Burgruine Diemerstein bei Frankenstein

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Fachsicht(en): Landeskunde, Denkmalpflege
Gemeinde(n): Frankenstein
Kreis(e): Kaiserslautern
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 26′ 39,82″ N: 7° 57′ 42,07″ O 49,44439°N: 7,96169°O
Koordinate UTM 32.424.733,70 m: 5.477.376,96 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.424.778,99 m: 5.479.128,80 m
  • Burgruine Diemerstein: Luftaufnahme der Oberburg.

    Burgruine Diemerstein: Luftaufnahme der Oberburg.

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  • Oberburg der Burgruine Diemerstein, Teilansicht von außen (2004).

    Oberburg der Burgruine Diemerstein, Teilansicht von außen (2004).

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  • Treppenturm der Oberburg der Burgruine Diemerstein (2007).

    Treppenturm der Oberburg der Burgruine Diemerstein (2007).

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  • Innenansicht der Oberburg der Burgruine Diemerstein bei Frankenstein (2002).

    Innenansicht der Oberburg der Burgruine Diemerstein bei Frankenstein (2002).

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  • Detailaufnahme des Mauerwerks der Burgruine Diemerstein (2004).

    Detailaufnahme des Mauerwerks der Burgruine Diemerstein (2004).

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Burg Diemerstein wurde am Ende eines lang gezogenen Ausläufers des Schlossbergs am Ausgang des Glasbachtals errichtet. Sie liegt etwa 600 Meter abseits der Bundesstraße 37 von Neustadt nach Kaiserslautern in Spornlage auf einer schmalen Felsbarre. Da sich die Oberburg in Privatbesitz befindet, ist lediglich die Unterburg frei zugänglich.
Die Burgruine ist von einer ausgedehnten Parklandschaft des späten 19. Jahrhunderts umgeben. Am südlichen Fuße des Burgberges wurde um 1850 die im Stil des von Italien inspirierten bayerischen Klassizismus Herrenhausanlage des Eisenbahningenieurs Paul von Denis errichtet (heute: Tagungszentrum der Universität Kaiserslautern).

Geschichte
Baubeschreibung
Kulturdenkmal
Trivia

Geschichte
Ein erster Hinweis auf eine damals schon bestehende Burg ist 1216 die Erwähnung des sich nach der Burg benennenden Edelfreien (?) oder Ministerialen Rudeger. Ein Jahr später werden Nebelung sowie der Kreuzfahrer Rudiger von Diemerstein genannt. Letztere waren damals in finanzielle Streitigkeiten mit dem Zisterzienserkloster Otterberg verwickelt, die erst mit Hilfe Graf Friedrichs II. von Leiningen, der sich damals als Lehnsherr der beiden Diemersteiner bezeichnete, beigelegt werden konnten. Von Nebelung wird berichtet, dass er der Inhaber der einträglichen Patronatsrechte im nahe gelegenen Hochspeyer war, die er und sein mutmaßlicher Verwandter Berthold von Dirmstein 1221 an den Bischof von Worms abtraten.

Im Jahre 1248 wird die damals bereits bestehende Burg im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft erstmals urkundlich erwähnt. Demensprechend ist eine Erbauung der Burg zu Beginn des 13. Jahrhunderts zu vermuten. Da sich der Diemerstein 1250 in raugräflichem Besitz befand vermutete im Jahre 1854 Peter Gärtner wohl zu Recht, die Burg sei durch Agnes von Leiningen, die mit Raugraf Philipp I. verheiratet war, an dieses Grafengeschlecht gelangt. Jedoch mangelt es für die weitergehende Überlegung, der Diemerstein sei ursprünglich von den Grafen von Leiningen erbaut worden, an urkundlichen Beweisen. Dies gilt auch für die in neuerer Zeit vertretene These, bei den Herren von Diemerstein handele es sich um raugräfliche Vasallen. Bemerkenswert ist, dass die Raugrafen im Jahre 1250 den Diemersteiner Forst vom Bistum Worms als Lehen erhalten hatten. Die Raugrafen bewohnten den Diemerstein keineswegs selbst, sondern ließen in der Folgezeit die Burg von Dritten verwalten. So setzte Raugraf Heinrich um 1277 bis mindestens 1281 den Ritter Gundelmann von Saarbrücken als Burgmann (Kastellan) auf der Burg ein.

