Burgruine Diemerstein bei Frankenstein

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Fachsicht(en): Landeskunde, Denkmalpflege
Gemeinde(n): Frankenstein
Kreis(e): Kaiserslautern
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 49° 26′ 39,82″ N: 7° 57′ 42,07″ O 49,44439°N: 7,96169°O
Koordinate UTM 32.424.733,70 m: 5.477.376,96 m
Koordinate Gauss/Krüger 3.424.778,99 m: 5.479.128,80 m
  • Burgruine Diemerstein: Luftaufnahme der Oberburg.

    Burgruine Diemerstein: Luftaufnahme der Oberburg.

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  • Oberburg der Burgruine Diemerstein, Teilansicht von außen (2004).

    Oberburg der Burgruine Diemerstein, Teilansicht von außen (2004).

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  • Treppenturm der Oberburg der Burgruine Diemerstein (2007).

    Treppenturm der Oberburg der Burgruine Diemerstein (2007).

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  • Innenansicht der Oberburg der Burgruine Diemerstein bei Frankenstein (2002).

    Innenansicht der Oberburg der Burgruine Diemerstein bei Frankenstein (2002).

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  • Detailaufnahme des Mauerwerks der Burgruine Diemerstein (2004).

    Detailaufnahme des Mauerwerks der Burgruine Diemerstein (2004).

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Burg Diemerstein wurde am Ende eines lang gezogenen Ausläufers des Schlossbergs am Ausgang des Glasbachtals errichtet. Sie liegt etwa 600 Meter abseits der Bundesstraße 37 von Neustadt nach Kaiserslautern in Spornlage auf einer schmalen Felsbarre. Da sich die Oberburg in Privatbesitz befindet, ist lediglich die Unterburg frei zugänglich.
Die Burgruine ist von einer ausgedehnten Parklandschaft des späten 19. Jahrhunderts umgeben. Am südlichen Fuße des Burgberges wurde um 1850 die im Stil des von Italien inspirierten bayerischen Klassizismus Herrenhausanlage des Eisenbahningenieurs Paul von Denis errichtet (heute: Tagungszentrum der Universität Kaiserslautern).

Geschichte
Baubeschreibung
Kulturdenkmal
Trivia

Geschichte
Ein erster Hinweis auf eine damals schon bestehende Burg ist 1216 die Erwähnung des sich nach der Burg benennenden Edelfreien (?) oder Ministerialen Rudeger. Ein Jahr später werden Nebelung sowie der Kreuzfahrer Rudiger von Diemerstein genannt. Letztere waren damals „in finanzielle Streitigkeiten“ (Keddigkeit 2021, S. 393) mit dem Zisterzienserkloster Otterberg verwickelt, die erst mit Hilfe Graf Friedrichs II. von Leiningen, der sich damals als Lehnsherr der beiden Diemersteiner bezeichnete, beigelegt werden konnten. Nebelung und sein mutmaßlicher Verwandter Berthold von Dirmstein traten als Inhaber der einträglichen Patronatsrechte im benachbarten Hochspeyer diese 1221 an den Bischof von Worms ab (vgl. Lehmann 1966, S. 2).

Im Jahre 1248 wird die damals bereits bestehende Burg im Zusammenhang mit einem Rechtsgeschäft erstmals urkundlich erwähnt. Dementsprechend ist eine Erbauung der Burg zu Beginn des 13. Jahrhunderts zu vermuten. Da sich der Diemerstein 1250 in raugräflichem Besitz befand, vermutete im Jahre 1854 Peter Gärtner wohl zu Recht, die Burg sei durch Agnes von Leiningen, die mit Raugraf Philipp I. verheiratet war, an dieses Grafengeschlecht gelangt (vgl. Keddigkeit 2021, S. 394). Jedoch mangelt es für die weitergehende Überlegung, der Diemerstein sei ursprünglich von den Grafen von Leiningen erbaut worden, an urkundlichen Beweisen. Dies gilt auch für die „in neuerer Zeit vertretene These, bei den Herren von Diemerstein handele es sich um raugräfliche Vasallen“ (Keddigkeit 2021, S. 394). Die Raugrafen - 1250 auch im Lehnsbesitz des Diemersteiner Forstes - bewohnten die Burg keineswegs, sondern ließen sie in der Folgezeit von Dritten verwalten. So setzte Raugraf Heinrich um 1277 bis mindestens 1281 den Ritter Gundelmann von Saarbrücken als Burgmann (Kastellan) auf der Burg ein (vgl. Keddigkeit 2021, S. 393). Der Diemerstein war damals Mittelpunkt eines Herrschaftsbezirks. Er umfasste die Dörfer Fischbach und Diemerstein (heute: Annexe von Frankenstein), eine Mühle im Glastal unterhalb der Burg sowie den bereits erwähnten weitläufigen Waldbezirk.

