Titelkupfer der "Constitutio Criminalis Carolina" von 1532 mit der Darstellung von Strafen und von Folter- und Hinrichtungsgeräten.
Copyright-Hinweis:
gemeinfrei
Fotograf/Urheber:
unbekannt
Medientyp:
Bild
Anklicken öffnet eine größere Vorschau in Galerieansicht
Ausschnitt des Titelkupfers der "Constitutio Criminalis Carolina" (so genannte "Peinliche Halsgerichtsordnung Karls V." von 1532) mit der Darstellung verschiedener Leibes- und Lebensstrafen und der Folter- und Hinrichtungsgeräte.
Copyright-Hinweis:
gemeinfrei
Fotograf/Urheber:
unbekannt
Medientyp:
Bild
Südlich der Siedlung Siemerkusen befand sich eine Gerichtsstätte, die auch auf der sogenannten „Rummelkarte“ von 1802/1803 – ein Werk des Kartographen J. F. C. Rummel – eingetragen ist.
Nach Bianca Taufall beschreibt die Fahrstraße bei Siemerkusen, die dem Verlauf der Heidenstraße folgt, einen markanten, nicht durch das Gelände erzwungenen Bogen nach Süden. Möglicherweise steht er in Zusammenhang mit der Gerichtsstätte, um Reisende mit dem Anblick des Galgens zu warnen und den Rechtsbezirk zu markieren. Im Bereich der Markierung auf dem Trassenverlauf ist eine Fahrrinne der Heidenstraße als Hohlwegabschnitt erhalten.
(LVR-Fachbereich Umwelt, 2007)
Literatur
Taufall, Bianca (2003)
Die mittelalterliche Heidenstraße im Bergischen Land - Spurensuche für ein Wanderwegekonzept. (Diplomarbeit.) Höxter.
Gerichtsplatz und Abschnitt der Heidenstraße südlich von Siemerkusen
Der hier präsentierte Inhalt ist urheberrechtlich geschützt. Die angezeigten Medien unterliegen möglicherweise zusätzlichen urheberrechtlichen Bedingungen, die an diesen ausgewiesen sind.
Möchten Sie dieses Objekt in der Kuladig-App öffnen?
Wir verwenden Cookies
Dies sind zum einen technisch notwendige Cookies,
um die Funktionsfähigkeit der Seiten sicherzustellen. Diesen können Sie nicht widersprechen, wenn
Sie die Seite nutzen möchten. Darüber hinaus verwenden wir Cookies für eine Webanalyse, um die
Nutzbarkeit unserer Seiten zu optimieren, sofern Sie einverstanden sind. Mit Anklicken des Buttons
erklären Sie Ihr Einverständnis. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Datenschutzseite.