Auch in den folgenden Jahrzehnten sind die Nachrichten über das weitere Schicksal von Burg Diemerstein, zu deren Herrschaftsbezirk die Dörfer Fischbach und Diemerstein (heute: Annexe von Frankenstein), eine Mühle unterhalb der Burg im Glastal sowie ein großer Waldbezirk gehörten, ausgesprochen spärlich: 1343 bzw. 1346 setzte Raugraf Philipp von Neuenbaumburg zwei Beamte und zwei Förster zur Verwaltung der Burg und ihrer recht großen Waldungen auf dem Diemerstein ein. Gleichzeitig gewährte der Graf den Nonnen des nahe gelegenen Klosters Fischbach gegen ein entsprechendes Entgelt unterschiedliche Wald- und Weiderechte. Diese hatten ungeachtet späterer Besitzwechsel bis zum Untergang des Klosters 1557 Bestand.
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Darüber hinaus kann einer Urkunde aus dem Jahre 1337 entnommen werden, dass Ritter Bechthold von Flomborn mit Raugraf Heinrich und dessen Sohn Otto eine Fehde ausgetragen und sich dabei in den Besitz des Diemersteins gesetzt hatte. Erst durch Vermittlung Raugraf Georgs von Altenbaumburg kam es später zur Rückgabe der Wehranlage.

Von größerer Bedeutung ist jedoch der Zugriff des späteren Erzbischofs von Trier, Kuno II. von Falkenstein, auf den Diemerstein. Bereits 1350 hatte er, damals noch Domherr in Mainz, die Hälfte der benachbarten Burg Frankenstein zu lebenslänglicher Nutznießung von Graf Fritzmann von Leiningen-Rixingen gepachtet. Diesen Rechtsakt bestätigte 1357 Jofried, der Sohn Fritzmanns. Im selben Jahr versetzten Raugraf Philipp und seine Ehefrau Agnes die Hälfte der Burg und Herrschaft (Zubehörden) unter Vorbehalt der Wiedereinlösung für 1.000 Pfund Heller an ihren (oben genannten) Neffen Kuno von Falkenstein. Dementsprechend ernannte 1380 Kuno als Erzbischof von Trier den Lauterer Burgmann Johann Schilling zu seinem persönlichen Amtmann auf Diemerstein und in seiner Hälfte des Frankenstein. Dieser hatte offensichtlich ein nicht ungefährliches Amt übernommen, denn im Verlauf einer gewaltsamen Auseinandersetzung mit dem Ritter Johann Wolf von Sponheim geriet er 1382 in dessen Gefangenschaft. Der Amtmann gewann seine Freiheit erst nach Zahlung eines Lösegeldes, das er und sein Dienstherr Erzbischof Kuno aufzubringen hatten. Auf Johann Schilling folgte später Hertwyn Eckbrecht von Dürkheim im Amt nach.
Nach dem Tode Kunos II. 1388 machten die Raugrafen offensichtlich von dem vertraglich zugesicherten Wiedereinlösungsrecht der Burg Gebrauch, denn ein Jahr später war der Diemerstein wieder in raugräflicher Hand. Jedoch zwangen offensichtlich wirtschaftliche Schwierigkeiten den Alteigentümer schon bald zur erneuten Verpfändung von Burganteilen. So erhielt bereits 1392 Simon Zollner aus Kaiserslautern ein Erbburglehen auf den Diemerstein angewiesen. Spätestens nach dem Ableben Raugraf Philipps 1397 kam die Anlage endgültig in die Hand einer Burggemeinschaft. Sein Sohn Raugraf Otto verpfändete bzw. veräußerte sukzessive Burganteile an verschiedene pfälzische Adelige, die im Verlauf des 15. Jahrhunderts im Zusammenhang mit sieben Burgfriedensverträgen genannt werden.

