es könnte sich um den älteren Palas gehandelt haben. Pfostenlöcher und Treppenstufen im Bereich zwischen Bergfried und Wohngebäude sind Relikte einer nicht mehr nachvollziehbaren Bebauung. Dies gilt auch für den hier zu vermutenden älteren Aufgang zur Oberburg. Die Zugehörigkeit der beiden nicht zugänglichen Felsgänge im Oberburgfelsen zur frühesten oder einer späteren Bauphase ist nicht zu entscheiden.
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Um- und Erweiterungsbauten in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts
Die erste Hälfte des 13. Jahrhunderts war geprägt von umfangreichen Erweiterungen und Umbauten in der (älteren) Unterburg. Abgesehen von einem langgestreckten, schmalen Hof am Südostfuß der Oberburgfelsens überbaute man fast das gesamte Areal mit zwei großen nebeneinander liegenden Wohngebäuden. Während der vorgenannte Hof die Anlehnung des südwestlichen Wohnhauses des Dieter von Einseltum am Burgfelsen verbot, war die Rückwand des im Nordosten anschließenden Gebäudes mit der Felswand identisch.
Das ehemals wahrscheinlich ursprünglich viergeschossige Südwestgebäude weist lediglich an Teilen seiner östlichen Schauseite aufgehendes Mauerwerk auf. Über seine frühe bauliche Gestaltung sind daher keine Aussagen mehr möglich. Hinzuweisen ist hier auf einen recht großen Ausguss (Wasserstein) Erdgeschoss der erhaltenen Nordostseite.
Im weiteren nordöstlichen Verlauf schließt der 1416 erwähnten leiningische Saalbau an. Das in zwei unterschiedlichen Bauphasen errichtete Gebäude weist heute noch vier Geschosse - jeweils 90 m2 Grundfläche - auf. Das erst in der jüngeren Vergangenheit freigelegte Untergeschoss (Keller) erschließt vom äußeren Zwinger ein schmales rundbogiges Tor (Poterne?) in der Nordwand. Eine zweite, schmale Türöffnung befindet sich auf der gegenüberliegenden Seite. Dort beginnt eine nach Westen führende, weitgehend verschüttete Treppe. Ob es sich hierbei um den Zugang zur bisher nicht auffindbaren Brunnenkammer zum bereits erwähnten kleinen Innenhof handelt, ist ungewiss. Lichtschlitze auf der Ostseite erhellten das fast quadratische Kellergeschoss. Konsolsteine verweisen auf eine ehemalige Holzbalkendecke.
Das darüber liegende Geschoss dominiert der Rest einer bemerkenswerten Kaminanlage. Sie zählt zu den größten ihrer Art in der Pfalz. Lediglich zwei kleine Stichbogenfenster mit seitlichen Sitzbänken erhellten diesen saalartigen Raum. Entsprechend der Treppe im Kellergeschoss befindet sich darüber liegend eine zweite in den Fels gehauene Treppe. Sie führt, ausgehend von einer rechteckigen Türöffnung zum höher gelegenen Erdgeschoss des benachbarten Wohnbaus. Auffällig ist die abgestufte Decke dieses Zugangs. Auch der der nächsthöhere Raum besaß einen ausgesprochen repräsentativen Charakter. Dazu trugen vor allem die beiden Doppelfenster bei. Sie erhellten zusammen mit einem im Norden eingefügten kleinen spitzbogigen Fenster diese Ebene. Jedes Fenster weist seitliche Sitzbänke auf. Eine Rundbogenpforte erlaubte den Zugang zu einem (abgegangenen) Aborterker und eine rechteckige Tür zu einer angrenzenden kleinen Kammer mit Lichtschlitz.
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Ausbauphase im frühen 14. Jahrhundert
Wahrscheinlich erst im frühen 14. Jahrhundert erhöhte man den leiningischen Wohnbau um zwei weitere Stockwerke. Dazu gesellte sich nördlich anschließend der Kapellenbau. Ob diese Baumaßnahme lediglich eine Erweiterung darstellt oder Zerstörung geschuldet war, ist letztlich nicht abschließend zu entscheiden. Auffällig ist, dass der Saalbau nun einen weiteren, gleichgroßen repräsentativen Saal erhielt. Der Erhellung des dienten wiederum zwei Fenster. Diese recht großen dreiteiligen Fensteröffnungen mit ihren spitzen Blendbögen sind im pfälzischen Raum nur noch selten anzutreffen. Eine rechteckige Tür in der Nordwand gewährt den Zutritt zur etwas höher gelegenen, unmittelbar benachbarten Kapelle.
