Lage
Die Siedlung liegt im Süden von Duisburg im Ortsteil Hüttenheim, nordwestlich von Huckingen, zwischen dem Stahlwerk am Rhein und dem Angerbach, im Süden begrenzt von der Mündelheimer Straße (L 59).
Geschichte
Carl Julius Schulz und Adolf Knaudt hatten 1855 in Essen-Hüttrop ein Puddel- und Walzwerk errichtet, das, 1889 zunächst als Blechwalzwerk Schulz Knaudt AG zur Aktiengesellschaft umgewandelt, 1914 mit den Mannesmannröhren-Werken AG fusionierte und dort als Abteilung Schulz-Knaudt weiter bestand. Das Unternehmen hatte 1907 das Gelände um Haus Angerort an der Mündung des Angerbaches in den Rhein auf dem Gebiet der Gemeinde Huckingen von dem Grafen Spee gekauft. Bereits wenige Jahre später, 1911, war das Werk fertig gestellt, so dass die Walzenstraße 1912 ihren Betrieb aufnehmen konnte.
Zeitgleich mit der Arbeitersiedlung Hüttenheim im Süden des Werks entstand im Osten 1911/12 der erste Abschnitt der Siedlung „Hüttenheim II“, der heutigen Schulz-Knaudt-Siedlung: einzelne Villen an Schulz-Knaudt- und Hermann-Rinne-Straße, außerdem die Wohnhäuser Am Mühlstein 1-15, 2-8 und Kolumbusstraße 2-8.
Nach dem Ersten Weltkrieg folgte 1921-24 der Bau der Beamtenwohnhäuser im nördlichen Teil der Hermann-Rinne-Straße, 1927-28 der zweigeschossigen Mehrfamilienhäuser an Kolumbus-, Görres-, und Graf-Spee-Straße und in der letzten Bauphase bis 1939 Geschosswohnungsbauten im südlichen Randbereich. Die Pläne der späteren Zeit erstellte W. Gille im Auftrag der Mannesmann-Röhrenwerke. Seit 1929 gehört Hüttenheim zusammen mit den weiteren Orten im Norden vom Amt Angermund zu Duisburg.
Charakteristik
Die Schulz-Knaudt-Straße, die als Platanenallee ausgebildete Hauptachse der Siedlung, führt geradlinig auf das Haupttor im Westen des Stahlwerkes zu. Im ältesten Siedlungsteil, nördlich der Schulz-Knaudt-Straße, stehen am erweiterten und gebogenen Straßenverlauf in weitem Abstand zueinander auf großen Grundstücken repräsentative Einzelbauten, Beamtenvillen, im Anschluss folgen Doppel- und Reihenhäuser. Diese Baukörper sind mit Loggien, Erkern, Ausluchten abwechslungsreich gegliedert, mit Mansard- und Walmdächern mit Dachaufbauten gedeckt, umgeben von teilweise parkartig angelegtem Gartenland. Auf dem Grundstück Hermann-Rinne-Straße 2 in exponierte Lage steht ein Direktorenwohnhaus. Die Werkmeisterhäuser von 1921/22, die den Straßenraum schließen und die Einzelbauten in ein Gesamtkonzept einbinden, sind deutlich einfacher und konservativ gestaltet. Südlich schließen die späteren Phasen an: mit geringfügiger Vereinfachung entsprechen die Bauten der zweiten Phase - Hermann-Rinne-Straße 10-44, Schulz-Knaudt-Straße Nr. 21/23 - den Bauten aus der Zeit vor dem Ersten Weltkrieg. In der dritten Bauphase - Görresstraße 2/4, Graf-Spee-Straße 1-23, Kolumbusstraße 1/3, 2-32, Schulz-Knaudt-Straße 2/4 - folgen streng durchgestaltete, um eine von Straßen umgebende Grünfläche geordnete Mehrfamilienblocks. Wenige Gauben lockern die Walmdächer auf. Als Architekt zeichnete im Auftrag der Mannesmann-Röhrenwerke W. Gille. Die Erweiterungen der 1930er Jahre setzen als Einfamilienreihenhäuser und schlichte Typenbauten mit Geschosswohnungen das städtebauliche Konzept nach Süden fort.
Bedeutung
Die Siedlung Hüttenheim II ist denkmalwert aus ortsgeschichtlichen, architektur-, stadt- und sozialgeschichtlichen Gründen. Die Siedlung ist ein ausdrucksstarkes der historischen Entwicklung von Duisburg und ein anschauliches Element Ortsgeschichte. Industrieanlagen, Verkehrswege, Hafenanlagen bestimmen die Siedlungsstruktur von Duisburg. Städtische Wohnbereiche entstanden häufig in Form von Siedlungen planmäßig in Werksnähe, so dass einheitlich geplante Stadtteile nicht ungewöhnlich, vielmehr sogar charakteristisch für das städtische Gefüge von Duisburg sind und ihre isolierte Lage die städtebaulichen und architektonischen Planvorstellungen besonders anschaulich werden lässt.
In der Auseinandersetzung mit sinnvollen Raumfolgen, Grundrissdispositionen und entsprechendem Ausdruck der äußeren Gestalt zeugen die ersten Bauten von der Wohnhausarchitektur vor dem Ersten Weltkrieg. Sie stehen für den gehobenen Wohnstandard der Firmenangestellten, sind mit einem hohen Wohn- und Gestaltwert und mit zahlreichen architektonischen Details von beachtlicher architektonischer Qualität. Die nach außen wirksame vereinfachte Architektursprache der nachfolgenden Bauphasen spiegelt die typisierten Wohnungszuschnitte und die innere Organisation der Gebäude als Ergebnis der jeweils veränderten gesellschaftlichen Voraussetzungen und der neuen politischen Forderungen.
Entlang der Straßenführung gereihte, gestaffelte und um Freiflächen gruppierte Bauten bilden als aufgelockerte Bebauung in großzügigen Freiflächen mit hoher Freiraumqualität qualitätvolle Straßen- und Siedlungsräume. Sowohl in der inneren Siedlungsstruktur von Hüttenheim II als auch in der räumlichen Zuordnung zum Werk und zur Siedlung Hüttenheim I ist die Siedlung ein bedeutsamer Teil der Stadterweiterung. Als Teil der Stadtentwicklung zeugt sie auch von der das Stadtgebiet formenden und prägenden Wirtschaftsgeschichte; sowohl die Werkshierarchie der frühen Zeit als auch eine systematischere Vereinheitlichung zeigen sich in der Ausformung und in der Zuordnung der Baukörper, so dass die Siedlung nicht nur Stadtgeschichte sondern auch Werksgeschichte der Mannesmann-Röhrenwerke dokumentiert.
Der Denkmalbereich umfasst den Kern der Siedlung, in dem sich die vier ersten Bauphasen anschaulich zu einer historischen Gesamtheit verdichten.
Die Satzung ist seit 1999 rechtskräftig.
(Elke Janßen-Schnabel, LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland, aus: Pufke (Hrsg.) 2016)
Quellen
- Gutachten des LVR-Amtes für Denkmalpflege im Rheinland, Barbara Fischer 1996
- Satzung für den Denkmalbereich „Siedlung Schulz-Knaudt-Straße und Umgebung“, 1999