Erst zur Mitte des 14. Jahrhunderts häufen sich die Nachrichten zur Burggeschichte. So hatte Raugraf Philipp von Neuenbaumburg 1343 bzw. 1346 jeweils zwei Beamte und Förster zur Verwaltung von Burg und Wald eingesetzt. Zeitgleich räumte er (bis 1557) den Fischbacher Augustiner-Chorfrauen unterschiedliche Wald- und Weiderechte ein (vgl. Lehmann 1866, S. 4).

Einer Urkunde aus dem Jahre 1337 (Staatsarchiv Würzburg, Mainzer Bücher, verschied. Inhalts, Nr. 70, fol. 225) belegt, dass im Verlauf einer Fehde des Ritters Bechthold von Flomborn mit Raugraf Heinrich und dessen Sohn ersterer den Diemerstein besetzt hatte. Erst durch Vermittlung Raugraf Georgs von Altenbaumburg wurde der ursprüngliche Rechtszustand wiederhergestellt.
Bedeutender war „jedoch der Zugriff des späteren Erzbischofs von Trier, Kuno II. von Falkenstein, auf den Diemerstein“ (Keddigkeit 2021, S. 394). Nachdem er bereits 1350 die Hälfte der Nachbarburg Frankenstein gepachtet hatte, gelang es ihm 1357 auch auf den Diemerstein zuzugreifen. Damals versetzten Raugraf Philipp und seine Ehefrau „die Hälfte der Burg und Herrschaft samt Zubehörden) unter Vorbehalt der Wiedereinlösung für 1.000 Pfund Heller an ihren Neffen Kuno II. von Falkenstein“ (Keddigkeit 2021, S. 395). Dieser setzte zur Verwaltung seines Burganteils Amtleute ein, so 1380 den Lauterer Burgmann Johann Schilling und später Hertwyn Eckbrecht von Dürkheim. Ersterer wurde 1382 im Verlauf einer Fehde mit dem Ritter Johann Wolf von Sponheim „ von Letzterem gefangen genommen, aber von dem Erzbischof Cuno mit 800 Gulden wieder aus der Haft gelöset“ (Lehman 1866, S. 5).

Nach dem Ableben Kunos II. 1388 befand sich im nachfolgenden Jahr der Diemerstein (kurzzeitig) wieder in raugräflicher Hand (vgl. Lehman 1866, S. 5). „Jedoch zwangen offensichtlich wirtschaftliche Schwierigkeiten den Alteigentümer schon bald zur erneuten Verpfändung von Burganteilen“ (Keddigkeit 2021, S. 394). Genannt wird 1392 (Landesarchiv Speyer C67/24) Simon Zollner aus Kaiserslautern, der damals ein Diemersteiner Erbburglehen besaß. Der Tod des Raugrafen Philipp im Jahre 1397 änderte die Rechtslage nachhaltig. Sein Sohn und Erbe Raugraf Otto verpfändete bzw. veräußerte sukzessive die raugräflichen Besitztümer. Dabei gelangte das Gros der Diemersteiner Burganteile als Lehen an unterschiedliche Niederadelsfamilien. Letztlich war der Diemstein „zu einem Ganerbenhause“ (Lehman 1866, S. 5) geworden. Bemerkenswert ist, dass die 10 Ganerben 1409 (Fürstlich leiningensches Archiv Amorbach, sub dato) in einem Burgfriedensbrief aus ihren Reihen einen gemeinsamen Baumeister (buwemeister) bestimmten.

