Thematische Einordnung
„Dreiherrenstein“ ist ein Ritterstein aus der Kategorie „Orientierungspunkte“. Rittersteine aus dieser Kategorie sollen der Orientierung des Wanderers dienen oder Hinweise auf bemerkenswerte Orientierungspunkte im Gelände geben. Beispiele hierfür sind etwa Quellen, Solen, Wooge, Felsen, Burgen, Täler oder Angaben über Grenzen oder Herrschaftsgebiete.
Spezifische Einordnung
Am „Dreiherrenstein“ trafen früher drei Herrschaftsgebiete zusammen. Noch heute stoßen hier drei unterschiedliche Forstgebiete aneinander. Zwei Hoheitsgebiete sind mit ihren Wappen und Abkürzungen auf der Oberseite des großen und flachen Rittersteins eingeschlagen.
1. Badisches Wappen (Balken verläuft schräg durch das Wappen): Neben dem Wappen sind die Buchstaben M und B zu erkennen, die die Abkürzung für „Markgrafschaft Baden“ sind. Bevor das Land in den Besitz der Markgrafschaft Baden gelang, war es Herrschaftsgebiet von Gräfenstein. Heute gehört das Gebiet zum Forstamt Merzalben.
2. Wappen der Wittelsbacher (mehrere Rauten im Wappen): Neben dem Wappen sind die Buchstaben P und Z zu erkennen, die die Abkürzung für Pfalz-Zweibrücken sind. Bevor das Land Eigentum der Herrschaften von Pfalz-Zweibrücken wurde, zählte das Land zum Pirmansbezirk und war anschließend im Besitz des Klosters Eußertal (Krummstab). Heute gehört das Gebiet zum Forstamt Wilgartswiesen.
Die Gemarkung des heutigen Forstamts Annweiler, war einst das Gebiet mit der Bezeichnung „Obere Frankenweide“ (PZFW) und später Annweiler Bürgerwald (A). Zu diesen Gebietseinheiten sind im Ritterstein keine Wappen eingemeißelt.
Der Ritterstein zeigt die Jahreszahl 1657 sowie die Nummern 84 und A 73. Für diese Inschriften sind bis heute keine Deutungen bekannt. Das Kürzel KW bedeutet Königlicher Wald. Der Wald erhielt diesen Namen durch die Zugehörigkeit der Pfalz zum Königreich Bayern zwischen 1816 und 1945. Die KW-Steine dienten als Grenzsteine des Rheinkreises.
Der Ritterstein ist im nachrichtlichen Verzeichnis der Kulturdenkmäler Kreis Südwestpfalz wie folgt eingetragen: „Grenzstein, sog. Dreiherrenstein, markiert Waldgrenzen, bez. 1657, 1773, 1657“.
(Raphaela Maertens und Sonja Kasprick, ZukunftsRegion Westpfalz, 2018)