Denkmalbereich „Grevenbroich - Hülchrath“

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Grevenbroich
Kreis(e): Rhein-Kreis Neuss
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 07′ 28,49″ N: 6° 39′ 36,84″ O 51,12458°N: 6,66023°O
Koordinate UTM 32.336.269,11 m: 5.666.282,01 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.546.265,83 m: 5.665.713,19 m
  • Die Hofgebäude der Schlossanlage in Hülchrath von Süden her gesehen (2014)

    Die Hofgebäude der Schlossanlage in Hülchrath von Süden her gesehen (2014)

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  • Die Sankt Sebastianuskirche in Grevenbroich-Hülchrath (2006)

    Die Sankt Sebastianuskirche in Grevenbroich-Hülchrath (2006)

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Nachdem Erzbischof Heinrich von Virneburg 1314 die Grafschaft Hülchrath erworben hatte, wurde die bereits 1120 urkundlich belegte Burg mit dem dazugehörenden Flecken Hülchrath ab 1323 Kurkölnischer Amtssitz und strategisch wichtiger Vorposten gegen das Herzogtum Jülich. Während des Truchsessischen Krieges stand Hülchrath im Dienst des zum Protestantismus übergetretenen Erzbischofs Gebhard Truchseß von Waldburg.

Bei der Belagerung im Jahre 1583 wurde die Burg beschädigt und die zugehörige, im Südosten liegende Siedlung offenbar ganz zerstört. Nach 1608 begannen der Wiederaufbau der Burg und auf trapezförmigem Grundriss im Nordosten die Neugründung der Siedlung. Durch Steuerprivilegien und andere Anreize sollte eine zügige Neubesiedlung des Fleckens gewährleistet werden. 1612 müssen die Landesburg und der Ort Hülchrath vollständig befestigt gewesen sein. Nachdem Hülchrath während des Dreißigjährigen Krieges bereits einmal belagert und eingenommen worden war, wurde die Festung 1676 von Truppen des Fürstbischofs von Osnabrück erstürmt und längere Zelt besetzt. 1688 schließlich mussten die Befestigungen niedergelegt werden.

Die Gesamtanlage ist als das Ergebnis der einheitlichen Planung von 1608 anzusehen, die unabhängig von dem alten, im Truchsessischen Krieg zerstörten Burgdorf, die neu gegründete Siedlung in das erweiterte Festungssystem der Burg integrierte. Die Burg, die in mehreren Bauphasen verändert wurde, ohne dass die Konzeption des mittelalterlichen Komplexes aufgegeben worden war, ist mit den vorhandenen, beachtlichen Resten des äußeren Befestigungssystems als Baudenkmal in der Substanz geschützt.

Die 1608 neugegründete Siedlung als Bestandteil der Gesamtanlage des 17. Jahrhunderts ist sowohl in ihrer geschichtlichen Bedeutung als auch in stadtarchitektonischer Hinsicht zu bewerten. Die Vorburg war beim Wiederaufbau umgebaut und mit ihrem Torhaus axial auf die neu angelegte Siedlung ausgerichtet worden. Ein vom Burgweiher ausgehender Graben umfloss die Umwallung mit den beiden Eckbastionen. Der alte Straßenzug Neukirchen-Kapellen durchschnitt die Stadtanlage im westlichen Bereich, die Befestigung wurde hier durch je ein Stadttor an den Enden der heutigen Herzogstraße gesichert. Parallel dazu wurde östlich eine weitere Straße, die heutige Broichstraße, angelegt. Zwischen beiden Straßenzügen befindet sich in der Achse der Schlosszufahrt der zentrale Platz mit der 1735 errichteten Sebastianuskapelle und der Pfarrkirche von 1911/12. Mit den parallel zur alten Umwallung verlaufenden Straßen wird die Trapezform der Anlage auch im Straßengrundriss wiederholt. Die Umwallung mit den Eckbastionen ist heute noch im Grundriss ablesbar. Während das westliche unbebaute Niederungsgebiet zwischen Langwaden und Hülchrath einen eindrucksvollen landschaftlichen Rahmen zur Burganlage bietet, ist der Bereich der östlichen Befestigung in jüngster Zeit weiter verschliffen und durch Neubebauung in seiner Wirkung gestört. Die nördlichen Eckbastionen sind, nach teilweiser Trockenlegung des Grabens, nur noch im Umriss zu erkennen.