Das nächsthöhere Geschoss des Saalbaus, eigentlich eine moderne Rekonstruktion, weist nur noch Rudimente des originalen Baubestandes auf. Im Gegensatz dazu sind große Teile des aus der Flucht der östlichen Saalbaumauer zurückspringenden, teilweise auf dem Felsen aufsitzenden, wohl in der ersten Hälfte des 13. Jahrhunderts erbauten, zweigeschossigen Kapellenbaus erhalten. Das schmucklose Untergeschoss beleuchteten zwei kleine Spitzbogenfenster in der Ostwand.
Der darüber liegende fast viereckige Sakralraum war sowohl vom Saalbau als auch vom Nordfels zugänglich. Von Bedeutung ist sein vorspringender, weitgehend erhaltener, apsidenartiger Erker in der östlichen Kapellenwand. Der reich mit Stäben und Kehlen profiliert Erkeruntersatz endigt in sechs gezierten Spitzenkonsolen.

Zwingeranlage
Wahrscheinlich kam es im 15. Jahrhundert zu einer verteidigungstechnischen Modernisierung der Anlage. Man errichtete auf der Südostseite, ausgehend vom Halsgraben und an der Südspitze des Oberburgfelsens endend, einen langgestreckten Zwinger (8). Die Mauer dieser Fortifikation ist geländebedingt teilweise nur wenige Meter von der Kernburg entfernt. Die Bruchsteinmauer verstärkte ein (früher) innen offener, halbrunder Flankierungsturm. Wahrscheinlich um die gleiche Zeit errichtete man eine an die Schildmauer, bzw. die die burgseitige Grabenwand angelehnte polygonale Befestigung. In den erhaltenen Teilen der aus Bruchsteinen errichteten Fortifikation verweisen drei Scharten für Hakenbüchsen auf deren Feuerwaffentauglichkeit.
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Geschichte
Die an den alten Grenzen der Diözesen Worms und Speyer auf dem Boden des Klosters Limburg errichtete Burg Frankenstein gilt als einer der ältesten Adelssitze im Bereich des Pfälzerwaldes. Obwohl die Burg urkundlich erst im 13. Jahrhundert erwähnt wird, lässt die Nennung Helengers von Frankenstein zur Jahresmitte 1146 den Schluss zu, dass die ersten Anfänge der Burg noch vor diesem Datum zu suchen sind. Er und seine vorwiegend in der Vorderpfalz - dabei Burg Lindenberg - begüterten Nachkommen waren noch in der ersten Hälfte des 14. Jahrhunderts im Lehnsbesitz von Teilen der Burg.
Namentlich bekannt sind vom 12. bis zur Mitte des 14. Jahrhundert zahlreiche Mitglieder dieser Familie. Diese Edelfreien (domini liberi), die meist die Leitnamen Friedrich, Helenger und Johann trugen, aber auch Berthold, Marquard, Ulrich, Werner und Wilhelm hießen, hatten als klösterliche bzw. leiningische Lehnsleute (castellani et ministeriales) auf dem Frankenstein sowie spätestens seit 1286 auf Burg Lindenberg ihren Wohnsitz. Als letzte ihres Stammes gelten der 1334 letztmals genannte Eberhard und die zwischen 1320 und 1360 erwähnte Sara von Frankenstein, die mit Gottfried von Bickelbach vermählt war.