Raugraf Otto übergab im Jahre 1401 das ihm gehörige restliche Viertel als Mitgift an Philipp von Daun. Letzterer war mit seiner Schwester verheiratet. 1409 werden neben Philipp von Daun weitere sieben Anteilseigner genannt, die damals einen Burgfrieden schlossen. Letztere besaßen damals insgesamt ¾ der Burganteile als raugräfliches Lehen. Bemerkenswert sind dabei die verwandtschaftlichen Verhältnisse: fast alle waren miteinander verwandt oder verschwägert und gehörten im weitesten Sinne zum Familienverband der Herren von Weingarten (Mitglieder dieser Familie waren im 13. Jahrhundert als Doppelministerialen des Reiches und der Speyerer Kirche tätig und sind seit 1436 als Lehnsnehmer der Grafen von Leiningen nachgewiesen).
Inwieweit und wie lange Mitglieder einer von Johann Georg Lehmann erwähnten Familie von Windeck zu Diemerstein an der Burg beteiligt waren, ist unbekannt. Auffällig ist seit Anfang des 15. Jahrhunderts das steigende Interesse der Kurfürsten von der Pfalz am Diemerstein. Diese suchten nun zielstrebig Anteile an Burg und Herrschaft zu er-werben. Schon 1416 hatte Philipp von Daun, der damals gegen ein Dienstgeld von 40 Gulden zum kurpfälzischen Vasallen geworden war, Kurfürst Ludwig III. das Vorkaufsrecht auf seine (und anderweitig verpfändete) Burganteile eingeräumt. Am 26. November 1417 gelang dem Kurfürsten der erste konkrete Zugriff. Er erwarb von Philipp von Daun und dessen Ehefrau Imagina (Mene) deren Burgviertel für 250 Mainzer Gulden. Philipp von Daun wiederum behielt sich lediglich das Wiederkaufsrecht sowie die Nutzung eines Achtel an diesem Viertel (= 1/32 von der Gesamtanlage) vor. Die Abmachungen fanden ihren Niederschlag in einem im gleichen Jahr geschlossenen Burgfrieden, dem am 14. Februar 1418 ein weiterer detaillierter Burgfriedensvertrag mit allen Gemeinern folgte. Aufgrund dieser Abmachungen sind wir recht gut über die damaligen Eigentumsverhältnisse unterrichtet. Demnach waren mittlerweile nicht weniger als elf Gemeiner mit unterschiedlichen Anteilen an Diemerstein beteiligt.
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Die Besitzverhältnisse blieben jedoch keineswegs stabil, denn einerseits erhöhte 1422 Kurpfalz die Pfandsumme und erhielt dafür die Zusage Philipps von Daun, dass die Pfandschaft zu seinen Lebzeiten nicht eingelöst würde. Überdies übergab vier Jahre später der Vorgenannte seinem Schwiegersohn Johann von Brechungen sein verbliebenes Nutzungsrecht (1/32 an der Burg) und schied damit letztlich als Miteigentümer aus. In den folgenden Jahren verringerte sich die Anzahl der Gemeiner sukzessive zugunsten der Kurpfalz, die von ihrem vertraglich zugesicherten Vorkaufsrecht Gebrauch machte, immer mehr. So hatte 1440 Heinrich von Weingarten für 300 Gulden seine Burganteile (1/8) an Rudolf von Zeiskam (Rutholf von Zweißkeim) verkauft, der wiederum fünf Jahre danach sein eigenes Viertel sowie das vorgenannte erworbene Achtel (also 3/8) für 492 Gulden an Kurfürst Ludwig V. weiterveräußerte. Damit besaß Kurpfalz nun insgesamt 5/8 der Anlage.
Auch in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts wuchs der Einfluss der Kurpfalz weiter an. 1456 verzichtete in einem Dokument (verzigkbrieff) auch der Ritter Friedrich von Sparre zugunsten von Pfalzgraf Friedrich I. auf seinen Anteil von 1/8, damit hatte Kurpfalz ¾ des Diemerstein in der Hand. Lediglich das restliche Viertel blieb weiterhin im Besitz (Eigentum) des Hans von Weingarten. Der neue Mehrheitseigentümer verzichtete auf die Einsetzung eigener Amtleute und übertrug den neuerworbenen Besitz und dessen Verwaltung mehreren Gemeinern auf. Diese rekrutierten sich aus Mitgliedern der in der Vorderpfalz beheimateten Familien von Weingarten und von Bach, die in einem engen Verwandtschaftsverhältnis miteinander standen. So werden 1478 Georg (Jörg) und Heinrich von Bach sowie Hans und Heinrich Ort von Weingarten genannt. Die vorgenannten Ganerben (Anteilseigner) wählten damals einen gemeinsamen Baubeauftragten (buwemeister) und setzten zum Unterhalt der Burg eine Bauumlage (buwgelt) fest.