Raugraf Otto überließ 1401 als Mitgift seiner Schwester seinem Schwager Philipp von Daun das ihm verbliebene restliche Viertel. 1409 werden neben Philipp von Daun weitere neun - meist miteinander verwandt oder verschwägerte - Anteilseigner genannt, die damals insgesamt ¾ der Burganteile als raugräfliches Lehen besaßen (vgl. Keddigkeit 2021, S. 394).

Seit Anfang des 15. Jahrhunderts suchte Kurpfalz zielstrebig, Anteile an Burg und Herrschaft zu erwerben. Schon 1416 hatten Philipp von Daun und seine Ehefrau Pfalzgraf Ludwig [III.] das Vorkaufsrecht auf ihre Burganteile eingeräumt und tatsächlich 1417 mit Zustimmung Ehefrau Rauhgräfin Imagina (Mene) für 250 Mainzer Gulden verpfändet bzw. verkauft (vgl. Lehman 1866, S. 6). Vereinbart wurde in diesem Zusammenhang das Rückkaufsrecht „sowie die Nutzung eines Achtel an diesem Viertel (= 1/32 von der Gesamtanlage)“ (Keddigkeit 2021, S. 395). Die Abmachungen fanden ihren Niederschlag in einem 1417 (Landesarchiv Speyer, A 1, Nr. 566) geschlossenen Burgfrieden, der ausführlich - wie bereits 1409 - dessen räumlichen Geltungsbereich beschreibt. Demnach begann der Burgfriede „in der bürge und off der bürge zu Diemerstein und darumb als ferre als hernach geschriben steet und begriffen ist in diesem bürgfridenbriefe. Zum erten male in der bürge und dem halß ussen biß an den Katzensteine und von dem Katzensteine gliche ußen bis an den pfaffen wag (Pfaffenwoog) und von dem wage den Grymerdale uße bis uff den Hünenberg, den Hünenberg vor bis uff den Hünengrünt, den grünt ine biß in die bache und die bache uße bis an den Rabenstein, bisß an den Langenberg vor biß an den Hesselngrünt ine. bis off den Hesslnborne und von dem Hesslnborne gliche biß widder an den Katzensteine“.

Da 1422 Kurpfalz die Pfandsumme erhöhte, Philipp von Daun im Gegenzug versprach, zu seinen Lebzeiten die Pfandschaft nicht einzulösen, und er 1426 seinem Schwiegersohn Johann von Brechungen das vorgenannte Nutzungsrecht an der Burg überlassen hatte, schieden die Dauner damals aus dem Kreis der Ganerben aus (vgl. Keddigkeit 2021, S. 399). Darüber hinaus hatte bereits 1425 Rudolf von Zeiskam die ihm gehörigen 3/8 der Burg an Kurfürst Ludwig verkauft, so dass Kurpfalz nun im Besitz von 5/8 des Diemersteins war. Ein weiteres Achtel konnte Pfalzgraf Friedrich I. 1456 (Landesarchiv Speyer, A 1, Nr. 573) von dem Ritter Friedrich von Sparre erwerben, so dass nun ¾ von Burg und Herrschaft in kurpfälzischer Hand waren (Lehmann 1866, S. 8f,). Das restliche Viertel verblieb weiterhin im Besitz der Herren von Weingarten.

Kurpfalz verzichtete damals „auf die Einsetzung eigener Amtleute und übertrug den neuerworbenen Besitz und dessen Verwaltung pfandweise mehreren Gemeinern“ (Keddigkeit 2021, S. 396). So werden im Burgfriedensbrief von 1478 (Landesarchiv Speyer, A 1, Nr. 567) neben dem Mehrheitseigner Pfalzgraf Philipp die Gebrüder Georg (d.J.) und Heinrich von Bach sowie Hans und Ort von Weingarten genannt. Sie bestimmten damals aus ihren Reihen einen gemeinsamen Baumeister (buwmeister) und setzten zum Unterhalt der Burg eine Bauumlage (buwgelt) fest.
Ende des 15. Jahrhunderts änderten sich Besitzverhältnisse nachhaltig, denn „Anna, die Tochter des Ort von Weingarten, brachte den Familienanteil an Burg und Herrschaft Diemerstein als Mitgift in die Ehe mit Hans Bonn von Wachenheim ein“ (Keddigkeit 2021, S. 397). Der Letztgenannte (¼ der Anteile) und Kurfürst Philipp (¾ der Anteile) beschworen dementsprechend 1499 den Burgfrieden (vgl. Lehmann 1866, S. 9).

