Moselfähre zwischen Alf und Bullay

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Fachsicht(en): Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Gemeinde(n): Alf, Bullay
Kreis(e): Cochem-Zell
Bundesland: Rheinland-Pfalz
Koordinate WGS84 50° 03′ 21,37″ N: 7° 07′ 45,26″ O 50,05594°N: 7,12924°O
Koordinate UTM 32.366.087,82 m: 5.546.526,24 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.580.910,80 m: 5.547.241,55 m
  • Seilfähre zwischen Bullay und Alf als Vorgänger der heutigen motorisierten Fähre (um 1920)

    Seilfähre zwischen Bullay und Alf als Vorgänger der heutigen motorisierten Fähre (um 1920)

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  • Interview mit dem Fährmann Michal Salker zur Moselfähre zwischen Alf und Bullay (2022)

    Interview mit dem Fährmann Michal Salker zur Moselfähre zwischen Alf und Bullay (2022)

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    Rosa Drenckhahn; Julian Häuser / Universität Koblenz-Landau
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  • Seilfähre zwischen Bullay und Alf als Vorgänger der heutigen motorisierten Fähre (um 1910)

    Seilfähre zwischen Bullay und Alf als Vorgänger der heutigen motorisierten Fähre (um 1910)

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  • Postkarte aus Alf mit der Moselfähre in der Mitte (gelaufen um 1980)

    Postkarte aus Alf mit der Moselfähre in der Mitte (gelaufen um 1980)

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  • Moselfähre Bullay-Alf auf Alfer Seite (2016)

    Moselfähre Bullay-Alf auf Alfer Seite (2016)

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  • Anlegestelle der Moselfähre Alf-Bullay auf Alfer Seite (2016)

    Anlegestelle der Moselfähre Alf-Bullay auf Alfer Seite (2016)

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  • Blick von der Moselfähre Bullay-Alf auf der Alfer Seite auf Bullay (2016)

    Blick von der Moselfähre Bullay-Alf auf der Alfer Seite auf Bullay (2016)

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Die Moselüberfahrtsrechte (Fährrechte) bei Bullay und Alf
Die Moselüberfahrt zwischen Bullay und Alf war bereits im 18. Jahrhundert Thema und oftmals Grund für Konflikte, da Bullay reichsritterlich war und Alf jedoch kurtrierisch war. Es blieb deshalb umstritten, ob die Mosel und die Überfahrtsrechte zu Bullay oder Alf gehörten. 1750 gab es einen ersten Streitfall bezüglich der Mosel-Überfahrtsrechte nach Alf, die Bullay damals seit über 100 Jahren besaß und ausübte. Zuvor (1749) wurde dieses Recht jedoch auf dem Alfer Jahrmarkt für 5 Kopfstücke versteigert, mit der Begründung, dass die Mosel kurtrierisch sei und die Rechte somit Alf zuständen. Bullayer Schiffe wurden nach dieser Entscheidung des Hochgerichts Zell sogar beschlagnahmt.

Der Freiherr Beisel von Gymnich verhandelte jedoch schließlich mit Kurtrier und die Überfahrtsrechte gingen an Bullay zurück. 1850 legte der Gemeinderat von Bullay auf einer Sitzung die Fährtarife neu fest. So wurden die Preise für Überfahrten von Personen, begleitende Tiere oder Fuhrwerke aktualisiert. Eine gewöhnliche Überfahrt einer Person lag 1850 bei 3 Pfennigen, bei einem Pferd musste 1 Silbergroschen und 6 Pfennige gezahlt werden und beladenes Fuhrwerk kostete damals 3 Silbergroschen. Alf klagte zwar gegen die „schlechte Bestellung der hiesigen Schifffahrt“ (Schulschenk S.19), aber Bullay lehnte dies ab.

1859 schloss die Gemeinde Bullay einen Vetrag mit der Königlichen Steuerverwaltung und pachtete das staatliche Fährgerechtsame zwischen Alf und Bullay für 12 Jahre an. Fährgerechtsame ist das seit dem Mittelalter gewährte Recht zur Erhebung von Gebühren für die Flussüberfahrt. Meist war dieses Recht auch mit dem Gebietschutz verbunden, der sich bis zur nächsten freien Fährstelle auf beiden Seiten eines Flusses erstreckte. Bullay übte die Fährgerechtsame, die für jährlich 20 Thalern angepachtet wurde, mit einer Handpontonfähre aus. Das erhöhte Bedürfnis der Fähre/Moselüberfahrt durch den Ausbau der Alf-Wittlicher Straße führte jedoch dazu, dass die Überfahrt optimiert werden sollte und im Zuge dessen auch eine Rampe ausgebaut werden sollte. Dazu fühlten sich die Gemeinde Bullay und die Unterpächter zunächst nicht verantwortlich.
Letztendlich kam es jedoch zur Einigung, indem die Gemeinde Bullay und die Unterpächter von ihren Pachtrechten zurücktraten und dafür bis zum vorgesehenen Ablauf ihres Pachtvertrags (1871) eine jährliche Entschädigung erhielten. Auf den historischen Karten des Landesvermessungsamtes ist die Fähre bereits 1888 eingetragen (vgl. Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz).

In den 1960er Jahren spricht man in der Chronik Bullays bereits vom Fährbetrieb „Alf-Bullay“, sodass zu vermuten ist, dass in der Zwischenzeit eine Einigung und ein Zusammenschluss des Fährbetriebes zwischen Alf und Bullay stattgefunden haben. Bis 1960 wurde für den Fährbetrieb während des Sommers eine Ponte (Wagenfähre) und im Winter eine Nachen (Personenfähre) verwendet. Diese Fähren querten die Mosel mithilfe eines Seils, das von einer Moselseite zur anderen gespannt war, und somit ohne Motorkraft lief. Mit der Inbetriebnahme der Mosel-Schifffahrt für Schiffe bis zu 1.500 Tonnen (um 1964), hätte dieses Seil die Schifffahrt behindert, so dass seit den 1960er Jahren für den Fährbetrieb eine Motorfähre eingesetzt wurde.
Bis heute besteht der Personenfährbetrieb zwischen Alf und Bullay. Die Anlegestelle in Bullay befindet sich unterhalb der ehemaligen Weinbauschule.

(Cali Burton, Universität Koblenz-Landau, 2015)

Kartenmaterial
Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz(2012): Landschaft im Wandel: Blatt 5809 Alf: TK 25 1888.

Literatur

Schulschenk, Fritz (2004)
Bullay an der Mosel zwischen 1150 und 2000 - 850 Jahre eines Gemeindelebens. Eine chronologische Aufzeichnung. o. O.

Moselfähre zwischen Alf und Bullay

Schlagwörter
Ort
56859 Bullay
Fachsicht(en)
Kulturlandschaftspflege, Landeskunde
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung
Historischer Zeitraum
Beginn 1749

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„Moselfähre zwischen Alf und Bullay”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/KLD-244632 (Abgerufen: 27. April 2024)
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