Im Jahre 1481 änderte sich die Zusammensetzung der Gemeiner erneut. In einer Abmachung mit dem kurpfälzischen Beamten Engelhard von Neipperg werden einerseits erneut Georg (Jörg) und Heinrich von Bach sowie Ort von Weingarten genannt, andererseits trat dieser aber nun auch als Vormund für die Kinder seines mittlerweile verstorbenen Bruders Hans auf.

Erst Ende des 15. Jahrhunderts bahnte sich ein erneuter Besitzwechsel an. Anna, die Tochter des Ort von Weingarten, brachte den Familienanteil an Burg und Herrschaft Diemerstein als Mitgift in die Ehe mit Hans Bonn von Wachenheim ein. Folgerichtig beschworen 1499 die beiden Anteilseigner Kurfürst Philipp (¾ der Anteile) und Hans Bonn von Wachenheim (¼ der Anteile) einen Burgfrieden. Da Hans Bonn von Wachenheim bereits 1511 verstarb, kam es zu Erbauseinandersetzungen zwischen der Witwe Anna und ihrem Vetter Christoph von Weingarten, die erst ein Jahr später beigelegt werden konnten. Damals verzichtete Christoph von Weingarten in einem Vergleich mit seiner Base Anna zugunsten ihres noch unmündigen Sohnes Christoph Bonn von Wachenheim auf seine Ansprüche an der Burg. Trotz dieser vordergründig klaren Mehrheits- und Besitzverhältnisse blieb die Lage offensichtlich verworren. Denn umstritten blieben wohl bereits seit raugräflicher Zeit bestehende, genau definiert Rechte: nämlich das Öffnungsrecht, Burgfrieden, Losung und Bauholzrechte. Diese Gerechtsame hatte Raugraf Engelbert zu Salm 1521 dem Heinrich Schlieder von Lachen übertragen, der sie seinerseits ein Jahr später an Kaspar Lerch von Dirmstein weitergab. Auch 1524 gelang Christoph Bonn nur teilweise der Zugriff auf diese alten raugräflichen Rechte, die daher weitgehend fortdauernden Bestand hatten und noch in einem Kaufbrief 1618 erwähnt werden. Gleichwohl öffneten das Ende der innerfamiliären Zwistigkeiten und die teilweise Ablösung der älteren Rechte letztlich den Weg für eindeutigere Rechtsverhältnisse: die Kurpfalz gab 1527 den ihr zustehenden ¾-Anteil als Lehen dem Christoph Bonn von Wachheim, der zusammen mit dem ihm gehörenden Viertel nun die ganze Burg und Herrschaft bis zu seinem Tod in seinem Besitz hatte.
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Im Jahre 1537 konnte der neue Eigentümer auch das angespannte Verhältnis zum Nonnenkloster Fischbach bereinigen. Dabei wurde deutlich, dass Christoph Bonn offensichtlich nicht alleiniger Eigentümer des Wachenheimer Burganteils bzw. Inhaber des kurpfälzischen Lehens war, denn damals wurde als Gemeiner des Hauses Diemerstein auch sein Bruder Ort Bonn von Wachenheim genannt.
Von Oktober 1521 bis Mai 1522 beherbergte Christoph Bonn von Wachenheim keinen Geringeren als den Reformer und Parteigänger des Franz von Sickingen Ulrich von Hutten auf seiner Burg. Erbe des 1553 kinderlos verstorbenen Christoph war sein Bruder Ort Bonn von Wachenheim. Ihm folgte später (vor 1570) sein Sohn Philipp.