Das Ableben des Hans Bonn von Wachenheim im Jahre 1511 führte zu heftigen Erbauseinandersetzungen zwischen der Witwe Anna von Weingarten und ihrem Vetter Christoph von Weingarten, die 1512 (Landesarchiv Speyer, A 1, Nr. 570) beigelegt wurden. Christoph von Weingarten verzichtete „in einem Vergleich mit seiner Base Anna zugunsten ihres noch unmündigen Sohnes Christoph Bonn von Wachenheim auf seine Ansprüche an der Burg“ (Keddigkeit 2021, S. 397).
Gleichwohl prägten weiterhin innerfamiliäre Besitz- und Rechtsstreitigkeiten die nachfolgenden Jahre. Umstritten waren vor allem das Öffnungsrecht sowie Losung und Bauholzrechte, die Raugraf Engelbert zu Salm 1521 an Dritte weitergegeben hatte. Erst 1527 konnten die innerfamiliären Zwistigkeiten bereinigt und der Rechtsfrieden wiederhergestellt werden. Der Pfalzgraf überließ den kurpfälzischen ¾-Anteil lehnsweise Christoph Bonn von Wachenheim, der zusammen mit dem ihm gehörenden Viertel nun die ganze Burg und das Gros der Herrschaft in seinem Besitz hatte.

Im Jahre 1537 konnte der neue Eigentümer auch das angespannte Verhältnis zum Nonnenkloster Fischbach bereinigen. Dabei wurde deutlich, dass Christoph Bonn offensichtlich nicht alleiniger Eigentümer des Wachenheimer Burganteils bzw. Inhaber des kurpfälzischen Lehens war, denn damals wurde als Gemeiner des Hauses Diemerstein auch sein Bruder, Ort Bonn von Wachenheim, genannt.
Anzumerken ist, dass von „Oktober 1521 bis Mai 1522 beherbergte Christoph Bonn von Wachenheim keinen Geringeren als den Reformer und Parteigänger des Franz von Sickingen Ulrich von Hutten auf seiner Burg“ (Keddigkeit 2021, S. 397) beherbergte.
Nach dem Ableben des 1553 erstorbenen Christoph trat sein Bruder Ort Bonn von Wachenheim, der bereits 1537 zusammen mit dem vorgenannten Christoph als Burggemeiner erwähnt worden war, dessen Erbe an. Nachfolger des Ort war noch vor 1570 sein Sohn Philipp Bonn von Wachenheim (Lehmann 1866, S. 10).
Da Kurfürst Friedrich III. 1576 seinem nachgeborenen Sohn Pfalzgraf Johann Casimir ein eigenes Fürstentum (Oberämter Kaiserslautern und Neustadt) zugestanden hatte, kam es bis 1592 zu einem Wechsel in der Oberlehnsherrschaft, die jedoch die Burggeschichte nur wenig tangierte.
Im September 1618 beendete die Familie Bonn von Wachenheim ihre Funktion als Anteilseigner und Lehnsnehmer an Burg Diemerstein. Georg Ort Bonn von Wachenheim verkaufte mit Zustimmung seiner Ehefrau und seiner Schwester für 17.000 Gulden alle Rechte an Burg und Herrschaft an Kurfürst Friedrich V., der das Gut umgehend seinem Bruder Pfalzgraf Ludwig Philipp (von Pfalz-Simmern) überließ (vgl. Keddigkeit 2021, S. 398).
1621 besetzten spanische Truppen im Dreißigjährigen Krieg Diemerstein und zogen erst ein Jahr später wieder ab. Beschädigungen des Anwesens sind anzunehmen, jedoch urkundlich nicht belegt. Es wird allgemein angenommen, dass die Burg von kroatischen Reichstruppen „zusammen mit der nahe gelegenen Stadt Kaiserslautern und den Dörfern Hochspeyer und Fischbach 1635 zerstört“ (Keddigkeit 2021, S. 398) wurde. Dementsprechend wurde 1653 der Diemerstein als ein „circa annum 1616 erkauftes und bei Kriegszeiten eingeäschertes Hauß“ (Lehmann 1866, S. 11) bezeichnet. Ein Wiederaufbau unterblieb.

