Sankt Rochus-Heiligenfigur in der Rochuskapelle Seligenthal bei Siegburg (2016).
Copyright-Hinweis:
Knöchel, Franz-Josef / CC-BY-NC-SA 3.0
Medientyp:
Bild
Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
Sankt Rochus-Heiligenfigur in der Rochuskapelle Seligenthal bei Siegburg (2016). Rochus gilt als Schutzpatron der Pilger und Reisenden sowie als Nothelfer bei ansteckenden Krankheiten, seine Attribute sind daher auch die Pilgerbekleidung und - hier auf dem Oberschenkel - eine Pestbeule.
Copyright-Hinweis:
Knöchel, Franz-Josef / CC-BY-NC-SA 3.0
Medientyp:
Bild
Das Pestkreuz, mundartlich Bookenkreuz genannt, stammt aus der Zeit des Dreißigjährigen Krieges, als die Pest wütete. Es gehörte früher zur einflussreichen Gemeinde St. Lambertus.
Der Begriff Bookenkreuz geht vermutlich auf den gebräuchlichen Begriff Bakenkreuz zurück. Dieser steht für „sichtbare Zeichen, wahrscheinlich rechtlicher Art“ (Brockpähler S. 145).
Johann Callenberg, Heinrich Rütershoff, Heinrich Schlingermann und alle Eingesessenen der Bauerschaft Obercastrop geloben nach der Pest im Jahre 1636 zur Abwendung künftiger Gefahren, Gott, der hl. Jungfrau Maria und dem hl. Rochus, alljährlich das Rochus Fest am 16. August feierlich wie das Osterfest zu begehen. Am darauffolgenden Sonntag soll das Booken-Gelübde durch Predigt, Gebet und Armenspenden gehalten werden. Den Nachkommen wird auferlegt, die Stiftung buchstabengeteu zu erfüllen. Die Stiftung war dem heiligen Rochus geweiht, weil dieser seit alten Zeiten der Schutzheilige der Kranken und Siechen ist. Die Inschrift des Booken-Kreuzes lautet: „Diese Stelle ist das Ziel einer jährlichen Prozession der St. Elisabeth-Pfarrei gemäß dem Booken Gelübde der Bauernschaft Obercastrop vom 16. August 1637.“
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Wir verwenden Cookies, um die Nutzbarkeit unserer Seiten zu optimieren. Falls Sie mit der Speicherung von Cookies nicht einverstanden sind, finden Sie weitere Informationen auf unserer Internetseite.