Neben den Gemeinern, die noch 1579 den Diemerstein zumindest teilweise bewohnten, amtierte auch ein Keller. Dieser hatten vorwiegend administrative Aufgaben, wie Melchior Hatz, der als Beamter dem Christoph Bonn von Wachenheim diente.
1576 trat überdies ein Wechsel in der Oberlehnsherrschaft ein, denn der Kurfürst übergab seine Rechte Pfalzgraf Johann Casimir. Dieses Zwischenspiel endete jedoch bereits
1592 mit dem Tod des Pfalzgrafen. Damals fielen die Rechte an der Burg wieder an die Kurlinie zurück.

Im 17. Jahrhundert schieden die Herren Bonn von Wachenheim endgültig als Anteilseigner und Lehnsnehmer an Burg Diemerstein aus. Am 2. September 1618 kaufte für 17.000 Gulden Kurfürst Friedrich V. für seinen Bruder Pfalzgraf Ludwig Philipp (von Pfalz-Simmern) von Georg Ort Bonn von Wachenheim mit Zustimmung seiner Ehefrau Margarethe und seiner Schwester deren Rechte an Burg und Herrschaft Diemerstein. Zwei Tage vor der Übergabe an das Haus Simmern, einer Nebenlinie des kurpfälzischen Hauses, verzichtete Katharina, die Schwester Georg Ort Bonns von Wachenheim, am 9. September erneut auf all ihre Ansprüche bezüglich Diemersteins. Damit hatte der Kurfürst sein Ziel erreicht: Burg und Herrschaft befanden sich nun vollends in der Hand der pfälzischen Wittelsbacher. Der neue Eigentümer, Herzog Ludwig Philipp von Pfalz-Simmern, erfreute sich jedoch nur noch kurze Zeit seines neuen Besitzes, denn bereits 1621 besetzten spanische Truppen im Dreißigjährigen Krieg den Diemerstein und zogen erst ein Jahr später wieder ab. Das weitere Schicksal der Burg ist unbekannt, doch scheint eine allgemein angenommene Zerstörung 1635 glaubhaft. Dies ergibt sich aus einem Vertrag, den Kurfürst Karl Ludwig und Pfalzgraf Ludwig Philipp von Pfalz-Simmern 1653 schlossen, nach dem beim Tode des Pfalzgrafen bzw. seiner Ehefrau das Fürstentum Lautern wieder an die Kurlinie zurückfallen solle. Dabei wurde der Diemerstein als circa annum 1616 erkauftes und [später] bei Kriegszeiten eingeäschertes Hauß bezeichnet. Wahrscheinlich hatten kroatische Reichstruppen die Burg zusammen mit der nahe gelegenen Stadt Kaiserslautern und den Dörfern Hochspeyer und Fischbach 1635 zerstört. Nach dem Aussterben der Pfalz-Simmerschen Linie fielen Burg und Herrschaft 1688 vertragsgemäß wieder an die Kurpfalz. Jedoch blieb, im Gegensatz zur verfallenen Mühle unterhalb der Burg, deren Wiederaufbau 1687 Marie Pfalzgräfin bei Rhein dem Schweizer Einwanderer Peter Künzi erlaubte, der Diemerstein Ruine.
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Zu Anfang des 18. Jahrhunderts änderten sich die Besitzverhältnisse erneut, denn der wertvolle Diemersteiner Wald und die Ruine wurden 1707 Eigentum der Grafen von Wartenberg, die den Besitz als Bestandteil ihrer Grafschaft bis zur Franzosenzeit nutzen konnten. Den als Nationalgut in der Franzosenzeit versteigerten Diemerstein erwarb aus Privathand 1852 der königliche Baurat und Erbauer der Ludwigsbahn Paul von Denis. Am Fuß des Diemersteinfelsens ließ er ein Herrenhaus errichten, den Wald zum Park umgestalten und integrierte die Burgruine in dieses Ensemble.