Von den beiden Stadttoren ist fast nichts an Substanz erhalten. An der Stelle des Nordtores lässt sich durch die Verengung des Straßenraumes die ursprüngliche Situation noch erahnen.

Der Ort vermittelt heute den Eindruck einer ländlichen Siedlung in der Erftniederung. Die Bebauung innerhalb der alten Befestigungen ist durch annähernd gleiche Proportionen und Formen gekennzeichnet. Die teilweise stark veränderten, fast durchweg giebelständigen zweigeschossigen Bauten des 18. und 19. Jahrhunderts sind in Fachwerkbauweise oder Ziegelmauerwerk auf kleinteiliger Parzellierung in geschlossener Bauweise in geradlinigen Baufluchten errichtet. Neben den Sakralbauten hat das Gebäude Herzogstraße 24 aus dem Jahre 1706 besondere Bedeutung als ehemaliges kurfürstliches Beamtenhaus.

Außerhalb des Grabensystems befindet sich noch ein weiterer bemerkenswerter Bau aus dem 18. Jahrhundert, das „Bürgermeisterhaus“. Von den Gebäuden des 19.Jahrhunderts ist vor allem die ehemalige Synagoge in der Broichstraße erwähnenswert.

Der Denkmalbereich umfasst den Ort Hülchrath auf dem historischen Stadtgrundriss einschließlich der Burg und der Festungsanlagen sowie die erwähnte historische Bebauung außerhalb des Grabensystems. Wesentlich für den Ortscharakter und für die Silhouette der Gesamtanlage ist die Erhaltung der bestehenden Freiflächen. Die Begrenzung des Denkmalbereichs berücksichtigt dies durch die entsprechende Einbeziehung des Wiesen- und Weidelandes am Ortsrand. Dem Ort Hülchrath als ehemals befestigte Burgsiedlung mit der in sich geschlossenen Struktur einschließlich des Gegenübers von Burg und Siedlung, eingebettet in die Umgebung, wird eine erhaltenswerte, aus historischer Sicht besondere Bedeutung beigemessen. Der Ort ist seit dem 19. Jahrhundert nicht - wie zahlreiche andere Orte - über seine Grenzen hinausgewachsen, und das Ortsbild wurde nicht mit städtischem Anspruch überformt. Die Unverwechselbarkeit einer Burgsiedlung im Niederungsgebiet blieb so erhalten.

Der Satzungsentwurf zum Denkmalbereich Hülchrath wurde nach Abstimmung mit der Landschaftsschutzbehörde 1983 vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege vorgelegt und in dieser Form von der Gemeinde beschlossen. Die Satzung ist seit 1988 rechtsgültig.

(Elke Janßen-Schnabel, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, LVR, aus: Mainzer (Hrsg.) 1996)

Literatur

Clemen, Paul (Hrsg.) (1897)
Die Kunstdenkmäler des Kreises Grevenbroich. (Die Kunstdenkmäler der Rheinprovinz, Band 3.5.) Düsseldorf.
Föhl, Walter (1957)
Hülchraths zweite Gründung. Krefeld.
Mainzer, Udo (Hrsg.) (1996)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitshefte der rheinischen Denkmalpflege 49.) S. 89-91, Köln.

Denkmalbereich „Grevenbroich - Hülchrath“

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Herzogstraße
Ort
41516 Grevenbroich - Hülchrath
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn vor 1120

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„Denkmalbereich „Grevenbroich - Hülchrath“”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/BODEON-59315-05012017-263121 (Abgerufen: 25. April 2024)
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