Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in den Niederlanden Überlegungen laut, sich größere angrenzende deutsche Gebiete einzuverleiben. Diese Gebietsansprüche wurden von der Alliierten Hohen Kommission abgelehnt, kleinere Grenzkorrekturen wurden jedoch genehmigt. Diese Veränderungen erfolgten am 23. April 1949 mit der Eingliederung von Selfkant mit den Gemeinden Tüddern, Selfkant, Saeffelen und Heilder bei Sittard sowie der Gemeinde Elten am Niederrhein in die Niederlande. Dies galt auch für den damaligen Merksteiner Ortsteil Finkenrath. Diese Gemeinden wurden unter niederländische Verwaltung gestellt. Am 1. August 1963 wurden sie wieder der Bundesrepublik Deutschland zurück übertragen. Außerdem sind weitere kleinere Grenzkorrekturen vorgenommen worden, die überwiegend ebenfalls am 1. August 1963 rückgängig gemacht wurden. Es gab auch einige Korrekturen, die nicht, oder deutlich später rückgängig gemacht wurden.
Dies betraf im Grenzgebiet zwischen Kerkrade und Herzogenrath das Gebiet zwischen den Grenzsteinen 229 und 239. Zwischen den Grenzsteinen 229 und 231 handelte es sich um die Zugehörigkeit der Neustraße/Nieuwstraat, die im Jahr 1949 über eine Länge von 1.600 Meter um sieben Meter in östliche Richtung verschoben wurde. Die Straße wurde somit niederländisches Hoheitsgebiet. Seit dem Vertrag von Schengen 1993 ist diese Grenze offen.
Bis zum Jahr 1949 verlief die Grenze vom Grenzstein 231 unmittelbar an der Ostseite der Abtei Rolduc. Diese Grenze ist letztmalig auf der Ausgabe 1954 der topographischen Karte mit den Grenzkorrekturen in rot eingetragen. Zwischen den Grenzsteinen 237 und 239 wurde die Grenze östlich der Baalsbrugger Mühle und durch die Verlegung der Wurm ebenfalls angepasst und etwa 200 m in westlicher Richtung verlegt. Eine weitere Grenzkorrektur betraf den Abschnitt westlich der Baalsbruggermühle. Bis 1949 bildete die mäandrierende Wurm die Staatsgrenze. Sie wurde zwischen den Grenzsteinen 239 und 240 begradigt. Auf der Ausgabe der topographischen Karte (Blatt 5102 Herzogenrath) von 1986 ist der begradigte Grenzverlauf letztmalig dargestellt worden. Nach 1986 ist diese Korrektur wieder rückgängig gemacht worden, denn auf der Ausgabe 1998 der topographischen Karte folgt die Grenze wieder dem Verlauf der Wurm.
1963 gab es eine weitere Grenzkorrektur südlich von Rolduc (siehe Ausgabe der topographischen Karte Blatt 5102 Herzogenrath von 1963, auf der die alten und neuen Grenzverläufe dargestellt sind). Die Grenze wurde etwa 160 Meter südlich verlegt und es sind wegen dieser dauerhaften Grenzkorrekturen einige neue Grenzsteine gesetzt worden.
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2016)
Quellen
Ferraris (1777): Kabinetskaart van de oostenrijkse Nederlanden en het Prinsbisdom Luik. Blatt 230-Rolduc
Geobasis NRW (2005): HistoriKa25 - Historische topographische Karten des heutigen Nordrhein-Westfalens im Wandel der Zeit. Blatt 5102-Herzogenrath
Nettekeningen (1842): Blatt 62 I und 62 II
Bonnekaart (1913): Blatt 764 Nieuwenhagen und 768 Kerkrade
Internet
topotijdreis.nl: Tijdreis - over 200 jaar topografie (abgerufen am 17.03.2017)