Gleichwohl sind die frühen Besitzverhältnisse des Frankenstein teilweise ungeklärt. Insbesondere ist umstritten, seit wann die Herren von Frankenstein, die ursprünglich vom Eigentümer - der Abtei Limburg - ebenso wie mit umliegenden Höfen und Dörfern (Schlierental, Morschbach, Weidenthal und Frankenstein) auch mit Fels und Burg belehnt, zu Afterlehensträgern der Grafen von Leiningen wurden, bzw. wann die Grafen von Leiningen in den Lehnsbesitz der Burg gelangten. In der älteren Literatur wird allgemein angenommen, dass möglicherweise neben einer von dem genannten Hellenger von Frankenstein oder einem Vorfahr errichteten „Warte“, die Grafen von Leiningen nach dem Erwerb der Vogtei über das Kloster Limburg im Jahre 1205/1206 jene Anlage erbauten, deren sehenswerte Reste noch heute das Bild der Landschaft prägen. Das Limburger Lehen „Frankenstein“ war jedoch vielleicht schon 1159 im Besitz des Grafengeschlechtes. Möglich erscheint aber auch eine schon früh geteilte Burg, denn 1247 Johannes und Friedrich von Frankenstein, dass sie an dem von ihren Vorfahren zu einem unbekannten Zeitpunkt begründeten Lehnsverhältnis mit dem Abt des Klosters festhalten wollten. Ungeachtet dessen waren spätestens vor 1251 bis nach 1304 Burganteile von den Leiningern an die Herren von Frankenstein verlehnt. Dies ergibt sich aus einer Urkunde des Jahres 1251, in der ausdrücklich betont wird, Felsen und Turm (rupem et turrim predicti castri) der genannten Burg seien vom Kloster an Friedrich von Leiningen IV. zu Lehen und von diesem wiederum seit alters her an die Brüder des vorgenannten Johann, nämlich Wilhelm, Johann und Friedrich, als Afterlehen gegeben worden.
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Die Burg selbst wird erstmals bei der Teilung der Grafschaft Leiningen im Jahre 1237 urkundlich als castrum Frankenstein erwähnt und gelangte damals in das Los des Grafen Emich (IV.) von Leiningen-Landeck. Eine erneute Nennung des Frankenstein erfolgte im Jahre 1268. Damals bezeichnete Graf Friedrich (IV.) von Leiningen die Burganlage ausdrücklich als castro nostro. Mit dem Aussterben der Linie Leiningen-Landeck fiel die Burg wieder an den gräflichen Stamm Leiningen zurück. Durch die komplizierten Lehnsverhältnisse und die leiningischen Teilungen kam es mehrfach zu Rechtsstreitigkeiten. Während 1249 der Zwist auf die Lehns- und die Afterlehnsträger beschränkt blieb, waren 1304 auch die Eigentümer betroffen. Damals bezeugten Abt Johannes II. und der Konvent des Klosters Limburg unter Berufung auf das Zeugnis des verstorbenen Abtes Stephan und des ebenfalls hingeschiedenen Johann von Frankenstein ausdrücklich, dass alle Wälder, Weiden, Zehnten und Zinsen in jenem bereits 1251 genau beschriebenen Bezirk, in dem die Burg gelegen war, Eigentum des Kloster seien. Bei den nachfolgenden leinigischen Teilungen fiel der Frankenstein mit allem Zubehör 1317 an die Linie Leiningen-Hardenburg. Graf Jofried, der Stifter dieser Linie, überließ die Burg 1345 seinem Sohn Fritzmann, dem Begründer des Leiningen-Rixinger Familienzweigs.
Eine tiefgreifende territoriale Veränderung der Herrschaft erfolgte nach dem Aussterben der Familie von Frankenstein im Mannesstamm nach 1334. Teile ihres Lehnsbesitzes, insbesondere das Dorf Frankenstein, der heutige Morschbacher Hof und der dazugehörige Wald fielen nun an die Grafen von Leiningen-Rixingen. Weidenthal dagegen - es war vor 1353 an Konrad Schenk von Erbach und seine Ehefrau Kunigunde von Brucke gefallen - wurde aus der bisherigen Herrschaft ausgegliedert und durch das halbe Dorf Hochspeyer ersetzt. Dieser territoriale Zuschnitt änderte sich bis zum Ende des Alten Reiches nicht mehr.
Bis in die Jahre 1416/18 nutzten die Leininger die Burg als Spekulationsobjekt und verpfändeten mehrfach die Anlage ganze oder teilweise an unterschiedliche Geschlechter. Von Bedeutung ist dabei vor allem der Zugriff des späteren Bischofs von Trier, Kuno II. von Falkenstein. 1350 hatte er, damals noch Domherr in Mainz, eine Burghälfte zu lebenslänglicher Nutznießung von Graf Fritzmann von Leiningen-Rixingen gepachtet. Diesen Rechtsakt bestätigte 1357 Jofried, der Sohn des vorgenannten Fritzmann. 1380 ernannte Bischof Kuno den Lauterer Burgmann Johann Schilling zum Amtmann in seiner Burghälfte. Ihm folgte Hertwig Eckbrecht von Dürkheim im Amt nach.