Burgfriedensverträge wurden in den Jahren 1409, 1417, 1418, 1426, 1430, 1478 sowie 1499 geschlossen. Den ältesten bekannten Burgfrieden schlossen 1409 Philipp von Daun, Herr zu Oberstein, und seine Ehefrau Mene mit Hebel(e?) von Weingarten, der Witwe des Heinrich von der Sparr, und ihrem gleichnamigen Sohn sowie Philipp von Rinburg, Reinhart Hofwart von Kirchheim und die Brüder Heinrich, Ort und Hans von Weingarten. 1418 werden dagegen Johann Bromser von Rüdesheim, Heinrich von der Sparr, Philipp von Rinberg, Reinhard Hofwart von Kirchheim, Adam von Bach, Werner Buser von Ingelheim, Heinrich Ort und Henchin von Weingarten, Else von Weingarten, Schwester der beiden vorgenannten, sowie Philipp von Daun und Kurfürst Ludwig III. genannt.

Da eine Urkunde aus dem Jahre 1430 überliefert ist, in der der Speyerer Dompropst Reinhard von Helmstadt die Echtheit der Diemersteiner Burgfriedensurkunde aus dem Jahre 1417 bescheinigte, sind wir gut über dessen räumlichen Geltungsbereich informiert. Der Burgfriede begann „in der burge und off der burge zu Diemerstein und darumb als ferre als hernach geschriben steet und begriffen ist in diesem burgfriden briefe, zum erten male in der burge und dem hals ussen bis an den Katzensteine und von dem Katzensteine gliche ussen bis an den pfaffen wag (Pfaffenwoog). Und von dem wage den Grymer dale usse bis uff den Hunenberg, den Hunenberg vor bis uff den Hunen grunt, den grunt ine biss in die bache und die bache usse bis an den Rabenstein, bis an den Langenberg vor bis an den Hesseln grunt ine bis uff den Hessln borne glich widder an den Katzenstein“.

Im Oktober 1478 beschwor Hans von Weingarten gemeinsam mit seinen Vettern Georg und Heinrich von Bach und seinem Bruder Ort von Weingarten sowie dem Kurfürsten Philipp den letzten bekannten Burgfrieden, der den räumlichen Geltungsbereich in weitestgehend identischer Weise beschreibt. Bemerkenswert ist in diesem Dokument, dass hier neben den allgemein üblichen Begriffen „Gemeiner“ und „Ganerbe“ auch die sonst im pfälzischen Raum eher selten gebrauchte Bezeichnung „Teilgenosse“ verwendet wird.
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Baubeschreibung
Das ursprüngliche Aussehen von Burg Diemerstein ist letztlich unbekannt, da es an zeitgenössischen Abbildungen ebenso mangelt wie Nachrichten, die sich auf das Bauwerk beziehen. Die Burganlage umfasst eine ältere Oberburg sowie eine den eigentlichen Burgfelsen an drei Seiten umschließende untere Burg.

Unterburg
Von der Talsohle erreicht der Besucher heute über zwei Treppenwege und nach kurzem steilem Aufstieg den Fuß des Oberburgfelsens bzw. die Unterburg.
Die jüngere untere Burg, die den langestreckten Burgfels südlich, südöstlich und zum geringeren Teil wohl auch nördlich umschloss, weist trotz ihrer großen Grundfläche nur wenig aufgehendes Mauerwerk auf.

Östliche und südliche Unterburg
Planierungsarbeiten des 19. und 20. Jahrhunderts haben vieles, so eine urkundlich erwähnte Schmiede, untergehen lassen. Nur noch geringe Fundamentreste zeugen von der südwestlichen Zugangsanlage. Der Südhang des Burgbergs birgt die Reste eines Flankierungsturmes(?) und zeigt aufgehendes Mauerwerk der Zwingermauern. An die Südostseite des Oberburgfelsens lehnte sich wohl ein mehrstöckiges Gebäude an. Darauf verweisen Balkenlocher im Fels, einige Treppenstufen und rudimentäre in den Fels gehauene Vertiefungen bzw. Fundamentreste.
An der Nordseite deckte im Verlauf der dort erhaltenen Ringmauer eine dreieckige Schießscharte einen kleinen Zugang (Poterne?).Sehenswert ist ein Felsgang, der das Massiv der Oberburg von Süd nach Nord durchschneidet. Unweit des tunnelartigen Durchgangs befindet sich auf der Nordseite eine in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Fels eingelassene eiserne Tür, hinter der eine Wendeltreppe seither als Aufgang zur Oberburg dient. Sie endet im Treppenturm auf der Nordseite der oberen Burg

