Mannebach gehört zur Pfarrei Retterath des Erzbistums Trier, das nach der päpstlichen Bulle „De salute animarum“ vom 16. Juli 1821, als Bistum heruntergestuft wurde und seine heutigen Grenzen erhielt. Die Kapelle zur Kreuzerrichtung wurde 1772 gebaut.
1542 zählte Mannebach 22 und 1552 29 Familien. Nach dem Dreißigjährigen Krieg gab es 1658 nur noch 11 Familien. Diese Zahl stieg bis 1676 wieder auf 27 Familien (143 Einwohner) an. 1809 hatte der Ort 184 Einwohner. Die Einwohnerzahl erreichte 1854 einen Höchststand mit 299 Einwohnern, die danach sank und von 1925 bis 1980 zwischen 240 und 260 Einwohnern variierte. Heute hat der Ort etwa 230 Einwohner.
Während der französischen Herrschaft wurde der Ort mit der Einverleibung des linken Rheinlandes zu Frankreich vom 1798 bis 1813 zu einer eigenständigen Gemeinde („Commune“) in der „Mairie de Virneburg“ erhoben. Nach der Übernahme der Verwaltung des Rheinlandes durch die Preußen 1815 war Mannebach bis 1932 eine eigenständige Gemeinde der Bürgermeisterei bzw. des Amtes Virneburg. Nach der Neuordnung der Kreisgrenzen von Ahrweiler und Mayen durch die Aufhebung des Kreises Adenau 1932 kam Mannebach bis 1970 zum Amt Kelberg. Nach der Kommunal- und Verwaltungsreform von 1970 gehört der Ort zur Verbandsgemeinde Kelberg.
1908 fand die Planzuteilung im Rahmen der durchgeführten Flurbereinigung in der Gemarkung Mannebach statt (707 Hektar Verfahrensfläche). Die Hauptziele der Flurbereinigung waren die Zusammenlegung und Vergrößerung der durch das Realteilungserbrecht verkleinerten Parzellen und die Erschließung jeder Nutzparzelle mit Flurwegen.
Nach der Tranchotkarte von 1809 und der preußischen Neuaufnahme ist Mannebach als Straßendorf zu bezeichnen. Die Straßendorfstruktur ist noch gut erkennbar. Das Dorf hat sich vor allem am Ostrand und am Westrand mit kleineren Neubaugebieten erweitert.
(Peter Burggraaff, Universität Koblenz-Landau, 2016)
Internet
www.oberes-elztal.de: Mannebach (abgerufen 31.05.2016)