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Nach dem Tode Kunos II. machten 1388 die Grafen von Leiningen-Rixingen von ihrem Wiedereinlösungsrecht an der Burghälfte keinen Gebrauch, und dementsprechend entband der Nachfolger des Verstorbenen, der neue Bischof Werner von Falkenstein, ein Jahr später den vorgenannten Hertwig von seiner Funktion als Burgamtmann und übertrug diese Aufgabe zwei nahen Verwandten - seinem Bruder Philipp VII. und seinem Vetter Philipp VIII. von Falkenstein.
Auch die den Leiningern verbliebene zweite Burghälfte wurde nun zum Spekulationsobjekt. Noch vor dem Jahre 1390 verpfändete Graf Johann von Leiningen-Rixingen mit Zustimmung des Limburger Abtes ein Viertel der Anlage an Herren Diether Steben von Einselthum. An dieser Besitzaufteilung änderte sich in den folgenden Jahren nichts und dementsprechend beschworen 1390 und 1395 die drei Parteien, nämlich die beiden Philipp von Falkenstein zu Münzenberg (1/2 Anteil), die Gebrüder Johann und Friedrich von Leiningen-Rixingen (1/4 Anteil) sowie der bereits genannte Ritter Dieter Steben von Einselthum (1/4 Anteil) erneut den Burgfrieden.
Obwohl schon Philipp von Falkenstein und Dieter von Einselthum in diesem Vertrag den Grafen von Leiningen-Rixingen ausdrücklich die Wiedereinlösungsmöglichkeit der Burg zugestanden hatten, verringerten sich in den nächsten Jahren de facto die Einflussmöglichkeiten der Grafen auf die weiteren Geschicke des Frankenstein. Vor allem der Zugriff des Dieter Steben von Einselthum d. Ä. und seines gleichnamigen Sohnes auf die Burg wird in den folgenden Jahren immer deutlicher. 1398 verzichtete nämlich in einem weiteren Vertrag Leiningen-Rixingen auf die Wiedereinlösung des Einselthumer Viertels am Frankenstein zu Lebzeiten von Dieter Steben von Einselthum, und ein Jahr später folgte die Bitte der Leininger, der Abt von Kloster Limburg möge den Ritter mit diesem Anteil belehnen. Gleichzeitig verpfändeten Johann von Leiningen-Rixingen und sein Bruder Friedrich dem Ritter die Hälfte ihres Burganteils und sicherten ihm zusätzlich zu, nach dem Ableben der Falkensteiner auch deren Burghälfte zu überlassen.
Obwohl die vorgenannten Falkensteiner erst 1418 im Mannesstamm ausstarben, kam gleichwohl Dieter Steben von Einselthum schon früher in den Gesamtbesitz der Burg. Offenbar hatte zwischen 1399 und 1408 Leiningen-Rixingen die Falkensteiner Pfandschaft eingelöst und auch diese Burghälfte dem Ritter verpfändet. Die recht verwickelten Besitzverhältnisse, letztlich die Oberlehnsrechte der Abtei, werden im letztgenannten Jahr deutlich. Damals betonte Heinrich von Leiningen-Rixingen ausdrücklich, er habe den Frankenstein, insbesondere jenen Teil den sein Vater Johann an Dieter Steben versetzt hatte, als Lehen des Abts von Limburg empfangen.
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Da die Zugriffsmöglichkeiten der Leininger auf Burg Frankenstein nun stark geschwunden waren, beschlossen Johann (Hans) von Leinigen-Rixingen und seine Ehefrau Else sich von dem Objekt vollends zu trennen. Sie verkauften 1414 unbeschadet des Einselthumer Pfandrechts den Frankenstein, jedoch ohne Mannschaft und Mannrecht, an Emich IV. von Leiningen-Hardenburg sowie ihren Neffen Philipp von Nassau-Saarbrücken. Darüber hinaus verpflichteten sie sich, von Ritter Diether Steben von Einselthum die Einwilligung zur zeitlich beliebigen Wiederlösung der Pfandschaft zu erwirken. Weiterhin wurde festgelegt, dass die Käufer für den vom Pfandherren Dieter von Einselthum mittlerweile errichteten Neubau im Burgareal Entschädigung zu leisten hätten. Jedoch scheiterte der Vollzug dieses Verkaufs offensichtlich ebenso am Widerstand des Ritters wie die nachfolgenden Versuche Ende 1415 und in den ersten Tagen des Jahres 1416, die an Leiningen-Hardenburg und Nassau-Saarbrücken verschriebene Burghälfte wieder einzulösen. Der Hintergrund für dieses undurchsichtige, verworren anmutende Handeln beleuchtet eine im Oktober 1415 von Graf Johan von Leiningen-Rixingen und seiner Ehefrau ausgestellte Urkunde bei der Beredung der Ehe ihrer Tochter mit Graf Johann von Sponheim, in der dem Brautpaar die Übergabe von Burg und Herrschaft Frankenstein zugesagt wurde.