Nördliche Unterburg
Obwohl kein aufgehendes Mauerwerk am nördlichen Fuß des Oberburgfelsens sichtbar ist, muss hier ein mehr oder minder schmaler Zwinger vermutet werden. Hier führt entlang des steil aufragenden Burgfelsens ein schmaler Pfad nach Westen zu einem quer durch den Bergrücken getriebenen, teilweise verschütteten Halsgraben, der erstmals 1417 in einem Burgfriedensvertrag erwähnt wird.

Bauten auf dem Nordwestfels
Westlich des in den anstehenden Sandstein eingeschroteten Halsgrabens deuten Hauspuren am anstehenden Fels auf eine mögliche Nutzung im späten Mittelalter hin. Möglich erscheint auch eine Felsbearbeitung im Zuge der Landschaftsparkgestaltung im 19. Jahrhundert. Archäologische Untersuchungen fanden hier bisher nicht statt.
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Oberburg
Die Ältere Kernanlage ist mit dem Plateau des zweigeteilten Oberburgfelsens identisch. Dessen westlicher Teil, letztlich die schmälere Hauptangriffsseite, wird vom Rest eines quadratischen Bergfrieds beherrscht. Den Turmstumpf mit seinen auf das 13. Jahrhundert verweisenden relativ kleinen Buckelquadern umschließt an drei Seiten eine vorgelagerte, jüngere Bruchsteinmauer. Bergfried und Mauer als Abstandshindernis vorgelagert ist ein in den Fels geschroteter Halsgraben.
Das Untergeschoss und Teile der beiden nächstfolgenden Turmgeschosse haben sich besonders an der West- und an der Nordmauer gut erhalten. Dagegen ist die Rückwand bis auf Höhe des Untergeschosses abgegangen. Auffällig ist, dass die Buckelquader des Bergfrieds der Zangenlöcher entbehren. Der ebenerdige Eingang zum nicht zugänglichen, tonnengewölbten Untergeschoss stammt aus der Umgestaltungsphase des Jahres 1845, als der Erbauer der Ludwigsbahn, Paul von Denis, Eigentümer der Ruine war. Der Originaleingang befand sich im ersten Obergeschoss an der Nordseite.
Dem Bergfried unmittelbar vorgelagert bzw. ihn eng umschließend ist die noch in beträchtlicher Höhe erhaltene jüngere Bruchsteinmauer. Sie geht, östlich anschließen, in die schwächeren Außenmauern eines sehr kleinen Hofes und eines dahinterliegenden Wohnbaues über. Dessen aufgehendes Mauerwerk ist jedoch weitgehend abgegangen. Auch vom Innern dieses Hauses hat sich lediglich das in den Felsen getriebene, nach oben offene Kellergeschoss, eine Schießscharte (Lichtschlitz?) und eine wiedererrichtete rundbogige Tür erhalten.

Der zweite, das heutige Bild der Oberburg prägende Bau ist ein runder, ehemals wohl dreigeschossiger Treppenturm (16. Jahrhundert), der den schmalen westlichen Wohnbau und die größere – heute abgegangene – östliche Bebauung verband. Vom Treppenturm haben sich ein schönes gotisches Türgewände, zwei Fenster und ebenso viele recht breite Schießscharten für Feuerwaffen erhalten, dagegen ist die Schneckenstiege vollkommen ausgebrochen. Als Fortsetzung nach unten, letztlich als neuen Aufgang von der Unter- zur Oberburg, hat Paul von Denis Mitte des 19. ‚Jahrhunderts eine (bereits erwähnte) Wendeltreppe in den Felsen brechen lassen. Den Zugang zur Treppe gewährt eine (heute verschlossene) Eisentür.
Der nördliche und der östliche Teil des Felsplateaus, seit dem 19. Jahrhundert weitgehend eingeebnet, zeigt nur wenige Fundamentspuren der einstigen Überbauung, wahrscheinlich von zwei Wohnbauten. Die mit einem Bogenfries und Zinnen geschmückte umlaufende Mauer – im Verlauf mit den ursprünglichen Außenwänden der vorgenannte mittelalterlichen bzw. frühneuzeitlichen Gebäude identisch – ist eine Zutat des 19. Jahrhunderts.

