Denkmalbereich „Am Steinacker“ in Linn

Schlagwörter:
Fachsicht(en): Denkmalpflege
Gemeinde(n): Krefeld
Kreis(e): Krefeld
Bundesland: Nordrhein-Westfalen
Koordinate WGS84 51° 20′ 19,34″ N: 6° 38′ 57,31″ O 51,3387°N: 6,64925°O
Koordinate UTM 32.336.262,92 m: 5.690.114,71 m
Koordinate Gauss/Krüger 2.545.286,53 m: 5.689.527,86 m
Im Südosten von Krefeld, nordöstlich von Linn, nicht weit vom Rhein und vom Hafen entfernt liegt die Siedlung „Am Steinacker“.

Bereits 1804/05 ist auf der Kartenaufnahme unter Tranchot und von Müffling die Flurbezeichnung „Steinacker“ eingetragen. Der Name verweist auf die Geschichte des topographischen Ortes, ist jedoch in seinem Ursprung nicht eindeutig geklärt. So lässt der Steinacker entweder auf angeschwemmte Rheinkiesel einer alten Rheinschleife oder auch auf eine untergegangene Bebauung von Alt-Linn schließen, denn ab etwa 1300 ist Alt-Linn weiter westlich im Anschluss an Burg Linn nachgewiesen.

1948 bis 1950 wurde hier am Steinacker eine Siedlung für Vertriebene gebaut. Initiiert durch den Vorsitzenden der Krefelder Unternehmerschaft, Jean Lenzen, beshloss der Rat 1948, in Linn eine Fläche von 22.811 Quadratmetern zwischen Kohlplatzweg und Hafenstraße für die Vertriebenen-Heimstätten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Auch erhielt der Leiter des Hochbauamtes, Hans Vogler, die notwendigen Vollmachten zur schnellen und unbürokratischen Durchführung. So wurden in 23 Monaten 52 Wohneinheiten in 2 Haustypen errichtet. Die Gesamtkosten betrugen 900.000 DM. Die Finanzierung der Anlage erfolgte durch ein unverzinsliches Landesdarlehen, durch Spenden der Industrie und wurde durch Sachleistungen der Stadt erleichtert. Außerdem war jeder Mieter verpflichtet, 300 Arbeitsstunden abzuleisten. Ein Heimstättenordnung diente dem harmonischen Zusammenleben.

Es entstand eine Siedlung aus 16 west-östlich gerichteten Häuserriegeln, die in ihrer Substanz bis heute erhalten sind: 8 lange schmale Riegel, 4 Doppelhäuser und 4 Baukörper mit je 3 Reihenhäusern. Es sind durchweg schlichte eingeschossige Zeilen aus weißen Putzbauten mit ziegelgedeckten Satteldächern und grün-weiß gefassten Holzschlagläden. Die gereihten Häuser lassen sich 2 Haustypen zuordnen, die sich im Raumgefüge vor allem durch eine Einliegerwohnung unterscheiden. Zu jeder Hauseinheit gehört ein lang gestrecktes Gartengrundstück. Von der Hafenstraße zweigt im rechten Winkel die leicht gebogene Straße „Am Steinacker“, die Hauptachse der Siedlung, ab. Sie ist auf halber Länge platzartig erweitert. Von der Achse erschließen in gleichem Abstand Fußwege die Hauszeilen rückwärtig über die Gärten. Die Parzellen sind durch etwa 2 Meter hohe geschnittene Buchenhecken eingefasst, wodurch die Straßen und Wege zu gassengleichen Räumen werden. Rückwärtig in den Gärten liegen Nebengebäude. Die Dachflächen sind weitgehend geschlossen und weisen lediglich kleine Krüppelwalmgauben auf.

Die Siedlung gilt städtebaulich als Beispiel für die Bemühungen nach dem Zweiten Weltkrieg, mit bescheidensten Mitteln Heimatvertriebenen Wohnraum zur Verfügung zu stellen, um sie zu integrieren, wobei die Siedlungskonzeption mit Dorfanger, Dorflinde als Mittelpunkt dörflicher Gemeinschaft Siedlungsvorbilder der Vorkriegszeit spiegelt. Die Siedlung ist in ihrem Entstehungsprozess auch ein Zeugnis der Wirtschafts- und Gesellschaftsgeschichte.

Trotz der Veränderungen, insbesondere an den rückwärtigen Schuppen und durch Anbauten unterschiedlicher Qualität ist das Gesamtkonzept mit der vorhandenen Bausubstanz einschließlich der Wege und Hecken erhalten.

Schutzgegenstände der Denkmalbereichssatzung sind der Siedlungsgrundriss aus Straßen- und Wegeführung, Platzsituation und Grundstückszuschnitten einschließlich der Hainbuchenhecken und die überlieferte Bausubstanz. Die Gärten tragen im Zusammenwirken mit der niedrigen Bausubstanz wesentlich zum vorstädtisch-ländlichen Gesamterscheinungsbild bei.

Die Satzung ist seit 1995 rechtskräftig.

(Elke Janßen-Schnabel, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aus: Pufke (Hrsg.) 2016)

Literatur

Pufke, Andrea (Hrsg.) (2016)
Denkmalbereiche im Rheinland. (Arbeitsheft der rheinischen Denkmalpflege 83.) S. 191-192, Petersberg.
(1950)
Denkschrift über die Vertriebenenheimstätten Klein-Linn. Krefeld-Linn.

Denkmalbereich „Am Steinacker“ in Linn

Schlagwörter
Straße / Hausnummer
Am Steinacker
Ort
Krefeld - Linn
Gesetzlich geschütztes Kulturdenkmal
Denkmalbereich gem. § 5 DSchG NW
Fachsicht(en)
Denkmalpflege
Erfassungsmaßstab
i.d.R. 1:5.000 (größer als 1:20.000)
Erfassungsmethode
Übernahme aus externer Fachdatenbank, Auswertung historischer Schriften, Auswertung historischer Karten, Auswertung historischer Fotos, Literaturauswertung, Geländebegehung/-kartierung

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„Denkmalbereich „Am Steinacker“ in Linn”. In: KuLaDig, Kultur.Landschaft.Digital. URL: https://www.kuladig.de/Objektansicht/BODEON-32575-13062019-293802 (Abgerufen: 25. April 2024)
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