In den Jahren 1416/18 gelang es endlich die etwas verworrenen Besitzverhältnisse zu ordnen. Mit Zustimmung des Limburger Abtes trat als dritter Käufer von Burg und Herrschaft der bisherige Pfandnehmer Dieter von Einselthum hinzu. Die drei Gemeiner, die Grafen von Nassau-Zweibrücken sowie von Leiningen-Hardenburg und der Ritter Dieter von Einseltum, denen nun jeweils ein Drittel der Burg zustand, beschworen 1416 und 1418 eine Burgfrieden und teilten die Baulichkeiten auf. Damals erhielt Graf Emich VI. von Leiningen das Haus, Saal genannt (4), in der (älteren) Unterburg und die Stockwerke über und unter der Kapelle (5), während den Herren von Einselthum das dem Saalbau benachbarte Haus (3) bis zur Pforte, sowie das Haus auf dem Felsen neben dem Turm (5 = Bergfried), das damals als Küche diente, zugewiesen wurden. Weiterhin wurden den Grafen von Nassau alle übrigen an und auf dem Burgfelsen der Oberburg befindlichen Gebäude, bis zu dem Platz „wo die Linde steht“, zugesprochen. Da diese Gebäude jedoch von wesentlich geringerem Wert waren, hatten die beiden Mitbesitzer einen jährlichen Ausgleich von 25 Gulden als Entschädigung zu zahlen. Alle übrigen Bauwerke, insbesondere die Pforten, die Mantelmauer, der Brunnen, der Platz über dem Brunnen, der Gang neben dem Turm zum Felsen, der Bergfried auf dem Felsen, die Kapelle, der Platz „wo die Linde steht“ und das „Loch“ unter dem Lindenplatz sowie weitere recht genau beschriebene Zugangswege und Felsenkammern verblieben im Gemeineigentum und mussten von allen Bewohnern instand gehalten werden. Gleichzeitig wurde eine jährlich wechselnde Aufsicht über die Burg beschlossen und ein Baumeister bestimmt, dessen Aufgabe es war den Frankenstein in wehrhaftem Zustand zu halten.
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Schon hier wird deutlich, dass die Käufer recht unterschiedliche Interessen am Frankenstein hatten. Während die Herren von Einselthum ihren Wohnsitz auf der Burg beibehielten begnügten sich die beiden gräflichen Eigner mit der Einsetzung von Amtleuten auf der Burg. Die Beamten amtierten durchaus als weisungsbefugte Stellvertreter ihrer Herren. So ließ sich beispielsweise 1426 der nassauische Amtmann Dieter von Gerolderode zusammen mit dem Ritter von Einselthum von den Einheimischen unter Eid den Bezirk und die Zubehörden der Burg zeigen.

Über das weitere Schicksal des Frankenstein ist wenig bekannt. Allgemein werden nicht nur in der älteren sondern auch in der jüngeren Literatur Beschädigungen, bzw. die Zerstörung bei den verschiedenen Auseinandersetzungen zwischen Friedrich dem Siegreichen und den Leiningern zwischen 1460 und 1471 vermutet, doch mangelt es an konkreten urkundlichen oder archäologischen Nachweisen. Vor allem ist die weitergehende Annahme Peter Gärtners, die Burg sei bereits seit Ende des 15. Jahrhunderts unbewohnt, möglicherweise gar zerstört, unzutreffend, denn noch 1471 hatten die Leininger einem Vergleich mit Kurpfalz zugestimmt, ihren Anteil am Frankenstein zu ewigen Tagen nicht im Kampf gegen den Pfalzgrafen einzusetzen. Dementsprechend blieb die in Gemeinschaftsbesitz befindliche Burg ebenso wie das zur Herrschaft gehörige nahegelegene Dorf Hochspeyer vom Krieg verschont.

Im Jahre 1476 änderte sich die bisher übliche Verwaltungsstruktur auf Burg Frankenstein, denn Friedrich Steben von Einselthum, einer der drei Gemeinherren verwaltete zusätzlich als Amtmann erst für zwei und 1478 für weitere sechs Jahre den Nassau-Saarbrückischen Burganteil. Darüber hinaus beauftragten um 1500 die drei Gemeinherren einen Amtmann mit der Einrichtung einer Zollstation an der Straße am Fuße des Burgberges. Dies dürfte nicht nur die wirtschaftliche Situation der Burgherren verbessert sondern auch den Wert der Burg gesteigert haben.
