Ansicht des Denkmalbereichs Hilden - Ellerstraße in Richtung Norden (2024).
Copyright-Hinweis:
Rainer Hotz / CC BY-NC-SA 4.0
Fotograf/Urheber:
Rainer Hotz
Medientyp:
Bild
Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
Ansicht des Denkmalbereichs Hilden - Ellerstraße in Richtung Norden (2024).
Copyright-Hinweis:
Rainer Hotz / CC BY-NC-SA 4.0
Fotograf/Urheber:
Rainer Hotz
Medientyp:
Bild
Die Denkmalbereiche „Benrather Straße“, „Eller Straße“ und „Walder Straße“ ergänzen den Denkmalbereich „Innenstadt“ und setzen die Anschaulichkeit der Ortsgeschichte fort, indem sie die Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs der Stadt und die allmähliche Verstädterung des Ortsbildes widerspiegeln. Entlang der drei Ausfallstraßen wurden außerhalb des Ortskerns kurz nach 1900 aufwendig gestaltete zwei- bis dreigeschossige Wohnhäuser in der Flucht leicht zurückgesetzt mit Vorbereichen und rückwärtigen Gärten errichtet. Die Bauweise umfasst Einzel- und Doppelhäuser, sowie zusammenhängende Hauszellen. Auch die Reihenwohnhäuser sind zwei- bis dreigeschossige Putz-Stuckbauten in einheitlicher Flucht und mit aufeinander abgestimmten schlichten Architektur- und Zierformen.
Trotz der Veränderungen vermitteln die Straßenzüge in diesen dem Ortskern jeweils nahen Abschnitten insgesamt in Maßstab, Höhe, Form und Material einen weitgehend einheitlichen Eindruck der Zeit um 1900 und formen ein Gesamtbild, das durch die Ausweisung der Denkmalbereiche im Bestand und in der Parzellierung geschützt werden soll.
Die Denkmalbereichssatzung der „Benrather Straße“ wurde zwischen 1982 und 1985 von der Stadt Hilden und vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erarbeitet. Die Satzungen „Eller Straße“ und „Walder Straße“ wurden 1986 von der Stadt Hilden erstellt. Für die Bereiche „Benrather Straße“ und „Walder Straße“ gab es während der Offenlegung weder Bedenken noch Anregungen; beide Satzungen wurden 1987 rechtskräftig. Gegen den Bereich „Eller Straße“ wurde ein Einwand erhoben, dem abgeholfen wurde. Die Satzung ist seit 1989 rechtskräftig. Im Stadtgebiet von Hilden sind vier Denkmalbereiche rechtskräftig. Der Denkmalbereich der Innenstadt dokumentiert die mittelalterliche Entstehungsgeschichte, die übrigen Bereiche umfassen Stadterweiterungen um 1900.
(Helmut Fenner und Elke Janßen-Schnabel, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, LVR, aus: Mainzer (Hrsg.) 1996)
Literatur
Clemen, Paul / Clemen, Paul (Hrsg.) (1894)
Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Kreises Düsseldorf. (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Band 3.1.) Düsseldorf.
Ebert, Michael; Unger, Ulrike (1986)
Dönekes und Heimatkunde. Geschichte und Geschichten aus Hilden. Düsseldorf.
Mainzer, Udo (Hrsg.) (1996)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitshefte der rheinischen Denkmalpflege 49.) S. 108-110, Köln.
Müller, Gerd / Kreis Mettmann (Hrsg.) (1991)
Geschichte der Stadt Hilden. In: Neuigkeiten aus alter Zeit. Der Kreis Mettmann und die Geschichte seiner 10 Städte, Meinerzhagen.
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1900
Empfohlene Zitierweise
Urheberrechtlicher Hinweis
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Möchten Sie dieses Objekt in der Kuladig-App öffnen?
Wir verwenden Cookies
Dies sind zum einen technisch notwendige Cookies,
um die Funktionsfähigkeit der Seiten sicherzustellen. Diesen können Sie nicht widersprechen, wenn
Sie die Seite nutzen möchten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für eine Webanalyse, um die
Nutzbarkeit unserer Seiten zu optimieren, sofern Sie einverstanden sind. Mit Anklicken des Buttons
erklären Sie Ihr Einverständnis. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.