Kulturdenkmal
Die Burgruine Diemerstein ist im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Kaiserslautern wie folgt erfasst: „Burgruine Diemerstein 2 km oberhalb Frankenstein, kurz vor Mündung des Glasbachs in den Hochspeyerbach Ringmauerreste der Unterburg; Bergfried, 13. Jh.; Reste eines Wohnhauses, 16. Jh.; 1847 Wiederherstellung von Ringmauer, Treppenanlagen, Felsgang“.

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)

Trivia
Die Burg Diemerstein wird (wie auch die Burg Frankenstein) in dem historischen Roman „Das zerbrochene Siegel“ erwähnt. Die Handlung des Buchs spielt überwiegend in Worms: Ein Schreiber des dortigen Burggrafen wird zur Einholung von Erkundigungen nach Frankenstein bzw. zur Burg Diemerstein geschickt (über die Haardt und Weisenheim). Burg Diemerstein soll demnach bereits im Jahre 1066 baufällig gewesen und von einem „Grimbald von Diemerstein“ bewohnt worden sein. Dieser verweist auf den Bewohner der Burg Frankenstein, namens „Rutland von Frankenstein“ (Eder 2016, S. 177 ff.).
Weder die genannten Personen noch die Bauzeiten sind jedoch aus der vorab geschilderten Urkunden- und Quellenlage ableitbar.

(Matthias C.S. Dreyer, 2019)
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Literatur

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Die Siedlungsnamen der Pfalz. Teil 2. (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.) S. 34, Speyer.
Dolch, Martin; Greule, Albrecht (1991)
Historisches Siedlungsnamenbuch der Pfalz. (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in Speyer.) S. 102, Speyer.
Eckardt, Anton; Gebhard, Torsten; von Reitzenstein, Alexander / Lill, Georg (Hrsg.) / Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.) (1942)
Stadt und Landkreis Kaiserslautern. (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz: Die Kunstdenkmäler der Pfalz , Band 9.) S. 152-157, München.
Eder, Susanne (2016)
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Fabricius, Wilhelm (1914)
Die Herrschaften des unteren Nahegebietes. Der Nahegau und seine Umgebung, mit 3 Karten. (Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Band 6.) S. 80 u. 82, Bonn.
Frey, Johann Michael (1837)
Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises. Teil 3. S. 60-63, Speyer.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 320-324, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Kaiserslautern. Denkmalverzeichnis Kreis Kaiserslautern, 27. Februar 2018. S. 7, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Kreis Kaiserslautern, abgerufen am 30.11.2018
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, Ulrich; Übel, Rolf (Hrsg.) Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde (Hrsg.) (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 1. (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 12,4,2.) S. 380-394, Kaiserslautern.
Lafrenz, Willi Ludwig (1987)
Ulrich von Hutten und Diemerstein. In: Heimatjahrbuch Landkreis Kaiserslautern, S. 160-165, o. O.
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Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 5. S. 1-11, Kaiserslautern.
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Die Herrschaft Diemerstein. (Nordpfälzer Geschichtsverein 45.) S. 25-52, o. O.
Neumer, Franz (1981)
Fischbach. Kloster, Hofgut und Dorf. S. 18-26, Fischbach.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (o.J.)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 84-87, Ludwigshafen am Rhein.

Burgruine Diemerstein bei Frankenstein

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Diemerstein
Ort
67468 Frankenstein - Diemerstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1216 bis 1248, Ende nach 1635

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„Burgruine Diemerstein bei Frankenstein”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-276744 (Abgerufen: 20. April 2024)
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