Als abträglich für das weitere Schicksal des Frankenstein erwies sich die Politik des Grafen Emich VIII. von Leiningen. Kurpfälzische Truppen hatten die Burg in der bayerischen Fehde 1504 belagert und beschädigt, da der Graf die Anlage Nürnberger Truppen - Gegnern von Pfalzgraf Friedrich dem Siegreichen - geöffnet hatte. Darüber hinaus war über ihn 1512 die Reichsacht verhängt worden, so dass Kurpfalz und Nassau vorübergehend den Leininger aus dem Kondominat ausschlossen und dessen Burganteil gemeinsam verwalteten. Sechs Jahre später fiel nach Aufhebung der Acht und noch zu Lebzeiten Emichs VIII. dieses Burgdrittel zu gleichen Teilen an seine Söhne Emich IX. und Engelhard. Diese Regelung hatte noch lange nach dem Tod Emichs VIII. 1536 Bestand. Erst bei einer Erbteilung 1549 kam der leiningische Burganteil an die die Linie Leiningen-Dagsburg-Hardenburg. Im gleichen Jahr geriet auch der Einselthumer Burgteil auf dem Erbwege in andere Hände. Er gelangte mit Erlaubnis des Limburger Abtes an Hans von Wallbrunn, dessen Sohn 1553 in Vertretung des erkrankten Vaters das Lehen entgegennahm.
Die bei der Belagerung 1504 und angebliche im Bauernkrieg 1525 entstandenen Schäden am Frankenstein behoben die Anteilseigner offensichtlich rasch, denn in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts bewohnten weiterhin ein Gemeinherr - wiederum Steben von Einselthum und zumindest ein Vertreter der beiden anderen Burgbesitzer - die Burg. Bei dem Beamten handelt sich dabei um Phillip Faust von Stromberg, der 1531 als Amtmann der Grafen von Nassau-Saarbrücken auf dem Frankenstein tätig war. Ob Hans von Wachenheim, gen. Böhl, der die gleiche Funktion für die Grafen Leiningen sowohl auf der Hardenburg als auch auf dem Frankenstein ausübte, damals die Burg bewohnte erscheint dagegen eher zweifelhaft.
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Sanierungen und der Abbruch des Bergfrieds in der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts
Nach Mitte des 16. Jahrhunderts befanden sich Teile der Burg in einem beklagenswerten Zustand. Um 1560 war offensichtlich nur noch der Ostteil (= der Einselthumer/Wallbrunner Anteil) der Burg bewohnt. Daher suchten die Grafen von Nassau-Saarbrücken 1562/63 vernachlässigte Burgteile baulich instandzusetzen. Überlieferte Dokumente belegen, dass man mit einer Baukostensumme von immerhin 20 Gulden rechnete. Teile dieser Summe wurden zum Erhalt des „Mauerwachthäusleins“ eingesetzt, andere dienten der Dachsanierung des Bergfrieds.
Jedoch war wenige Jahrzehnte später der vorgenannte Turm wetterbedingt (Donnerschlag und Wetter) erneut sanierungsbedürftig. Da die hohen Wiederherstellungskosten die Anteilseigner abgeschreckt hatten, beschloss der in nassauischen Diensten als „(Burg) Befehlshaber“ stehende nichtadelige Johann Engel 1585 kurzerhand, ohne Unterrichtung des Oberlehnsherrn, des „Schlosses Zierde“, den hohen Bergfried bis auf das Untergeschoss abbrechen zu lassen. Dies führte zu langjährigen Rechtsstreitigkeiten, da man rasch erkannt hatte, dass Johann Engel eigene Interessen beim Abriss verfolgt hatte. Er gedachte die Steine zum Neubau eines Wirtshauses im Tal zu verwenden. Im Zusammenhang mit - letztlich nicht durchgeführten - Wiederaufbauüberlegungen wurde 1588 der desolate Baubestand des Frankenstein deutlich. Nur noch die Wallbrunner Teile waren bedingt bewohnbar, die nassauischen und leinigen-hardenburgische Gebäude entbehrten der Dächer, waren offensichtlich ruinös. Dennoch nutzte man den Wallbrunner Bau weiterhin. Wahrscheinlich amtierten hier die bürgerlichen Verwalter der Herrschaft, die weiterhin ein Kondominat blieb. So nahmen 1659 die Grafen von Johann von Nassau-Saarbrücken und Friedrich Emich von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg sowie Herr Reinhard von Wallbrunn im Namen seines Bruders Johann Weilbrecht das Schloß Franckenstein und dessen Zubehör in Gemeinschaft zu Lehen von der Kurpfalz. Ein neuer Oberlehnsherr im späten 16. und die endgültige Auflassung der Burg zu Beginn des 18. Jahrhunderts.

