Im Jahre 1827 erwarb der Kötter Johann Theodor Lelgemann (genannt Diedrich) einen Kotten, der zuvor einem Zweig der benachbarten Familie Anschott gehört hatte. Jener wurde 1687 erstmalig erwähnt. Das heutige Wohnhaus wurde in Bruchsteinbauweise nach 1903 errichtet und stellt den Nachfolgebau des früheren Fachwerkhauses dar. Die Steine wurden im eigenen Steinbruch hinter dem Haus gebrochen. Durch Zukauf und Pacht von Land wurde aus dem Kötter Lelgemann ein Vollerwerbslandwirt. Neben dem Bruchsteinhaus steht ein kleines „Leibzuchthaus“, der frühere Altenteil der Familie Lelgemann. Dieses Fachwerkhaus wird auch heute noch bewohnt. Die Familie betreibt noch Viehzucht. Die Streuobstwiesen in Hausnähe dienen auch als Pferdeweide. Weißdornhecken umgrenzen das Gehöft.
Leibgeding / Leibzucht Ein Leibgeding (von lipgeding, leipgeding, liffghedinge, leibrecht o.ä., auch: Leibzucht, Leibrente, Austrag oder Altenteil genannt, in speziellen Fällen Ausgedinge, Witwengut oder Witwenfall) bezeichnet „ein lebenslängliches Nutzungsrecht an Liegenschaften, aber auch an anderen Ertrag abwerfenden Objekten“ (LexMA, Bd. V, Sp. 1848). Ein solches Recht wurde häufig beim Adel hinsichtlich der Einkünfte einer in eine Familie einheiratenden Frau für den Fall des Todes des Mannes vereinbart oder in der Landwirtschaft bei Hofübergaben.
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