Zeitgenössisches Foto-Porträt des Industriellen Carl Funke (1855-1912).
Copyright-Hinweis:
gemeinfrei / unbekannt
Medientyp:
Bild
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Zeitgenössisches Foto-Porträt des Industriellen Carl Funke (1855-1912).
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Die Siedlung wurde 1900/01 durch die Rheinischen-Anthrazit-Kohlenwerke angelegt. Die aus der Gewerkschaft Heisinger Tiefbau hervorgegangene Zechengesellschaft hatte 1899 den Schacht Karl Funke niedergebracht. Die Siedlung führt direkt auf diesen Schacht zu.
Auf stark zur Ruhr (heute Baldeneysee) abfallendem Gelände entstanden an der Zufahrtsstraße zum Schacht 20 Häuser für 92 Bergmannsfamilien. Besonders aufwendig, nach einer zeitgenössischen Einstufung im „Villenstil“ wurden die Häuser der unteren Zeile gestaltet. Durch den leicht gebogenen Straßenverlauf, durch die Addition verschiedener Haustypen mit differenzierter Fassadenausbildung, durch die alleeartigen Baumpflanzungen im Straßenraum und die geschickt in das Siedlungsbild einbezogene baumbestandene Böschung vor der oberen Hauszeile ergibt sich eine malerische Wirkung, wie sie den Leitbildern der zur Jahrhundertwende aufkommenden Stadtbaukunstbewegung entspricht. Die eineinhalbgeschossigen Häuser sind entweder im Giebel- und Drempelbereich mit Fachwerk verziert oder haben kräftige Ziegelsteinumrahmungen für Fenster und Türen. Es handelt sich bei den Fachwerktypen um Vierhäuser mit Kreuzgrundriss, während die Backsteintypen geschossweise getrennte Wohnungen haben. Vierhäuser mit Kreuzgrundriß waren seit etwa 1850 ein im Arbeitersiedlungsbau gängiger Haustyp, bei dem vier Wohnungen unter einem Dach so angeordnet sind, dass sich im Grundriss als Trennungslinie zwischen den Wohnungen ein Kreuz ergibt.
Die obere Hauszeile besteht aus zweigeschossigen Putzbauten mit Geschosswohnungen. Die ursprünglich hier ebenfalls lebhaft gegliederte Architektur mit rahmenden Ziegelsteinbändern um Fenster und Türen, profilierten Pfetten- und Sparrenköpfen des überstehenden Daches, detailliert gestalteten Fenstern und Türen war nach Kriegsschäden und Umbaumaßnahmen bereits weitgehend reduziert worden.
Für die 1981 vom Rheinischen Amt für Denkmalpflege zunächst als ein Denkmal gemäß § 2 Abs. 1 (Mehrheiten von Sachen) betrachtete Siedlung wurde nach Einigung mit der Stadt Essen besonders wegen der veränderten oberen Hauszeile 1985 eine Denkmalbereichssatzung erlassen. Zuvor waren die weitgehend unverfälscht überlieferten neun Häuser der unteren Zeile mit Stallgebäuden, sowie zwei städtebaulich besonders markante Gebäude der oberen Zeile und das Stützmauersystem mit Treppenaufgängen als Einzeldenkmäler geschützt worden. Da es im Vorfeld der Unterschutzstellung Abbruchabsichten für die Siedlung gab und eine Bürgerinitiative zuletzt mit politischer Unterstützung sich mit Erfolg dagegen zur Wehr setzte, gab es gegen die Einzeleintragungen und die Denkmalbereichssatzung keine Einsprüche.
(Walter Buschmann, Rheinisches Amt für Denkmalpflege, LVR, aus: Mainzer (Hrsg.) 1996)
Literatur
Bollerey, Franziska; Hartmann, Kristiana (1985)
Siedlungen aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf. Essen.
Hundt, Robert (1902)
Bergarbeiterwohnungen im Ruhrrevier. Berlin.
Juckel, Lothar / Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung des Landes Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (1992)
Stadtbildprägende Arbeitersiedlungen. Erhaltung und Erneuerung denkmalwerter Arbeitersiedlungen im Rhein-Ruhr-Gebiet. (ILS-Schriften 66.) Dortmund.
Mainzer, Udo (Hrsg.) (1996)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitshefte der rheinischen Denkmalpflege 49.) S. 87-88, Köln.
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Literaturauswertung
Historischer Zeitraum
Beginn 1900 bis 1901
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