Den bereits erwähnten Besitzwechseln folgte nach der Säkularisation der Benediktinerabtei Limburg 1574 die wohl bedeutsamste Rechtsveränderung in der langen Burggeschichte. Die Äbte von Limburg, bisher immer die Oberlehnsherren des Frankenstein, schieden damals aus dieser Funktion aus, und Kurpfalz übernahm als direkter Rechtsnachfolger bis 1792 Burg und Herrschaft. Im Innenverhältnis änderte sich jedoch nichts. Weiterhin bestimmten die drei Burggemeiner, nun als Lehnsnehmer der Kurfürsten die Geschicke der Burg.
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Ob die Anlage im Dreißigjährigen Krieg weiteren Schaden erlitt ist nicht auszuschließen, 1620 besetzten Truppen des Generals Ambrosius von Spinola vorübergehend die Burg. Nach Abzug der spanischen Reichstruppen, spätestens nach Kriegsbeendigung, nutzte man offensichtlich einen kleineren Burganteil weiterhin für Verwaltungszwecke. 1659 nahmen Graf Johann von Nassau-Saarbrücken, Friedrich Emich von Leiningen-Dagsburg-Hardenburg und Reinhard von Wallbrunn im Namen seines Bruders Johann Weilbrecht Schloß Frankenstein und dessen Zubehör in Gemeinschaft zu Lehen von Kurpfalz. Die drei Gemeinherren waren jedoch weniger an der Burg als an den Einkünften der zugehörigen Herrschaft interessiert. Offensichtlich genügte zur Verwaltung von Burg und Herrschaft der Wallbunner Bau (3), denn es mangelt an Hinweisen zu Sanierungsmaßnahmen gleich welcher Art. Bemerkenswert ist, dass selbst im Pfälzischen Erbfolgekrieg 1689 die Burg nicht vollends zerstört wurde. In der Burgkapelle hielt man noch 1703 auf Veranlassung französischer Besatzungssoldaten Gottesdienst ab. Anzunehmen ist jedoch, dass dieses Provisorium rasch endete.
Im 18. Jahrhundert folgten permanente Besitzwechsel: 1706 gelang Kurpfalz im Rahmen eines komplizierten Tauschgeschäftes der direkte Zugriff auf das Nassau-Saarbrückische Drittel von Burgruine und Herrschaft, die bis 1764 zu je einem Drittel im Besitz Kurfürsten von der Pfalz, der Herren von Wallbrunn, und der Grafen von Leiningen waren. Bis zur Franzosenzeit verringerte sich die Zahl der Besitzer auf zwei, denn die Grafen von Leiningen verkauften ihren Anteil den Herren von Wallbrunn, der wiederum 1706 im Tausch an die Grafen von Sickingen kam. Die Herren von Wallbrunn, bzw. die Sickinger besaßen damit zwei Drittel, Kurpfalz - gleichzeitig Oberlehnsherr - den Rest der Herrschaft. Den Sickingern wiederum folgten die Grafen von Leiningen Hardenburg als Anteilseigner bis zur Franzosenzeit.
Nach der Einziehung als Nationalgut durch die französische Verwaltung wurde die Ruine Staatseigentum und steht heute unter der Aufsicht der staatlichen Verwaltung der Burgen und Schlösser. Nachdem noch im späten 19. Jahrhundert der Halsgraben mit dem Abraum eines Steinbruchs verfüllt wurde, fanden 1883 und 1884 erste größere Aufräumungs- und Sanierungsarbeiten statt. Diesen folgten in den dreißiger und fünfziger Jahren weitere Sanierungsmaßnahmen. Vor allem sanierte und restaurierte die staatliche Denkmalpflege den großen Saalbau, den Bergfried und legte nach 1990 Teile der Schildmauer frei. In der jüngeren Vergangenheit wurde der Schlossberg von Bewuchs befreit, so dass die freie Sicht auf eine der schönsten Burgruinen der Pfalz gewährleistet ist.