Seit 1707 befanden sich die Ruine Diemerstein und der zugehörige Wald im Besitz der Grafen von Wartenberg. Beides wurde in der Franzosenzeit als Nationalgut eingezogen und an Private versteigert. 1852 erwarb der königliche Baurat und Erbauer der Ludwigsbahn Paul von Denis die Burgruine und errichtete zu deren Füßen ein Herrenhaus mit weitläufigem Park, in den die Burgruine einbezogen wurde. Herrenhaus und Burgruine befinden sich heute im Besitz der RPTU Kaiserslautern-Landau.
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Baubeschreibung
Das ursprüngliche Aussehen von Burg Diemerstein ist letztlich unbekannt, da es an zeitgenössischen Abbildungen ebenso mangelt wie Nachrichten, die sich auf das Bauwerk beziehen. Die Burganlage umfasst „eine ältere Oberburg sowie eine den eigentlichen Burgfelsen an drei Seiten umschließende untere Burg“ (Keddigkeit 2021, S. 400).

Unterburg
Von der Talsohle erreicht der Besucher heute über zwei Treppenwege und nach kurzem Aufstieg den Fuß des Oberburgfelsens bzw. die Unterburg.
Die jüngere untere Burg, die den langestreckten Burgfels südlich, südöstlich und zum geringeren Teil wohl auch nördlich umschloss, weist trotz ihrer großen Grundfläche nur wenig aufgehendes Mauerwerk auf.

Östliche und südliche Unterburg
Planierungsarbeiten des 19. und 20. Jahrhunderts haben in diesem Areal vieles, so „eine urkundlich erwähnte Schmiede“ (Keddigkeit 2021, S. 403), untergehen lassen. Vom Südwestzugang künden lediglich karge Fundamentreste. Dies gilt auch für einen Flankierungsturm (?) am Südhang des Burgbergs. Reste aufgehenden Mauerwerks deuten darüber hinaus die Existenz eines Zwingers an. An die Südostseite des Oberburgfelsens lehnte sich wohl ein mehrstöckiges Gebäude an (vgl. Keddigkeit 2021, S. 403). Darauf verweisen Balkenlocher im Fels, einige Treppenstufen und rudimentäre in den Fels gehauene Vertiefungen bzw. Fundamentreste.
An der Nordseite deckte im Verlauf der dort erhaltenen Ringmauer eine dreieckige Schießscharte einen kleinen Zugang (Poterne?).Sehenswert ist ein Felsgang, „der das Massiv der Oberburg von Süd nach Nord durchschneidet“ (Keddigkeit 2021, S. 403). Unweit des tunnelartigen Durchgangs befindet sich auf der Nordseite eine in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts in den Felsen eingelassene eiserne Tür, hinter der eine Wendeltreppe im Fels seither als Aufgang zur Oberburg dient. Sie endet im teilzerstörten Treppenturm auf der Nordseite der Oberburg

Nördliche Unterburg
Aufgehendes Mauerwerk ist am nördlichen Fuß des Oberburgfelsens nicht sichtbar, gleichwohl muss hier „ein mehr oder minder schmaler Zwinger vermutet werden“ (Keddigkeit 2021, S. 403). Entlang der steil aufragenden Nordseite des Burgfelsens zieht sich heute ein schmaler Trampelpfadfad nach Westen zum „quer durch den Bergrücken getriebenen, teilweise verschütteten Halsgraben, der erstmals 1417 in einem Burgfriedensvertrag erwähnt wird“ (Keddigkeit 2021, S. 403).

