Denkmalbereich „Hilden - Ellerstraße“

Eller Straße, Stadterweiterung um 1900

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Hilden
Kreis(e): Mettmann
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 10′ 8,64″ N: 6° 55′ 38,66″ O 51,16907°N: 6,92741°O
Koordinate UTM 32.355.102,76 m: 5.670.668,07 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.564.907,55 m: 5.670.864,31 m
Die Denkmalbereiche „Benrather Straße“, „Eller Straße“ und „Walder Straße“ ergänzen den Denkmalbereich „Innenstadt“ und setzen die Anschaulichkeit der Ortsgeschichte fort, indem sie die Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs der Stadt und die allmähliche Verstädterung des Ortsbildes widerspiegeln. Entlang der drei Ausfallstraßen wurden außerhalb des Ortskerns kurz nach 1900 aufwendig gestaltete zwei- bis dreigeschossige Wohnhäuser in der Flucht leicht zurückgesetzt mit Vorbereichen und rückwärtigen Gärten errichtet. Die Bauweise umfasst Einzel- und Doppelhäuser, sowie zusammenhängende Hauszellen. Auch die Reihenwohnhäuser sind zwei- bis dreigeschossige Putz-Stuckbauten in einheitlicher Flucht und mit aufeinander abgestimmten schlichten Architektur- und Zierformen.

Trotz der Veränderungen vermitteln die Straßenzüge in diesen dem Ortskern jeweils nahen Abschnitten insgesamt in Maßstab, Höhe, Form und Material einen weitgehend einheitlichen Eindruck der Zeit um 1900 und formen ein Gesamtbild, das durch die Ausweisung der Denkmalbereiche im Bestand und in der Parzellierung geschützt werden soll.

Die Denkmalbereichssatzung der „Benrather Straße“ wurde zwischen 1982 und 1985 von der Stadt Hilden und vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege erarbeitet. Die Satzungen „Eller Straße“ und „Walder Straße“ wurden 1986 von der Stadt Hilden erstellt. Für die Bereiche „Benrather Straße“ und „Walder Straße“ gab es während der Offenlegung weder Bedenken noch Anregungen; beide Satzungen wurden 1987 rechtskräftig.
Gegen den Bereich „Eller Straße“ wurde ein Einwand erhoben, dem abgeholfen wurde. Die Satzung ist seit 1989 rechtskräftig.

(Helmut Fenner und Elke Janßen-Schnabel, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, LVR, aus: Mainzer (Hrsg.) 1996)

Im Stadtgebiet von Hilden sind vier Denkmalbereiche rechtskräftig. Der Denkmalbereich der Innenstadt dokumentiert die mittelalterliche Entstehungsgeschichte, die übrigen Bereiche umfassen Stadterweiterungen um 1900.

Literatur

Clemen, Paul / Clemen. Paul (Hrsg.) (1894)
Die Kunstdenkmäler der Stadt und des Kreises Düsseldorf. (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Band 3.1.) Düsseldorf.
Mainzer, Udo (Hrsg.) (1996)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitshefte der rheinischen Denkmalpflege 49.) S. 108-110, Köln.
Müller, Gerd / Kreis Mettmann (Hrsg.) (1991)
Geschichte der Stadt Hilden. In: Neuigkeiten aus alter Zeit. Der Kreis Mettmann und die Geschichte seiner 10 Städte, Meinerzhagen.
Unger, Ulrike; Ebert, Michael (1986)
Dönekes und Heimatkunde. Geschichte und Geschichten aus Hilden. Düsseldorf.

Denkmalbereich „Hilden - Ellerstraße“

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Ellerstraße
Ort
40721 Hilden
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1900

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„Denkmalbereich „Hilden - Ellerstraße“”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/BODEON-59322-20012017-264180 (Abgerufen: 20. April 2024)
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