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Kulturdenkmal
Im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler im Landkreis Kaiserslautern ist die Burgruine wie folgt benannt: „Burgruine Frankenstein oberhalb des Ortes von der Anfang des 13. Jh. errichteten Anlage Reste der Ringmauer und des Bergfrieds (Oberburg), des Wohnhauses, ehem. Saals und Kapelle (Unterburg); Zwinger und Flankenturm, wohl 15. Jh. Tunnelportal unterhalb“ (GDKE, 2018, S.7).

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)

Trivia
In dem Science-Fiction-Thriller „Alien: Convenant Origins“ wird das Schloss Frankenstein erwähnt. Genannt wird in dem 2017 von Ridley Scott verfilmten Original-Roman eine kleine Stadt, westlich von Heidelberg gelegen. Dort gebe es eine Schlossruine auf dem Felsen (Foster 2017, S. 108f.).
Ebenfalls wird die Burg Frankenstein (wie auch die Burg Diemerstein) in dem historischen Roman „Das zerbrochene Siegel“ erwähnt. Die Handlung des Buchs spielt überwiegend in Worms: Ein Schreiber des dortigen Burggrafen wird zur Einholung von Erkundigungen nach Frankenstein bzw. zur Burg Diemerstein geschickt (über die Haardt und Weisenheim). Burg Diemerstein soll demnach bereits im Jahre 1066 baufällig gewesen und von einem „Grimbald von Diemerstein“ bewohnt worden sein. Dieser verweist auf den Bewohner der Burg Frankenstein, namens „Rutland von Frankenstein“ (Eder 2016, S. 232 u. 266).
Weder die genannten Personen noch die Bauzeiten sind jedoch aus der vorab geschilderten Urkunden- und Quellenlage ableitbar.

(Matthias C.S. Dreyer, 2019)
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Die Burgruine Frankenstein war KuLaDig-Objekt des Monats im November 2022.

Literatur

Eckardt, Anton; Gebhard, Torsten; von Reitzenstein, Alexander / Lill, Georg (Hrsg.) / Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.) (1942)
Stadt und Landkreis Kaiserslautern. (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz: Die Kunstdenkmäler der Pfalz , Band 9.) S. 205-215, München.
Eder, Susanne (2016)
Das zerbrochene Siegel (historischer Roman). S. 232 u. 266 (ebook), Hamburg.
Foster, Alan Dean (2017)
Alien Covenant: Origins. Das offizielle Prequel zum Film (deutsche Ausgabe des Romans, orig. London 2017). S. 108f. (ebook), Drensteinfurt.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 142-147, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Kaiserslautern. Denkmalverzeichnis Kreis Kaiserslautern, 27. Februar 2018. S. 7, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Kreis Kaiserslautern, abgerufen am 30.11.2018
Keddigkeit, Jürgen / Alter, Willi (Hrsg.) (1989)
Grundrisse von Burgen und Schlössern III-IV. In: Pfalzatlas, Band 4, S. 2183-2194 u. Karte 162, Speyer.
Keddigkeit, Jürgen; Barz, Dieter / Keddigkeit, Jürgen; Thon, Alexander; Übel, Rolf (Hrsg.) (2002)
Frankenstein. In: Pfälzisches Burgenlexikon, Teil 2, S. 115-129, Kaiserslautern.
Lehmann, Johann Georg (1861)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlandskunde Kaiserslautern. Band 3. S. 393-416, o. O.
Michel, Gerhard; Walter, Willi / Keddigkeit, Jürgen (Hrsg.) (2009)
Der Abbruch des Bergfrieds von Burg Frankenstein im Jahre 1585. In: Jahrbuch für pfälzische Geschichte und Volkskunde, Band 8/9, S. 141-149, Kaiserslautern.
Naeher, Julius (1887)
Die Burgen der rheinischen Pfalz. Ein Beitrag zur Landeskunde und mittelalterlichen Kriegsbaukunst. S. 19 u. Bl. 6, Straßburg.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (1884)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 1. S. 62-66, Ludwigshafen am Rhein.

Burgruine Frankenstein am Schloßberg

Schlagwörter
Ort
67468 Frankenstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Architekturgeschichte
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn 1100 bis 1146

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„Burgruine Frankenstein am Schloßberg”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-279014 (Abgerufen: 27. April 2024)
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