Bauten auf dem Nordwestfels
Westlich des vorgenannten Halsgrabens „deuten Hauspuren am anstehenden Fels auf eine mögliche Nutzung im späten Mittelalter“ (Keddigkeit 2021, S. 403) oder - wahrscheinlicher - auf eine Felsbearbeitung im Zuge der Landschaftsparkgestaltung im 19. Jahrhundert hin. Archäologische Untersuchungen fanden hier bisher nicht statt.
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Oberburg
Das Plateau des zweigeteilten Oberburgfelsens beherbergte die ältere Kernanlage. Deren westlicher Teil, letztlich die schmälere Hauptangriffsseite, dominiert heute die Reste eines quadratischen Bergfrieds. Den Turmstumpf mit seinen auf das 13. Jahrhundert verweisenden relativ kleinen Buckelquadern umschließt an drei Seiten eine vorgelagerte, jüngere Bruchsteinmauer (vgl. Keddigkeit 2021, S. 401). Bergfried und Mauer vorgelagert ist der bereits erwähnte Halsgraben.
Neben dem Bergfrieduntergeschoss ist lediglich das Mauerwerk der westlichen und nördlichen Wände der beiden nächstfolgenden Etagen relativ gut erhalten. Auffällig ist, dass die Buckelquader des Bergfrieds der Zangenlöcher entbehren. Der ebenerdige Eingang zum nicht zugänglichen, tonnengewölbten Turmuntergeschoss wurde während der Umgestaltungsphase des Jahres 1845 eingebrochen. Der ursprüngliche Zugang „befand sich im ersten Obergeschoss an der Nordseite“ (Keddigkeit 2021, S. 400f).
Wohl noch im 14., spätestens jedoch im 15. Jahrhundert verstärkte man die Hauptangriffsseite. Eine noch in beträchtlicher Höhe aufragende Bruchsteinmauer umschloss nun auf drei Seiten den Bergfried. An diese auf der Südseite mehrfach abgewinkelte Mauer schließen sich - östlich anschließend - die etwas „schwächeren Außenmauern eines sehr kleinen Hofes und eines dahinterliegenden Wohnbaues“ (Keddigkeit 2021, S. 401) an. Erhalten sind von diesem fast vollständig abgegangenen Gebäude lediglich das nach oben offene Kellergeschoss, eine Schießscharte (Lichtschlitz?) und eine (wiedererrichtete) Rundbogentür.

Neben dem Bergfriedrest prägt das heutige Bild der Oberburg prägende Bau ein „runder, ehemals wohl dreigeschossiger Treppenturm (16. Jahrhundert), der den schmalen westlichen Wohnbau und die größere - heute abgegangene - östliche Bebauung verband“ (Keddigkeit 2021, S. 401). Den Treppenturm schmücken ein gut erhaltenes gotisches Türgewände, sowie jeweils zwei Fenster und Schießscharten für Feuerwaffen. Während die nach oben führende Schneckenstiege im Turminnern fast vollständig abgegangen ist, bietet an gleicher Stelle abwärts die bereits erwähnte Treppe des 19. Jahrhunderts die Verbindung von Unter- zur Oberburg.
Der nördliche und der östliche Teil des Burgfelsens umfasst seit dem 19. Jahrhundert eine „mit einem Bogenfries und Zinnen geschmückte“ (Keddigkeit 2021, S. 403), im Verlauf mehrfach abknickende Mauer. Das Innere entbehrt seit der Umgestaltung durch Paul von Denis jeglicher Bebauung. Auf zwei - vollkommen abgegangene - Gebäude verweisen lediglich einige karge Fundamentspuren.

Kulturdenkmal
Die Burgruine Diemerstein ist im Nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Kaiserslautern wie folgt erfasst: „Burgruine Diemerstein 2 km oberhalb Frankenstein, kurz vor Mündung des Glasbachs in den Hochspeyerbach Ringmauerreste der Unterburg; Bergfried, 13. Jh.; Reste eines Wohnhauses, 16. Jh.; 1847 Wiederherstellung von Ringmauer, Treppenanlagen, Felsgang“.

(Jürgen Keddigkeit, Bezirksverband Pfalz, 2018)

Trivia
Die Burg Diemerstein wird (wie auch die Burg Frankenstein) in dem historischen Roman „Das zerbrochene Siegel“ erwähnt. Die Handlung des Buchs spielt überwiegend in Worms: Ein Schreiber des dortigen Burggrafen wird zur Einholung von Erkundigungen nach Frankenstein bzw. zur Burg Diemerstein geschickt (über die Haardt und Weisenheim). Burg Diemerstein soll demnach bereits im Jahre 1066 baufällig gewesen und von einem „Grimbald von Diemerstein“ bewohnt worden sein. Dieser verweist auf den Bewohner der Burg Frankenstein, namens „Rutland von Frankenstein“ (Eder 2016, S. 177 ff.).
Weder die genannten Personen noch die Bauzeiten sind jedoch aus der vorab geschilderten Urkunden- und Quellenlage ableitbar.

