Bevor ein Tagebau aufgeschlossen bzw. mit dem Abbau begonnen werden konnte, musste einerseits das Grundwasser großflächig gesenkt werden und anderseits das in den Erdschichten und Sedimenten gespeicherte Wasser kontrolliert werden. Dafür wurden sog. Sümpfungsbrunnen in und um den Tagebau angelegt, aus denen mittels Pumpen das Wasser hinausbefördert werden konnte. Außerdem wurde am tiefsten Punkt im Tagebau das Wasser gesammelt und mittels einer Liegend-Entwässerung aus dem Tagebau gepumpt.
Mit beiden Entwässerungssystemen war gewährleistet, dass die Sohlen des Tagebaus wasserfrei blieben und die im Tagebau arbeitenden Bergleute sowie die dabei verwendeten Bergbaugeräte und Techniken nicht zu Schaden kamen.
Die Grundwasserförderung bzw. Regulierung des unter dem abzubauenden Flöz bedindlichen Wasserdrucks muss auch nach Ende des Bergbaus noch solange erfolgen, bis die Tagebaue saniert worden sind. Danach können erst die Filterbrunnen stillgelegt werden.
(Cynthia Thomas, Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, 2021)
Datierung:
- Erbauung Vermutlich letztes Drittel des 20. Jahrhunderts
Quellen/Literaturangaben:
- Bergbau-Technik-Park e.V. (Hg.): Datenblätter zu den Schauobjekten des Bergbau-Technik-Parks. In: Bergbau-Technik-Park, unveröffentlicht 2021., Datenblatt Filterbrunnen.
- Wagenbreth, Otfried: Die Braunkohlenindustrie in Mitteldeutschland. Geologie, Geschichte, Sachzeugen. Beucha/Markkleeberg 2011.
Bauherr / Auftraggeber:
- Eigentümer: Bergbau-Technik-Park
BKM-Nummer: 30600114