(Matthias C.S. Dreyer, 2019)
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Literatur

Christmann, Ernst (1964)
Die Siedlungsnamen der Pfalz. Teil 2. (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften.) S. 34, Speyer.
Dolch, Martin; Greule, Albrecht (1991)
Historisches Siedlungsnamenbuch der Pfalz. (Veröffentlichungen der Pfälzischen Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften in Speyer.) S. 102, Speyer.
Eckardt, Anton; Gebhard, Torsten; von Reitzenstein, Alexander / Lill, Georg (Hrsg.) / Landesamt für Denkmalpflege (Hrsg.) (1942)
Stadt und Landkreis Kaiserslautern. (Die Kunstdenkmäler von Bayern, Regierungsbezirk Pfalz: Die Kunstdenkmäler der Pfalz , Band 9.) S. 152-157, München.
Eder, Susanne (2016)
Das zerbrochene Siegel (historischer Roman). Hamburg.
Fabricius, Wilhelm (1914)
Die Herrschaften des unteren Nahegebietes. Der Nahegau und seine Umgebung, mit 3 Karten. (Erläuterungen zum Geschichtlichen Atlas der Rheinprovinz, Band 6.) S. 80 u. 82, Bonn.
Frey, Johann Michael (1837)
Versuch einer geographisch-historisch-statistischen Beschreibung des königlich bayerischen Rheinkreises. Teil 3. S. 60-63, Speyer.
Gärtner, Peter (1855)
Geschichte der bayerisch-rheinpfälzischen Schlösser und der dieselben ehemals besitzenden Geschlechter nebst den sich daran knüpfenden romantischen Sagen. Band 2. S. 320-324, Speyer.
Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (Hrsg.) (2018)
Nachrichtliches Verzeichnis der Kulturdenkmäler, Kreis Kaiserslautern. Denkmalverzeichnis Kreis Kaiserslautern, 27. Februar 2018. S. 7, Mainz. Online verfügbar: denkmallisten.gdke-rlp.de/Kreis Kaiserslautern, abgerufen am 30.11.2018
Keddigkeit, Jürgen; Burkhart, Ulrich; Übel, Rolf (Hrsg.) Institut für Pfälzische Geschichte und Volkskunde (Hrsg.) (2007)
Pfälzisches Burgenlexikon. Band 1. (Beiträge zur pfälzischen Geschichte 12,4,2.) S. 380-394, Kaiserslautern.
Lafrenz, Willi Ludwig (1987)
Ulrich von Hutten und Diemerstein. In: Heimatjahrbuch Landkreis Kaiserslautern, S. 160-165, o. O.
Lehmann, Johann G. (1866)
Urkundliche Geschichte der Burgen und Bergschlösser in den ehemaligen Gauen, Grafschaften und Herrschaften der bayerischen Pfalz. Ein Beitrag zur gründlichen Vaterlands-Kunde. Band 5. S. 1-11, Kaiserslautern.
Ludt, Wilhelm (1965)
Die Herrschaft Diemerstein. (Nordpfälzer Geschichtsverein 45.) S. 25-52, o. O.
Neumer, Franz (1981)
Fischbach. Kloster, Hofgut und Dorf. S. 18-26, Fischbach.
Pfälzische Kreisgesellschaft des bayerischen Architecten- und Ingenieur-Vereins (Hrsg.) (o.J.)
Die Baudenkmale in der Pfalz. Band 2. S. 84-87, Ludwigshafen am Rhein.

Burgruine Diemerstein bei Frankenstein

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Diemerstein
Ort
67468 Frankenstein - Diemerstein
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Geschütztes Kulturdenkmal gem. § 8 DSchG Rheinland-Pfalz
Fachsicht(en)
Landeskunde, Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Übernahme aus externer Fachdatenbank
Historischer Zeitraum
Beginn 1216 bis 1248, Ende nach 1635

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„Burgruine Diemerstein bei Frankenstein”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-276744 (Abgerufen: 3. Oktober 2024)
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